Rund 12 Millionen Euro für Investitionen in Langen, Rödermark und Mainhausen

„Eine neue Vier-Felder-Halle für den Sportpark Oberlinden in Langen, ein neuer Feuerwehrstützpunkt in Rödermark, ein Rathausneubau in Mainhausen – diese Projekte können mit der Unterstützung des Landes im Landkreis Offenbach umgesetzt werden. Dafür stehen rund 12 Millionen Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds zur Verfügung.
Quelle: Finanzen.hessen


Siehe:Hessischer Investitionsfonds 2024
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Neue Steuerprivilegien

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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Wir bezahlen ja nur ein Drittel!

Wenn es um die Kosten von Projekten im Rahmen des Stadtumbaus (ISEK) geht, hört man oft: „Wir bezahlen ja nur ein Drittel!“

Diesen Spruch möchte ich etwas gerade rücken.

Bei solch einer pauschalen Aussage könnte bei den Bürgern der Eindruck entstehen, dass bei Gesamtkosten von 1.000.000,00 € WIR immer nur 330.000,00 Euro (ein Drittel) zu tragen haben. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Beispielrechnung: Straßenbaumaßnahme im Ortskern von Ober-Roden. Die Kosten, die WIR zu zahlen haben, könnten nicht 330.000,00 €, sondern satte 835.000,00 €1 betragen. Ausgehend von einer Gesamtsumme von 1 Mio.

Warum? Man muss RiLiSe kennen.1
Zunächst muss man wissen, von welcher Summe wir tatsächlich nur ein Drittel zu zahlen haben. Bezieht sich dieses Drittel auf die Gesamtkosten des Projekts oder auf eine andere Summe?
Grundsätzlich wird nur der sogenannte „förderfähige Anteil“ berücksichtigt. Dieser förderfähige Anteil könnte u.U. jedoch weniger als 25 % der Gesamtkosten betragen. Das bedeutet, dass bei einer Gesamtsumme von 1.000.000,00 € der förderfähige Anteil möglicherweise nur 250.000,00 € beträgt. Von diesen 250.000,00 € werden wir dann einen Zuschuss von ca. 165.000,00 € (zwei Drittel) erhalten.

Wer ist mit „wir“ gemeint? Meint derjenige, der diesen Spruch äußert, die Stadt? In diesem Fall wäre das grundsätzlich korrekt.

Doch eigentlich kann mit „wir“ nur die Bürger gemeint sein.
Die Einnahmen der Stadt bestehen hauptsächlich aus Steuern und Gebühren der Bürger. Andere Einnahmen, wie z.B. Verwarnungsgelder, Holz- oder Grundstücksverkäufe, machen nur einen geringen Anteil aus.

Letztlich tragen WIR, die Steuerzahler, nicht nur ein Drittel der Kosten, sondern 100%. Bund oder Land wird Steuergelder verwenden müssen, um die Zuschüsse zu finanzieren.

Beispielrechnung bei grundhafter Sanierung einer Straße.
1 RiLiSe bei einer Straße, die nach der Straßenbeitragssatzung mit einem Anwohneranteil von 75% und einem Stadtanteil von 25% bewertet wird. Siehe: 9.6.2



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Suche nach freie Flächen für eine Solaranlage.

Nachtrag: Antwort des Magistrats auf die FDP-Anfrage vom 01.07.2023

1) Nein, es gibt bisher kein Flächenkataster, das mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auflistet oder darstellt. Das Anlegen eines Katasters ist für die nächsten zwei Jahre aus Kapazitätsgründen nicht geplant.

2) Grundsätzlich hat Rödermark Potential, um den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu realisieren. In der Vergangenheit wurden im Rahmen des Klimaschutzprozesses schon detaillierte Prüfungen verschiedener Flächen vorgenommen, um ein solches Projekt zuverwirklichen. Mit verschiedenen Anbietern/Investoren von Freiflächenphotovoltaikanlagen wurden Präferenzflächen geprüft. Leider fielen alle Flächen auf Grund verschiedenerRestriktionen aus der weiteren Planung. Für diese Präferenzflächen ergeben sich etliche Nutzungskonflikte vorrangig mit Landwirten. Neben der Erhaltung der Freiraumqualität und der Kulturlandschaft, sind die Landwirte auf 7die Flächen in ihrem Eigentum und auf ihre Pachtflächen angewiesen. Auch würden diese Flächen in der Zukunft nicht mehr als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben oder Ökokontoflächen zur Verfügung stehen. Dies würde bedeuten, dass noch weniger naturschutzrechtlicher Ausgleich innerhalb des Gemarkungsgebiets realisiert werden kann.

Hier die Antwort im Original.


03.09.2024. AL/Die Grünen fragen an:

Wo und unter welchen Bedingungen könnte in Rödermark auf einer freien Fläche eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) errichtet werden? Geht es nach dem Willen der Anderen Liste (AL) und ihres Koalitionspartners CDU soll der Magistrat die Möglichkeiten für eine solche Energiequelle aus Sonnenkraft im Stadtgebiet prüfen.

Eine doch wohl überflüssige Anfrage. Die FDP hat bereits am 1.07.2023 eine solche Anfrage gestellt.


01.07.2023. Anfrage der FDP.
Sachverhalt/Begründung:

Freiflächenphotovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten auf kostengünstige Weise regenerativen Strom zu produzieren. Der Markt dazu boomt seit einigen Jahren. Doch Freiflächen-PV-Anlagen stehen auch in Flächenkonkurrenz zu anderen Flächennutzungen, insbesondere der Landwirtschaft. Daher sind Freiflächen-PV-Anlagen nicht überall erlaubt. Eine EEG-Förderung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Freifläche um Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, Flächen in benachteiligten Gebieten, die nachweislich einen niedrigen Ertrag haben oder einen schlechten Bodenwert besitzen, Konversionsflächen, wie beispielsweise Deponien, ehemalige Tagebaugebiete oder stillgelegte Militärbasen, versiegelte, ehemals industriell genutzte Flächen handelt. Neben den EEG-Flächen können auch weitere ertragsarme, für die Landwirtschaft unattraktive Wiesen oder Ackerflächen oder brachliegende oder sonstige ungenutzte Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen herangezogen werden, für die ein privater Stromabnehmervertrag (PPA) geschlossen wird. Freiflächen-PV-Anlagen lohnen sich in der Regel erst ab einer Größe von 2 ha. Voraussetzung ist in i.d.R. ein Bebauungsplan, der kommunal beschlossen werden muss. Im Bebauungsplanverfahren werden die Konflikte mit anderen Nutzungen erörtert. Es sind viele Gründe denkbar, warum eine Fläche nicht für diesen Zweck geeignet ist und freigegeben werden sollte. Daher ist von einem möglichen Investor bereits im Vorfeld intensiv zu prüfen, ob eine Realisierungschance besteht.

Der Druck und die Notwendigkeit bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien nimmt zu. Infolgedessen gab und gibt es in der letzten Zeit wohl einige Anfragen sowie auch konkrete Interessen von Grundbesitzern dahingehend, ob auch in Rödermark Freiflächenphotovoltaikanlagen wo, wie und wann möglich sind.

Anfrage:

1) Gibt es für Rödermark bereits ein Flächenkataster, welches Freiflächen in der städtischen Gemarkung auflistet/darstellt, die prinzipiell für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Frage kämen? Falls nein: Ist geplant, in den nächsten zwei Jahren eine solche Flächenprüfung und -katastierung für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rödermärker Gemarkungsgebiet durchzuführen?

2) Wie bewertet der Magistrat nach aktuellem Kenntnisstand grundsätzlich das Potential für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Rödermark, d.h. im dichtbesiedelten Ballungsraum? Wird eine realistische Möglichkeit für die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Rödermark in den nächsten Jahren gesehen?

Hier die Anfrage im Original.

Es ist keine Seltenheit, dass dem normalen Bürger nur die Anfrage vorliegt. Eine Antwort kann ich nicht finden.



Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Ein Interview mit Alexander Sturm.

Netzfund. 2013. Geänderte Fassung

Alexander Sturm war zwölf Jahre Erster Stadtrat und Stadtkämmerer der Stadt Rödermark.
Hier ein Interview mit Alexander Sturm. Zwar vom 17.06.2013, aber aktueller denn je.

FR) In welchem Punkt?
A.S.) Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Rödermark weitere Gewerbegebiete braucht, um den Bürgern langfristig die Grundleistungen zur Verfügung stellen zu können.

FR) Die Finanzmisere hängt nicht nur mit der mangelnden Unterstützung von Bund und Land zusammen. Welche Fehler hat die Stadt selbst gemacht?
A.S.) Wir haben Entscheidungen getroffen, die langfristig viel Geld gebunden haben, wie die zur Kulturhalle, zum Badehaus und zur Stützpunktfeuerwehr. Das hat unsere Gestaltungsspielräume verringert. Hätten wir in der Vergangenheit weniger große Projekte beschlossen, wäre es heute einfacher. Aber rückwirkend ist man immer schlauer.
Lesen Sie das ganze Interview bei FR-Online

Die von Herrn Sturm angesprochene Tatsache, dass man nur durch weitere Gewerbegebiete den Bürgern in Rödermark die Grundleistungen zur Verfügung stellen kann, hat sich in Rödermark bei der Koalition noch nicht herumgesprochen. Vor mehr als dreieinhalb Jahren wurde beschlossen, dass man nördlich der Germania ein neues Gewerbegebiet ausweisen soll. Aktivitäten der Verwaltung, dies auch umzusetzen, kann ich nicht erkennen. Ich kann auch nicht erkennen, auf welchem Weg die Verwaltung die Einnahmen steigern will. Sparen wäre auch eine Möglichkeit. Auch hier sehe ich keine Ansätze. Informieren Sie sich einmal, wie es mit neuen Gewerbegebieten bis 2030 aussieht. Hainchesbuckel, Perlite fällt mir ein. Evtl. setzt sich ja der Plan der FDP durch. Ein Rechenzentrum in Rödermark.

Das Gelände nördlich der Germania wäre der Anfang gewesen, um die in Planung (ich nenne die gerne Prunk und Protz) Projekte auch einfacher umsetzen zu können.
Auch die CDU hatte zunächst die Zeichen der Zeit erkannt und dem Gewerbegebiet Germania, was ja auch von der Verwaltung gefordert wurde, vor der Kommunalwahl 2021 zugestimmt.
Dann kamen die Koalitionsverhandlungen. Eigentlich war es klar, dass es zwischen CDU und AL/Die Grünen mangels Übereinstimmung keine Koalition geben kann und diese Verhandlungen eigentlich unnötig seien. Das nicht geglaubte trat ein. Die Koalition Schwarz/Grün wurde Wirklichkeit.
Aus Gründen, die ein Bürger wohl kaum nachvollziehen kann, stellte die CDU sich nun gegen den von der Verwaltung ihres CDU-Bürgermeisters (Rotter) und mit Mehrheit der Stavo gefassten Beschluss zum Gewerbegebiet Germania. (Das von Bürgermeister Jörg Rotter ins Gespräch gebrachte Gewerbegebiet nördlich des Germania-Sportplatzes mit einem großen Supermarkt ist vom Tisch. Siehe)

Kann man das Verhalten der CDU damit erklären, dass man während der Koalitionsverhandlung von den Grünen evtl. an die Bürgermeisterwahl 2017 erinnert wurde?

Nach dem Interview mit Herrn Sturm wurde lediglich das Gewerbegebiet an der Kapellenstraße neu erschlossen. Festzuhalten sei auch, dass sich dort in der Hauptsache um eine Umsiedlung eines bestehenden Gewerbebetriebs aus Rödermark handelt und damit ist wohl kaum mit einer steigenden Gewerbesteuereinnahme zu rechnen.

Fehlbetrag im Haushalt 2024 (ordentliches Ergebnis) 5.523.954,00 € zuzüglich noch nicht aufgeführte Erhöhung der Kreisumlage. Man spricht von ca. 2.200.000,00 €.
Siehe: Beschluss Haushaltsplan (HHP) 2024-2025 Seite 4
Ende 2024 sind die ordentlichen Rücklagen von 6.147.000,00 € auf 623.000,00 € gesunken (HHP Seite 24).
Die Gewerbesteuereinnahmen sind im ersten Halbjahr drastisch zurückgegangen. Siehe



Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?