SPD Rödermark zum Stadtrat und Stadtverordnetenvorsteherin

Webseite der SPD-Rödermark
 
Die Würfel sind gefallen – Koalition stellt personelle Weichen!
 

Was die Spatzen schon lange vom Dach pfiffen, wurde nun Wirklichkeit. Jörg Rotter (CDU) wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung zum Ersten Stadtrat gewählt. Was aber die Rödermärker mehrheitlich entschieden hätten, wenn ihnen – wie von der SPD gefordert – die Möglichkeit eines Bürgerentscheides gegeben worden wäre? Diese Frage bleibt leider unbeantwortet. Als Nachfolgerin von Rotter als Stadtverordneten-Vorsteherin haben AL/Die Grünen Brigitte Beldermann benannt.[..]Lesen Sie weiter bei der SPD-Rödermark.

 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Argumente für/gegen Erster Stadtrat

Das ist schon so eine Sache mit den Argumenten für/gegen den Ersten Stadtrat.
 
Was kommt, wenn man Leute auf den Ersten Stadtrat anspricht?
Man ist gegen den Hauptamtlichen und informiert. Man will unterschreiben und gut ist.
Man ist für den Hauptamtlichen und informiert. Man will nicht unterschreiben und gut ist.
 
Nun kommen die Hardliner.
Schlecht informiert, aber voller Sprüche.
Wenn man denjenigen, die über den Ersten Stadtrat berichten, Populismus vorwirft, sollte man sich einmal die „schlecht informierten“ anhören.

Was meinst Du, was wäre, wenn die SPD, FDP oder Freien Wähler in der Mehrheit wären? Würden die dann auch gegen den Ersten Stadtrat sein?

 
Das war es dann. Die Sache an sich tritt völlig in den Hintergrund.
 
Jetzt könnte spekuliert werden. Was wäre, wenn die SPD* Partner der CDU wäre? Dann hätte die Initiative „Rödermärker Bürger entscheiden“ die SPD* als Befürworter zwar verloren, aber dafür die AL/Die Grünen im Boot.
 
Es dürfte doch völlig klar sein. Die jetzigen Befürworter der Aktion GEGEN einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat wären nicht auf der Unterschriftenliste zu finden, wenn sich diese NICHT in der Opposition befinden würden. Aber ist das für eine Initiative, die Geld einzusparen will, schlimm?
 
Man darf auch nicht dem Gedanken verfallen, kaum einer merkt, worum es wirklich geht. Postenschieberei und Machterhalt. Die/der Stadtrat und auch die/der Stadtverordnetenvorsteher sind wichtige Punkte in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und AL/Die Grünen. Du bekommst den Posten. Dafür bekomme ich den Posten.
 
Als Bürger können wir doch nur glücklich über die Initiative sein. Es gibt zusätzlich politische Unterstützung (von wem, ist doch völlig egal) für Einsparungen in der PRIVATEN Haushaltskasse. Es geht um ca. 1.000.000,00 Euro, die eingespart werden können. Und nur das ist für mich als Bürger wichtig. An einem Teil der 1.000.000,00 werden auch noch unsere jetzigen KiGa-Kinder zu zahlen haben, wenn diese erwachsen sind.
 
Es kann nicht überall eingespart werden. Man kann z.B nicht die gesamte Verwaltung entlassen und damit argumentieren: „Wir sparen dann 15.000.000,00 Euro ein“. Beim Ersten Stadtrat darf man sich die folgende Frage schon stellen: „Geht es nicht mit einem Ehrenamtlichen?“
 
Diese Überlegung findet Nahrung in der Stellenausschreibung bzw. dem gesamten Verfahren zur Auswahl eines derart gut bezahlten Arbeitsplatz. Der Bürgermeister, also derjenige, der angeblich Unterstützung braucht, hat keinen Einfluss auf die Auswahl des kommenden Stadtrates. Er muss nehmen, was kommt.
Anmerkung zur Stellenausschreibung. Laut dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Michael Gensert, (Kommentator verifiziert) gab es für die Stelle 39 Bewerber.
 
Für welche Aufgaben braucht der Bürgermeister Verstärkung? Warum sind nicht genau diese Aufgaben in der Stellenausschreibung definiert? Beurteilt die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung, wo der Bürgermeister Hilfe braucht?
 
Jedenfalls wäre in der freien Wirtschaft eine so praktizierte Stellenbesetzung nicht denkbar. In der freien Wirtschaft muss man das Geld für neue Mitarbeiter SELBST verdienen. Bei der Stadt Rödermark kann man Gebühren und die Steuer erhöhen.
 
Durch die Unterschriftenaktion wird man, so wie auch auf den Unterschriftenlisten und auf der Webseite obensparen.de zu lesen ist, nur einen moralischen Druck auf die Koalition ausüben können. Der Zug für ein Bürgerbegehren ist abgefahren.
 
Ist man bereit, 1.000.000,00 Euro zusätzliche Belastung auf sich zu nehmen? Kein Einspruch. Als Bürger, der Geld sparen will/muss, bin ich nicht erfreut über diese und noch kommenden Belastungen in der Schutzschirmgemeinde Rödermark. Alles muss durch Steuer, Gebühren und Beiträge der Bürger finanziert werden.
 
Die Ausführungen in dem offenen Brief von BM H. Kern und Ersten Stadtrat H. Sturm kann ich absolut nicht folgen.
 
*SPD wurde genannt, weil nur so eine Mehrheit mit 2 Parteien im Stadtparlament gewährleistet wäre.
 
An die Koalition
 
Ihr seid nicht gut beraten gewesen. Ihr habt bei dem Gezerre viel Federn lassen müssen.
Warum habt Ihr Euch nicht wie ein Mann den Bürgern gestellt? Warum habt Ihr nicht die Winkelzüge (rechtlich wahrscheinlich nicht angreifbar) unterlassen und eine Unterschriftenaktion zum Bürgerbegehren zugelassen?
Stellt euch doch einmal den Sieg vor, den Ihr hättet erringen können.
» Ein Hinweis auf Nichtzulässigkeit durch den BM.
» Aktion dennoch unter Gottes Gnaden gestattet.
» Letztendlich evtl. von oberster Stelle eine Abfuhr für die Zulässigkeit ODER ……
» die Initiative hätte die erforderliche Anzahl von Stimmen nicht bekommen.
 
Ein Sieg für die Geschichtsbücher.
 
Oder war man sich bei der Koalition nicht ganz sicher ob nicht evtl. doch ein Bürgerbegehren durch die Initiative über den Antrag (Abstimmung wurde von der Koalition verhindert) der Opposition zulässig gewesen wäre?
 
Angemerkt
Hätte der jetzige Stadtkämmerer in Zukunft noch viel Arbeit?
Christoph Zöllner in der Offenbach Post

[…]Das Recht, den kommunalen Haushalt mitzugestalten, zählt eigentlich zu den wichtigsten Aufgaben der Stadtverordneten. Durch den sogenannten Rettungs- oder Schutzschirm wird davon nicht mehr viel übrig bleiben.[..]

Siehe auch
» Mögliche Belastungen in 2013 und den folgenden Jahren
» Rödermark Erster Stadtrat
» Rödermark. Vergebliche Hoffnung auf einen Arbeitsplatz
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Durch CDU und AL/Die Grünen gestopptes Bürgerbegehren

Heute ist in der Offenbach Post ein Pressebericht der Koalition CDU und AL/Die Grünen erschienen. In etwa inhaltsgleich finden Sie diesen Artikel auch auf der Home-Page der AL/Die Grünen.
 
Die beiden Artikel auf der Home-Page der AL/Die Grünen
» CDU und AL: Inszenierung der Opposition gefährdet Würde des Stadtparlaments
» Avanti Dilettanti !
behandeln in der Hauptsache das Thema der Zulässigkeit des Antrags bzw. der Schädigung des Parlaments und Ersten Stadtrat. Zur Sache, warum man unbedingt einen Stadtrat mit den in der Stellenausschreibung beschriebenen ?Qualifikationen? benötigt, wird wenig bis nichts aufgeführt.
 
Den ganzen Text kann man auf einen einzigen Satz runterbrechen.
 
Die Koalition hat Angst vor der Entscheidung der Bürger.
 
In dem Artikel der Koalition in der OP werden 2 Hauptpunkte aufgeführt:
» 1.) Der Antrag ist nicht gültig.
» 2.) Ein Bürgerbegehren gegen den Antrag ist nicht zulässig.
 
Alles was auf der Webseite der AL/Die Grünen in den entsprechenden Artikeln und in der OP zu dem Punkt 2 schreiben können Sie getrost vergessen. Man hat ein Bürgerbegehren vorsorglich abgewürgt.
 
Die Koalition hat bei der Stadtverordnetenversammlung Punkt Ö11 nicht zur Abstimmung zugelassen. Damit ist ein Bürgerbegehren vorerst gestoppt.
 
Die Koalition macht es sich einfach. Wohl um Zeit zu gewinnen behauptet man: „Der Antrag ist nicht zulässig„. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Wäre es zu einer Abstimmung gekommen und die Koalition hätte den Sparantrag der Opposition » mehr als 900.000,00 Euro zu sparen « abgelehnt, wäre der Weg zu einem Bürgerbegehren (Bürgerbeteiligung am politischen Leben) zunächst frei gewesen. Die Initiative – Rödermärker Bürger entscheiden – hätten mit der Unterschriftensammlung beginnen können. Jetzt hätte man sich bei der Koalition Gedanken über die Zulässigkeit machen können bzw. ob man überhaupt etwas unternimmt. Die Koalition propagiert doch Bürgerbeteiligung und tut so als wäre es deren Erfindung für Rödermark.
 
Ist ein Bürgerbegehren zulässig
Wie Koalition und auch Opposition bekannt, könnte es seitens der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen zu der Zulässigkeit geben. Die absolute Sicherheit wird nur ein Gerichtsurteil bringen. Die Koalition geht hin und macht sich die Meinung/Interpretationen des Bürgermeisters zu eigen und behauptet: „Ein Bürgerbegehren ist in diesem Fall nicht zulässig“ und stützen sich dabei auf die Bedenken des Bürgermeisters. Sicher ist sicher. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Fakt ist, es gibt 2 Meinungen. Einmal für und einmal gegen die Zulässigkeit die sich aus der Abstimmung bei Tagesordnungspunkt Ö10 ergeben hätte.
 
Die Nichtzulässigkeit wurde vom Bürgermeister anhand eines Verfahren aus 2004 erläutert.
 
Für die Zulässigkeit sprechen 2 Gutachten der Opposition. Bei den Gutachten geht es darum: „kann durch den gestellten Antrags die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abgeleitet werden?“ Es ging bei dem Gutachten NICHT um den Inhalt des gestellten Antrag.
Diese Gutachten hat die OPPOSITION in Auftrag gegeben und auch bezahlt.

Ein Gutachten der KOALITION LIEGT NICHT VOR. Es liegen Bedenken (mündlich vorgetragen) des Bürgermeisters vor. Sonst nichts.

Warum um HIMMELS WILLEN soll man die Gutachten (nicht preiswert und selbst bezahlt) der Koalition zur Prüfung übergeben? Die Koalition hat doch in ihren Reihen genügend Juristen. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas darüber steht, was zu beachten ist. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas steht wie…..wenn die Koalition sich so verhält dann ……

Und was letztendlich passiert ist, den betreffenden Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, – konnte man berücksichtigen – aber ein solches Verhalten war kaum vorstellbar. Und mit welchen Mitteln die Koalition greift, um ihre Pöstchen zu sichern, ist jetzt unter Beweis gestellt worden.

Schädigung Parlament / Stadtrat
Die größte Schädigung des Parlaments ist die Absetzung des Tagesordnungspunkts. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Die Schädigung des Amt – Erster Stadtrat – ist die Stellenausschreibung. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Hinweis: Die Stellenausschreibung erstellt NICHT der Bürgermeister. Die Stellenausschreibung wird von einem Gremium erstellt, bei dem die Fraktionsmitglieder der CDU und AL/Die Grünen die Mehrheit haben. Der Erste Stadtrat wird durch dieses Gremium gewählt. Der Erste Stadtrat dürfte schon jetzt feststehen. Ein Bewerber wird wohl kaum eine Chance haben. Klagen kann ein abgewiesener Bewerber wohl kaum gegen diese Auswahl. Es sind keine speziellen Anforderungen erforderlich.
Wieso steht der Erste Stadtrat schon jetzt fest? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Den Grünen ist das Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat festgeschrieben. Wenn sich ein Mitglied der CDU für diesen Posten bewirbt, haben andere Bewerber kaum eine Chance.

 
Warum wird von der Koalition immer darauf hingewiesen, ein Bürgerbegehren ist NICHT zulässig? Kann ja sein. Aber fest steht das in keinster Weise. Inhaltlich geht die Koalition nicht auf das Bürgerbegehren ein. Da fehlen wohl die Argumente.
 
Schön wäre es doch gewesen, wenn sich die Koalition dem Bürgerbegehren gestellt hätte. Und, so wie großartig angekündigt die Bürger davon überzeugt hätten – ohne ersten Stadtrat geht es nicht -. Den Bürgern erklärt hätten, warum es eine Stellenausschreibung gibt, wenn der Erste Stadtrat schon feststeht. Den Bürgern erklärt hätten, die mehr als 900.000,00 Euro sind gut investiert.
 
Zu den Kosten. Lassen Sie sich nicht von der AL/Die Grünen verwirren. Herr Gerl behauptet, nachdem er den Bürgermeister um eine exakte Aufstellung der Bezüge von Herrn Sturm in aller Öffentlichkeit gebeten hat, – die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht -. Wie genau die Zahlen stimmen können Sie hier nachlesen. Das könnte AL//Die Grünen ja mal seriös widerlegen.
 
Fazit
Die Koalition hätte ein Bürgerbegehren zulassen können. Keiner wäre vor Gericht gezogen. Das hätte dazu führen können, dass ein Bürgerbegehren zu wenig Stimmen bekommt. Das könnte die Koalition als großen Sieg verbuchen und man wäre sich selber treu geblieben.
Dann hätte der Bürger an einer Entscheidung mitgearbeitet (Bürgerbeteiligung). Genau wie es die Koalition immer propagiert.
 
Siehe auch
» Rödermark. Erster Stadtrat. Nerven liegen bei Koalition blank
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Zeitungskommentar zum ersten Stadtrat. Frau Doris B.

Guten Tag Frau Doris B.

Einleitend die Fragen.

» Sucht man wirklich einen Stadtrat oder hat man diesen bereits auserkoren?
» Ist die Stellenausschreibung nur eine Pflichtaufgabe?
» Hat ein Bewerber überhaupt eine Chance auf diese Position?

Wie man lesen kann, halten Sie es in der jetzigen Situation nicht für möglich, die wirtschaftliche Verantwortung als Freizeitaufgabe erledigen zu lassen. Weil: – Rödermark steht unter dem Rettungsschirm
 
Da gebe ich Ihnen recht (Freizeitaufgabe). Brauchen wir auch nicht. Wir haben in der Finanzverwaltung der Stadt Rödermark, jedenfalls ist das mein Eindruck, qualifizierte und kompetente Mitarbeiter. Der fachliche Teil dürfte damit abgesichert sein. Dafür brauchen wir sicherlich keinen ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Da, wie Sie ja auch bemerken, die Stadt Rödermark unter dem Schutzschirm des Lands Hessen steht, ist ein Konsolidierungskonzept als Grundlage für den Schutzschirm bis 2018 erarbeitet worden. Nun geht es um die Umsetzung. Die Parameter stehen. Es sind verstärkt die Fachabteilungen gefordert, diese Vorgaben umzusetzen. Ich meine, das geht auch ohne ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Nach 2014 (bzw. dem Straßenbeitrag) dürfte die weitere Belastung der Bürger durch Steuer/Gebühren ein Ende haben. (bis auf Grundsteuer B. 14.1.01 Allgemeine Finanzmittel). Spätestens jetzt muss die Stadt sparen. Und das funktioniert im großen Stil nur über das Personal. Es soll/muss im Personalbereich der Stadt Rödermark eingespart werden. Personal ist Aufgabe des Bürgermeisters und nicht die vom Stadtrat.
 
Haben Sie sich die Stellenausschreibung der Stadt Rödermark für den ersten Stadtrat durchgelesen? Es wird ein Stadtrat ohne jegliche Qualifikation gesucht. Der Stellenausschreibung nach sucht man keinen Stadtrat mit ganz speziellen Fähigkeiten (die, so wie Sie fordern, notwendig wären), sondern einen Frühstücksdirektor.
 
Warum haben die Verantwortlichen (das ist nicht der Magistrat. Die Koalition CDU/AL-Die Grünen brauchen den Stadtrat) die Stellenausschreibung nicht so formuliert, dass der gesuchte Stadtrat dem Bürgermeister bei der Bewältigung der finanziellen Schieflage eine Hilfe sein könnte? Haben diejenigen, die die Stellenausschreibung formuliert haben, gewusst: „In Wirklichkeit brauchen wir keinen. Aber es war immer so und im Koalitionsvertrag steht es auch so geschrieben
Bei einer Entlohnung vom > 6.400,00 Euro monatlich und einer fetten Pension für nur 6 Jahre Dienstzeit wird doch sicherlich ein Fachmann zu finden sein.
 
Sie schreiben weiterhin: „Das wäre so, wenn Sie ein Schiff in rauer See von einen Schiffsjungen gesteuert werden soll„.
Ich würde lieber in rauer See einem Schiffsjungen ein Schiff steuern lassen, als einem Stadtrat mit Befähigung wie in der Stellenausschreibung aufgeführt auch nur einen Bruchteil finanzieller Verantwortung zu übertragen. Frage: „Hat der erste hauptamtliche Stadtrat überhaupt für irgendwas eine Verantwortung?“
 
Der Bürgermeister muss den von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Stadtrat akzeptieren. Es kann also sein:
Der Bürgermeister hat Zweifel an der Befähigung des gewählten Stadtrats und überträgt diesem nicht den Finanzbereich. Jetzt haben wir keinen – erfahrenen Profi – wie sie berechtigterweise fordern. “ Was jetzt, Frau Doris B.? Jetzt muss es die Finanzabteilung / Bürgermeister doch alleine regeln.
 
Ich finde das nicht so tragisch. Die Fachleute sind in der Finanzabteilung der Stadt vorhanden.
 
Frau Doris B. Sie fordern einen – erfahrenen Profi -.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum genau diese Forderung nicht in der Stellenausschreibung formuliert wurde? Kann der angedachte Kandidat der Koalition diese Voraussetzungen nicht vorweisen? Braucht man eigentlich nur eine Zwischenstation?
StaVO -> Magistrat (Stadtrat) -> Dezernat.
Diese Zwischenstation kostet dem Bürger in sechs Jahren geschätzt mehr als 900.000,00 Euro.
 
 
Lesen Sie einmal hier nach, wie man es hätte machen können, wenn man über die Stellenausschreibung einen gestandenen Fachmann gesucht hätte.
 
Auszug aus der o.g. Stellenausschreibung. Stadt Nordhausen. Hauptamtliche (r) Beigeordnete (r)

Der/die Bewerber/in sollte für die Zulassung zur Wahl nach § 32 Abs. 5 Satz 5 ThürKO einen Abschluss als Volljurist/Volljuristin oder einen Abschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozial- und Verhaltenswissenschaften (als Masterabschluss, Magisterabschluss oder Universitätsdiplom) nachweisen. Eine mehrjährige (5 Jahre wünschenswert) hauptamtliche Berufserfahrung in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung wird vorausgesetzt.[..]Siehe: Stellenausschreibung Stadt Nordhausen

Fairerweise sei erwähnt. Die Besoldung erfolgt nach B3. Rödermark nach B2.
B2 Grundgehalt: 6391.99 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 319,00, Kinderzulage, Beihilfen)
B3 Grundgehalt: 6771.88 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 338.59, Kinderzulage, Beihilfen)
 
 
» Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013.
» Oben-Sparen
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)