Entscheidung zum Erzieherinnengehalt ist richtig

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Pressemeldung der CDU Rödermark.

Entscheidung zum Erzieherinnengehalt ist richtig
Das Stadtparlament hat am 18. Februar 2014 einen Grundsatzbeschluss bezüglich der Bezahlung der städtischen Erzieherinnen getroffen. Es wurde entschieden, die Erzieherinnen und Erzieher in Rödermark über Tarif zu bezahlen, u.a. weil die Tarifverhandlungen damals stockten. Kritik an dieser Entscheidung ist nach Ansicht der CDU-Fraktion unbegründet.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert erläutert dies wie folgt: „Wir haben die richtige Entscheidung getroffen. Wer ausreichend und vor allen Dingen hochqualifiziertes Personal einsetzen will, kommt im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher nicht daran vorbei, über Tarif zu bezahlen. Es zeichnet sich im Rhein/Main-Gebiet ab, dass viele Städte und Gemeinden dazu übergehen, die tarifvertraglichen Vorgaben zu verlassen und mehr Geld an die Erzieherinnen und Erzieher zu bezahlen. Die Entwicklung ist eindeutig. Gerade im Kreis Offenbach wird in der Regel schon übertariflich vergütet. Wir haben diese Entwicklung vorhergesehen und schon im Jahre 2014 die notwendigen Entscheidungen getroffen.“

Der zuständige Sozialdezernent Jörg Rotter (CDU) weiß von aktuellen Entwicklungen zu berichten: „Die Stadt Neu-Isenburg plant aktuell eine Zulage zu gewähren, obwohl bereits in einer höheren Eingruppierung bezahlt wird, als in vielen anderen Städten des Kreises. Die Stadt Frankfurt am Main als direkter Nachbar zieht Personal ab, um eigene Betreuungslücken zu schließen.“

Den Vorwurf der Einmischung in das Tarifsystem ist nach Meinung der CDU-Fraktion ebenfalls unbegründet. „Es ist völlig legitim und in vielen Bereichen auch üblich und notwendig“, so Fraktionsvorsitzender Michael Gensert, „über Tarif zu bezahlen. Gerade in Ballungszentren sind solche Vorgänge durchaus an der Tagesordnung. Vielleicht sollte hier der Tarifvertrag besser differenzieren.“

CDU-Stadtverbandschef Ralph Hartung: „Uns ist es die Kinderbetreuung wert, in die entscheidende Ressource – nämlich qualifiziertes Betreuungspersonal – zu investieren. Kritik an der Notwendigkeit von qualifizierter Kinderbetreuung ist in keiner Weise nachvollziehbar. Wir begrüßen daher die nun angedachte Lösung, die Bezahlung über Tarif für die Erzieherinnen und Erzieher nach einem vereinbarten Muster durchzuführen. Leider waren hierfür juristische Auseinandersetzungen notwendig. Wenn diese nun aber zu einer konstruktiven Lösung führen, dann haben diese auch etwas Gutes! “

Streit mit der Bezahlung der Erzieher. Dilettantismus der Rathausspitze.

Unsäglicher Streit um Bezahlung der Erzieher/-innen endlich beigelegt.
FDP widerspricht „Fake-News“ der SPD und wirft der Rathausspitze Dilettantismus vor

Personal. Erzieher sind kostbar und schwer zu bekommen.
Personal. Erzieher sind kostbar und schwer zu bekommen.

FDP-Rödermark. Presse- und Medieninformation.
Unsäglicher Streit um Bezahlung der Erzieher/-innen endlich beigelegt FDP widerspricht „Fake-News“ der SPD und wirft der Rathausspitze Dilettantismus vor

Das Positive sei vorweggenommen: Die FDP begrüßt, dass die Stadt sich endgültig mit den Erzieher/-innen geeinigt hat und der Streit um die Bezahlung damit nach über drei Jahren hoffentlich beigelegt ist. Auf der anderen Seite kostet diese Einigung die ohnehin klamme Stadt rückwirkend 600.000 € und zukünftig rund 300.000 € jährlich mehr; Geld der Steuerzahler/-innen. „SPD-Fraktionschef Diekmann spricht von Komplettversagen der Hauptamtlichen, die FDP Fraktion nennt das deutlicher: Dilettantismus in Reinform an der hauptamtlichen Rathausspitze“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger fest. „Die FDP erwartet (ebenso wie alle Bürger/-innen der Stadt es selbstredend tun) von den hauptamtlichen Dezernenten, dass sie nur Verträge und Nebenabreden unterschreiben, die juristisch solide sowie hieb- und stichfest sind und nicht zum Schaden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter/-innen führen oder führen können.“ Es drängt sich für die FDP Fraktion zudem die Frage auf, wieso die gesamten Hintergründe des jetzt gemachten Angebots an die Erzieher/-innen von Bürgermeister Roland Kern öffentlich erläutert wurden und nicht vom eigentlich und sachlich zuständigen Ersten Stadtrat Jörg Rotter?

Sehr deutlich widerspricht die FDP der „Fake-News“ – Darstellung der SPD, dass diese die einzige Partei gewesen sei, die auf die seinerzeitigen Risiken hingewiesen habe. „Die FDP Fraktion hat der damals zugesagten – außertariflichen – Höhergruppierung nicht zugestimmt, weil es eine Grundüberzeugung der Liberalen ist, dass sich die Stadt nicht in die Belange der Tarifpartner einmischen soll. Nach der erfolgten Tarifeinigung hat die FDP konsequenterweise und selbstverständlich der Rückkehr zur Bezahlung nach Tarif zugestimmt“, weist Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner die Vorwürfe der SPD deutlich zurück.

„Die FDP setzt sich schon lange für eine den gewachsenen Aufgaben und Ansprüchen im Kindergartenbereich angemessene Bezahlung der Erzieher/-innen ein. Allerdings setzt die FDP dabei, anders als die anderen Parteien, mittelfristig auf eine stärkere Differenzierung der Kräfte: Studierte Pädagogen und Sozialpädagogen mit Gehältern, die denen von Grundschullehrern angelehnt sind, dazu ausgebildete Erzieher/-innen und Betreuer/-innen und auch qualifizierte fachfremde Teilzeitkräfte zur Vermittlung besonderer Talente.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stadt will Streit mit den Erziehern beilegen. Zusage wird wohl eingehalten.

Für die Erzieher ein grandioser Erfolg. Für den Steuerzahler eine bittere Pille.
Stadt wird gegebene Zusage wohl einhalten müssen.

So wie aussieht, muss man in Rödermark Versprechen einklagen. In der folgenden städtischen Information lesen Sie etwas von Kompromiss. Ich sehe keinen Kompromiss, sondern es wurde das Versprochene jetzt doch – gerichtlich – angeordnet. Über die -Einstufung– braucht man nicht zu reden. Hier gibt es ganz klare Vorgaben im Tarifvertrag.

Alle Gerichte haben aber festgestellt, dass es von der Tätigkeit her keinen Rechtsanspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe 8b gibt“, betonte der Bürgermeister. Ich denke, dass dürfte jedem klar gewesen sein.

Frage. Herr Rotter, Herr Kern, musste der ganze Prozesszirkus nun wirklich sein?
Herr Rotter, hätte man nicht vorher ein wenig nachdenken sollen?

Webseite der Stadt Rödermark.

Der Magistrat will den Gehaltsstreit mit rund 70 Erzieherinnen in den städtischen Kindertagesstätten beenden. Während einer Teilpersonalversammlung haben Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat Jörg Rotter einen Kompromiss vorgeschlagen.

Die pädagogischen Fachkräfte erhalten demnach für die Zeit ab dem 1. Juli 2015 eine Rückzahlung auf der Grundlage der Tarifgruppe S8b. Dabei werden Rückstufungen in den beiden höchsten der sechs Erfahrungsstufen (E1-6), in die jede Tarifgruppe im öffentlichen Dienst eingeteilt ist, einkalkuliert. Das ist im Tarifvertrag bei jeder Beförderung so vorgeschrieben, wobei trotz einer Rückstufung die Besoldung in jedem Fall steigt. Je nach Erfahrungsstufe erhalten die Beschäftigten Beträge zwischen 2600 und 10.800 Euro. Insgesamt kostet dies die Stadt rund 600.000 Euro. Dafür wurden vorsichtshalber Rückstellungen gebildet. Außerdem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch künftig nach Tarifgruppe S8b entlohnt – bisher zahlte die Stadt die Gehälter der Tarifgruppe S8a. Diesen Vorschlag habe der Personalrat in vorherigen Gesprächen „positiv aufgenommen“ und auch während der Personalversammlung als „sinnvollen Weg“ empfohlen, sagte Bürgermeister Kern während der Magistratspressekonferenz in der vergangenen Woche.

Der Streit geht zurück auf das Jahr 2015, als die Stadt finanzielle Anreize schaffen wollte, um die Erziehungskräfte zu binden oder neues Fachpersonal gewinnen zu können. Die Erzieherinnen und Erzieher wurden ab Januar nicht mehr nach der damals für sie tarifvertraglich vorgesehenen Besoldungsgruppe S6 bezahlt, sondern sie erhielten als Zulage die Gehälter der Tarifgruppe S8. Darüber wurden schriftliche Nebenabreden zu den Verträgen abgeschlossen.

In der Tarifrunde im September 2015 wurden die Tarifgruppen S6 und S8 abgeschafft; Gewerkschaft und kommunale Arbeitgeber vereinbarten, dass für die Erzieherinnen rückwirkend zum 1. Juli die neue Tarifgruppe S8a zu gelten habe. Die neue Tarifgruppe S8b blieb Arbeitsplätzen mit besonderem Anspruch vorbehalten und ersetzte die alte Tarifgruppe S8. Daraufhin ordnete die Stadt die Kita-Kräfte in die Gehaltsstufe S8a ein und sah sich nicht mehr in der Pflicht, eine Zulage zu zahlen. Die Erzieherinnen und Erzieher meinten jedoch, sie seien im Januar 2015 ordnungsgemäß nach S8 befördert worden und hätten demzufolge nun Anspruch auf eine Besoldung nach S8b.

Dagegen wehrten sich einige juristisch und klagten vor dem Arbeitsgericht. Ein Erzieher zog seine Klage zurück, mit einer geringfügig beschäftigten Erzieherin einigte sich die Stadt auf einen Vergleich. In einem dritten Fall forderte die Klägerin rückwirkend 1848 Euro und wollte nicht nur in die Tarifgruppe S8b eingeordnet werden, sondern auch stufengleich aufsteigen. Das Arbeitsgericht Offenbach und auch das Landesarbeitsgericht gaben ihr Recht; das Bundesarbeitsgericht, das die Stadt angerufen hatte, ließ keine Revision mehr zu.

Anders als die höheren Instanzen urteilten zwei Kammern des Arbeitsgerichts Offenbach in zwei weiteren Prozessen. Sie sahen die Stadt zwar zu Rückzahlungen nach S8b von 1237 und 1680 Euro verpflichtet, verneinten aber den Anspruch der Klägerinnen auf stufengleichen Aufstieg und entsprechend höhere Rückzahlungen –im einen Fall wären das 3975 Euro gewesen, im andern 4501 Euro. Sowohl die Klägerinnen als auch die Stadt haben Berufung eingelegt.

Auf der Basis dieser beiden Urteile hat die Stadt nun dennoch ihr Friedensangebot an alle 70 Erziehungskräfte vorgelegt und würde auch die beiden Verfahren nicht weiterbetreiben. Die Erzieherinnen erhalten nun Entwürfe für individuelle Änderungsverträge mit der jeweiligen Eingruppierung in die Erfahrungsstufe und dem darauf basierenden Rückzahlungsbetrag. In zwei Wochen will man sich wieder treffen – dann muss eine Entscheidung fallen.

Die 50 Erzieherinnen und Erzieher, die erst nach Beginn des Streits eingestellt wurden, sollen laut dem Vorschlag des Magistrats zunächst weiterhin nach Tarifgruppe 8a bezahlt werden. Wenn sie fünf Jahre ununterbrochen bei der Stadt beschäftigt sind, sollen sie Gehälter nach S8b erhalten. „Alle Gerichte haben aber festgestellt, dass es von der Tätigkeit her keinen Rechtsanspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe 8b gibt“, betonte der Bürgermeister.

Quelle: roedermark.de
 
Siehe auch
» 03.11.2018 Erfolg für die Erzieher in Rödermark.
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung

Einmischung des Dezernat von H. Rotter in das Tarifgefüge. Sind jetzt von den Rödermärkern 600.000,00 € aufzubringen?

Geld verbrennen.
Geld verbrennen.

Die Offenbach Post (Printausgabe 9.11.2018 ) berichtet unter dem Titel:
Stadt möchte für drei Jahre 600.000,00 € nachzahlen.

Ein grandios gescheiterter Vorstoß vom Dezernenten des Fachbereichs 4 kann den Bürgern von Rödermark wohl satte 600.000,00 € Nachzahlung (Quelle OP) kosten. Gibt es zu den Nachzahlungen weiter Kosten, die in den kommenden Haushalten ihren Niederschlag finden?
Noch steht nicht fest, ob der von der Stadt gemachte Vorschlag von den Erziehern angenommen wird.

Vorgeschichte im Telegrammstil.

  • Die Stadt hat den Erziehern etwas versprochen und nicht eingehalten.
  • Mehrere Erzieher haben den Weg zum Arbeitsgericht nicht gescheut.
  • Erzieher haben Recht bekommen und die Stadt soll zahlen.

Fachbereich 4 Kinder, Jugend und Senioren. Dezernent Jörg Rotter.
Im weiteren nur noch Fachbereich 4 genannt.

Wird der Einigungsvorschlag der Stadt von den Erziehern angenommen,
kostet das den Bürgern 600.000,00 € an NACHZAHLUNGEN (Quelle Printausgabe OP). Rödermark kann sich dafür beim Dezernenten des Fachbereichs 4 bedanken, der eine Steigerung der Kita-Gebühren von 3% damit begründet hat, dass die Erzieher zwei Gehaltsgruppen höher eingruppiert werden. Dass die Eltern dem Vorschlag von Herrn Rotter gefolgt sind, dass mit einer ZUSÄTZLICHEN Gebührenerhöhung von 1% auch gleichzeitig eine bessere Entlohnung des Kita-Personals verbunden ist, ist aus Elternsicht nachvollziehbar. Sich über eine Bezahlbarkeit dieser Aktion Gedanken zu machen, ist nicht Aufgabe der Elternschaft. Besonders herausgestellt wurde, dass die Höhergruppierung im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte dient. Diese Ansicht konnte die Personalabteilung nicht teilen. [..] Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.[..]

Hier der entsprechende Auszug, der vom Fachbereich 4 eingereichten Antrag.
Der folgende Text stand nicht zur Abstimmung. Er diente nur als Erklärung für die Vorgehensweise.
[..] Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..]
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht
.[..] Quelle: Antrag

Der Fachbereich 4 hat den Stadtverordneten im Rahmen der neuen Gebührenordnung auch eine Höhergruppierung der Erzieher empfohlen. Diese Empfehlung hat die Koalition (AL/Die Grünen und CDU) mit einem weiteren Antrag, die empfohlene Höhergruppierung in den kommenden Stellenplan einzuarbeiten, den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Beiden Anträgen – Gebührenerhöhung und Stellenplan – wurde die Zustimmung (nicht einstimmig) erteilt.

Über eine Höhergruppierung kann meines Wissens nach die
Stadtverordnetenversammlung nicht entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt nur dem im Haushaltsplan vermerkten Stellenplan zu. Die – Bezahlbarkeit –, des im Haushaltsplan festgelegten Stellenplans, wird im Haushaltsplan (Verfasser Stadtkämmerer in Rödermark der Bürgermeister) wie folgt vermerkt.
1) Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO:
Personalaufwendungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets / Sonderbudgets sind gegenseitig deckungsfähig.

Oberflächlich gesehen. Aus finanziellen Gründen sprach nichts dafür,
dem Vorschlag des Fachbereichs die Zustimmung zu verweigern. Man musste davon ausgehen, dass der Fachbereich 4 alle Faktoren mit der gebotenen Sorgfalt untersucht hat. Festzuhalten ist, dass nicht alle Fraktionen zu dem gleichen Ergebnis wie der Fachbereich 4 gekommen sind und dem Antrag des Fachbereichs 4 nicht zugestimmt haben.

Doch nicht bezahlbar?
Dann die kalte Dusche und der Beginn eines unappetitlichen Streits vor Gericht?
Die Personalabteilung kam am 9.5.2016 zu dem Ergebnis: [..] Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.[..] Kosten und Begründung (Sichtweise Mai 2016) entnehmen Sie dem AntragZuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende“ der Personalabteilung.
Hier die Bewegungen in dem Tarifvertrag der Erzieher.

Die Höhergruppierung wurde zurückgenommen. Die Klagewelle begann.
Hätten die Stadtverordneten die Höhergruppierung verhindern können?
Selbst nach vielen Nachfragen bei denjenigen, die etwas dazu beitragen konnten, erlaubt es mir nicht eine verbindliche Antwort zu geben.
Ja, man hätte die Höhergruppierung dadurch verhindern können, wenn die Stadtverordneten dem Stellenplan im Haushalt 2015/2016 nicht zugestimmt hätten. Abgesehen von dem Blödsinn, sich in Tarifangelegenheiten einzumischen, warum ablehnen?
Von der Verwaltung gab es keine Warnung, dass eine Höhergruppierung unbezahlbar ist. Weiterhin wurde von der Verwaltung mahnend darauf hingewiesen, dass man durch ein Unterlassen der Höhergruppierung Mitarbeiter verlieren kann und wohl kaum neue Mitarbeiter finden wird.

Hätte der Antrag zur Stellenplanänderung keine Mehrheit gefunden, wäre eine Höhergruppierung gescheitert und man hätte der Stadt die Flut von Prozessen und Kosten erspart. Wäre damit dann auch eine Besserbezahlung der Erzieher unmöglich gewesen? Mitnichten.
Da der Erster Stadtrat eine Höhergruppierung bzw. bessere Bezahlung der Erzieher erwirken wollte, hätte der Magistrat den Weg für eine bessere Entlohnung über eine Zusatzvereinbarung, die die Zustimmung der Stadtverordneten nicht benötigt, regeln können.

Der ganze Vorgang ist handwerklich sehr schlecht gemacht und eine Einmischung in Tarifangelegenheiten sollte man tunlichst den wirklichen Spezialisten (Verdi) überlassen. Aber egal. Man hat ja die Bürger, die klaglos zahlen.

  • Wie viel Straßen hätte man mit diesem Geld grundsanieren können?
  • Ein 86-Jähriger müsste nicht mehr Dächer von Bushaltestellen säubern, weil die Stadt, laut Herrn Rotter, dafür kein Geld hat.
  • Vereine könnten sich über eine höhere Vereinsförderung freuen.
  • Man könnte die den Jugendlichen versprochene Überdachung an „Spalt Tablette“ liefern.
  • Mit dem Geld für die Nachzahlung wäre ein Jahr Hessenkasse (Schuldenabbau Kassenkredite der Stadt Rödermark) bezahlt. In Grundsteuer B ausgedrückt wären das 60 Prozentpunkte.
  • 600 qm Grundstück erwerben für 1.000,00 €/qm.
  • v.v.a.m

Bitte eigene Rückschlüsse bilden.
Es wehrten sich 2015 rund 120 Erzieher. Von diesen 120 Erziehern sind noch aktuell 70 bei der Stadt. Quelle OP 8.11.2018.
Demnach haben 50 Erzieher seit 2015 den Arbeitsplatz gewechselt oder sind jetzt im Ruhestand.

Kurios ist.
Kurios ist, im Haushaltsplan 2015/2016 gibt es im Stellenplan (Erzieher) keine S6 Eingruppierung mehr.

 
Hier die Zusammenfassung der Geschichte, die so wahrscheinlich nur in Rödermark passieren konnte.


Die Spalt-Tablette wurde seinerzeit vom Künstler Friedel Deventer „florales Objekt“ genannt. Siehe


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.