Hallo Hr. Donners,
habe einen Artikel gefunden, der sich mit der „Blinden Kuh“ Suchmaschine vom Bundesfamilienministerium beschäftigt, und dabei aufklärt, dass die Erde mehr CO2 braucht, damit mehr Pflanzen wachsen können. Eine Generation wird verdummt – Die Blinde Kuh aus dem Bundesfamilienministerium oder: Kindgerechte Indoktrination
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Die Blinde Kuh wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
[..]Mit der Internet-Suchmaschine für Kinder „Die Blinde Kuh“, können Kinder deutschsprachige Internetseiten finden, die speziell für sie gemacht sind. Das Portal vernetzt die verschiedensten Angebote für Kinder im Internet und bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Mitmachen. Ob Forum, Kinder-Post, Spiele oder speziell für Kinder aufbereitete Nachrichten – für alle Kinder ist etwas dabei. Quelle: www.bmfsfj.de [..]
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die CO2-Steuer bzw. CO2-Abgabe legt dagegen einen Preis(aufschlag) fest, der mittelbar ebenfalls zur ge-wünschten Einhaltung der Minderungsziele führen soll. Bei einem Emissionshandelssystem ist also der Gesamt-ausstoß an Emissionen staatlich limitiert, der Preis wird hingegen frei im Markt gebildet. Dieser Mechanismus führt somit zu dem Ergebnis, das für den Klimaschutz re-levant ist: die Reduzierung von Treibhausgasen. Bei einer CO2-Steuer dürfen hingegen unbegrenzt Emissionen verursacht werden, jedoch ist der Preis für eine Einheit an ausgestoßenem CO2 staatlich festgelegt. Unklar ist hier jedoch, ob dieser politisch bestimmte Preis den gewünschten Klimaschutzeffekt einer Reduktion erzielen kann. Quelle: Friedrich Naumann Stiftung
In der Offenbach Post kann man dazu lesen: „Die Wirtschaft stottert, die Steuerquellen sprudeln nicht mehr so üppig; welcher Politiker könnte da widerstehen, wenn Bürger, angefühtrt von Greta und ihren Jüngern, geradezu um höhere Steuern betteln – dem Klima zuliebe?“ Quelle: Offenbach Post. Kommentar von Georg Anastasiadis.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Wiesbaden, 12. Juli 2019 – Der Sachverständigenrat hat heute sein Sondergutachten „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ der Bundesregierung überreicht, in dem er Reformoptionen für die Klimapolitik diskutiert.
Der Bundesregierung bietet sich aktuell die große Chance für eine Neuausrichtung der Klimapolitik, die Wirksamkeit und volkswirtschaftliche Effizienz verbindet und international anschlussfähig ist. Kernelement dieses Neuaufbruchs sollte die Entscheidung für einen CO2-Preis als zentrales klimapolitisches Instrument sein. „Die aktuelle Debatte bietet die historische Chance, die kleinteilige, teure und ineffiziente deutsche Klimapolitik so umzustellen, dass die Bepreisung von CO2 im Zentrum steht“, sagt Christoph M. Schmidt, Vor-sitzender des Sachverständigenrates.
Globale Koordination. Zur Eindämmung des Klimawandels ist ein global koordiniertes Vorgehen unverzichtbar. Deutschland kann dazu beitragen, indem es als Vorbild wirkt und zeigt, dass die vereinbarten klimapolitischen Ziele auf volkswirtschaftlich effiziente Weise und ohne größere gesellschaftliche Verwerfungen zu erreichen sind. Nicht sinnvoll ist es, über die europäisch vereinbarten Ziele hinaus weitere nationale oder gar sektorale Ziele anzustreben. Die Bereitschaft, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, sollte Deutschland als Hebel in europäischen und globalen klimapolitischen Verhandlungen ein-setzen, um andere Staaten im Sinne einer Reziprozität auf ambitioniertere Ziele zu verpflichten.
Umfassender Emissionshandel. Spätestens bis zum Jahr 2030 sollte der europäische Emissionshandel (EU-ETS) in allen Mitgliedstaaten auf die Sektoren Verkehr und Gebäude ausgeweitet und somit ein über alle Sektoren einheitlicher CO2-Preis etabliert werden. Auf europäischer Ebene könnten damit die getrennten sektoralen Ziele entfallen, zusätzliche nationale Klimaziele sollten bereits jetzt fallengelassen werden.
Übergangslösung. Der Weg zu diesem integrierten System muss umgehend eingeleitet werden, indem in den bislang nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren Verkehr und Gebäude ein separater CO2-Preis etabliert wird. Dies ist als Übergangslösung in den integrierten Emissionshandel aufzusetzen und muss im Zuge der Integration wieder abgeschafft wer-den. Hierfür gibt es zwei Ansätze: ein separates Emissionshandelssystem oder eine CO2-Steuer. Der Erfolg beider Wege steht und fällt mit dem Willen der Politik, den CO2-Preis als zentrales Instrument der Klimapolitik zu etablieren.
Separater Emissionshandel. Ein separater Emissionshandel für den Nicht-EU-ETS-Bereich ist einfacher zu kommunizieren und später leichter in den integrierten Emissionshandel zu überführen. Die Umsetzung wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Die politische Herausforderung besteht darin, durch rasche Schritte glaubwürdig zu signalisieren, dass diese Wahl keine Verzögerungstaktik darstellt. Zudem müssen die Marktteilnehmer von der langfristigen Verbindlichkeit der Mengenbeschränkung überzeugt werden.
CO2-Steuer. Eine CO2-Steuer ließe sich in den Nicht-EU-ETS-Sektoren auf Grundlage der bestehenden Energiebesteuerung rasch einrichten. Allerdings kann es nicht darum gehen, zu Beginn einen durch eine CO2-Steuer vorgegebenen Preispfad zu fixieren. Vielmehr sind die in den Sektoren Verkehr und Gebäude vorliegenden Vermeidungskosten und Nachfrageelastizitäten unbekannt, sodass die Steuer regelmäßig angepasst werden muss. Entscheidend ist, dass die Politik es durchhält, bei Verfehlung der klimapolitischen Ziele nachzusteuern. Es liegt nahe, sich zunächst am aktuellen Preis im EU-ETS zu orientieren und bei einem zwischen 25 und 50 Euro angesiedelten Wert einzusteigen. Doch je niedriger der Einstieg, desto schärfer müssen die künftigen Steuererhöhungen ausfallen. Zudem wird eine CO2-Steuer wohl nur dann in der Bevölkerung akzeptiert werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die CO2-Steuer für andere Ziele als die Klimapolitik genutzt wird.
Wettbewerbsfähigkeit. Angesichts hoher Vermeidungskosten in den Sektoren Verkehr und Gebäude es dürfte die Erweiterung des EU-ETS zu einem Preisanstieg führen. Bislang verhindert eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten Nachteile der Unternehmen im inter-nationalen Wettbewerb. Falls dieser Carbon-Leakage-Schutz nicht ausreicht, könnte ein Grenzausgleich erwogen werden. Doch dieser birgt handelspolitisches Konfliktpotenzial.
Begleitende Maßnahmen. Sollen die EU-Klimaziele erreicht werden, sind zielgerichtete begleitende Maßnahmen erforderlich, um Verhaltensanpassungen zu erleichtern und somit den notwendigen CO2-Preis zu begrenzen, beispielsweise eine Förderung der Anschaffung emissionsarmer Ausstattung und Infrastrukturinvestionen. Außerdem könnten das Steuersystem überarbeitet und so die Anreize zur CO2-Reduktion gesteigert werden.
Rückverteilung der Einnahmen. Ausschließliches Ziel einer CO2-Bepreisung in Deutschland sollte sein, Emissionen effizient zu reduzieren und nicht, zusätzliche Steuer-einnahmen zu generieren. Für eine Akzeptanz in der Bevölkerung sollten die staatlichen Einnahmen zurückverteilt werden. Dies kann etwa über eine pauschale Rückgabe je Einwohner oder eine Senkung der Stromsteuer gestaltet werden.
Prof. Dr. Ottmar Edenhofer und das Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change haben mit ihrer Expertise „Optionen für eine CO2-Preisreform“ wesentlich zum Sondergutachten beigetragen. Eine weitere Expertise zum Thema „Rechtliche Rah-menbedingungen für eine CO2-Bepreisung in der Bundesrepublik Deutschland“ hat Prof. em. Dr. Ulrich Büdenbender (TU Dresden) für den Sachverständigenrat erstellt.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein un-abhängiges Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Er wurde 1963 gegründet und besteht derzeit aus fünf Mitgliedern: Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, Prof. Dr. Isabel Schnabel, Prof. Dr. Achim Truger und Prof. Volker Wieland, Ph.D.. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen.
Weitere Informationen über den Sachverständigenrat und seine Publikationen unter: www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de oder folgen Sie uns auf Twitter @svr-wirtschaft.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
IPCC-Berichte Hier können Sie deutsche Übersetzungen der wichtigsten IPCC-Veröffentlichungen sowie übersetzte Abbildungen aus den jeweiligen IPCC-Berichten kostenlos herunterladen. .[..] Quelle: ipcc.de
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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