„Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher

Streit um das Erzieherinnengehalt in Rödermark
„Goldener Pinsel für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher.“

Pressemeldung der SPD Rödermark.

(Rödermark)Bereits im Vorfeld der gestrigen Stadtverordnetenversammlung gab es Proteste enttäuschter Erzieherinnen und Erzieher sowie der betroffenen Eltern um das Gehalt der Erzieher/-innen in Rödermark. Die SPD verlangte in der gestrigen Sitzung eine Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Entlohnung des KITA-Personals. Mehrheiten dafür fand sie nicht.

„Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe“ hieß der Tagesordnungspunkt der einigen politischen Sprengstoff für den Bürgermeister und seinen 1. Stadtrat Jörg Rotter bedeutet. Kurz vor der Sitzung überreichte der Personalratsvorsitzende der Stadt Rödermark dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Sven Sulzmann stellvertretend für den Magistrat einen goldenen Pinsel für das Anschmieren des Kitapersonals bei deren Entlohnung.

In dem vom Magistrat eingereichten Antrag wurde eine Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in eine nach den letztjährigen Tarifverhandlungen neu geschaffenen Stufe S8a als Ersatz für die nicht mehr existierende alte Stufe S6 vorgeschlagen Dagegen hatte sich bereits im Vorfeld Widerstand der Erzieherinnen und Erziehern, mit der Forderung weiter in der neu geschaffen höheren Stufe S8b, die alte S8 ersetzt, eingestuft zu bleiben, formiert. Der Streit entzündete sich an einer diesen städtischen Angestellten.

Hitzige Diskussionen in den Ausschüssen
Bereits in den vorangegangenen Ausschüssen wurde heftig gestritten. In der Diskussion des Ausschusses für Familien und Soziales wunderten sich beispielsweise auch die Freien Wähler Rödermark (FWR) darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt überhaupt von den Stadtverordneten besprochen werden sollte. Diese Entscheidungen sei eigentlich Sache des Magistrats und nicht die der Stadtverordneten. Schon in der Ausschussrunde dementierte die Stadt durch Stadtrat Rotter, dass es in der Vergangenheit eine Vereinbarung zur Höherstufung der Erzieher in die alte S8 (heute S8b) gegeben hätte, sondern es sich hier lediglich um freiwillige Höherbezahlung gehandelt habe. Hier wollte es die FDP genau wissen und forderte den Magistrat dazu auf, den Fraktionen die erwähnte Nebenabrede zum Arbeitsvertrag einsehen zu lassen. Nachdem die Vereinbarung vorlag, entpuppte sich die Aussage von Stadtrat Rotter als wacklig! In der Nebenabrede heißt es u.a., dass eine Höhergruppierung nach Eg S8 (nach dem neuen Tarifvertrag nun S8b) ab dem neuen Haushaltsplan 2015 durchgeführt werden würde. Auch auf Gehaltsabrechnungen der Erzieher war diese vermeintlich freiwillige Leistung als Höhergruppierung vermerkt. Unterschrieben wurde diese Vereinbarung im Januar 2015 von den einzelnen Erziehern sowie Bürgermeister Roland Kern und dem Stadtrat und zuständigen Sozialdezernenten Jörg Rotter.

Die Debatte in der Stadtverordnetenversammlung
In der Aussprache der Stadtverordnetenversammlung vor gut gefüllten Zuschauerplätzen legte der Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidat der SPD, Samuel Diekmann, den Finger in die eigentliche Wunde. „Ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun. Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen. Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordnete eingehen. Wir haben den Erziehern und Eltern vor gerade einmal einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts! Sie argumentieren hier die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieher niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? In ihrer Unterschriebenen Nebenabrede, mit den Gehaltszetteln, dem Stellenplan und in der Begründung unseres Beschlusses aus 2015 – dass die Gebührenerhöhung in den Kitas anteilig zur Finanzierung Höhergruppierung verwendet werden sollen – mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgegangen sein. Sie haben den Erziehern, Eltern und Öffentlichkeit zugesagt, dass die Erzieher besser bezahlt und höhergruppiert werden würden. Und nur weil Ihnen der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen jetzt alle Zusagen zurückgenommen werden!“

Diekmann nannte das Vorgehen Augenwischerei. „Selbstverständlich soll hier eine Höhergruppierung zurückgenommen werden! Wir diskutieren hier keine Zurückname einer freiwilligen Leistung, sondern die Rücknahme eines Versprechens“, so Diekmann weiter.

Die ganze Rede von Samuel Diekmann finden Sie hier: www.spd-roedermark.de/fileadmin/pressearchiv/Diekmann_Rede_Erzieherinnenentgelt.pdf PDF Download

Bürgermeister Kern und Stadtrat Herr Rotter wiederholten ihre bekannten Argumente, dass eine Einstufung nicht erfolgt sei und die Stadt sich die Kosten in Höhe von 300.000 € nicht leisten könne. Die Fraktionen der Koalition schlossen sich vorbehaltlos dieser Auffassung an, während FWR und FDP kritische Anmerkungen machten, sich aber aus Kostengründen der von ihren Fraktionen den Erzieherinnen und Erzieher sowie den Eltern gegebenen Zusage aus vorgenannten Gründen absetzten.

SPD-Vertreter Norbert Schultheis betonte nochmals, dass die Bezahlung nach 8b keine freiwillige Leistung sei, wenn sich der Magistrat 2015 an seine Zusage zur Höhergruppierung gehalten hätte.

Nachdem der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert die Rede seines Kollegen und Pastors Samuel Diekmann (SPD) als Moralpredigt bezeichnet hatte, bat der SPD-Stadtverordnete Jochen Zeller den Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzmann, in Zukunft auf die Einhaltung angemessener Umgangsformen zu achten. Bezüge auf private und berufliche Tätigkeiten durch Kolleginnen und Kollegen dürften im Umgang der Stadtverordneten keinen Raum haben.

Zum Abschluss der Debatte legte die SPD-Stadtverordnete Justyna Rulewicz ausführlich die juristische Seite des Antrags des Magistrats klar und betonte, die Entscheidung über den Inhalt der Vorlage liege eindeutig im Aufgabenbereich des Magistrats. Aus dieser Sicht stellte Rulewicz den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes und damit der Abstimmung.

Zur rechtlichen Situation finden Sie das Statement von Justyna Rulewicz hier: PDF Download
SPD und FDP stimmten dem Antrag zu, der vom übrigen Haus abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte die SPD namentliche Abstimmung, bei der alle SPD-Stadtverordneten den Antrag des Magistrats ablehnten. Der Rest des Hauses stimmte geschlossen zu.

„Wir wollten mit der namentlichen Abstimmung erreichen, dass man sich nicht hinter einer Fraktion verstecken konnte, sondern dass jeder Einzelne Flagge zeigen musste. Unsere Fraktion hat geschlossen gegen den Antrag gestimmt. Wir stehen zu unserem Wort an die Eltern und Erzieher“, so Hidir Karademir Parteivorsitzender der SPD. Er bemängelte, dass sich die andern Fraktionen in wohlfeilen Ausführungen über die Notwendigkeit einer Gleichstellung der Bezahlung mit den Grundschullehrinnen und -lehrern in ferner Zukunft ergingen, aber in ihrem Handlungsbereich hinter ihre Zusagen zurückfielen.

Siehe auch
 
» Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?

Ein Punkt bei der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2016. Tagesordnungspunkt Ö5.
 
Eine vom Magistrat gemachte Zusage soll zurückgenommen werden. HöherGRUPPIERUNG der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8 (jetzt S8b)
Erklärung:
S6 entfällt im Tarifvertrag. S6 ist jetzt S8a.
S8 entfällt. S8 ist jetzt S8b
D.h., wenn die Erzieher sich jetzt in der S8a befinden, erfolgte KEINE Höhergruppierung.

[..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen.[..] Quelle: OP-Online am 9.4.2015 .

Einen Widerspruch kann ich nicht finden.

Kurzfassung.
Alles, was hier zusammengetragen wurde, stammt aus öffentlich zugänglichen Unterlagen. Aussagen von mir befragten Personen finden hier keinen Niederschlag.

Ordnet man all diese Aussagen richtige ein, ergibt sich für mich folgende Situation.

Planung
» Vom Ersten Stadtrat, Herr Rotter, wurde die Zusage gegeben, alle Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 einzuordnen.

» Zum Zeitpunkt der Zusage, die Mitarbeiter in die Gehaltsgruppe S8 einzugruppieren, gab es die Gehaltsgruppen S8a und S8b nicht.

» Den Erziehern entstehen bei der Höhergruppierung (S6 nach S8) KEIN finanzieller Schaden. Ist tariflich festgehalten und nachzulesen. Lediglich eine Einstufung in eine niedrigere Stufe könnte vereinzelt vorkommen. Bedeutet aber in diesem Fall kein Nachteil für die Mitarbeiter.

» Die Erzieher müssten sich nach der tariflichen Einigung, Mitte 2015, in der neu geschaffenen Gehaltsgruppe S8b befinden.

» Gehaltsgruppe S8b ist von den Tarifpartnern (Verdi, VKA) für die Eingruppierung der Erzieher der Gruppe S6 NICHT vorgesehen.

» Eine Bezahlung nach S8b (so wie es in Rödermark eigentlich sein müsste) ist schlichtweg nicht zu bezahlen.

» Die für mich absolut nicht nachvollziehbare Aktion des Ersten Stadtrates hat den Bürgern ca. 300.000,00 Euro gekostet. (200.000,00 p. Jahr)

» Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.

Wie diese Versprechen scheinbar umgesetzt wurde.

» Die Mitarbeiter wurden nicht wie zugesagt am 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 eingruppiert.

» Man zahlte den Mitarbeitern der Gruppe S6 über eine übertarifliche Zulage das Gehalt eines Mitarbeiters der Gruppe S8

» Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifabschluss die Gehaltsgruppe S8a einsortiert. Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.


Hier die Langfassung weiterlesen Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?

Erzieher. Ausschuss Familie und Soziales.

Rödermark Erzieher Ausschuss Familie und Soziales.
Ich glaube, diesem Antrag können die Stadtverordneten weder zustimmen noch ablehnen. Unter der Beratungsfolge steht bei der Stadtverordnetenversammlung auch nur „Anhörung“. Obwohl, unter Vorlage-Art: Beschlussvorlage steht.

Der einzige Antrag bei der Ausschusssitzung am 07.06.2016

Sachverhalt/Begründung:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag sollen rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

Gründe:
Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nichtbevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.
Quelle: bgb.roedermark.de
Screenshot: Antrag

Für mich ist das Ganze ein fürchterliches Durcheinander. Handwerkliche Fehler scheinen die Ursache zu sein. Die – Personalabteilung muss es nun richten -. Richten für WEN?

Ich bin dabei, zunächst für mich, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Wenn mir das dann gelingen sollte, werde ich den Artikel: Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? freischalten.

Lesen Sie auch Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? .

Es gab scheinbar KEINE Höhergruppierung nach S8. Es wurde wohl NUR eine Bezahlung nach S8 vereinbart. […]und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan.[..] Quelle: Stadt Rödermark 

Für den ersten Überblick sollte Sie sich die Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa ansehen.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Wie wahr Frau Merkel

Die Lohnfindung sei bei Tarifpartnern besser aufgehoben als in der Politik.

Quelle: Zeit Online
 
Siehe auch
» Gebührensatzung KiGa (Punkt 10.1)
» Zusammenfassung. Höhergruppierung Erzieher


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.