ERKLÄRUNG VON BÜRGERMEISTER UND ERSTEM STADTRAT
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn man in diesen Tagen in seinen Briefkasten schaut und die politischen Flugschriften studiert, könnte man meinen, die verantwortlichen Gremien der Stadt Rödermark würden den Bürgern ihre demokratischen Rechte vorenthalten. Es geht um das schon im Anfangsstadium gescheiterte Bürgerbegehren gegen die Wahl eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats.
In diesen Flugblättern und Pressemitteilungen wird behauptet, die Bürgerinnen und Bürger seien ihres Mitbestimmungsrechts „beraubt“ (!) worden, weil in der Stadtverordnetenversammlung am 19. März über einen Antrag der Opposition nicht abgestimmt worden sei. Deshalb könne jetzt kein Bürgerbegehren statt-finden. Die Bürger würden somit „von der politischen Meinungsfindung ausge-schlossen“.Diesem schwerwiegenden Vorwurf muss in aller Deutlichkeit entgegengetreten werden![…]Lesen Sie den ganzen offenen Brief auf der Webseite der Stadt Rödermark
Siehe auch
Rödermark. Erster Stadtrat. Kern und Sturm kritisieren Flugblätter scharf
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.