Wissen Sie, was
– Schwarzstartfähigkeit –
bedeutet? Ich bis heute nicht.
Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeitt
Berlin: (hib/JOH) Wie viele schwarzstartfähige Kraftwerke es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gibt und wo diese sich befinden, möchte die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/16316) erfahren. Außerdem fragen die Abgeordneten, welche Herausforderungen Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeit an die Stromnetze stellen, mit welchen Energieträgern der Strom dafür erzeugt wird und welche Kraftwerke bei Fehlen eines schwarzstartfähigen Kraftwerks für ein vergrößerndes Inselnetz herangezogen werden können.
Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeit sind nach Ansicht der Fragesteller besonders wichtig für die strategische Energieversorgung und insbesondere bei einem flächendeckenden Stromausfall von ganzen Regionen oder ganzen Ländern. In diesem Fall seien große Kraftwerkskapazitäten notwendig, um nach einem Stromausfall wieder ans Netz zu gelangen. Die FDP-Fraktion bemängelt jedoch, dass viele Kraftwerke dafür nicht ausgelegt seien oder sich an nicht strategischer Stelle befinden würden. Quelle: Heute im Bundestag HiB
31 Gesetze aus dem Bundestag stehen auf der Agenda der nächsten Bundesratssitzung am 29. November 2019 – die Hälfte davon auf Bitten des Bundestages in verkürzter Beratungsfrist; dazu 17 Landesinitiativen, 7 Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett und 8 Regierungsverordnungen. Weiter bei Bundesrat.de
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat verlangt zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zusätzlichen finanziellen Einsatz des Bundes. Es sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, „die ein zusätzliches Engagement von Seiten des Bundes auch in finanzieller Hinsicht erforderlich macht“. Dies schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (19/11802) zum Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes (19/11800) sowie zum Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023 (19/11801). In ihrer Gegenäußerung erinnert die Bundesregierung die Länder daran, dass die Länder beispielsweise durch Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung um zehn Milliarden Euro jährlich aufwachsend entlastet werden würden. Die Bundesregierung kündigt zudem an, zeitnah die Länder an dem geplanten Maßnahmenpaket auf Grundlage der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu beteiligen.
Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des Regierungsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Wehret den Anfängen. Damit wir Bürger nicht weiter ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse, müssen wir darauf achten, wo in den anstehenden Fällen das Land, der Bund und auch die Kommune weitere Geldquellen anzapfen könnte.
Grundsteuerbremse. JETZT
Aktuell das Land.
Das Land will Gelder behalten, die den Kommunen zustehen. Die Kommunen benötigen jeden Cent. Da Rödermark nach dem Willen der Schwarz/Grünen Landesregierung wohl jährlich auf ca. 750.000,00 € verzichten muss, wird eine Grundsteuererhöhung wohl unausweichlich sein. Siehe hierzu: ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um mehr als 750.000,00 €
Anstehende Grundsteuerreform:
In dem Gesetzentwurf und dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf heist es:
[..]“An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern„[..]
Der vorstehende Satz richtet sich an die Kommunen, dass man einer Grundsteuererhöhung, die durch die Grundsteuerreform kommen könnte, entgegenwirken soll.
Die Hebesätze an die neue Grundsteuer sollten so anpasset werden, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung missbraucht wird. Die Reform sollte aufkommensneutral umgesetzt werden.
Die Einnahmen über die Grundsteuer B stehen der erhebenden Gemeinde/Stadt zu. Für die Berechnung der Grundsteuer benötigt die Stadt Steuermessbetrag und Hebesatz. Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt, Hebesatz von der Stadt. Das bisherige, dreistufige Besteuerungsverfahren (1. Ermittlung des Grundsteuerwertes, 2. Steuermesszahl, 3. Hebesatz) soll beibehalten werden. Seite 10
Sollte sich im Rahmen der Grundsteuerreform der Steuermessbetrag nach oben verändern, wird sich auch die Belastung der Bürger erheblich erhöhen. Die Stadt ÄNDERT NICHT den Hebesatz und trotzdem könnte sich die Grundsteuer erheblich erhöhen. Dem muss entgegengewirkt werden. Es muss eine Grundsteuerbremse zum Schutz der Bürger eingeführt werden.
Für einen Beschluss zu einer Grundsteuerbremse benötigt man NICHT den genauen/finalen Gesetzestext. Die Grundsteuerbremse kann SOFORT beschlossen werden.
Die Grundsteuerbremse kann sich selbstverstädlich NICHT auf einzelne Grundstücke beziehen, sondern nur auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer.
Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.
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