Gestern. Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK)

Ausschusswoche zur kommenden Stavo am 15.10.2019
Ausschusswoche zur kommenden Stavo am 15.10.2019

FWR. Betreuung der Kinder unter einem Jahr.
Freie Wähler beantragen (Antrag), dass die Bestimmung des §24 (1) SGB VIII in die Satzungen der Stadt Rödermark aufgenommen wird. Eine Notwendigkeit dafür wurde von der Stadt nicht gesehen. Zurzeit besteht kein Bedarf für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr in städt. Einrichtungen. Es gibt auch zurzeit keine städt. Einrichtung, die für die Betreuung von Kindern U1 eine Betriebserlaubnis innehat. Sollte ein Bedarfsfall eintreten, werden seitens der Stadt die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Die FWR vertreten die Meinung, nicht erst dann aktiv zu werden, wenn der Bedarf ansteht, sondern vorsorglich schon jetzt die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die Diskussion zu diesem Antrag, der eigentlich schon in der letzten Sitzungsrunde erledigt werden sollte, wurde nur deshalb geführt, weil sich die Freien Wähler (FWR) nicht mit der ursprünglichen Aussage des hauptamtlichen Magistrats zufriedengegeben haben und haben deshalb direkt beim Kreis nachgefragt. Von dort hat man die notwendigen Informationen für die heutige Diskussion bekommen.

Der Kreis ((Anm. Gesetzlicher Träger der Jugendhilfe) hat in einer Mail an den FWR Stadtverordneten Siegfried Kupczok eindeutig klargestellt, dass für die Sicherstellung eines Angebotes für U1 Kinder a l l e i n die Städte und Gemeinden zuständig sind. „Diese Verantwortung wird von der Stadt Rödermark aber geflissentlich einfach ignoriert, eigentlich ein Skandal“ so die Freien Wähler.

Eine Diskussion darüber zu führen, ob man Kinder U1 schon in Kindertagesstätten schicken sollte, ist nicht angebracht und wäre auch völlig daneben.

Der Vorschlag des Ausländerbeirats Die Würde des Menschen zu schützen ist Sinn der Demokratie rief unterschiedlich Reaktionen auf. FDP und FWR sprachen sich aus, dem Antrag die Zustimmung eher nicht zu erteilen. Als Frau Beldermann (AL/Die Grünen) sich zu Beginn ihrer Rede zu dem Antrag bekannte, kam aus den Reihen der CDU: „Das war klar“. Die Rede für die CDU hielt dann Herr Michael Gensert. Zunächst konnte man zu dem Schluss kommen, auch der Fraktionschef der CDU spricht sich gegen den Antrag aus. Erst im letzten Satz kam, dass man wohl dem Antrag zustimmen wird.
Eine Debatte darüber in der Stavo sollte durch eine Vereinbarung im Ältestenrat am Donnerstag vermieden werden. Sollte es doch zu einer Dabatte mit Abtimmung in der Stavo kommmen, kann man darauf gespannt sein, ob die CDU dem Begehren des Ausländerbeitras einstimmig ihre Zustimmung gibt.

Fragen zum Erziehermangel.

Eriehermangel vorbeugen.
Eriehermangel vorbeugen.

Zur letzten Stavo (14.05.2019, Ö25 ) wurde von den FDP Rödermark ein Antrag mit dem Titel:
Erziehermangel vorausschauend und effektiv entgegenwirken
eingereicht.

Die Fragen konnten bei der Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2019 nicht beantwortet werden. Man vertagte sich auf die nächste Sitzungsrunde.

Dieser soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK 4.6.2019) behandelt werden.
Quelle: Niederschrift Stavo 14.05.2019

 
Hier jetzt die Antwort vom Dezernenten.

Oh weh. Zu früh freigeschaltet.
Ich hatte den Artikel auf »automatisches Freischalten« zum 8.6.2019 gestellt.
Durch die Antwort vom Dezernenten hätte ich mich vor der Freischaltung wieder an diesen Artikel erinnert und um die Antwort vervollständigt.
Was nicht zu erwarten war, ist nun eingetreten. Es gab am 4.6.2019 beim FISK keine Antworten.
Die Anfrage scheint „schwere Kost“ zu sein.

Warum mich die Antworten zu den gestellten Fragen interessieren
können Sie in der -Zusammenfassung Erzieher- leicht erkennen.

In der FDP Anfrage wird auf die im Kreis laufende Anfrage verwiesen. Hier der Link zur Niederschrift der Kreistagssitzung.

Antwort da.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Kommende Sitzungsrunde der Stadtverordneten. Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung.

Haushaltsplan
Haushaltsplan

Kommende Stavo. Haushaltsplan 2019 auf der Tagesordnung.

Vor einer Stadtverordnetenversammlung (Stavo) wird über den größten Teil der dort zur Entscheidung anstehenden Anträge in drei Ausschüssen beraten. In der Regel ist die Stavo auf einen Dienstag, Beginn 19:30, terminiert. Tagungsort Halle Urberach.

Die Sitzungsrunde der Ausschüsse findet zwei Wochen vor der Stavo im Rathaus Urberach, Raum Tramin Zi.Nr. 300, statt. Eingang Rückseite Rathaus.

Dienstag: Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK) 
Mittwoch: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE)
Donnerstag: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFuW)

Die Tagesordnung und Anträge zur nächsten Sitzungsrunde stehen zur Einsicht im Internet bereit.
» FSIK 27.11.2018
» BUSE 28.11.2018
» HFuW 29.11.2018


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Heute Abend noch nichts vor? Um 19:30h Sitzung FSIK

14.öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Familie, Soziales, Integration und Kultur
(Sitzung Nr. 3/2018)
am Dienstag, 17.04.2018, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Raum Tramin (Zi.Nr. 300), Rathaus Urberach statt.

Hier die Tagesordnung und die Einladung


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.