Warum bezahlen ALLE für die Abofallen?

Da fällt einer auf eine Abofalle herein. Man ärgert sich und bezahlt sofort den Betrag oder nach den Mahnungen nur um seine Ruhe zu haben. Das war es dann für den Einzelnen.
 
Die Vielzahl derer, die über die Kostenpflicht getäuscht wurden, hat unsere Regierung zum Handeln gezwungen. Man sah sich genötigt eine Gesetzt zu verabschieden, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Ob der Versuch gelungen ist, wird die Zukunft zeigen. Die Leidtragenden sind die seriösen Anbieter, die jetzt für die Buttonlösung Programmänderungen durchzuführen haben.
 
Es bezahlen ALLE in der BRD für dieses Gesetz. Auch diejenigen die NICHT den Abofallenbetreibern auf den Leim gegangen sind.
 
Wenn Sie die folgenden Artikel gelesen haben, können Sie sich ein Bild davon machen, wem wir die ganzen Aufwand zu verdanken haben. Der Dank der Bundesbürger ist den Verursachern sicher.
 
 

[..]Weil immer wieder unbedarfte Nutzer auf der Suche nach einem Kochrezept oder beim Download einer kostenlosen Software auf sogenannte “Abofallen” hereinfallen, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, durch das der Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessert werden soll. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt. Nun muss vor Abschluss eines Geschäftes im Internet ein Warnknopf unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Bereits 2010 hatte die SPD-Bundestagsfraktionen einen Gesetzesvorstoß in diese Richtung in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/2409).[..]Lesen Sie weiter bei Hansjörg Schmidt

 
Verbraucherzentrale Bundesverband

[..]Der Bundestag hat heute das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Damit soll es den sogenannten Abofallen im Internet an den Kragen gehen. Nach dem neuen Gesetz [..]Lesen Sie weiter bei Verbraucherzentrale Bundesverband

 
Aus Golem.de

[..]Bundesregierung beschließt „Button-Lösung“ gegen Abofallen
Der Gesetzentwurf gegen Abofallenbetreiber ist endlich fertig. Laut Verbraucherschützern sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer in Abofallen getappt.[..] Lesen Sie weiter bei golem.de

 
Das Gesetzt beschreibt das Problem

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/7745 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
A. Problem
Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abo- und Kostenfallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt haben.[…]Lesen sie hier weiter

Das Problem gibt es also. Jetzt müssen nur noch diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die das Problem geschaffen und den wirtschaftlichen Schaden verursacht haben.
 

Buttonlösung. Kein Schutz vor Abzockern und Abofallen?

Da hofft die ganze Internetgemeinde auf einen besseren Schutz vor diesen Abofallenbetreibern durch die » Buttonlösung «. Noch nicht im Einsatz, ab 1.8.2012, wird diese als nicht ausreichend beschrieben.
 
Aus internet-law.de

Vermutlich wird dieses neu Belehrungsmonster aber weniger vor Abofallen schützen, als wieder nur redliche, aber von den ständigen Gesetzesänderungen überforderte Shopbetreiber treffen. Der Gesetzgeber überfordert damit sowohl die Anbieter als auch die Verbraucher. Mit effektivem Verbraucherschutz hat das nichts zu tun…Lesen Sie den ganzen Artikel von RA Stadler bei internet-law.de

 
Ob die Aussage von Herrn RA Stadler sich bewahrheiten wird, wird uns die Zukunft zeigen. Ich hoffe, Herr RA Stadler, hat unrecht.
 
Ich muss aber gleichzeitig berücksichtigen, einige Abofallenbetreiber haben Geld bis zum Abwinken und sind sehr kreativ. Richter und Staatsanwaltschaft haben sich in der Vergangenheit sehr schwergetan, vermeintliche Abofallenbetreiber strafrechtlich zu belangen.
 
Die Abofallenbetreiber testen schon die ersten Farbmuster.
 
Die Abofallenbetreiber lassen sich evtl. schon jetzt Gutachten für ihre «entsprechenden eindeutigen» Textformulierungen geben.

[..]wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.[…]

 
Oder. Man probiert es mit vorgeschalteten Buttons, die weiterleiten und noch keinen Preishinweis benötigen. Dann wird Preishinweis auf den letzten Button (die Konzentration lässt nach, ist nicht mehr da) platziert. Der Internetnutzter wird den Preishinweis (obwohl dieser aufgeführt ist) durch die gezielte « Einschläferungstaktik » nicht mehr wahrnehmen.
 
Evtl. fällt mir ja noch mehr dazu ein, was ICH da noch machen würde, um OHNE VIEL ARBEIT an das Geld der redlichen Bürger zu kommen.
 
Weiteres zur Buttonlösung
Weiteres zur Buttonlösung. Betrug möglich


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Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.