Nachtrag: Antwort des Magistrats auf die FDP-Anfrage vom 01.07.2023
1) Nein, es gibt bisher kein Flächenkataster, das mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auflistet oder darstellt. Das Anlegen eines Katasters ist für die nächsten zwei Jahre aus Kapazitätsgründen nicht geplant.
2) Grundsätzlich hat Rödermark Potential, um den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu realisieren. In der Vergangenheit wurden im Rahmen des Klimaschutzprozesses schon detaillierte Prüfungen verschiedener Flächen vorgenommen, um ein solches Projekt zuverwirklichen. Mit verschiedenen Anbietern/Investoren von Freiflächenphotovoltaikanlagen wurden Präferenzflächen geprüft. Leider fielen alle Flächen auf Grund verschiedenerRestriktionen aus der weiteren Planung. Für diese Präferenzflächen ergeben sich etliche Nutzungskonflikte vorrangig mit Landwirten. Neben der Erhaltung der Freiraumqualität und der Kulturlandschaft, sind die Landwirte auf 7die Flächen in ihrem Eigentum und auf ihre Pachtflächen angewiesen. Auch würden diese Flächen in der Zukunft nicht mehr als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben oder Ökokontoflächen zur Verfügung stehen. Dies würde bedeuten, dass noch weniger naturschutzrechtlicher Ausgleich innerhalb des Gemarkungsgebiets realisiert werden kann.
Hier die Antwort im Original.
03.09.2024. AL/Die Grünen fragen an:
Wo und unter welchen Bedingungen könnte in Rödermark auf einer freien Fläche eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) errichtet werden? Geht es nach dem Willen der Anderen Liste (AL) und ihres Koalitionspartners CDU soll der Magistrat die Möglichkeiten für eine solche Energiequelle aus Sonnenkraft im Stadtgebiet prüfen.
Eine doch wohl überflüssige Anfrage. Die FDP hat bereits am 1.07.2023 eine solche Anfrage gestellt.
01.07.2023. Anfrage der FDP.
Sachverhalt/Begründung:
Freiflächenphotovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten auf kostengünstige Weise regenerativen Strom zu produzieren. Der Markt dazu boomt seit einigen Jahren. Doch Freiflächen-PV-Anlagen stehen auch in Flächenkonkurrenz zu anderen Flächennutzungen, insbesondere der Landwirtschaft. Daher sind Freiflächen-PV-Anlagen nicht überall erlaubt. Eine EEG-Förderung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Freifläche um Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, Flächen in benachteiligten Gebieten, die nachweislich einen niedrigen Ertrag haben oder einen schlechten Bodenwert besitzen, Konversionsflächen, wie beispielsweise Deponien, ehemalige Tagebaugebiete oder stillgelegte Militärbasen, versiegelte, ehemals industriell genutzte Flächen handelt. Neben den EEG-Flächen können auch weitere ertragsarme, für die Landwirtschaft unattraktive Wiesen oder Ackerflächen oder brachliegende oder sonstige ungenutzte Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen herangezogen werden, für die ein privater Stromabnehmervertrag (PPA) geschlossen wird. Freiflächen-PV-Anlagen lohnen sich in der Regel erst ab einer Größe von 2 ha. Voraussetzung ist in i.d.R. ein Bebauungsplan, der kommunal beschlossen werden muss. Im Bebauungsplanverfahren werden die Konflikte mit anderen Nutzungen erörtert. Es sind viele Gründe denkbar, warum eine Fläche nicht für diesen Zweck geeignet ist und freigegeben werden sollte. Daher ist von einem möglichen Investor bereits im Vorfeld intensiv zu prüfen, ob eine Realisierungschance besteht.
Der Druck und die Notwendigkeit bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien nimmt zu. Infolgedessen gab und gibt es in der letzten Zeit wohl einige Anfragen sowie auch konkrete Interessen von Grundbesitzern dahingehend, ob auch in Rödermark Freiflächenphotovoltaikanlagen wo, wie und wann möglich sind.
Anfrage:
1) Gibt es für Rödermark bereits ein Flächenkataster, welches Freiflächen in der städtischen Gemarkung auflistet/darstellt, die prinzipiell für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Frage kämen? Falls nein: Ist geplant, in den nächsten zwei Jahren eine solche Flächenprüfung und -katastierung für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rödermärker Gemarkungsgebiet durchzuführen?
2) Wie bewertet der Magistrat nach aktuellem Kenntnisstand grundsätzlich das Potential für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Rödermark, d.h. im dichtbesiedelten Ballungsraum? Wird eine realistische Möglichkeit für die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Rödermark in den nächsten Jahren gesehen?
Hier die Anfrage im Original.
Es ist keine Seltenheit, dass dem normalen Bürger nur die Anfrage vorliegt. Eine Antwort kann ich nicht finden.
Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?