B2B und die Buttonlösung Eldorado für Betreiber von Abofallen?

Achtung Endverbraucher.
 
Durch die Buttonlösung wird es für die Endverbraucher gefährlich.
 
Es werden Ihnen Produkte zu Großhandelspreisen angeboten. Diese Angebote sind aber NUR für Gewerbetreibende. Sie werden es aber schwer haben, diesen Umstand (nur für Gewerbetreibende) zu erkennen.
 
Unternehmen können und sollen Ihre Dienstleistungen und Produkte für Wiederverkäufer in Internet anbieten können. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Seriöse Unternehmen weisen auch EINDEUTIG auf diesen Umstand hin und fordern einen NACHWEIS. Im Normalfall wird als Nachweis eine Kopie vom Gewerbeschein eingefordert.
 
So arbeiten seriöse Geschäftsleute:

Anmeldung bei der Metro
Anmeldung bei der Metro

Was aber absolut verwerflich ist und in meinen Augen die Abzockmethode der kommenden Jahre sein kann/wird, bahnt sich jetzt nach der Buttonlösung an.
 
„Einkaufsmöglichkeiten für den Gewerbetreibenden“
 
An sich auch nichts Verwerfliches. Aber, einige dieser Anbieter spekulieren wohl darauf, auch NICHT Gewerbetreibende als Abonnenten zu gewinnen um diese dann so richtig zur Kasse zu bitten. Es wird KEIN Gewerbeschein angefordert. Es wird NICHT deutlich darauf hingewiesen: « Nur Gewerbetreibende dürfen sich anmelden ». Es gibt KEIN Kontrollfeld welches Sie zur Bestätigung (Ich bin Gewerbetreibender) anhaken müssen.
 
In der Vergangenheit haben sich die Abofallen-Spezialisten darauf konzentriert, die Preishinweise zu verschleiern. Nachdem das Frankfurter Landgericht einen Betreiber, der mit dieser Methode gearbeitet hat, zu einer Bewährungsstrafe wegen versuchten Betrugs (nicht rechtskräftig) bestraft hat, ist es um diese(s) Portal(e) für den ENDVERBRAUCHER ruhig geworden. Teilweise sind diese (nach einem Anmeldestopp) auch nicht mehr aufrufbar.

Die Katze lässt das Mausen nicht.

Die Buttonlösung schien der richtige Weg zu sein, um diesen Abzockern das Handwerk zu legen. Jetzt geht diese Scheiße aber wieder von vorne los.
Was vor dem Landgericht immer wieder von Zeugen zu hören war:

„Ich habe den Preishinweis nicht gesehen“
(stand zwar irgendwo auf der Seite. Wurde aber geschickt verschleiert)

Wird zu:

„Den Hinweis, dass nur Gewerbetreibende sich anmelden dürfen, habe ich nicht gesehen“
(steht zwar irgendwo auf der Seite. Wird aber geschickt verschleiert)

Wenn die Gerichte wieder so lange brauchen, um diesen Anbietern das Handwerk zu legen, wie bei den Abofallenbetrügern, dann gute Nacht. (Strafrechtlich das Handwerk legen)
 
Die Buttonlösung ein Segen für Betrüger oder Betrugsversuch.
 
Warum? Der ENDVERBRAUCHER hat etwas von der Buttonlösung gelesen und kennt sich jetzt aus. Bei allen seriösen Portalen bekommt man am Bestellende (vor dem endgültigen Bestellklick) eine klare Aufstellung der Kosten und im Button steht eindeutig einer der folgenden Texte (Siehe Link). Wenn diese Information fehlt, wird kein Vertrag geschlossen und ich habe nichts zu zahlen.
 
So wie ich das sehe, machen sich jetzt einige Anbieter daran, diesen Umstand zu ihrem Nutzen zu gebrauchen.
Die sagen jetzt einfach:

Das Angebot ist nur für Gewerbetreibende. Hat sich eine Endkunde angemeldet wird der Zugang gesperrt. Die gesamten Gebühren muss er aber zahlen.

Wie erfahren die Anbieter aber davon, dass ich KEIN Gewerbetreibender bin?
 
Ganz einfach.
» Der Endanwender hat sich im guten Glauben bei einem KOSTENLOSEN Portal angemeldet.
 
» Es ist doch kaum ein Anwender so bes… und meldet sich für viel Geld bei einem Dienstleister an, ohne genau zu wissen welches Angebot dieser genau vorzuweisen hat.
 
» Da es sich um ein B2B (Business to Business. Gewerbetreibender verkauft an Gewerbetreibenden) Portal handelt werden Sie auch keine Informationen über Ihr Widerrufsrecht bekommen. Bei B2B haben Sie kein Widerrufsrecht.
 
» Nun kommt die Rechnung. Ob nach einem Tag, in 2 Wochen oder in 1 Monat ist egal. Sie könnten als Endverbraucher noch widerrufen. Die Information zum Widerrufsrecht in schriftlicher Form fehlt.
 
» Sie werden natürlich widerrufen.
 
» Jetzt schnappt die Falle zu.
 
Sie geben sich als Endverbraucher zu erkennen und die werden Ihnen jetzt ihre AGBs präsentieren. In den AGBs könnte sinngemäß stehen:

Sie müssen zahlen. Sie haben sich als Gewerbetreibender bei der Registrierung ausgegeben. Sie haben vorsätzlich eine Vertragsverletzung begangen und haben den kompletten Betrag zu zahlen.
Wir werden Ihren Zugang sperren.

 
Sollten Sie einmal auf ein solches Portal geführt werden, sehen Sie sich unbedingt das Impressum an. Geben Sie als Suchbegriff die Geschäftsführer ein.
 
Nachtrag
Es ist verdammt einfach, in eine Abofalle zu tappen. Ich habe gerade einmal bei YAHOO mit
„billige Kinderwagen“
gesucht.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

B2B und Melango. Gastbeitrag

GASTBEITRAG
 
Für den folgenden Artikel zeichnet verantwortlich:
Philipp Müller,
freier Journalist aus Solingen.
Antworten bitte an:
philipp@schaaf-sg.de

 
gerne zeige ich Ihnen, was nach dem Klick auf den neuen gelben Button erfolgt:

Bild1
Bild1

Warum sie die Button-Lösung haben, ist auch erklärbar: In Ihren AGBs, die man ja jetzt vor dem Drücken des Buttons einsehen kann

Bild2
Bild2

(unterstrichener Link rechts oben im Bild), wird der potentielle private Kunde in die Falle gelockt! AGB einsehbar, Buttonlösung eingehalten und trotzdem kein Widerrufsrecht nach § 312 BGB. Denn: Melango wird behaupten, der private Verbraucher habe sich vorsätzlich als gewerblicher Kunde angemeldet, ohne es zu sein. Das begründe dann das Recht von Melango auf Schadensersatz aus Vertragsbruch, verbunden mit der Pflicht, Anmeldegebühren plus Jahresbeiträge ohne Gegenleistung (Zugang zum Portal) zu zahlen. Das übliche, jahrelang gepflegte Blablabla, um den Privaten zu Zahlung zu nötigen.
So werden die Chemnitzer munter weiter machen. Man muss auch kein Prophet sein, wenn man vermutet, dass der Link zu den AGB immer wieder fehlen wird und in Prozessen dann aber Seiten mit dem Link vorgelegt werden.
Davon unberührt bleiben auch die Fälle, in denen die Opfer Rechnungen bekommen, obwohl sie den gelben Button nicht gedrückt haben. Es gibt längst mehr als den Verdacht, dass bereits beim Drücken den Buttons “Weiter zu Schritt 2”

Bild3
Bild3

die Daten bereits in eine MySQL-Datenbank von Melango eingetragen werden. Mir liegen viele Aussagen von Opfern vor, die genau das erlebt haben. Aktuell befindet sich der Anmeldeprozess von Melango vor dem Amtsgericht Peine in einer Phase, wo ein Gutachter dies untersucht. Melango nutzt die Shop-Software Mondo-Shop 4, die in der php-Programmierung genau das theoretisch und praktisch zu lässt.
Abgesehen davon ist Melango ein Shop, der viele unglaubliche Angebote wie ein iPhone für 200 Euro enthält, die sich als Luftnummer entpuppen. Als “Händler” fungieren hier Firmen, die es gar nicht gibt, die aber über hotmail, gmail oder live.com erreichbar sind oder britische Scamming-Telefonnummern als Kontakt anbieten. Nimmt man tatsächlich Kontakt auf, kommen mit google-Translater ins Deutsche übersetze Emails an, die den Versand der Ware dann in Aussicht stellen, wenn man per Western Union Vorkasse leiste. Schneller kann man sein Geld nicht verlieren.
Der Hohn: Obwohl diese Anzeigen seit mindestens einem Jahr auf dem Portal – die Angebotsmenge schwankt zwischen einigen Hundert und einigen Tausend, je nach Laune von Melango – einstehen, “warnt” Melango ausdrücklich noch im internen Shop davor, per Western Union zu zahlen. Zynischer geht es nicht mehr!
 
 
Siehe auch
» Melango (JW Handelssysteme) Geschädigte gesucht
 
 

Nebenbei bemerkt. Konversionsrate

Damit man etwas mit dem Begriff Konversionsrate / Conversionsrate etwas anfangen die Definition aus:
mein-shop-im-web.de

Die Konversationsrate / Conversationsrate im ecommerce stellt die Conversationsrate eine wichtige messbare bzw. berechenbare Größe dar.[…] Viel wichtiger hingegen ist selbstverständlich wie viele dieser Besucher auch tatsächlich eine Bestellung tätigen. Und eben diese Größe wird mit der Konversationsrate gemessen.[…] Lesen Sie den Artikel bei mein-shop-im-web.de

Konversionsrate 2% ist Super.
Die Konversionsrate 1% optimistisch.
Die Konversionsrate liegt im Durchschnitt bei Online Shops (allgemein) 0,5 %.

Warum ich Konversionsrate überhaupt erwähne.
Bei einem Prozess erwähnte ein Rechtsanwalt die Konversionsrate läge bei eine Onlineprojekt bei 2%. Das hört sich zunächst sehr wenig an. Wenn Sie die Eingangs erwähnten Zahlen gesehen haben, ein Traumergebnis.
 
Schauen wir uns zunächst einmal an, was eine Werbung bei Google Geld kosten kann.

Bei Google AdWords bestimmen Sie selbst, wie viel Sie zahlen wollen – und das nicht nur
1) absolut pro Tag, sondern auch
2) pro Besucher auf Ihre Website.
Darüber hinaus ist die Abrechnung erfolgsabhängig: Sie zahlen nur, wenn Ihre Anzeige angeklickt wird (CPC Cost-per-Click). So hat sich AdWords als eine äußerst kostengünstige Werbeform für Unternehmen aller Art und Größe etabliert.
Unter den Grundeinstellungen bestimmen Sie Ihr Budget, also wie viel Sie bei Google maximal pro Tag ausgeben wollen. Dieses Budget können Sie jederzeit anpassen. Wenn Sie unsicher sind, starten Sie einfach mit 1-2 Euro pro Tag![…] Quelle google.de
Hervorhebungen durch den Autor.

Wie Sie lesen können, bezahlt der Auftraggeber nur dann, wenn seine Werbung auch angeklickt wird.
 
Nehmen wir jetzt einfach einmal an, die Werbung für sein «ausgesuchtes Wort» würde (CPC) 0,50 Euro kosten, um auf die erste Seite, erste Position der Suchergebnisliste zu erscheinen.
 
100 Besucher würden demnach 50,00 Euro kosten.
 
Bei der genannten Konversionsrate von 2%, wurde von einem Rechtsanwalt genannt, kaufen/abonnieren also 2 Personen das Angebot.
 
Wenn der Kauf/ABO dem Werbetreibenden ca. 100,00 Euro pro Jahr einbringt, ist das doch ein satter Gewinn.
Der Gewinn würde sich mehr als verdoppeln, wenn z.B. ein ABO über 2 Jahre abgeschlossen würde.
 
Die Werbung kann der Werbetreibende von seiner Steuer absetzen. Gehen wir von einem Steuersatz von 45% aus, kostet die Werbung dem Werbetreibenden für 100 Werbeeinblendungen nicht 50,00 Euro, sondern NUR 27,50 Euro.
 
Kann es sein, dass bei dieser unglaublich hohen Konversionsrate der Interessent der Meinung war es handelt sich hier um ein kostenloses Angebot des Werbetreibenden
 
Man kann sich jetzt als aufmerksamer Leser fragen, warum bezahlt einer Geld für KOSTENLOSE Angebote? Fragen Sie sich einfach einmal, warum Google, Facebook, WKW und Co. Werbung schalten (schalteten) und kostenlos sind. Fragen Sie Anbieter der verschiedensten kostenloser Angebote wie Hotelsuche, Reise, Wetter, Stromvergleich … usw. usw. usw. wie die zu ihrem Geld kommen. Es ist NICHTS außergewöhnliches daran AUCH für KOSTENFREIE / KOSTENLOSE Dienste Werbung zu bezahlen
 
Siehe auch: Nochmal. Konversionsrate mal ganz anders genutzt.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Warum bezahlen ALLE für die Abofallen?

Da fällt einer auf eine Abofalle herein. Man ärgert sich und bezahlt sofort den Betrag oder nach den Mahnungen nur um seine Ruhe zu haben. Das war es dann für den Einzelnen.
 
Die Vielzahl derer, die über die Kostenpflicht getäuscht wurden, hat unsere Regierung zum Handeln gezwungen. Man sah sich genötigt eine Gesetzt zu verabschieden, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Ob der Versuch gelungen ist, wird die Zukunft zeigen. Die Leidtragenden sind die seriösen Anbieter, die jetzt für die Buttonlösung Programmänderungen durchzuführen haben.
 
Es bezahlen ALLE in der BRD für dieses Gesetz. Auch diejenigen die NICHT den Abofallenbetreibern auf den Leim gegangen sind.
 
Wenn Sie die folgenden Artikel gelesen haben, können Sie sich ein Bild davon machen, wem wir die ganzen Aufwand zu verdanken haben. Der Dank der Bundesbürger ist den Verursachern sicher.
 
 

[..]Weil immer wieder unbedarfte Nutzer auf der Suche nach einem Kochrezept oder beim Download einer kostenlosen Software auf sogenannte “Abofallen” hereinfallen, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, durch das der Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessert werden soll. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt. Nun muss vor Abschluss eines Geschäftes im Internet ein Warnknopf unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Bereits 2010 hatte die SPD-Bundestagsfraktionen einen Gesetzesvorstoß in diese Richtung in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/2409).[..]Lesen Sie weiter bei Hansjörg Schmidt

 
Verbraucherzentrale Bundesverband

[..]Der Bundestag hat heute das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Damit soll es den sogenannten Abofallen im Internet an den Kragen gehen. Nach dem neuen Gesetz [..]Lesen Sie weiter bei Verbraucherzentrale Bundesverband

 
Aus Golem.de

[..]Bundesregierung beschließt „Button-Lösung“ gegen Abofallen
Der Gesetzentwurf gegen Abofallenbetreiber ist endlich fertig. Laut Verbraucherschützern sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer in Abofallen getappt.[..] Lesen Sie weiter bei golem.de

 
Das Gesetzt beschreibt das Problem

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/7745 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
A. Problem
Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abo- und Kostenfallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt haben.[…]Lesen sie hier weiter

Das Problem gibt es also. Jetzt müssen nur noch diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die das Problem geschaffen und den wirtschaftlichen Schaden verursacht haben.