Da fühlt man sich in die eigene Jugendzeit versetzt. Wasser und Waschmittel in einem Springbrunnen war schon immer etwas Besonderes.
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Da fühlt man sich in die eigene Jugendzeit versetzt. Wasser und Waschmittel in einem Springbrunnen war schon immer etwas Besonderes.
Unbekannte demolieren Kulturhallen-Schriftzug in Ober-Roden
Vandalismus und Müll vor der Kulturhalle sind für Hausherr Gregor Wade und seine Mannschaft vor allem im Sommer ein beinahe tägliches Ärgernis, das die Stadt schon einiges an Geld gekostet hat. Jetzt wurde erstmals die Halle selbst beschädigt.[..] Lesen Sie den Artikel bei OP-Online.
Vandalismus rund um die Trinkbornschule
Vor der Trinkbornschule haben sie die Einfassungen junger Bäume umgetreten, vor der Kulturhalle rissen sie mehrere Pflanzen aus den Betonkübeln.[..] Weiter bei OP-Online
Siehe auch
» 31.03.2016 Vandalismus. 12.000,00 Euro Schaden.
» 30.03.2016 Rödermark. Vandalismus vor der Trinkbornschule
» 24.02.2016 Rödermark. Hochstand abgebrannt. Brandstiftung?
» 22.02.2016 Rödermark. Vor Kulturhalle: Gehaust wie die Vandalen
» 29.12.2015 Rödemark, Breidert. Bücherschrank in die Luft gesprengt
» 16.12.2015 Randalierende Partylöwen im „Schillerwäldchen“
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage mit dem geänderten (der letzte Spiegelstrich wurde gestrichen) folgenden Wortlaut abstimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
– die Einführung eines Kulturtickets für die städtischen Kulturveranstaltungen ab der Spielzeit 2011/12– probeweise für die Dauer eines Jahres. Danach werden die wirtschaftlichen Auswirkungen dokumentiert und das Kulturticket gegebenenfalls dauerhaft beschlossen
– die Einführung des „Rödermark-Passes“ als Berechtigungsnachweis u.a. auch für das Kulturticket. Der Rödermark-Pass wird jeweils befristet für 1 Jahr ausgestellt
– die Höhe der Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen der Stadt beträgt 50% (Empore) bzw. 30% (Parkett) des offiziellen Eintrittspreises
– das Kartenkontingent für diesen Zweck beträgt maximal 5% des Fassungsvermögens
–eine Restkartenbörse wird nicht eingeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Quelle: bgb.roedermark.de
Wie Sie an diese Vergünstigung kommen? Lesen Sie auf der Webseite der SPD-Rödermark