ERKLÄRUNG VON BÜRGERMEISTER UND ERSTEM STADTRAT

ERKLÄRUNG VON BÜRGERMEISTER UND ERSTEM STADTRAT
 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn man in diesen Tagen in seinen Briefkasten schaut und die politischen Flugschriften studiert, könnte man meinen, die verantwortlichen Gremien der Stadt Rödermark würden den Bürgern ihre demokratischen Rechte vorenthalten. Es geht um das schon im Anfangsstadium gescheiterte Bürgerbegehren gegen die Wahl eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats.
In diesen Flugblättern und Pressemitteilungen wird behauptet, die Bürgerinnen und Bürger seien ihres Mitbestimmungsrechts „beraubt“ (!) worden, weil in der Stadtverordnetenversammlung am 19. März über einen Antrag der Opposition nicht abgestimmt worden sei. Deshalb könne jetzt kein Bürgerbegehren statt-finden. Die Bürger würden somit „von der politischen Meinungsfindung ausge-schlossen“.

Diesem schwerwiegenden Vorwurf muss in aller Deutlichkeit entgegengetreten werden![…]Lesen Sie den ganzen offenen Brief auf der Webseite der Stadt Rödermark

 
Siehe auch
Rödermark. Erster Stadtrat. Kern und Sturm kritisieren Flugblätter scharf
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Kommentar der SPD zu Kern rügt Magistratserweiterung.

Mit großer Verwunderung hat die SPD Fraktion den Widerspruch von Bürgermeister Roland Kern gegen die Erweiterung des Magistrats zur Kenntnis genommen. Die Begründung und die behauptete Rechtswidrigkeit der Entscheidung sind nach Ansicht der SPD-Fraktion schlichtweg willkürlich. Das hatte auch Kooperationspartner CDU reklamiert.
Offenbar gehe es alleine darum, eine mehrheitlich gefasste Entscheidung des…..Lesen Sie den ganzen Bericht in der Offenbach-Post
 
Siehe auch
Kern rügt Magistratserweiterung


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.