Andere Kommunen sollen NICHT mein Thema. Ich habe Rodgau/Dreieich als Beispiel gewählt, weil es Nachbargemeinden sind und man viel zum Haushalt zu lesen bekam. In Dreieich in der Hauptsache wegen des Konstrukts der NICHT eingeführten Straßenbeitragssatzung. Bad Nauheim wegen der Gerichtsurteile.
Thema soll sein: „in welchen Punkten ist die Handlungsfähigkeit einer Schutzschirmkommune gegenüber z.B. Rodgau eingeschränkt“. Vielfach wird bei Haushaltsgenehmigungen zu niedrige Steuersätze, fehlende Straßenbeiträge oder mangelhafte Kostendeckung über Gebühren beanstandet. Gebühren und Grundsteuer kann man leicht erhöhen und die Erhöhung den Bürger mit der Verweigerung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde erklären. Beim Straßenbeitrag ist das nicht so einfach.
In den Nachbarstädten, Rodgau, Dreieich und Rödermark gibt es keinen Straßenbeitrag. Die Städte können Gebühren und Gewerbesteuer erhöhen. Da sind die Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Bei der Grundsteuer ist man, in Bezug auf Straßenbeitrag über Grundsteuer, eingeschränkt beweglich.
Kann man als NICHT Schutzschirmkommune einen Straßenbeitrag abwenden?
Rodgau hat einen ausgeglichenen Haushalt. Rodgau ist keine Schutzschirmkommune. Kommt man in Rodgau auf Dauer ohne einen Straßenbeitrag aus?
Hier muss man erst einmal abwarten, ob der ausgeglichene Haushalt 2016 von Rodgau auch ohne Straßenbeitrag vom Landrat genehmigt wird. Wenn nicht? Ist damit nicht auch die „Handlungsfähigkeit“ einer NICHT Schutzschirmkommune eingeschränkt? Vergleichen Sie hierzu einmal das Konstrukt Dreieich (Ausgeglichener Haushalt. Keinen Straßenbeitrag) mit Rodgau und versuchen Sie den Unterschied zu finden.
Grundsätzlichen können Sie einer Anfrage des Abgeordneten Hahn(FDP) im Hessischen Landtag entnehmen. Verweigerung der Haushaltssatzung der Stadt Bad Vilbel durch die Kommunalaufsicht“ betraf die fehlende Straßenbeitragssatzung.
Sparsamkeit bleibt Pflicht im Rodgau.
Dass auch Kommunen, die nicht unter den Schutzschirm geschlüpft sind, kaum andere Möglichkeiten in Bezug auf Haushaltsführung haben wie z.B. die Schutzschirmkommune Rödermark, kann in der Offenbach Post vom 5.11. nachgelesen werden.
„Städte und Kommunen müssen Steuern erhöhen und Leistungen kürzen“
„Im Jahr ??? muss ein ausgeglichener Haushalt vorliegen“
„Steuererhöhungen, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen ist“
„Drohende Straßenbeitragssatzung ist nicht vom Tisch“
Punkte die für ALLE Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt haben, eine Pflicht darstellen. Siehe die unten aufgeführten Paragrafen, die einen Haushalt genehmigungspflichtig machen.
Wie sie sehen, hat sich die Stadt Rodgau bereits mit einer Straßenbeitragsatzung befasst. Ob man darauf verzichten wird, zeigen die Jahresabschlüsse der kommenden Jahre. Rodgau kann auf gestiegene Einnahmen wie Gewerbesteuer und Zuwendungen, die aus dem boomenden Gewerbegebiet zu erwarten sind, rechnen. Wenn diese Einnahmen für einen ausgeglichenen Haushalt reichen, kann man auf einen Straßenbeitrag verzichten. Für Rödermark wäre das ab dem Jahr 2021 möglich. Aber was passiert, wenn man die Grundsteuer erhöhen will und gleichzeitig Straßen GRUNDerneuern muss. Dazu unten mehr.
Straßenbeitragssatzung.
Wie ist es mit dem größten Brocken, die der Bürger in Zukunft wahrscheinlich zu schlucken hat. Wie sieht es mit einer Straßenbeitragssatzung aus? Hat da eine Kommune, die NICHT unter dem Schutzschirm steht, bessere Möglichkeiten als die Schutzschirmkommunen?
» Man benötigt in beiden Fällen einen ausgeglichenen Haushalt.
Rödermark, die Schutzschirmkommune mit einem zurzeit NICHT ausgeglichenen Haushalt, wird bis 2020 keine Straßenbeiträge erheben. So Bürgermeister Kern. Diese Worte darf man aber nicht auf die Goldwaage legen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit steht BM Kern in 2017 nicht als Kandidat zur Bürgermeisterwahl zur Verfügung und kann seinen eigenen Worten keine Taten folgen lassen. Und ich glaube, der kommende Bürgermeister wird die Idee von BM Kern wohl kaum umsetzen können. Aber was steckt hinter der Aussage, „5 Jahre keinen Straßenbeitrag“ zu erheben? Die Kommunalaufsicht bemängelt auch für den Doppelhaushalt 2015/2016 eine fehlende Beitragssatzung für Straßen. Da Rödermark bis 2017 vorsieht, keine straßenbeitragsfähigen Maßnahmen durchzuführen, ist der Haushalt genehmigt worden. In der Haushaltsgenehmigung wird die Stadt aufgefordert, eine Beitragssatzung für Straßen UNVERZÜGLICH in Angriff zu nehmen. Da die Haushaltsgenehmigung auch nach 2017 noch weitere 3 Jahre von RP erteilt wird, könnte es für die Genehmigung des Haushalts 2017 eng werden. Wenn ab 2017 über einen ausgeglichenen Haushalt das Geld für GRUNDerneuerungen ohne Steuererhöhung bereitgestellt werden kann, steht einer Genehmigung wohl nicht im Weg. Was passiert, wenn die Einnahmen nicht ausreichen?
» Durch den Doppelhaushalt hat sich Rödermark bezüglich dieser Frage ein Jahr zusätzliche Luft verschafft.
» Muss man die Straßen weiter verrotten lassen?
» Muss zunächst wieder die Grundsteuer erhöht werden, weil eine Straßenbeitragssatzung nicht vorhanden ist und eine Einführung ca. 1 Jahr dauern würde?
» Wie geht Rödermark mit der Aufforderung des RP, ab 2017 einen Straßenbeitrag einzuführen, um?
Erst wenn wir aus dem Schutzschirm entlassen sind, wird der Haushalt wohl wieder vom Landrat genehmigt. Dann sehe ich keinen Unterschied mehr zwischen einer ehemaligen Schutzschirmkommune zu z.B. Rodgau.
Kann man auf eine Straßenbeitragssatzung verzichten, wenn der Haushalt ausgeglichen ist?
Wird eine „straßenbeitragsfähige Maßnahme“ durchgeführt und das Geld durch die laufenden Einnahmen zur Verfügung steht, braucht man keine Satzung für einen Straßenbeitrag.
Nehmen wir einmal an, die Deutsche Börse würde den Sitz nach Rödermark verlegen (OK. Geht aber nicht. Die Infrastruktur in Rödermark Internetverbindung ist viel zu schlecht). Spinnen wir aber einmal weiter. Dann käme genügend Geld in die Kasse um die Grundsteuer zu senken, auf weitere Gewebebetriebe könnte verzichtet werden, die Defizite für Schwimmbad und Kulturhalle könnten aus der Portokasse gezahlt werden und …… wir könnten alle Straßen GRUNDsanieren ohne eine entsprechende Satzung. Da sich Rödermark mit Gewerbegebieten recht schwer tut und eher mit versuchter Verhinderung glänzt (siehe Aldi/Rossmann) wird es den oben beschriebenen Zustand wohl nie geben. Also, muss das Geld für die Straßen woanders herkommen.
Wird das notwendige Geld aus dem bestehenden Steuereinkommen genommen, muss auf der anderen Seite gespart werden. Das wird kaum klappen. Das hat schon die Konsolidierung seit der Unterzeichnung des Schutzschirmvertrags gezeigt. Aus eigener Kraft hätte man wahrscheinlich die Konsolidierung nur mit weiterer Steuererhöhung geschafft. Einsparungen bei der Stadt kaum möglich. Anmerkung. Mal war der Schutzschirm ein Segen, dann ein Fluch, dann mal wieder sein Segen …….. Siehe Zusammenfassung Haushalt die entsprechenden Artikel.
Kommt Dreieich um einen Straßenbeitrag herum?
Dreieich hat die Grundsteuer B erhöht, um vorzeitig den Schutzschirm verlassen zu können. (Siehe Haushalt Dreieich 2015 Seite 74) In 2018 will man die Grundsteuer B wieder senken. Man hofft dann, aus den laufenden Einnahmen die notwendigen GRUNDsanierung durchführen zu können. Hebesatzung Dreieich Was allerdings in dieser Hebesatzung nicht finden kann, ist die ZUSAGE der verbindlichen Senkung wieder auf 450%. Wird aber bestimmt an anderer Stelle VERBINDLICH niedergeschrieben sein.
In der Dreieich Zeitung war zu lesen:
Der „500er“ Satz soll für die Jahre 2015, 2016 und 2017 gelten, danach soll der Hebesatz auf 450 Punkte gesenkt werden. Letzteres möchte Zimmer in einer Satzung verbindlich festschreiben. Quelle: Dreiech Zeitung Hervorhebung durch den Autor
Dreieich wurde auch aufgefordert einen Straßenbeitrag zu erheben. Im Haushaltsplan ist auch eine 0,5 Planstelle (ohne Budget) eingeplant.
Es gibt in Dreieich ein ABER:
Kommt es zu Einbrüchen und der städtische Haushalt ist nicht mehr ausgeglichen, kann die Stadt wieder zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung gezwungen werden. Quelle: Frankfurter Neue Presse
Lassen wir es jetzt mit Dreieich gut sein. In 2018 sehen wir weiter wie das mit diesen Konstrukt klappt.
Wie war das in Bad Nauheim?
Hier nur der Hinweis auf 2 Zeitungsartikel.
» Verwaltungsgericht kippt Grundsteuer-Erhöhung in Bad Nauheim
» Grundsteuer B: Stadt Bad Nauheim siegt in Kassel
Müssen in Rödermark Straßen GRUNDerneuert werden?
In Rödermark habe wir in einen Stau von 10.000.000,00 Euro (Stand 6.3.2013 BUSE Herr Kron. Noch aktuelle Zahlen?) die in die GRUNDerneuerung gesteckt werden muss.
Um diesen Stau abzubauen und wir jedes Jahr 1 Mio. Euro zur Verfügung stellen, werden wir 10 Jahre benötigt. D.h. Wenn wir so um 2018 beginnen, haben wir in 2028 den Stau abgearbeitet. Wollen wir NUR diesen Stau mit 1.000.000,00 Euro jährlich abbauen, müssen sich die Einnahmen der Stadt dauerhaft um 1 Mio. verbessern. Wer glaubt daran? Die Mehreinnahmen () in den nächsten Jahren werden evtl. gerade ausreichen, um die steigenden Personalkosten zu tragen. Bei 2% Steigerung jährlich sind das ca. 300.000,00 Euro pro Jahr. In 5 Jahren mehr als 1.500.000,00 Euro pro Jahr (Milchmädchenrechnung).
Rödermark verpennt meiner Meinung nach die Zeit. Und Sprüche wie diese, getroffen von Repräsentanten der Stadt, beschreiben, was man mit unseren maroden Straßen zu tun gedenkt.
Es gibt meines Wissens nach keine öffentlich zur Verfügung stehende Information über eine Vorgehensweise/Termin/Art des Straßenbeitrags. Vor der Kommunalwahl wird man auch versuchen, die Bürger mit solchen Informationen NICHT zu versorgen. Könnte ja Stimmen kosten. Ob man zu Bürgermeisterwahl in 2017 dieses Thema angeht? Da geht es ja auch um Stimmen.
Trump sagt man nach, er wäre ein Rattenfänger der es auf die „Low Information Voters“ abgesehen hat. Kann das abfärben?
Den schon einmal angedachten Weg, den Straßenbeitrag über die Grundsteuer B zu erheben, dürfte ins Leere laufen. Will man in einem Atemzug die Grundsteuer erhöhen und GRUNDerneuerung von Straßen planen, wird der Haushalt nicht genehmigt. Egal ob Schutzschirmkommune oder nicht.
Was läuft da im Rodgau bezüglich. Straßenbeitrag
Dazu habe ich nur diese Information.
Der Erlass einer Straßenbeitragssatzung wurde am 31.03.2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage beauftragt. Ein erarbeiteter Beschlussvorschlag für eine Straßenbeitragssatzung befindet sich in der Abstimmungsphase. Quelle: Haushaltssatzung/Haushaltsplan Rodgau Seite 61
Im Rodgau hat man sich zumindest der Sache angenommen und öffentlich gemacht. Ein Ergebnis steht wohl noch aus.
Fazit
Was ich als Fazit ziehe? Solange ein Haushalt ausgeglichen ist, wird man auf einen Straßenbeitrag verzichten können und Straßen GRUNDerneuern dürfen. Wenn sich der Haushalt aber wieder in die Verlustzone hineinbewegt und man die Grundsteuer B erhöhen muss, wird man um einen Straßenbeitrag nicht herumkommen. Solange man allerdings KEINE Straßen GRUNDerneuern will, und diese mit fragwürdigen Mitteln provisorisch repariert (GRUNDsaniert), kann man auf eine solche Satzung verzichten.
Genehmigungspflichtige ist ein Haushalt (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
» §102 HGO
» §103 HGO
» §105 HGO
Siehe auch
» §11 KAG
» §11 a KAG
» Kommunaler Schutzschirm, Rettungsschirm
» Hessischer Landtag. Verweigerung der Haushaltssatzung
» Fragen/Antworten Schutzschirm
» Eine Präsentation aus Oberursel
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Weiterführende Infos.
Warum ist die neue Haltung der Aufsicht betriebswirtschaftlich richtig ?
Straßenbeiträge dienen der Finanzierung Finanzierung grundhafter Straßenerhaltung.
Genau diese Funktion erfüllt aber auch die bilanzielle Abschreibung des Straßenvermögens (in Dreieich derzeit noch jährlich 2,2 Mio. €, soll auf 1,6 Mio € reduziert werden) . Diese Abschreibung wird bei einem ausgeglichenen Haushalt in voller Höhe durch Erträge real erwirtschaftet und steht damit zur Finanzierung zur
Verfügung (als Cashf ) low .Haushaltsausgleich Haushaltsausgleich und Erhebung von Straßenbeiträgen würden sogar eine Überfinanzierung der Straßenerhaltung bedeuten und damit eine unnötige Doppelbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Quelle:Dreieich