Haushaltsantrag der FDP Rödermark. Man beantragt das Folgende nicht!

Haushaltsantrag der FDP Rödermark
Haushaltsantrag der FDP Rödermark

Der Einsparvorschlag der FDP Rödermark mag zwar für den einen oder anderen lächerlich erscheinen. Aber, wird der Antrag angenommen, hat die FDP es geschafft, eine VERDOPPELUNG des Überschusses im ordentlichen Haushalt zu erreichen. Kein Fehler. Im Haushaltsplan ist ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von nur 24.144,00 geplant. Siehe Zusammenfassung Haushalt

Was meines Wissens nach ein Novum in der Antragsgeschichte der Stadt Rödermark darstellt, ist das Aufführen von eigentlich notwendigen Maßnahmen, die man aber NICHT beantragt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieser Antrag einiges an Aufregung mit sich bringen wird. Die Wahrheit, dass man sich auch nach Ansicht der FDP von liebgewonnenen trennen müsste, um nicht bald einen Grundsteuerbetrag im 4-stelligen Bereich zahlen zu müssen, tut weh. Warten wir die Beratungen ab. Dort müssen, wenn angesprochen, belastbare Argumente kommen, wie man ohne die aufgeführten Grausamkeiten die Plandaten bis 2025 erfüllen kann. Ich erinnere daran, dass man sich in der Planung 2019 für 2020 um glatte 4,3 Mio. verschätzt hat. Siehe Haushaltseinbringung Seite 2

» Pressemeldung der FDP Rödermark zum Haushalt 2020-2021
» Hier der Haushaltsantrag der FDP Rödermark

12 Prozentpunkte Grundsteuer B mehr für ein Prestigeprojekt.

Steuerlast
Steuerlast

Ich bin gefragt worden, ob die Grundsteuererhöhung sein muss. – Bei der finanziellen Lage der Stadt eindeutig JA. Könnte man die finanzielle Lage verbessern? Hier ein verhaltenes JA. Aber dazu braucht es die richtigen Leute. Was man als Bürger mitbekommt, wo man evtl. einsparen könnte, ist ja nur die Spitze des Eisbergs und sind selten die Posten, die eine gravierende Verbesserung herbeiführen werden. Ein greifbares Beispiel. Dem Bürger wird eine -dauerhafte- Grundsteuererhöhung von 175 Prozentpunkte aufs Auge gedrückt. Was macht die Stadt? Man plant ein Fest für 120.000,00€ (ca. 12 Prozentpunkte Grundsteuer B), obwohl man auf dem Zahnfleisch geht.
Korrektur 10.03.2020. Man hat sich bei den Kosten vertan.

Nur dieser eine Posten bedeutet ca. 12 Prozentpunkte mehr an Grundsteuer B. Obwohl das Fest einmalig ist, werden wir diese Erhöhung dauerhaft zahlen. Was sich da in den Tiefen des Haushalts noch für Einsparmöglichkeiten verbergen, z. B. bei den Personalkosten oder Sachkosten, wird man schwerlich in Erfahrung bringen können.
Schöngeredet wird das Messeler Projekt. Nicht, dass Zusammenarbeit eine schlechte Sache ist. Man vereinbart eine Zusammenarbeit, damit BEIDE Seiten Geld einsparen können. Für Messel rechnet es sich jetzt schon. Wird Rödermark nur Kosten haben? Kosten oder Einsparungen werden wir erkennen, wenn das Projekt –Rödermärker Ordnungspolizei fährt Streife in Messel– (z. B. Neueinstellung, Fahrzeug) eine Zeit lang gelaufen ist. Ob man durch diesen Deal mit Messel die Bürger dort in Bezug auf KL-Trasse (wurde hier schon angedeutet) auf eine PRO-Stimmung heben kann? Warten wir es ab. Wenn ja, dann hätte man damit etwas Positives für die Jahre nach 2030 für Rödermark erreicht.

Siehe auch
» Fragen/Antworten zum Haushalt 2020-2021
 
» 13.02.2020 Wird an Wochenenden und abends Streife gefahren?
» 19.02.2020 Groß-Klein: Eine Streife für zwei Kommunen. Seite 3.
» 19.02.2020 Die gute Fee kommt doch noch. Geld ist ja jetzt genug da.
» 22.02.2020 Leicht verwirrendes zum Doppelhaushalt.
» 25.02.2020 In 2039 kann man mit einer Grundsteuersenkung rechnen.
» 27.02.2020 Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung?
» 10.03.2020 Ärger mit dem Ordnungsamt.

Leicht verwirrendes zum Doppelhaushalt der Stadt Rödermark.

Verwirrendes zum Haushalt 2020-2021
Verwirrendes zum Haushalt 2020-2021

Der geplante Überschuss beträgt im ordentlichen Haushalt für 2020 24.000,00€ und für 2021 noch weniger. Nämlich nur 17.000,00€.

Die 80.000,00€, die im Notitzbuch der Woche in der Offenbach Post aufgeführt sind, ist das Ergebnis einschl. „außerordentliches Ergebnis“. Das ordentliche Ergebnis stellt das Jahresergebnis der gewöhnlichen Tätigkeiten im Rechnungsjahr dar. Das außerordentliche Ergebnis bildet das Ergebnis aller außergewöhnlichen Tätigkeiten im Rechnungsjahr ab. Man nimmt gerne dann das –außerordentliche Ergebnis-, wenn die Zahlen im –ordentlichen– Ergebis sehr gering ausfallen. Bei einer Haushaltspräsentation bezieht man sich seriöserweise nur auf das –ordentliche Ergebnis-.

Ist eigentlich völlig egal. Ob 80.000,00 oder 24.000.00 Überschuss. Beides wären ausgeglichene Hausshalte aber bestimmt keine gesunden Haushalte. Solche Überschüsse/Ergebnisse, bei einem Haushalt von etwa 67 Mio. € sind Punktlandungen, die man durch Anpassen der durch die Kommune steuerbaren Parameter (z. B. Grundsteuer) erzielt.
Ein Prozentpunkt Grundsteuer nach oben entspricht in etwa 10.000,00€ mehr in der Gemeindekasse.

Zu den Einbringsreden von Roland Kern und -ordentliches/außerordentliches Ergebnis-
Haushaltseinbringung 2019.
Roland Kern erwähnt in seiner Einbringungsrede 2018 nur das ordentliche Ergebnis. 64.610€ (65). Siehe Seite 1
Zur Haushaltseinbringung stand der Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Siehe Seite 39.
Das außerordentliche Ergebnis von 173.000€ wird nicht erwähnt.

Haushaltseinbringung 2017-2018.
Roland Kern erwähnt in seiner Einbringungsrede 2016 nur das ordentliche Ergebnis. -942.891€ (-943) Unterdeckung. Siehe Seite 9.
Zur Haushaltseinbringung stand der Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Siehe Seite 37
Das außerordentliche Ergebnis von -852.000€ wird nicht erwähnt.

Siehe Präsentation Haushalt 2020-2021

Hurrrrra. Hessens Kommunen geht es finanziell immer besser!

Was sagen wir dann dazu?
Was sagen wir dann dazu?

Nur schade, dass bei vielen Rödermarker Bürger nichts davon ankommt. Nach dem vorläufigen Doppelhaushalt 2020/2021 zu urteilen, geht es zumindest mit Rödermark ab 2020 steil bergab. Oder ist das -steil bergab- nur das exklusive Ergebnis des Finanzgebahren des haupamtlichen Magistrats in den vergangenen Jahren in Rödermark?

Einen guten Start in das neue Haushaltsjahr haben Hessens Kommunen, wie Finanzminister Dr. Thomas Schäfer berichtete. „Über 300 Millionen Euro mehr als im Jahr 2018 kamen 2019 aus den Gemeinschaftssteuern bei den Kommunen an. Das ist ein deutliches Plus von sieben Prozent. Die insgesamt ausgezahlten rund 4,7 Milliarden Euro bedeuten einen neuen Rekordwert.“ Schäfer hat die Abrechnung der Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern für das vierte Quartal zur Auszahlung freigegeben. Insgesamt erhalten die Städte und Gemeinden fast eine Milliarde Euro für das letzte Quartal des vergangenen Jahres, und damit rund 142 Millionen Euro mehr als ursprünglich prognostiziert. Die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen gehen auch von deutlichen Zuwächsen bei den Gewerbesteuereinnahmen aus. Die hessischen Kommunen werden 2019 bei dieser Steuer im Vergleich zum Vorjahr ihre Einnahmen um voraussichtlich 3,7 Prozent gesteigert haben. Das ist ein Plus von 195 Millionen Euro und führt damit ebenfalls zu einem neuen Rekordwert – hier von insgesamt 5,5 Milliarden Euro. „2019 stieg zudem der Kommunale Finanzausgleich auf erstmals über 5 Milliarden Euro an. Nimmt man die Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern, der Gewerbesteuer und dem KFA macht das in Summe über 15 Milliarden Euro für Hessens Kommunen im Jahr 2019“, berichtete Schäfer.
Quelle: aktuelle-woche.hessen.de/

Tranzparenzverteiler der FDP.

Stavo 04.02.2020
Stavo 04.02.2020

Über ihren Transparenzverteiler hat die FDP die folgenden Unterlagen verteilt:
Nach der Stavo 4.2.2015

  • Doppelhaushalt. Die Einbringungsrede der ersten Stadträtin
  • den Doppelhaushalt 2020-2021
  • Mitteilungen des Magistrats u.a. Postfächer in Urberach
  • Digitale Dorflinde
  • Zahlenspiegel Rödermark

Links zu den Dokumenten auf der Webseite der FDP Rödermark.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?