AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“

Pressemitteilung
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Pressemeldung AL/Die Grünen
Faule Argumente gegen die Stadt

Eine Insolvenz liegt vor, wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist. Für keine der in Frage kommenden Möglichkeiten hat der Betreiber der „Oase“ bislang irgendwelche Angaben gemacht. Falls aber doch von einer Insolvenz ausgegangen werden müsste, steht fest, dass diese nie und nimmer auf die Einführung der Vergnügungssteuer zum 1. Juli zurückgeführt werden kann.
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Es gibt noch keinen öffentlich bekanntgemachten Insolvenzantrag. Allerdings steht bis heute die Aussage, dass die OASE schließen muss, weil die Vergnügungssteuer eingeführt wurde. Wie letztendlich die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, ist mal völlig egal.

Einige Hinweise zu dem Artikel der AL/die Grünen, die diese möglicherweise übersehen haben.
 
Steuerbescheid.
Ich nehme nicht meine Worte. Wir nehmen die Satzung, der auch von AL/die Grünen so zugestimmt wurde. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Vergnügungssteuersatzung)
§ 9 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung – eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.
(Hervorhebungen durch den Admin).
 
Was entnehmen wir der Satzung? Der Unternehmer meldet den Betrag, den zu zahlen hat. Er wird eher weniger als zu viel melden.
Der Unternehmer braucht und bekommt wahrscheinlich auch keinen Steuerbescheid. Er MUSS seine Steuer anhand der von ihm zu meldenden Flächen und dem Steuersatz aus der Satzung selbst errechnen und an die Stadt zahlen. Und glaubt mir liebe Grünen, ein Unternehmer kann rechnen und weiß anschließend, ob er die Kosten (ca. 90.000,00 p Jahr) tragen kann oder auch nicht.
Fazit: Absoluter Blödsinn, der Hinweis auf einen fehlenden Steuerbescheid.

Gewerbesteuer.
Ich würde die Frage nach der Gewerbesteuerzahlung nur dann stellen, wenn ich die Beträge kenne.
Ein Hinweis auf die Gewerbesteuer, die der Unternehmer gezahlt hat oder auch nicht, im Zusammenhang mit einer Insolvenz zu nennen, kann eigentlich nur folgendem Gedankengang entsprungen sein: „Er hat in der Vergangenheit keine Gewerbesteuer bezahlt und deshalb ist der Grund für die Insolvenz nicht bei der Vergnügungssteuer zu suchen
Fazit: Denjenigen, die einen solchen Gedankenansatz verfolgen, muss ich sagen: „Totaler Blödsinn“. Die Höhe einer Gewerbesteuerzahlung (auch wenn er nichts zahlt) sagt wenig darüber aus, ob es einem Unternehmer gut geht oder nicht.
Einen immer schlüssigen Zusammenhang zwischen Höhe der Gewerbesteuer und einer Insolvenz bzw. einer evtl. Zahlungsfähigkeit herzustellen, ist totaler Blödsinn.

Insolvenz. 27 Jahre ging alles gut. Jetzt kommt die Vergnügungssteuer
Der einführende Satz der PM: „Eine Insolvenz liegt vor …..“ würde besser zutreffen, wenn man auf den von mir gestrichenen Zusatz verzichtet. „Wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist.
Informationen zur Situation gab es. Die FDP hat sich vor Ort mit Herrn Horak unterhalten und danach unverzüglich und unmissverständlich die Stadtverordneten sowie den gesamten Magistrat mitgeteilt, dass Herr Horak, Betreiber der OASE, sein Unternehmen dann schließen muss, wenn die Vergnügungssteuer kommt. Jedem, dem an dem Fortbestand des Unternehmens gelegen ist, hätte einfach mal den Kontakt aufnehmen können, um sich selber darüber zu informieren, ob die Ausführungen der FDP zutreffend sind. Hätte der Betreiber explizit und zusätzlich die Grünen informieren sollen? Ob die von der Schließung finanziell weiteren Betroffenen (Taxi, Hotel, Mitarbeiter, Catering) und/oder Herr Horak bei der Stadt vorgesprochen haben, darüber kann ich zweifelsfrei nichts schreiben.
 
Ab 1.7. gibt es jetzt die Vergnügungssteuer. Die Hoffnung, dass man die vernünftigerweise doch wieder zurückzieht, hat sich nicht erfüllt.
– Die OASE macht(e) ihr Geld mit Veranstaltungen.
– Bei jeder Veranstaltung fällt die Vergnügungssteuer an.
– Die kann nicht gezahlt werden.
Was tun? Es gibt nur einen Weg.

Insolvenz
Ich habe mir die Insolvenz/Konkurs durch „Learning by doing“ beigebracht.
 
Siehe auch
» Zusammenfassung OASE


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Düstere Wolken über der „Oase“

Unternehmen in die Insovenz getrieben?
Unternehmen in die Insovenz getrieben??

Heute solle ein Insolvenzanwalt konsultiert werden.

[..]„Wir sind erledigt. Die Stadt beerdigt uns.“ Josef Horak sieht düstere Wolken über dem Pärchenclub „Oase“. [..] „Vermutlich ist das Ganze ein Politikum. Man will uns weg haben.“[..]
Quelle: OP-Online

Seit 1993 gibt es die OASE. 2009 bemerkte Roland Kern, seinerzeit Bürgermeister von Rödermark, zur OASE?
[..]Seit die Rödermärker ihn ins Amt gewählt haben, sind ihm noch keine Beschwerden über das mutmaßliche Sündenbabel „Oase“ zu Ohren gekommen. „Dann scheint ja alles in Ordnung zu sein – easy-going sozusagen“, sagt der Bürgermeister.[..] Quelle fr.de

Siehe auch
» 11.08.2020 Leserbrief zur Schließung der OASE
» 09.08.2020 Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch.
» 17.03.2020 FDP: „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!


» OASE. Zusammenfassung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.