Fragen die Herr Rotter beantworten muss

Der Erste Stadtrat der Stad Rödermark hat laut Presse vor, alle 105 Erzieher(innen) zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. Kosten zunächst 190.000,00 Euro
Quelle: Dreieich-Zeitung sowie OP-Online

Fragen zu der geplanten Gehaltserhöhung der Erzieherinnen, die Herr Rotter beantworten muss.

Natürlich nicht hier. Aber verantwortungsbewusst Stadtverordnete (wenn es die Fraktionsmitglieder der CDU oder AL/Die Grünen überhaupt dürfen) oder Magistratsmitglieder werden Fragen stellen MÜSSEN.

[..]Nach Berechnungen der Gewerkschaft GEW verdienen Erzieher an kommunalen Kitas rund tausend Euro mehr im Monat als ihre Kollegen bei freien Trägern.[..]Quelle Thüringer-Allgemeine

» Ist es richtig, dass nach Tarifvertrag die Höhergruppierung von Gruppe S6 Stufe 1 (2221,00 Euro) nach Gruppe S8 Stufe 2 (2504,00 Euro) erfolgen muss? Gehaltssteigerung; 283,00 Euro monatlich.

[..]Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht. Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung.[..]Quelle: oeffentlicher-dienst.info

» Sind auch die Folgekosten für die automatische Höherstufung eingerechnet? Anhebung der Gehälter über Tarifsteigerung kommen noch hinzu.
Automatische Höherstufung laut Tarifvertrag:
S6 von Stufe 4 nach 5 158,00 Euro monatlich.
S8 von Stufe 4 nach 5 283,00 Euro monatlich.

» Hat man bereits Erzieherinnen in der Gehaltsgruppe S8? Wird man diese nach S9 hochhvieven?

» Stellt man eine Erzieherin ein (1/2 Jahr nicht beschäftigt), die bei ihrem alten Arbeitgeber z.B. Gruppe S6 Stufe 6 hatte, zurzeit in Rödermark auch in S6/6 ein oder, so wie man es machen könnte, nach S6/2?

» Wenn Rödermark mit Eingruppierung nach S6 keine Erzieherinnen bekommt, warum gibt es dann noch Erzieher(innen) bei den freien Trägern?

» Und wenn man keine Erzieherinnen bekommt? Fragt man an höhere Stelle nach, wie diese es sich vorstellt, die vom Bund vorgegebenen Normen zu erfüllen?

» Was für einen Sinn hat es für eine(n) Erzieher(in) sich weiterzubilden? Man ist ja fast in der höchsten Gehaltsgruppe und Stellen für Leiter(innen) bzw. S9 stehen nur begrenzt zur Verfügung.

» Nach Umfrage (GEW) bei 600 Erzieherinnen wurde gesagt: „Weiterbildung muss sich lohnen“. Das fällt dann ja wohl weg in Rödermark, oder?

» Die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst ist bis 31.12.2014 festgeschrieben. Die GEW ist dabei, eine vollständige Neuordnung der Eingruppierungen zu diskutieren. Die Tätigkeitsmerkmale werden komplett überarbeitet. Hat Herr Rotter dies beachtet? Die GEW ist nicht für den öffentlichen Dienst zuständig. Aber die Signalwirkung ist nicht zu unterschätzen.

» Welche Schutzschirmkommune in der Nachbarschaft stellt aktuell Erzieherinnen nach S8 ein, obwohl die Aufgabe einer S6 Eingruppierung gerecht wird?

» Stellen überhaupt noch Kommunen nach S6 ein?

» Welche Schutzschirmkommune geht auch den Weg, alle Beschäftigten und neue Erzieherinnen zwei Gehaltsstufen höher als notwendig einzustufen und sich das auch noch durch eine Gebührenerhöhung finanzieren lässt?

» Ist dieses Vorhaben schon einmal dem RP vorgetragen worden?

» Liegt eine GENAUE Aufstellung vor, wie sich die Höhergruppierung auf den Haushalt (Heute und für die weiteren Jahre) auswirkt?

» Eine Höhergruppierung, so wie Herr Rotter das plant, ist keine Lösung und kann nur einem ……

» Geht das überhaupt so wie geplant?

Eine Erzieherin sagt:

[..]Es wird leider nicht differenziert zwischen Kolleginnen welche bspw. in reinen Kindertagestätten mit Integrationsmaßnahmen (S8), im Vergleich welche „nur“ in einem Regelbetrieb (S6) arbeiten.[..]

Wie sieht das der RP

[..] Solange die Stadt Rödermark den Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen einhält, und damit einen nachhaltigen Haushaltsausgleich anstrebt, besteht für das RP Darmstadt als Aufsichtsbehörde kein Handlungsbedarf.[..]

Dann wird das ja nur dann klappen wenn:
» Man weiterhin kräftig an der Gebührenschraube dreht.
» Man unrealistische Zahlen vorgibt. Denkbar bei der Gewerbesteuer.
» Die Stadt spart um Geld ausgeben zu können.

Bei der Hundesteuer ist Rödermark schon Spitze in Hessen. Vielleicht schaffen wir das auch den Spitzenplatz bei der Grundsteuer. Wenn wir auf 801% gehen, sind wir auch darin Spitzenreiter in Hessen. Ob das dann langt?

Siehe auch
» 17.01.2014 Ist Rödermark auch soweit?
» 15.01.2014 Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Ist Rödermark auch soweit?

Ist Rödermark auch soweit?

Artikel aus der Hildesheimer

Oberbürgermeister Kurt Machens weiß, wie man sich Gehör verschafft. Mit seinem Ruf nach einem „Insolvenzverwalter“ für die Stadt hat der OB mit seiner Einbringungsrede im Rat für den Haushaltsentwurf 2011 ein landesweites Medienecho ausgelöst. Der Oberbürgermeister ruft nach einem Insolvenzverwalter für seine Stadt: Das hatte es noch nicht gegeben.

Zwar hatte der Begriff nur symbolischen Charakter. Es war aber ein Hilferuf, mit dem Machens zwei Botschaften verbindet:

1. Rat und Verwaltung dieser Stadt kriegen ihre Finanzen allein nicht mehr in den Griff.

2. Liebe Aufsichtsbehörde, schickt uns bitte einen tüchtigen Fachmann, der als Macher, Mediator, Ideengeber und Vollstrecker den Rat und die Bevölkerung von dem notwendigen Sparkurs überzeugt und der zur Not ein Machtwort spricht, wenn der Rat nicht mitziehen will.[..] Lesen Sie den Artikel bei der Hildesheimer Zeitung

 
Übrigens, den Bürgern von dem notwendigen Sparkurs zu überzeugen fällt in Rödermark natürlich sehr schwer. Den Sparkurs zu finden ist nicht einfach. Gebührenerhöhungen zählen NICHT zum Sparkurs.
 
Stopp. Natürlich spart die Stadt. Man will bei der STAVO jetzt keinen Apfelsaft mehr reichen und das Wasser wird in Literflaschen bereitgestellt. Man wird dieser Vorschlag bestimmt bald als groß aufgemachten Artikel in der OP lesen.

– Stadtverordnete kasteien sich. Es gibt keinen Apfelsaft mehr –

 
 
Siehe auch
» Wann wird Herr Baron Rödermark besuchen?
» Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.
» Artikel zum Haushalt.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gute Nachricht für den Haushalt

Rödermark. Haushaltsloch 2013 wird kleiner
 
Laut Offenbach Post vom 21.12.2013, fällt das Defizit der Stadt Rödermark 2013 ca 1 Mio. geringer aus. Aus der Offenbach Post sind als Begründung leider nur die Leistungen der Bürger (Grundsteuer und KiTa Gebühren) und Gewerbetreibenden (Gewerbesteuer) aufgeführt. Den von der Stadt geleistete Beitrag ist nicht aufgeführt.
 
Wie sich diese erfreuliche Nachricht auf die gesamte Konsolidierung auswirkt bleibt abzuwarten. In 2013 sind die aufgeführten Einnahmequellen Grundsteuer mit > 1.1 Mio., die Gewerbesteuer + 300.000,00 Euro und die Erhöhung der KiTa-Gebühren bereits eingerechnet.
 
Nachtrag
Zu dem Kommentar von @RoederMerker

Haushalt 2013
Haushalt 2013

Quelle: Haushaltsplan 2013 Seite 4
 
Das Ergebnis ist mit einem Fehlbetrag von 7.385.802 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag wurde auch in der Offenbach Post (7,3 Mio) genannt. Das außerordentliche Ergebnis (405.800,00 Euro) ist mit eingerechnet. Für eine Aussage, ob die Verbesserung der Einnahmen um 1.0 Mio. auch für die Konsolidierung nennenswerte Auswirkungen haben, muss man wissen, wo steht die Mio.? Steht die im ordentlichen oder außerordentlichen Ergebnis. Für die Konsolidierung ist das ordentliche Ergebnis wichtig.
 
In dem Abbaupfad ist meiner Meinung nach der falsche Betrag angegeben. Der Ausgangs-Betrag müsste um 405.800,00 Euro höher angesetzt werden und damit 7.791.602,00 Euro betragen. Kann natürlich sein, dass ich ein veraltetes Dokument habe bzw. einem Denkfehler unterliege.
 
Nachtrag 23.12.2013
Könnte das in Rödermark auch passieren?
Einnahmen wecken neue BegehrlichkeitenLesen Sie weiter bei OP-Online
 
 
Siehe auch
» Braucht Röder,mark weitere Gewerbegebiete?
» Artikel zum Haushalt
 
 

Erhöhung der KiTa Gebühren und der Koalitionsvertrag.

Rödermark Erhöhung der KiTa

Was bereits am 22.11.2013 hier in diesem Blog angedeutet wurde, kann man es heute bei OP-Online lesen.

Bei dem Artikel hier geht es nicht darum, eine kostenfreie Kinderbetreuung zu fordern. Es geht auch nicht darum, die notwendigen Gebühren für eine Kinderbetreuung bzw. die Bezahlung der Kinderbetreuer(innen) zu kritisieren.

Es soll gezeigt werden, wie man handelt, wenn man plötzlich in der Verantwortung steht und seine gesetzten Ziele vor etwas mehr als zwei Jahre (Juni 2011 ) ignorieren muss. Die gesetzten Ziele waren „keine Erhöhung der KiTa-Gebühren“ bis hin zu der Utopie der „gebührenfreien Kindergärten“.

Ließt man den Beitrag in der Offenbach Post aufmerksam durch, wird man feststellen, die von den Eltern zusätzlich eingenommenen Gebühren decken NICHT die von Herrn Rotter geplante Lohnsteigerung. Eingruppieren +2 Lohngruppen höher ( macht ca. 190.000,00 Euro) zuzüglich der hinzukommenden Tarifsteigerungen. Der zu konsolidierende Betrag zu einem ausgeglichenen Haushalt erhöht sich weiter.

Die Beiträge für die Kinderbetreuung werden erhöht.

[..]Sozialdezernent Jörg Rotter bestätigte gestern, was Eltern gegenüber unserer Zeitung als Kita-Buschfunk gemeldet hatten. Die hoch verschuldete Stadt legt bei der Betreuung ihrer 758 jüngsten Bürger jedes Jahr rund 5,3 Millionen Euro drauf. Einnahmen (Elternbeiträge, Kreis- und Landesmittel) von knapp 2,8 Millionen Euro stehen mehr als acht Millionen Euro Personal- und Sachkosten gegenüber. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat Anfang des Jahres aufgefordert, die Einnahmen um 100.000 Euro per anno zu steigern.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

Es wird in dem Artikel der OP auch geschrieben, dass sich die momentane Bezahlung mittelfristig negativ auf die Betreuungsqualität auswirkt. Was will Herr Rotter den Bürgern mit diesem Satz, insbesondere mit „Betreuungsqualität“, sagen? Will man sagen „passt man sich in Rödermark nicht den Kommunen an, die die Kosten in die Höhe treiben, bekommt man keine Erzieher(innen)?“ Wäre meiner Meinung nach ein sehr fragwürdiges bis sehr …… Argument. Mit Betreuungsqualität kann doch nicht die Anzahl der Betreuer(innen) gemeint sein. Aber was denn sonst? Die Ausbildung? Die Qualifikation?

Die Stadt Rödermark sucht zurzeit Erzieher(innen). Eingruppierung nach S6 (Hier die Einstiegsstufe. 2.221,21 Euro). Der Durchschnittsverdienst Erzieher(in) laut gehaltsvergleich.com liegt bei 1.840,00 – 2400,00 Euro

S6 (Stand 15.01.2014)
S6 (Stand 15.01.2014)

Quelle: Gehaltsrechner

Sehen Sie sich einmal den Tarifvetrag für den Einzelhandel an.

Die Stadt Hanau stellt Erzieherinnen nach der gleichen Gruppe (S6) ein ein, wie zurzeit Rödermark. Ob die dann auch ein „Qualitätsproblem“ bekommen werden oder schon haben? Auch Darmstatdt stellt nach S6 ein.


Hat die Stadtverordnetenversammlung Anfang des Jahres den Magistrat aufgefordert die Einnahmen zu steigern, kann dies NUR mir dem Einverständnis der CDU und AL/Die Grünen erfolgen. Jetzt sehen Sie sich einmal den Koalitionsvertrag an.

Ich will jetzt nicht jeden einzelnen Punkt genau betrachten, sondern nur einen Punkt der Familien mit Kindern betrifft. Koalitionsvertrag CDU/AL Die Grünen.

Koalitionsvertrag Seite 4

[..]Weil wir wissen, wie wichtig diese frühe kindliche Förderung ist, möchten wir den Zugang zu Kindertageseinrichtungen allen Bevölkerungsschichten ermöglichen, damit jedes Kind gleichberechtigt teilhaben kann. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Elternbeiträge in den städtischen Kindertageseinrichtungen nicht beabsichtigt.[..]

Koalitionsvertrag Seite 4

[..]Ziel ist es, sofern es eine Mitfinanzierung von Bund/Land/Kreis geben wird, den Besuch von Kindergärten beitragsfrei anzubieten.[..]

Es wird sogar von einem Ziel der „beitragsfreien Kindergärten“ geschrieben. Man kann das nicht so interpretieren: „Wenn Bund/Land/Kreis alles zahlt, nehmen auch wir keine Gebühren.“ Man schreibt ja „Mitfinanzierung“. Und würde dieses „Mitfinanzierung“ in absoluten Zahlen bekannt sein, könnte man mit einem solchen Satz etwas anfangen.

Aber mal egal. Seit 2011 ist mir kein Antrag der Koalition bekannt, der den Magistrat auffordert, KiTa Gebühren auf 0 runterzufahren bzw. die KiTa Gebühren zu senken. Keine Ansatz der Koalition sich bei den Bürgern für die totale Fehleinschätzung der Sachlage und für die nicht einhaltbaren Ziele im Koalitionsvertrag zu entschuldigen.

Der Koalitionsvertrag wurde am 17.06.2011 (Seite 19) unterzeichnet. Unterzeichnet auch vom jetzt zuständigen Dezernenten (Erster Stadtrat und zur damaligen Zeit noch kein Wahlbeamter) Jörg Rotter.

Was taugen eigentlich so ein Koalitionsvertrag? Nix. Um Peinlichkeiten zu vermeiden sollte man einen Koalitionsvertrag nach der Unterzeichnung verbrennen.

Sind die Verantwortlichen an allem Schuld?
Sicherlich nicht. Es ist eine schwere Situation in der sich die Kommunen befinden. Die eine Kommune löst die ihr gestellten Aufgaben gut, die andere weniger. In welche Gruppe man Rödermark einordnet überlasse ich Ihnen. Ich persönlich gelange immer mehr zu der Überzeugung, mit dem zurzeit amtierenden hauptamtlichen Magistrat ist es fraglich, ob wir in Rödermark die Konsolidierungsziele erreichen. Selbst eine kräftige Erhöhung der Gebühren und Steuern werden bei der Ausgabefreudigkeit der Verantwortlichen nicht hilfreich sein. Sparen ist bei diesem hauptamtlichen Magistrat für mich nicht erkennbar.

Evtl. sollte der RP schon jetzt einmal einen Fachmann nach Rödermark entsenden, der dem hauptamtlichen Magistrat hilfreich unter die Arme greift.

HGO § 141
Bestellung eines Beauftragten
Wenn und solange der ordnungsmäßige Gang der Verwaltung der Gemeinde es erfordert und die Befugnisse der Aufsichtsbehörde nach den §§ 137 bis 140 nicht ausreichen, kann die obere Aufsichtsbehörde Beauftragte bestellen, die alle oder einzelne Aufgaben der Gemeinde auf ihre Kosten wahrnehmen. Der Beauftragte steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, auf das die Vorschriften für Beamte auf Widerruf entsprechend anzuwenden sind. Der Minister des Innern kann für bestimmte Fälle oder für bestimmte Arten von Fällen die Befugnisse der oberen Aufsichtsbehörde auf die Aufsichtsbehörde übertragen. Quelle: HGO

Ein Bürgermeister hat einmal gesagt: „Ich brauche von allem keine Ahnung zu haben. Ich bin von den Bürgern gewählt worden.“ Quelle ist mir entfallen.
Ich habe einen Bürgermeister im Freundeskreis und hatte einen in der Verwandschaft.
 
Siehe auch
» Kindergarten wird teurer.
» Gibt es Sparvorschläge von der Koalition?
» 04.12.2012 Haushaltskonsolidierungskonzept 2013
» 22.01.2013 Defizitabbau 2013-2020


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.