Rödermark Stavo. Stadtverordnetenversammlung

Morgen ist Stadtverordnetenversammlung (öffentlich). Ein strammes Programm ist zu bewältigen, aber zu schaffen, wenn —- ja wenn die Beschränkung der Redezeit für ALLE gelten würde. Der hauptamtliche Magistrat kann leider so lange und so oft die Stimme erheben, wie es ihm genehm ist. Daran könnte es scheitern, dass Tagesordnung komplett abgearbeitet werden kann.

Bei den Mitteilungen des Magistrats ist das noch in Ordnung. Aber sonst?
Ich werde die Redezeiten interessehalber mal wieder festhalten.

» Die Tagesordnung
» Die Aktenmappe (alle Anträge)

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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Anträge der Koalition zur kommenden Sitzungsrunde.

Anträge der Koalition (CDU, AL/Die Grünen) zur kommenden Sitzungsrunde.
Stadtverordnetenversammlung: Sitzungstermin: Dienstag, 27.06.2017
» Gewerbegebiet Hainichsbuckel.
» Gewerbegebiet Kapellenstraße.
» Sicherung Grüne Mitte.
» Odenwaldstraße in „urbanes Gebiet“ entwickeln.
Siehe Webseite der CDU Rödermark

 
Siehe auch
» Rödermark. Koalitionsvertrag CDU und AL/Die Grünen
 
 

Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag

Rödermark. Stadverordnetenversammlung 16.05.2017

An diejenigen, die CDU oder AL/die Grünen gewählt haben, sei ein Blick auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Die Koalition (CDU und AL/Die Grünen) hat es seit ihrem Bestehen geschafft, alles was es an Problemen/Verbesserungen …. in Rödermark gab, abzuarbeiten. Hat deshalb die Koalition (alles abgearbeitet) die Arbeit eingestellt weil, – es ist alles gut so wie es ist?Die „regierende“ Koalition hat nicht einen einzigen Antrag zur kommenden Sitzungsrunde eingebracht. Fehlen die Ideen? Ist man zu sehr mit sich selbst beschäftigt? Ein Blick in das bestimmt sündhaft teure Einzelhandelskonzept würde sich lohnen. Lesen muss man es allerdings, um die Anregungen zu erkennen.

Kann man sich die kommende Stadtverordnetenversammlung nicht sparen? Nein, so ist es natürlich nicht. Erstens hat die Verwaltung Anträge eingereicht, bei denen es notwendig ist, dass die Koalition diese auch abnickt. Und zweitens, zu den Anträgen der Opposition muss man einen Redebeitrag leisten, damit der Bürger merkt – Hoppla, die gibt es ja auch noch –

Ein Punkt, der uns Bürger ins Geld gehen wird, ist die Abstimmung zur anstehenden Straßenbeitragssatzung. Dass es in Rödermark zu einer solchen Satzung kommen musste, war seit Jahren vorauszusehen. Schon in 2009 wurde diese fehlende Satzung angemahnt. Der Magistrat der Stadt Rödermark hat wohl gedacht: „Wenn wir keine Straßen -grundhaft Sanieren- brauchen wir auch keine Straßenbeitragssatzung.“ Lassen wir einfach die Straßen verrotten oder reparieren notdürftig. Dem hat der RP nun einen Riegel vorgeschoben und den Haushalt 2017/2018 NICHT genehmigt. Die fehlende Satzung war ein Grund. Eine solche Satzung muss jetzt eingeführt werden.

Ob die Bürger schon 2018 zur Kasse gebeten werden, steht allerdings noch nicht fest. Wenn die Straßen nach dem bisher von Bürgermeister Kern favorisiertem Dünnschichtverfahren repariert werden, fallen keine Beiträge an, die man über die „wiederkehrenden Beiträge“ eintreiben kann. So könnte sich Bürgermeister Kern über die Zeit retten. Er hat in 2015 gesagt*1: „die nächsten fünf Jahre gibt es keine Straßenbetragssatzung.“ Das Versprechen kann er wohl nicht halten. Er könnte umformulieren „bis 2019 werden keine Beitragsbescheide erstellt.„. In 2019 wird Roland Kern dann hoffentlich sein Versprechen einlösen und den Bürgermeistersessel räumen.
– Sieht man einen Abrechnungszeitraum (nach Investitionsaufwendungen) von einem Jahr*2 vor und keine „grundhafte Sanierung“ durchführt, gibt es auch keine Beitragsbescheide. Bei einem Planungszeitraum*2 von fünf Jahren dürfte dies kaum möglich sein. –

Über die Straßenbeitragssatzung gibt es wenig zu diskutieren. Der Text dieser Satzung (wiederkehrende Beiträge) ist weitestgehend Standard und auch für die Gebietsfestlegung ist man an Vorgaben gebunden. Einzig über den Abrechnungszeitraum und dem städt. Anteil sollte man diskutieren. Ich denke allerdings, man wird bei dem geplanten Abrechnungszeitraum von einem Jahr bleiben. Eine Festlegung für einen Planungszeitraum von fünf Jahren wäre auch möglich.

Den städt. Anteil auf 50% anzugeben wäre wünschenswert aber wohl nicht machbar.

Ich kann mich daran erinnern, dass Bürgermeister Kern den Weg bevorzugte, die „grundhafte Sanierung“ komplett über die Grundsteuer B (wie bisher) zu finanzieren. Der Verwaltungsaufwand ist gering und die Kostenverteilung gerecht. Leider ist der Weg für Rödermark so nicht gangbar. Aber um den Punkt „gerecht“ ein wenig näherzukommen, könnte man den städt. Anteil bei den „wiederkehrenden Beiträgen“ auf 50% anzuheben. Geplant sind 25% bis 30%.

Die Kosten der „wiederkehrenden Beiträge“ können NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer B schon.

Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ sind ZWECKGEBUNDEN. Einnahmen über die Grundsteuer B NICHT. Unverbrauchte Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ müssen zurückerstattet werden.

Wenn es nicht so furchtbar traurig wäre, was da von der Verwaltung an Zahlen genannt wurde/wird, könnte man lachen. Mir fällt es immer schwerer, die Äußerungen der Verwaltung ernst zu nehmen.
Kosten für die „grundhafte Sanierung“. In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Und jetzt das Wunder – in 2017 steht nichts mehr an –
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.
Siehe: Das Wunder von Rödermark.

Siehe auch:
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Auf die Abstimmung bin ich gespannt.
» Siehe auch Ortsdurchfahrten. Videos und Bilder
» PM SPD Rödermark. Die Innenstadt ist „tot“
» Antrag Straßenbeitragssatzung
» Satzung. Wiederkehrende Beiträge. (Straßenbeitragssatzung. Noch nicht verabschiedet)
 
*1[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo 24.03.2015. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –
 
*2§14 Satzung wiederkehrende Beiträge.
(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmung dieser Satzung aus den jährlichen
Investitionsaufwendungen ermittelt.
(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Stavo 28.03.2017. U.a. Jägerhaus

Hätten wir in Rödermark einen Bürgermeister, der sich so für das Gewerbe/Gewerbegebiete in Rödermark einsetzten würde, wie Bürgermeister Kern es für eine Immobilie (Jägerhaus) tut, ging es uns in Rödermark prächtig. Kein Schutzschirm, keine drei Grundsteuererhöhungen in wenigen Jahren, keine Gewerbesteuererhöhung, keine Verdopplung der Hundesteuer, keine Gebührenerhöhungen, wir bräuchten nicht über eine Straßenbeitragssatzung zu diskutieren …. all das KÖNNTE sein.

Drei Fraktionen (FDP, FWR und SPD) wollten Geld sparen (jährliche Kosten 10.000,00 Euro) und Geld erlösen (Verkauf 169.000,00 €. ). Die Opposition ist der Auffassung, diese Immobilie (Jägerhaus) kostet nur Geld. Seit ca. 5 Jahren gibt es von der Verwaltung kein Konzept, wie langfristig mit dieser stark renovierungsbedürftigen Immobilie umzugehen ist. „Die Immobilie MUSS verkauft werden“ ist die Forderung. Aber dank der zwei, dem Bürgermeister nahestehenden Fraktionen (CDU, AL/die Grünen), wurde der Antrag der abgelehnt.
Da nun dem Wunsch des Bürgermeisters Folge geleistet wurde, haben wir in Rödermark weiterzuzahlen.

Hier sollte Geld für andere Projekte eingespart werden.
Einige Anträge weiter, es ging um Schulsozialarbeit, wurde vom Magistrat angemerkt: „Wie sollen wir das bezahlen?“ Antrag wurde aber einstimmig angenommen.

 
Siehe auch
Rödermark Jägerhaus und Staanern Kutsch
 
Der Antrag der FDP Rödermark

Sachverhalt/Begründung:
Am 06.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit (bei einer Gegenstimme der FDP) beschlossen, dass die Stadt zum Zwecke des Erhalts der städtebaulichen Struktur am Rathausplatz sowie zur Steuerung der weiteren Entwicklung im Ortskern Ober-Roden von der Erbengemeinschaft Jäger das Anwesen Dieburger Straße 21, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, 239 qm erwirbt. Der Kaufpreis betrug 169.000,00 €. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trug die Stadt Rödermark.

Das Anwesen wurde Ende 2011 ohne durchdachten Plan für eine Nutzung erworben. Nun ist das Gebäude seit 5 Jahren im Besitz der Stadt Rödermark, ohne dass es in seiner Gesamtheit einer erkennbaren Nutzung oder Sanierung/Restaurierung zugeführt wurde oder eine Steuerung der weiteren Entwicklung im Ortskern von
Ober-Roden stattgefunden hat. Laut Aussage des Magistrates als Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion belaufen sich die jährlichen Kosten für das Anwesen für die Allgemeinheit auf über 10.000 €. Ein Gegenwert für die Stadt war bis vor Kurzem nicht erkennbar.

Aktuell wird das Gebäude für eine Promotionsarbeit über die Grabungsfundstücke im Ortskern von Ober-Roden genutzt. Diese Promotionsarbeit wird von der Stadt in Form eines Stipendiums unterstützt. Die Freigabe der Mittel erfolgte per agistratsbeschluss. Die Untersuchungen vor Ort werden voraussichtlich bis Mitte 2019 andauern.

Für die Stadtverordneten stellen sich jetzt aus Sicht der FDP-Fraktion 3 entscheidende Fragen:

1. Sind wir bereit, die mit der Aufarbeitung der historischen Funde aus Ober-Roden verbundenen
Kosten zu tragen?
2. Ist die Fortsetzung der Aufarbeitung der Funde an das Gebäude „Jägerhaus“ gebunden?
3. Welche langfristige Funktion könnte das Gebäude für die Stadt einnehmen?

Zu 1.: Neben den vom Magistrat bereits bewilligten Kosten für das Stipendium müssen zur Berechnung der Gesamtkosten noch die Gebäudenebenkosten, die Instandhaltungskosten des Gebäudes sowie die Abschreibungen auf den Gebäudewert hinzugerechnet werden. Da dem Antragsteller hierzu keine genauen Zahlen bekannt sind, kann nur eine grobe Schätzung vorgenommen werden. Wir gehen von rund 15.000 €/Jahr aus, d.h. maximal 50.000 € für die Gesamtdauer des Projekts. Das sind zwar verglichen mit den Sachkostenansätzen anderer Produkte im Haushalt keine kleinen Beträge, aber aufgrund der Bedeutung des Projektes, der bereits erheblichen Vorlaufkosten in den vergangenen 3 Jahrzehnten und der zu erwartenden Erkenntnisse über die Wurzeln des Ortes, die identitätsstiftend wirken können, hält der Antragsteller diese Einmalkosten für angemessen.

Zu 2.: Nein, die Arbeiten könnten in jedem anderen Gebäude auch durchgeführt werden. Voraussetzung ist ausreichend Lagerraum für die Fundstücke. Es gibt z.B. im Gewerbegebiet Ober-Roden genügend Leerstand an Büroräumen. Der Mietpreis für Büroflächen in Rödermark liegt deutlich unter dem für Wohnraum. Die Anmietung eines solchen Objektes könnte sich als günstiger erweisen als die rund 10.000 € Gebäudekosten für das Jägerhaus. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Räumlichkeiten es ebenso wie das Jägerhaus der Doktorandin erlauben, am Arbeitsplatz auch zu wohnen, d.h. das zumindest eine Dusche und eine kleine
Küchenzeile zur Verfügung steht.

Fazit: Das Jägerhaus ist keine Grundvoraussetzung, allerdings wäre eine andere Örtlichkeit mit allen Möglichkeiten, die das Jägerhaus bietet, nicht unbedingt günstiger zu bekommen.

Zu 3.: Ein langfristiges Nutzungskonzept konnte der Magistrat bisher nicht aufzeigen. Dass die beiden „Cheflobbyisten“ der Rödermärker Kulturgeschichte gerne eine permanente Ausstellungsfläche für die Grabungsfunde hätten, eine Art Heimatmuseum, das gleichzeitig Forschungsstelle für mittelalterliche Siedlungsgeschichte ist, ist legitim und darf nicht verwundern. Sollte eine Fraktion dieser Forderung folgen wollen, so hat das aus Sicht der FDP-Fraktion offen als Antrag zu erfolgen und muss in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden. Das Jägerhaus als Heimatmuseum „durch die Hintertür“ darf es dagegen nicht geben. Bereits zweimal in den letzten 10 Jahren war das Thema „Heimatmuseum“ auf der
Tagesordnung. Einmal ging es um das alte Schwesternhaus in der Heitkämperstraße, einmal um mögliche Räumlichkeiten zwischen Bücherturm und altem Feuerwehrhaus. In beiden Fällen waren Erstellungskosten von 300.000 € in der Diskussion – ein Betrag, den sich Rödermark damals wie heute nicht leisten kann. Weitere Problempunkte waren die personelle Darstellung des Betriebs sowie die räumlichen Voraussetzungen für Publikumsverkehr. Alles zusammen hat dazu geführt, dass es damals nicht über Prüfanträge hinausging. Zum einen sieht die FDP-Fraktion generell keinen Bedarf für eine Art Heimatmuseum – da gibt es viele Bereiche, in denen die knappen Mittel dringender benötigt werden. Vitrinen in den Rathäusern, der Kulturhalle, der Halle
Urberach sowie dem Töpfermuseum sind zur Präsentation der wichtigsten Fundstücke absolut ausreichend. Zum anderen eignet sich das Jägerhaus ebenso wenig wie damals das Schwesterhaus als Stätte mit Publikumsverkehr.

Fazit: eine langfristige sinnvolle Nutzung des Jägerhauses durch die Stadt ist weiterhin nicht zu erkennen. Ein Leerstand ist schon aus wirtschaftlicher Sicht unsinnig, zumal zumindest das Hauptgebäude über eine solide Substanz verfügt und durchaus für Wohnzwecke nutzbar wäre. Daher ist ein Verkauf des Gebäudes aus Sicht des Antragstellers die sinnvollste Alternative. Aktuell ist der Markt für gebrauchte Wohngebäude in einer Hochphase, es sind vergleichsweise wenige Häuser auf dem Markt, die Preise haben sich in den letzten 5 Jahren deutlich erhöht. Es ist daher durchaus realistisch, für das Jägerhaus einen Käufer und Investor zu finden.
Vermutlich wird der Kaufpreis sogar höher liegen als der Preis, den die Stadt Rödermark vor 5 Jahren bezahlt hat.

Ein Verkauf ist theoretisch auch nach Abschluss der archäologischen Arbeiten möglich, allerdings besteht das Risiko, dass sich die Marktlage zu Ungunsten der Stadt ändert. Eine Rückanmietung der Stadt für den Zeitraum dieser Untersuchungen bei einem zeitnahen Verkauf wäre zu prüfen.
 
Quelle: bgb.roedermark.de


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)