Zu hoffen ist, dass hier nicht ähnliches passiert, wie beim alten Gaswerk.

Nachtrag
Durch einige Fragen sehe ich mich genötigt, zu Einzelhandelbetriebe einen Nachtrag zu verfassen.
 
Hätte man nördlich der Germania den REWE-Markt, wäre die Versorgung der Schulkinder nicht mehr gewährleistet!
Oh mein Gott.
 
Auf diese gestellte Frage fällt mir eigentlich wenig ein. Spontane Antwort. Dafür ist weiß Gott die Stadt nicht in der Pflicht.
Auf dem Gebiet A 32 (ehem. Parkplatz ParamountPark ist zwar kein Einzelhandelsbetrieb zulässig, aber ein Kiosk mit einer Verkaufsfläche von 50qm. Des weiteren müssen die Schulkinder nicht unbedingt einen Verbrauchermarkt/Kiosk aufzusuchen, um sich mit einem Pausenbrot zu versorgen. Es gibt in der Schule eine Mensa.


Situation
Der REWE Verbrauchermarkt an der Kapellenstraße wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit sein Geschäft schließen. Deshalb erscheint es mehr als logisch (denkbar), wenn sich REWE bei der Verwaltung der Stadt Rödermark frühzeitig um einen neuen Standort in Nähe der jetzigen Lage bemüht. Mögliche Gelände könnten sein:
A) A 32) U.a. Gelände Parkplatz ParamountPark (grau)
B) A 31.1 [11.2]) Gelände ParamoutPark bis Schöttler
» Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes2 Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen. Siehe
» Siehe A + B

Die Stadtverordneten werden wohl am 1.10.2024 den Magistrat bevollmächtigen, vom Rücktrittsrecht des Vorvertrags Gebrauch machen. Damit ist eine weite Entwicklung für die geplante Wohnbebauung der Firma Frank Immobilien zurzeit nicht mehr möglich.


Zurzeit geht es nur um A 31.1 [11.2].
Bei OP-Online kann man lesen, dass der Bürgermeister einen Betreiber an der Hand hat, der auf dem Gelände „Paramount Park“ einen Verbrauchermarkt errichten möchte und sofort mit dem Abriss der Ruinen beginnen würde.
Es wäre wirklich ein Segen, wenn es so kommen wird.
(Schade, dass kein Mitarbeiter der Offenbach Post bei der entscheidenden Sitzung anwesend war. Evtl. hätte man dann den Artikel ein wenig anders formuliert.)

Was ich auf der BUSE-Sitzung akustisch mitbekommen habe, ist, dass der momentane Eigentümer und Projektentwickler nicht vorhat, nur das Gelände zu verkaufen, sondern das gesamte von ihm geplante Projekt (Wohnbebauung). Das bedeutet, dass ein Projektverkauf die Grundstückskosten und auch die nicht unerheblichen Planungskosten beinhalten würden.
Besteht die Planung3 der Verwaltung darin, dass dort nur ein Verbrauchermarkt möglich ist, kann der Erwerber (Verbrauchermarkt) von den bisher erfolgten Planungen (Wohnbebauung) keinen Gebrauch machen.

Der Verkauf des Projekts hängt auch davon ab, dass der gültige Bebauungsplan geändert wird. Zurzeit ist dort nur „Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind,“ möglich. Siehe

Verbrauchermarkt dennoch möglich?
Dort (A 11.2) wird ein Verbrauchermarkt wohl nur dann realisierbar sein, wenn der jetzige Eigentümer mit einem Investor in Kontakt tritt und das Gelände zu einem für ihn akzeptablen Preis verkaufen kann. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob der jetzige Eigentümer es sich finanziell leisten kann, das Gelände weiterhin zu behalten und wie der Eigentümer „Altes Gaswerk1“ keinerlei erkennbares Interesse an einer Weiterentwicklung hat. Dann haben wir Verhältnisse wie am „Alten Gaswerk1“. „Still ruht der See“

Die Brechstange wird hier nicht weiterhelfen. Ich denke, am längeren Hebel sitzt der jetzige Eigentümer. Hoffentlich wird die Verwaltung mit mehr Geschick die Sache angehen, als beim „Alten Gaswerk1


1 Am „alten Gaswerk“ Mainzer Straße hatte man angedacht, für den wegfallenden REWE-Markt das Gelände zur Verfügung zu stellen. Die Eigentümer haben offensichtlich kein Interesse daran, das Gelände zu dem angebotenen Preis zu verkaufen.

2 Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben.
 
3 Für einen Verbrauchermarkt muss auch der Bebauungsplan geändert werden. Die Zustimmung der Stadtverordneten dürfte sicher sein.


Siehe auch
Eine Alternative zur Kapellenstraße, vorgeschlagen vom Magistrat und auch von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, liegt wohl auf Eis.
» Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania und einer Verkehrsspange Ober-Roden Nord
 
» Vorvertrag Rödermark – Frank
» Bebauungsplan Entwurf
» Bebauungsplan Begründung
» Antrag. Vorhabenbezogener Bebauungsplan / A 31.1


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Wenn es ums Geld geht.

Diskussionsabend im Hotel Odenwaldblick
Fusion der Sparkasse Dieburg – was ändert sich für Kunden?

Rödermark gehört historisch begründet zum Sparkassenzweckverband Dieburg. Die Sparkasse Dieburg möchte nun mit der größeren Sparkasse Darmstadt fusionieren. Was sind die Hintergründe? Welche Auswirkungen hätte eine Fusion für die Rödermärker Kunden? Was wird aus den Rödermärker Filialen? Ändert sich etwas an den Förderaktivitäten für die Rödermärker Vereine? Welche Rolle spielt die Stadt Rödermark in der dann größeren Sparkasse?

Auf Einladung des FDP-Ortsverbands werden der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse Dieburg Markus Euler und sein Stellvertreter Ramon Moral am kommenden Mittwoch, den 25. September ab 19:30 Uhr im Hotel Odenwaldblick über die Fusionspläne aufklären und sich den Fragen der Bürger stellen. Alle interessierten Bürger sind herzlichst zur Teilnahme eingeladen.

Leserbrief

Leserbrief
BI BIVER

In den letzten Jahren müssen vor Allem die Anwohner, Radfahrer und Fußgänger der Durchgangsstraßen Rödermarks beobachten, wie sehr sich das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer zum Negativen ändert und Andere dadurch unnötig massiv in Gefahr gebracht werden. Wir alle in der Bürgerinitiative sind uns einig, dass dies auch mit der Ansiedlung der „neuen“ Geschäftswelt und dem daraus resultierenden Publikum zu tun hat. Wie in allen Bereichen des Zusammenlebens gibt es Regeln und Gesetze, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten – die „Leitplanken.“

Diese „Leitplanken“, in denen wir uns bewegen, werden von einer leider rasant zunehmenden Anzahl von Verkehrsteilnehmern, die jetzt neu nach Rödermark kommen, nicht beachtet – diese bewegen sich weit außerhalb der „Leitplanken“,in denen jeder von uns auch Mal 10 km/h schneller fährt. Wir sprechen hier von mittlerweile täglichen unfassbaren Überschreitungen von teils über 80 km/h schneller als erlaubt – und das innerorts bei uns in Rödermark (800€ Strafe / 2 Punkte / 3 Monate Fahrverbot) oder auch illegalen Rennen inkl. Unfällen, welche mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Das hat nichts mehr mit Freiheit zu tun – die Freiheit eines Einzelnen endet, wo Andere in Gefahr gebracht werden. Folgende Bereiche in Rödermark werden vor Allem abends und am Wochenende zu Raserstrecken:
 
Ober – Roden:
» Kranichkreisel bis zum Bananas und vom Bahnübergang bis zur Ev. Kirche (Frankfurter Straße und Dieburger Straße
» L3097 (Mainzer, Hanauer und Nieder Röder Straße)

Urberach:
» Rodaustraße
» B486 (Traminer Straße, Konrad Adenauer Straße)

Waldacker:
» B459 (Hauptstraße)

Gerade der Fachbereich 3 (Sicherheit und Ordnung )und die zuständige Ordnungsdezernentin hätte mit uns Bürgern von hier einen starken Support haben können – wir wären eine „sichere Bank“ gewesen, für Entscheidungen, die der Sicherheit im Straßenverkehr Rödermarks endlich zu Gute gekommen wären.
Viele werden nachvollziehen können, dass nach über sechs Jahren Engagement und vielen Versprechungen bzw. Absagen an überall anders möglichen Maßnahmen, der Ton auch aus der BI raus rauer wurde.

Wir bitten hiermit nochmals inständig alle demokratischen Parteien, sich zusammen verantwortungsvoll für eine reale Sicherheitspolitik im Straßenverkehr bei uns in Rödermark einzusetzen und die Herausforderungen anzunehmen und vor Allem sichtbar zu lösen !
Straftäter, die ihre Fahrzeuge zu Waffen machen, haben hier in unseren „Leitplanken Rödermarks“ NICHTS zu suchen.

Lasst uns gemeinsam die möglichen Maßnahmen, die das Gesetz hergibt nutzen – Auf geht’s…..
Viele Grüße
BI BIVER

Bürgermeisterwahl. Soll alles so bleiben, wie es ist, oder möchte man Veränderung zum Besseren?

HINWEIS.
Damit sich mein Verdacht nicht bestätigt, bitte ich darum, Kommentare zu diesem Artikel mit einer gültigen Mailadresse zu versehen.
Die Mailadresse werde ich vor der Veröffentlichung entfernen.
Das dürfte ja nicht zuviel verlangt sein.



Die Bürgermeisterwahl 2025 könnte der Beginn einer grundlegenden Veränderung der Machtverhältnisse in Rödermark sein

Die Termine für die kommende Bürgermeisterwahl
werden in dieser Runde der Stadtverordnetenversammlung am 1.10.2024 beschlossen.
Vorschlag vom Magistrat: Bürgermeisterwahl 26.01.2025. Stichwahl 09.02.2025
Sehr wenig Zeit für einen Bürgermeisterkandidaten, sich der Bevölkerung vorzustellen.

Die Stadtverordneten können den Kandidaten mehr Zeit gewähren.
Mögliche Termine: Bürgermeisterwahl 23.03.2025. Stichwahl 06.04.2025.
Als Bürger kann man erwarten, dass die Stadtverordneten den Kandidaten den von der HGO möglichen Zeitraum zur Verfügung stellen.

Wenn dem Wunsch des Magistrats entsprochen wird,
den Bürgermeisterwahlkampf auf die kurze Zeitspanne zu beschränken, obwohl deutlich mehr Zeit zur Verfügung stehen könnte, und dies aus meiner Sicht gezielt dazu dient, einen Gegenkandidaten zu benachteiligen oder den Informationsfluss zu den Wählern zu behindern, könnte dies als undemokratischer Eingriff oder Manipulation gewertet werden.

Bürgermeister. Wahl 2025
Mit der Bekanntgabe des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl beginnt in dieser Woche für die Bürger die Zeit, sich zu entscheiden, ob es auch weitere sechs Jahre mit der gleichen Zusammensetzung – Magistrat und Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung – weitergehen soll?

In 2025 könnte der Bürger einen ersten Schritt zur Veränderung
machen, indem eines der drei wichtigsten Rädchen im Getriebe Rödermarks durch ein neues, frisches ersetzt. Diese Erneuerung hätte auch auf die beiden anderen Rädchen, die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung und den Ersten Stadtrat, weitreichende Auswirkungen.

Erster Stadtrat. Wahl 2025
Das zweite „Rädchen“ wäre der Posten des Ersten Stadtrats, der von der Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung gewählt wird. Die CDU und die AL/Die Grünen-Koalition haben aktuell die absolute Mehrheit.
Da sich die Zusammensetzung der Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung frühestens nach der Kommunalwahl 2026 ändern könnte, ist es wahrscheinlich, dass Rödermark – falls der Bürgermeisterkandidat der CDU die Wahl gewinnt – bis 2031 von einem Ersten Stadtrat aus den Reihen der AL/Die Grünen kommen wird.
Es könnte sogar sein, dass Frau Schülner als Erste Stadträtin im Amt bleibt. In diesem Fall würde sich die politische Lage in Rödermark bis 2031 kaum verändern. Eine Vorstellung, die nur wenige neue Impulse verspricht“

Anders sieht es für den Fall aus,
wenn es einen neuen Bürgermeister gibt. Sollten sich die Bürger für einen Bürgermeisterkandidaten entscheiden, der nicht aus den Reihen der Koalition stammt, sehe ich die Möglichkeit einer Auflösung der bestehenden Koalition. Da die CDU in einem solchen Fall keinen hauptamtlichen Vertreter mehr im Magistrat hätte, wird sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf den ebenfalls zur Wahl stehenden Posten des Ersten Stadtrats erheben. Dies könnte dann zur Auflösung der bestehenden Koalition führen.

Kalkül hinter den frühen Termin.
Die erste Stadtverordnetenversammlung in 2024 war am 5.3.2024.
Die Bürgermeisterwahl ist laut Plan des Magistrats nach dem 9.2.2025 Geschichte.
Vermutlich also vor der ersten Stadtverordnetenversammlung, die dann z.B. einen Nachtragshaushalt mit einem Tagesordnungspunkt -Steuererhöhung- daherkommen könnte.

Ob man einen vermutlich notwendigen Nachtragshaushalt bis in den April 2025 hinausschieben kann, dürfte zumindest fraglich sein.

Siehe auch
» Zusammenfassung Bürgermeisterwahlen.
 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.