Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt

Schon wieder die Erzieher kann man sich fragen?
Das ist auch mal eine spannende Geschichte, die unter Umständen so richtig ins Geld gehen kann und von uns Bürgern zu zahlen wäre. Für mich war von Beginn an die Aktion, nach dem „Gießkannenprinzip“ eine bestimme Gruppe von Mitarbeitern in eine höhere Gehaltsstufe zu hieven, ein sehr unausgegorenes Unterfangen. Und was ist daraus geworden? Wenn Sie die Zusammenfassung lesen, könnten auch Sie zu dem Schluss kommen, dass den Erziehern etwas zugesagt wurde und letztendlich die Umsetzung nicht erfolgte. So sieht jedenfalls meine Schlussfolgerung aus.
Die FDP Rödermark will das Gerichtsurteil zur Höhergruppierung im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen einer Sondersitzung erörtern.
Dies hier wird sicherlich nicht der letzte Artikel vor der Bürgermeisterwahl zu diesem Thema sein.

Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.

Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016. Die Aussage zu der Höhergruppierung in dem Video ist in vielen anderen Unterlagen nachvollziehbar.


Zu dem Artikel im Dreieich Spiegel (Mittwoch, 28.12.2016)
„Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt“

Herr Köhler (Dreieich Zeitung), Sie schreiben „Apropos, kompliziert. Das ist die Materie tatsächlich“.
Herr Köhler, Sie haben im Prinzip recht und das „Komplizierte“ dürfte vielen sehr recht sein. Kochen Sie aber alles ohne Ausschmückung wie eine gute Soße zusammen, dann bleibt nur noch gehaltvolles übrig.

Alles wäre mit EINER Frage beantwortet und der Auslöser des Durcheinanders gefunden.
Frage: „Warum sind die Erzieher nicht wie vereinbart (höre Aussage im Video) am 1.8.2015 in die EgS8 (ohne a oder b) eingruppiert worden?

Hätte die Stadt ihre Zusage eingehalten (höre den Bürgermeister im Video) und die Erzieher wie geplant nach dem „Gießkannenprinzip“ (nach der Haushaltsgenehmigung 2015/2016) am 1.8.2015 in die S8 (ohne a oder b) hochgruppiert, dann würden die Argumente der Stadt vermutlich ins Leere laufen. Die Nebenabrede wäre beendet und die Erzieher in der EgS8. Am 1.8.2015 war weder EgS8a noch EgS8b in Sicht. Nach dem Tarifabschluss (Einigungspapier 30.09.2015) hätten sich man die in der EgS8 (ohne a oder b) befindlichen Erzieher von EgS8 eigentlich nach EgS8b Hochgruppieren müssen. Unabhängig der Beschäftigungsmerkmale. Und dann hätten wir nach Berechnung der SPD Rödermark jährlich 300.000,00 Euro an Mehrkosten zu zahlen und der Bürgermeister und Kämmerer Roland Kern enorme Probleme mit der Haushaltsgestaltung 2017/2018.

Bürgermeister Roland Kern könnte anführen, dass der Fachbereich 4 vermutlich einen Fehler begangen hat und die außertarifliche Höhergruppierung ohne massive Gebühren- (Steuer-) Erhöhung kaum zu stemmen sei. Allerdings hat auch der Bürgermeister die Nebenabrede mit unterzeichnet.

Nebenabrede

Nebenabrede Erzieher.
Nebenabrede Erzieher.

 
Ist der erfolgte Widerruf der Nebenabrede wirksam?
Ist der erfolgte Widerruf wirksam
Ist der erfolgte Widerruf wirksam

 

Weiterführende Informationen

[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. Das koste die Schutzschirmkommune jährlich 200.000 Euro mehr. Um dies zu finanzieren, erhöht sie die Kita-Gebühren bis 2019 jedes Jahr um drei Prozent. Quelle: OP-Online.de

[..]unterzeichnet von Herrn Rotter „….mit Beginn des Kalenderjahres 2015, eine bessere Gehaltsgruppe erhalten, um auf den dramatischen Fachkräftemangel zu reagieren……. Quelle: Brief an die Eltern vom 4.8.2014 Seite 2.

Dass dem Bürgermeister die Klage der Erzieherin im Wahljahr des Bürgermeisters nicht gelegen kommt, ist verständlich. Die FDP Rödermark beschreibt die Situation wie folgt:

[..]Nach einem handwerklich, arbeitgeberisch und wie sich zeigt wohl auch juristisch extrem schlecht gemachten Verfahren zur besseren Bezahlung der Erzieher/-innen steht die Verwaltungsspitze, Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat und zuständiger Dezernent Jörg Rotter, nun vor einem völligen Scherbenhaufen: Mitarbeiter, die gegen den eigenen Arbeitgeber klagen (müssen), eine Vereinbarung mit Eltern, die nie das Papier wert war, auf dem sie geschrieben wurde, der massive Vertrauensverlust seitens der Erzieher/-innen (d.h. Mitarbeiter/-innen der Stadt) gegenüber dem Arbeitgeber „Stadt Rödermark“ und nun auch noch „on top“ die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung der Stadt, um die absehbaren Mehrkosten für die Besoldung der Erzieher/-innen zu bezahlen. Quelle: FDP Rödermark

 
 
FDP Rödermark fordert Aufklärung.
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa
» Sondersitzung beantragt.
» Ergänzung zu dem OP-Artikel. Erzieherin klagt gegen die Stadt


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Respekt Herr Rotter.

Respekt Herr Rotter.
Von der letzten Stadtverordnetenversammlung hatte ich bereits meine Eindrücke geschildert.

Es gab zwei herausragende Redebeiträge. Zu einem der beiden gibt es hier nichts mehr zu schreiben. Zu dem Vortrag von Herrn Rotter: „Bemerkenswert“. Ich hatte ganz bewusst nichts dazu geschrieben und bin froh, dass die Offenbach Post darüber berichtet und den Artikel auch Online bereitstellt.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Hier der Artikel bei OP-Online.

Nochmals; Respekt für diese klaren Worte und die allerbesten Genesungswünsche von mir und meiner Frau.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Jörg Rotter. Vom Ersten Stadtrat zum Bürgermeister?

Vom Ersten Stadtrat zum Bürgermeister?

Auf einer gemeinsamen Sitzung haben CDU-Vorstand und CDU-Fraktion der Mitgliederversammlung des CDU-Stadtverbandes empfohlen, Jörg Rotter als Kandidaten für die Bürgermeisterwahl Anfang 2017 zu nominieren. Lesen Sie weiter bei OP-Online .


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.