Nebenbei bemerkt. Konversionsrate

Damit man etwas mit dem Begriff Konversionsrate / Conversionsrate etwas anfangen die Definition aus:
mein-shop-im-web.de

Die Konversationsrate / Conversationsrate im ecommerce stellt die Conversationsrate eine wichtige messbare bzw. berechenbare Größe dar.[…] Viel wichtiger hingegen ist selbstverständlich wie viele dieser Besucher auch tatsächlich eine Bestellung tätigen. Und eben diese Größe wird mit der Konversationsrate gemessen.[…] Lesen Sie den Artikel bei mein-shop-im-web.de

Konversionsrate 2% ist Super.
Die Konversionsrate 1% optimistisch.
Die Konversionsrate liegt im Durchschnitt bei Online Shops (allgemein) 0,5 %.

Warum ich Konversionsrate überhaupt erwähne.
Bei einem Prozess erwähnte ein Rechtsanwalt die Konversionsrate läge bei eine Onlineprojekt bei 2%. Das hört sich zunächst sehr wenig an. Wenn Sie die Eingangs erwähnten Zahlen gesehen haben, ein Traumergebnis.
 
Schauen wir uns zunächst einmal an, was eine Werbung bei Google Geld kosten kann.

Bei Google AdWords bestimmen Sie selbst, wie viel Sie zahlen wollen – und das nicht nur
1) absolut pro Tag, sondern auch
2) pro Besucher auf Ihre Website.
Darüber hinaus ist die Abrechnung erfolgsabhängig: Sie zahlen nur, wenn Ihre Anzeige angeklickt wird (CPC Cost-per-Click). So hat sich AdWords als eine äußerst kostengünstige Werbeform für Unternehmen aller Art und Größe etabliert.
Unter den Grundeinstellungen bestimmen Sie Ihr Budget, also wie viel Sie bei Google maximal pro Tag ausgeben wollen. Dieses Budget können Sie jederzeit anpassen. Wenn Sie unsicher sind, starten Sie einfach mit 1-2 Euro pro Tag![…] Quelle google.de
Hervorhebungen durch den Autor.

Wie Sie lesen können, bezahlt der Auftraggeber nur dann, wenn seine Werbung auch angeklickt wird.
 
Nehmen wir jetzt einfach einmal an, die Werbung für sein «ausgesuchtes Wort» würde (CPC) 0,50 Euro kosten, um auf die erste Seite, erste Position der Suchergebnisliste zu erscheinen.
 
100 Besucher würden demnach 50,00 Euro kosten.
 
Bei der genannten Konversionsrate von 2%, wurde von einem Rechtsanwalt genannt, kaufen/abonnieren also 2 Personen das Angebot.
 
Wenn der Kauf/ABO dem Werbetreibenden ca. 100,00 Euro pro Jahr einbringt, ist das doch ein satter Gewinn.
Der Gewinn würde sich mehr als verdoppeln, wenn z.B. ein ABO über 2 Jahre abgeschlossen würde.
 
Die Werbung kann der Werbetreibende von seiner Steuer absetzen. Gehen wir von einem Steuersatz von 45% aus, kostet die Werbung dem Werbetreibenden für 100 Werbeeinblendungen nicht 50,00 Euro, sondern NUR 27,50 Euro.
 
Kann es sein, dass bei dieser unglaublich hohen Konversionsrate der Interessent der Meinung war es handelt sich hier um ein kostenloses Angebot des Werbetreibenden
 
Man kann sich jetzt als aufmerksamer Leser fragen, warum bezahlt einer Geld für KOSTENLOSE Angebote? Fragen Sie sich einfach einmal, warum Google, Facebook, WKW und Co. Werbung schalten (schalteten) und kostenlos sind. Fragen Sie Anbieter der verschiedensten kostenloser Angebote wie Hotelsuche, Reise, Wetter, Stromvergleich … usw. usw. usw. wie die zu ihrem Geld kommen. Es ist NICHTS außergewöhnliches daran AUCH für KOSTENFREIE / KOSTENLOSE Dienste Werbung zu bezahlen
 
Siehe auch: Nochmal. Konversionsrate mal ganz anders genutzt.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Persönliche Daten als Cookie?

Ein Cookie kann immer gesetzt werden. Was man immer setzen kann, sind allerdings keine persönlichen Daten über den Besucher.
 
Wenn ein Anbieter persönliche Daten mit einem Cookie und PHP ablegen möchte, muss man dem Anbieter zunächst diese Informationen liefern. Und die bekommt derjenige aber erst DANN, wenn der Internetnutzer (Client) ein Formular mit seinen persönlichen Daten ausgefüllt hat. Dieses Formular wird mit einer eigenen Methode (z.B. Sende-Button) an den Server (Anbieter) übertragen. Erst jetzt, da der Server die Daten hat, kann der Server auch veranlassen, auf den Rechner des Clients ein Cookie mit den persönlichen Daten zu schreiben.
Besuchen Sie jetzt irgendwann wieder die Webseite, wird der Betreiber (Anbieter) Sie wiedererkennen und entsprechend nach seinem Gusto handeln.
 
Das zu den persönlichen Daten.
 
Man kann allerdings über ein Cookie die Verarbeitung einer Webseite steuern. Was man mit der Möglichkeit im aufgeführten Beispiel sonst noch machen, kann überlasse ich Ihrer Fantasie.
 
Dazu ein kleines Beispiel
Wenn Sie den Link unten anklicken werden Sie einen Text angezeigt bekommen, der Sie NICHT darüber informiert eine kostenlose Seite aufgerufen zu haben. Wenn Sie jetzt (ohne den Browser zu verlassen) die Seite erneut aufrufen, werden Sie einen Preishinweis sehen. Alle Webseiten, auf die Sie anschließend weitergeleitet werden (im Beispiel nicht), können von diesem Cookie profitieren.
 
Warum den Browser nicht verlassen werden Sie fragen. Das von mir gesetzte Cookie hat nur solange Bestand, bis der Browser geschlossen wird. Danach wird das Cookie wieder gelöscht. Ich könnte dem Cookie auch eine Lebensdauer von einem Jahr verpassen.
 
Hier der Link zu dem Beispiel

Link zum Beispiel Cookie


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4

Warum bezahlen ALLE für die Abofallen?

Da fällt einer auf eine Abofalle herein. Man ärgert sich und bezahlt sofort den Betrag oder nach den Mahnungen nur um seine Ruhe zu haben. Das war es dann für den Einzelnen.
 
Die Vielzahl derer, die über die Kostenpflicht getäuscht wurden, hat unsere Regierung zum Handeln gezwungen. Man sah sich genötigt eine Gesetzt zu verabschieden, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Ob der Versuch gelungen ist, wird die Zukunft zeigen. Die Leidtragenden sind die seriösen Anbieter, die jetzt für die Buttonlösung Programmänderungen durchzuführen haben.
 
Es bezahlen ALLE in der BRD für dieses Gesetz. Auch diejenigen die NICHT den Abofallenbetreibern auf den Leim gegangen sind.
 
Wenn Sie die folgenden Artikel gelesen haben, können Sie sich ein Bild davon machen, wem wir die ganzen Aufwand zu verdanken haben. Der Dank der Bundesbürger ist den Verursachern sicher.
 
 

[..]Weil immer wieder unbedarfte Nutzer auf der Suche nach einem Kochrezept oder beim Download einer kostenlosen Software auf sogenannte “Abofallen” hereinfallen, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, durch das der Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessert werden soll. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt. Nun muss vor Abschluss eines Geschäftes im Internet ein Warnknopf unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Bereits 2010 hatte die SPD-Bundestagsfraktionen einen Gesetzesvorstoß in diese Richtung in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/2409).[..]Lesen Sie weiter bei Hansjörg Schmidt

 
Verbraucherzentrale Bundesverband

[..]Der Bundestag hat heute das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Damit soll es den sogenannten Abofallen im Internet an den Kragen gehen. Nach dem neuen Gesetz [..]Lesen Sie weiter bei Verbraucherzentrale Bundesverband

 
Aus Golem.de

[..]Bundesregierung beschließt „Button-Lösung“ gegen Abofallen
Der Gesetzentwurf gegen Abofallenbetreiber ist endlich fertig. Laut Verbraucherschützern sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer in Abofallen getappt.[..] Lesen Sie weiter bei golem.de

 
Das Gesetzt beschreibt das Problem

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/7745 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
A. Problem
Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abo- und Kostenfallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt haben.[…]Lesen sie hier weiter

Das Problem gibt es also. Jetzt müssen nur noch diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die das Problem geschaffen und den wirtschaftlichen Schaden verursacht haben.