NABU Rödermark. Tagesausflug für Orchideen- und Schmetterlingsfreunde

Schmetterlinge
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Pressemeldung NABU Rödermark
Tagesausflug für Orchideen- und Schmetterlingsfreunde

Die Muschelkalkhänge an Main und Tauber in Unterfranken sind bekannt als Standort für artenreiche Trockenwiesen und bei Orchideen- und Schmetterlingsliebhaber gleichermaßen beliebt. nach einem in dieser Hinsicht sehr erfolgreichem Ausflug im letzten Jahr wird der NABU Rödermark auch in diesem Jahr wieder eine Exkursion in den Raum Karlstadt am Main anbieten. Der Ausflug wird zweigeteilt sein. Erstes Ziel wird der Rammersberg sein im Naturschutzgebiet Mäusberg – Rammersberg – Ständelberg. Dort sind über 20 Orchideenarten heimisch und die Schmetterlingsvielfalt sucht ihresgleichen. Danach erfolgt ein gemeinsames Mittagessen in der historischen Altstadt von Karlstadt. Nach dem Essen wollen wir noch den Hausberg Karlsteins, den Saupurzel im Naturschutzgebiets Grainberg-Kalbenstein und Saupurzel besuchen, mit tollen Ausblicken und einer vergleichbaren Orchideenvielfalt. Die gesamte Wegstrecke wird etwa 6,5 km betragen. Am Rammersberg sind etwa 70 Höhenmeter zu überwinden.

Die Exkursionen des NABU Rödermark sind immer auch ein Angebot an interessierte Bürger. Treffpunkt für Teilnehmer ist am Sonntag, den 19. Mai um 9:00 Uhr der Parkplatz am Ärztezentrum im Breidert. Die Anreise nach Karlstadt (ca. 75 min) erfolgt mit Privatautos; es werden Fahrgemeinschaften gebildet.

Die Rückkehr wird gegen 16:00 Uhr erfolgen. Zur besseren Planung der Fahrgemeinschaften ist eine Voranmeldung wünschenswert. Kontakt: nabu@pswerner.de, 06074-2112030.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Aus gegebenem Anlass
Auf die Brutzeitkarte (ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte) sollte man schon mal auf der Webseite der Stadt hinweisen. Damit würde einem Hundehalter manch eine Diskussion erspart bleiben.
Auch sollte man ab 1.3. auf die Leinenpflicht hinweisen.
[..]Die Anleinpflicht gilt während der Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres.[..]
Dieser Service sollte für die Hundesteuerzahler, auch bei einem solchen Haushalt wie dem von Rödermark, gerade noch machbar sein.
 
Fündig werden Sie auf der Webseite der Stadt, wenn Sie mit – Satzungsrecht – suchen.
 
Die Karte soll nicht den Anschein erwecken, dass man zu den nicht gekennzeichneten Stellen unbedingt freien Zugang hat. Aber die Diskussion, sie müssen hier ihren Hund während der Setz- und Brutzeit anleinen, ist dort nicht angebracht. Eigentumsrechte sind natürlich zu beachten. Auch auf einem Feld hat ein Hund nichts zu suchen.

Siehe auch
» 28.03.2019 Nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.
» NABU appelliert an Spaziergänger und Hundebesitzer.


Nachtrag
» 01.03.2023 Seit Jahren an bemängelter Karte orientieren.
» 22.04.2023 Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gespräch zwischen Dr. Werner (NABU) und Hundehalter

Gestern gab mir der Vorsitzenden vom NABU, Dr. Werner, die Gelegenheit zu einem Gespräch. Auch hier sollten nicht, genau wie bei dem Gespräch mit dem Landwirt, die Interessen der Hundebesitzer dem NABU näher gebracht werden, sondern etwas über die Forderungen für die evtl. neu kommende SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit zu erfahren.
 
Aus Sicht des NABU muss es eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit über die gesamte Gemarkung von Rödermark geben. Die zurzeit ausgewiesenen Flächen, in denen die Leinenpflicht nicht besteht, können so nicht beibehalten werden. Die Leinenlänge (Schleppleine) muss begrenzt werden. Der Beginn und das Ende der Brut- und Setzzeit soll um 15 Tage nach hinten verschoben werden. Neu 15. März bis 30. Juni.
 
 
Der NABU sieht es als unbedingt erforderlich, die Hundehalter über die Notwendigkeit der gestellten Forderungen zu informieren. Hiefür sollte ein entsprechender Betrag aus den Einnahmen der Hundesteuer bereitgestellt werden.
 
Haftung bei Hundewiesen?
Die Stadt sollte das Thema Hundewiesen nochmal aufnehmen und genau erläutern was in einer Stellungnahme mit
Auf Anfrage der Ordnungsbehörde rät der HSGB aus Haftungsgründen von Hundewiesen ab.
gemeint ist.
 
Siehe auch
» Rödermark Gespräche zum Thema Hund
» Merkblatt Bodenbrüter


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Rödermark. Manche werden schon alt geboren. @ernest hat was an der Waffel

Ein Artikel bei OP-Online und ein recht merkwürdiger Kommentar.

Entdeckertour an der Rodau
Rödermark – Barfuß durch die Rodau waten, Stichlinge, Bachflohkrebse oder Wasserskorpione fangen, den Bach trockenen Fußes überqueren oder ein Picknick am Strand – das alles waren Erfahrungen des Erlebnistages an der Rodau im Ferienangebot der Stadt. Von Christine Ziesecke[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

@Ernest
Der Kommentar wurde bestimmt von einem verbiesterten Menschen geschrieben. Der war bestimmt niemals jung.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.