
[..]Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer ergibt sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.). Daraus folgt: Wird bis 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen, ist das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Im Übrigen handelt es sich um einen laufenden Vorgang, der auch innerhalb der Bundesregierung noch beraten wird[..] Quelle: Antwort der Bundesregierung
Siehe auch
Grundsteuer B. Alles wieder auf Null gestellt?
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.