Was für eine Freude. ALLE SITZUNGEN FINDEN IN DER HALLE URBERACH STATT
Die Anträge/Anfragen zur kommenden Sitzungsrunde stehen fest.
Was man den Tagesordnungspunkten nicht entnehmen kann, sind ausstehende Fragen zu den Schrankenschließzeiten. Die Antworten der Stadt liegen seit der letzten Stadtverordnetenversammlung zwar vor, aber aus Zeitgründen wurden Rückfragen auf die nun kommenden Sitzungsrunde verschoben. Wird bestimmt spannend werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag von Herrn Bürgermeister Kern auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen gemäß § 76 a HGO in Verbindung mit § 49 abs. 3 Satz 1 HGO zu. Quelle: bgb.roedermark.de Hier der ganze Antrag als .pfd
Bei diesem Antrag komme ich ein wenig ins Grübeln. Weil:
Ist die Erklärung aus Oktober 2018 als Absichtserklärung zu verstehen? (zur geplanten Beendigung)
Gab es im Oktober/November 2018 einen rechtsverbindlichen Rücktritt zum ??.??.????
Oder; soll jetzt » die geplante Beendigung « mit dem vorliegenden Antrag umgesetzt werden?
Kann es nach einem rechtsverbindlichen Rücktritt (Oktober 2018) zusätzlich noch einen Antrag zur Versetzung in den Ruhestand geben? Also zweimal Rücktritt?
Könnte man, wenn man in der Tat im Oktober » die geplante Beendigung « bekannt gegeben hat, Monate später seine Entscheidung revidieren?
Nach der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird meine laienhafte Betrachtung der Dinge durch das Licht der Erleuchtung eine umfassende Aufklärung erfahren.
Erste Möglichkeit: Rücktritt des Bürgermeisters
Dies ist die einzige Möglichkeit, hohe Kosten für die Marktgemeinde zu vermeiden. Ein Bürgermeister kann zurücktreten, indem er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Dadurch verliert er nach den Beamtengesetzen der Länder alle Ansprüche auf eine Pension, die er als Beamter in seinem Berufsleben bislang erworben hatte. Er wird mit dem Ausscheiden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die daraus geringeren Rentenzahlungen erhält er im Gegensatz zu Pensionszahlungen erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und nicht schon sofort nach seinem normalen Ausscheiden aus dem Amt.[..]
Zweite Möglichkeit: Der Bürgermeister bleibt im Amt und weiterhin dienstunfähig
Wie in den vorangegangenen Monaten erhält der Bürgermeister bis zum Ende seiner Dienstunfähigkeit, längstens bis zum Ende seiner Amtszeit sein volles Bürgermeistergehalt. [..] Die Aufgaben des Bürgermeisters könnten auch weiterhin nur sehr eingeschränkt durch die ehrenamtlichen Beigeordneten erledigt werden. [..] Eine Neuwahl des Bürgermeisters erfolgt erst nach festgestellter Dienstunfähigkeit.
Dritte Möglichkeit: Der Bürgermeister [..] wird, wie von ihm beantragt, sofort in den Ruhestand versetzt.
Dies ist für die Marktgemeinde unter den genannten Umständen finanziell die „günstigste Möglichkeit.“ Mit Annahme des Antrages durch die Gemeindevertretung wird der Bürgermeister im Folgemonat sofort in den Ruhestand versetzt [..] Des Weiteren kann dann sofort mit den Vorbereitungen für die Neuwahl eines Bürgermeisters begonnen werden.
Vierte Möglichkeit: Abwahl des Bürgermeisters
Im Gegensatz zum Antrag auf Versetzung in den Ruhestand erhält der Bürgermeister bis zur Abwahl und weitere drei Monate nach seiner Abwahl seine vollen Bezüge. Erst danach erhält er bis zum Ende seiner Wahlperiode 71,75 % seiner ruhegehaltsfähigen Bezüge [..]
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
OP-Online berichtet: Sind Politiker politikmüde?
Ist mir auch schon aufgefallen. Das nachlassende Interesse einiger Stadtverordnete an den Sitzungen.
Wenn schon Stadtverordnete nicht das nötige Interesse an ihren Sitzungen zeigen, kann man das nicht von den Bürgern erwarten. In der sinkenden Wahlbeteiligung wird das Bürgerinteresse deutlich sichtbar.
Man könnte bei der Stavo auf einen Teil der Tischdekoration auf dem Podium verzichten und die Anzahl der Stadtverordneten auf unter 20 drücken. Das wäre ehrlich und kostensparend. Die meisten Stadtverordneten zucken nur dann einmal kurz, wenn die Hand zur Abstimmung gehoben werden muss.
Man könnte aber das Sitzungsgeld verdreifachen. Evtl. kommen dann wieder alle.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Die von den Fraktionen gestellten Fragen werden schriftlich beantwortet und im Bürgerinformationssystem bereitgestellt.
Die Antworten stehen jetzt auch hier zur Verfügung.
» Heizenergie verpufft in der Halle Urberach
» Dreieichbahn. Lärmbelästigung durch neue Züge
» Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen.
» RMV-Fahrplanheft
» Stellungnahme der Kommunen zum Kreishaushalt
Herr Oliver Kühl (FDP) wurde als Nachfolger von Herrn Köhler (FDP) einstimmig in die Betriebskommission der Eigenbetriebe gewählt.
Ortsumgehung Urberach
Bürgermeister Kern berichtete darüber, dass Gespräche zur Ortsumgehung Urberach geführt wurden. Ein Gesprächsprotokoll wird nach Genehmigung zur Verfügung gestellt. Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat
Prüfantrag zur S-Bahnunterführung Ober-Roden.
Ob eine Unterführung die Lösung darstellt, wurde unterschiedlich beurteilt. Gute Argumente GEGEN eine Unterführung kamen von Herrn Gerl (AL). » Die seinerzeit getroffene Entscheidung war KEINE Fehlentscheidung. Würde der Verkehr unter/über der Bahn geführt, würde die Frankfurter/Dieburger attraktiv für den Durchgangsverkehr und man befürchtet dadurch eine erhebliche Mehrbelastung für die Anwohner. Würde man jetzt eine Unterführung bauen, müssten die Rampen erheblich verlängert werden. Waren seinerzeit 12% Steigung zulässig, so sind das nun nur noch 7% «
„Wir haben das Bauwerk (die fehlende Unterführung der S-Bahn) wie wir es wollten, aber nicht den Zustand“, so Michael Gensert (CDU). Und weiter: „Wir wollten keine Schrankenschließzeiten von 30 Minuten in der Stunde!“ Man hätte vor der in 1995 getroffenen Entscheidung ein Gutachten einfordern müssen. Die Aussage » die Schrankenschließzeiten entsprechen in etwas der Wartezeit vor einer Ampel « hätte man nicht einfach nur so hinnehmen dürfen.
Herr Schröder (FDP) hat die in 1990 getroffene Entscheidung, wie auch viele Bürger in Ober-Roden, nicht verstanden. Äußerte sich aber weiter nicht und möchte das Verkehrsgutachten abwarten.
Herr Kruger (FDP) favorisiert, in Hinblick auf die enormen Kosten für eine Unterführung, die Optimierung des IST Zustands. Dazu muss der Bürgermeister gegenüber der Bahn robust auftreten. Aber auch hier – warten wir das Verkehrsgutachten ab.
Bürgermeister Kern befand auch, dass die damalige Entscheidung gegen eine Unterführung richtig war. Eine Unterführung wäre eine Ortskernzerstörung gewesen. Ein schienengleicher Übergang an sich ist kein Problem. In Urberach (Dreieich-Bahn) gibt es laut BM Kern keinerlei Beschwerden. Die dortigen Schließzeiten sind wesentlich kürzer als die in Ober-Roden. BM Kern begrüßte den Prüfantrag, mahnte aber auch gleichzeitig an, realistisch zu bleiben. Seine Hoffnung ist, dass durch technische Verbesserungen die Schließzeiten verkürzt werden können.
Siehe auch [..]Ziel der Planung ist die Erweiterung der P+R-Anlagen im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden sowie die Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der Bahnlinie. Weiterhin soll diese Fläche für eine mögliche Unterführung der S-Bahn (Bahnübergang Dieburger Straße) vorgehalten werden.[..] Quellen:
» 30.05.2006 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
» 30.05.2006 Freihalten von Bebauung
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Mitteilungen des Magistrats. U.a. Der Tanzsportclub Ober-Roden (TSC) hat das Vorhaben, Erweiterung der Tanzsporthalle, aufgegeben. Die Renaturierung der Rodau. Von Brücke Umgehungsstraße bis Kinder- und Jugendfarm ist laut Planung bis Mitte/Ende April beendet. Die Kosten von 80.000,00 € werden zu 100% von der unteren Naturschutzbehörde finanziert. Der Bachlauf wird von ursprünglich 60 Meter auf 80 Meter durch mäandern verlängert. Rödermark erhält aus dem Programm Wifi4EU 15.000,00 € Zuschuss für öffentliches WLAN. Siehe auch Die Förderung der Internetanbindung in Kommunen: WiFi4EU. Beachten Sie Seite 12+13 Rilkestraße. Wie allgemein vermutet, wurde das Projekt Rilkestraße vorerst auf Eis gelegt. In 2019 ist kein Erwerb des zum Kauf geplanten Anwesen Rilkestraße möglich.
Anfrage Toilettenanlage Bahnhof Ober-Roden.
Anfrage der Freien Wähler Rödermark (FWR) zu der Toilettenanlage am Bahnhof Ober-Roden. Die gegebene Antwort war den FWR nicht ausgiebig genug. Auf zwei Nachfragen reagierte der Bürgermeister nicht besonders freundlich. BM Kern konnte verständlicherweise auf diese umfangreichen Nachfragen nicht antworten und bat um die schriftliche Einreichung. Mein Gefühl. Die Fragestellung, gespickt mit vielen Fehlern des Magistrats rund um den Bahnhof, hat Bürgermeister Kern absolut nicht gefallen.
Mir kam es auch so vor, als wenn die beiden Parteien von unterschiedlichen Standorten ausgehen. BM Kern sah die vom Investor vorgesehene ÖFFENTLICHE Toilettenanlage fälschlicherweise wohl in dem noch nicht zugänglichen Gastronomiebetrieb auf der rechten Seite (Norden) des Bahnhofs. Die FWR bezogen sich wohl auf die Pläne des Investors, der diese Anlage auf der linken (Süden) Bahnhofsseite geplant und nicht eingerichtet hat. Wurde nicht auch dem Investor an dieser Stelle ein Grundstück kostenlos übereignet, um den Toilettenzugang erst zu ermöglichen? Mehr Infos hier unter diesem Link oder in der Zusammenfassung Bahnhof Ober-Roden.
Das Drama mit der Toilettenanlage begann damit, dass man Verträge aus der Zeit vor Roland Kern nicht beachtet hat bzw. keine Kenntnis hatte. Hier die mündlich gestellten Fragen der FWR an den Bürgermeister
Ich finde, ein Rechtsamt würde der Stadt bestimmt nicht schaden.
Sozialer Wohnungsbau. Bebauung in Urberach. Ehem. Kelterei Schwarzkopf.
Vor der Abstimmung zu dem geplanten Bauvorhaben der Fa. Baustolz erinnerte die SPD an Beschlüsse aus 2015, mit denen eine Bebauung mit 20% sozialem Wohnungsbau bei der Bereitstellung von weiterem Wohnbauland zu erfolgen hat.
Man kann in der Niederschrift der Stavo vom 21.07.2015 lesen: „Soweit die Bereitstellung von weiterem Wohnbauland in Rede steht, soll ein Anteil für sozialen Wohnungsbau von ca. 20% angestrebt“ (Quelle: Niederschrift unter zu 8
und weiter auch den Beschluss der Stavo vom 4.10.2016 „Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 21.7.2015, TOP 8,und stellt fest, dass das 20%-Quorum für Sozialen Wohnungsbau auch für Maßnahmen gilt, bei denen die Stadt auf schon genutzten Grundstücken weitere Bauvorhaben plant oder Dritte auf solchen Grundstücken Bauvorhaben umsetzen“ Quelle: Niederschrift unter 7.2
Es kam wie es kommen musste. Das Ansinnen der SPD fand für dieses Bauvorhaben keine Zustimmung. Die Enttäuschung war Herrn Schlutheiss (SPD) anzusehen. „Wie kann man Euch Kollegen noch trauen, wenn man sich nicht an die Beschlüsse hält“, so Herr Schultheiss.
Treffen die Beschlüsse der Stavo für die o.g. Bebauung überhaupt zu?
Dem Sinn nach aus meiner Sicht jein. Interpretationsspielraum ist in jede Richtung möglich.
Die Koalition betonte, dass die Beschlüsse nur für Bebauung von Grundstücken zählt, die im Besitz der Stadt sind. [..] bei denen die Stadt auf schon genutzten Grundstücken weitere Bauvorhaben [..]. Im vorliegenden Fall wird ein Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umgewandelt. Hier hat die Stadt wesentlich mehr Möglichkeiten zu agieren und Vorgaben zu machen.
Externe Anmerkung: ….dass Herr Kern gesagt hat: „Eventuell“ prüfen zu wollen 2 Häuser/ Wohneinheiten zu „kaufen“ um dies dann zu fördern?! Will Herr Kern das jetzt bei jedem Bauvorhaben tun?!„
Einbringung Haushalt 2019 Entwurf Haushaltsplan 2019 Haushaltsrede. Haushaltseinbringung 2019
Hierzu schon viel zu schreiben ist natürlich verfrüht. Wichtig ist, dass keine Grundsteuer B Erhöhung geplant ist.
Auf den ersten Blick ein wenig beunruhigen. Die Entwicklung der Schulden. Waren es Anfang 2018 noch 19.068.320,00 so sind es Anfang 2019 schon 23.987.307,00. Ende 2019 sind wir nach Plan bei 26.343.897,00 (Entwurf Haushaltsplan Seite 35)
Wie gesagt; verfrüht. Wird sich bei den Beratungen zum Haushalt alles klären und begründen lassen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bedanken uns für die schriftliche Beantwortung und gestatten Sie mir 2 Zusatzfragen und einige Hinweise zum Projekt Bahnhof Ober-Roden.
Die Historie zu unserer Anfrage
1. Anfrage der Freien Wähler vom Juli 2015
Welche jährlichen Kosten entstehen zurzeit für die Toilettenanlage am Bahnhof?
Antwortet vom Bürgermeister: 15-18.000 €
Wann kann die von der Stadt betriebene Toilette abgebaut werden?
2. Antwortet vom Bürgermeister: möglicherweise in 2-3 Jahren.
Darauf hat die FDP am 20.03 2018 erneut eine Anfrage gestellt.
Wann kann die derzeitige öffentliche WC-Anlage am Bahnhof in Ober-Roden ab-/rückgebaut werden?
Antwortet vom Bürgermeister:
„Wir haben erst vor wenigen Tagen von der Bahn erfahren, dass die Laufzeit für die Miete der Toilettenanlage 15 Jahre beträgt. Leider ist der Beginn der Laufzeit erst nach dem endgültigen Bescheid der Fertigstellung des Bahnhofgeländes mit Park & Ride Anlage zu sehen.“
Zitatende.
Auf unsere aktuelle Anfrage, gleiches Thema, erfahren wir, dass die Toiletten -Anlage eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren hat.
Wenn dem so ist, dann hätten sie uns Stadtverordnete im Jahre 2012 beim Verkauf des Bahnhofs nicht erklären dürfen, dass wir in jedem Jahr 18.000 € sparen durch den Bau einer öffentliche Toilette im Bahnhofsgebäude.
Ich frage sie Herr Bürgermeister, warum bekommen wir Stadtverordnete häppchenweise Teilwahrheiten serviert? 3 mal mussten wir eine Anfrage stellen und jetzt, wo Ihre Amtszeit dem Ende zu geht bekommen wir das letzte Häppchen.
Der Skandal beim Kauf und Verkauf des Bahnhof Ober-Roden ist leider der Öffentlichkeit bislang nicht genügend bekannt und welche Kosten wir Steuerzahler für die Fehler zahlen mussten und noch müssen. Schon vor dem Kauf von der Deutschen Bahn hätte der Magistrat zum Beispiel wissen müssen, dass das Gelände umweltbelastet ist. Eine entsprechende Anlage des Dokumentes mit dem Hinweis dieser Umweltgefahr, auch unter dem später abgerissenen Schuppen, wurde dem Akteneinsichtsausschuss unterschlagen. Die Freien Wähler erhielten das vollständige Dokument vom Regierungspräsidenten und der Bürgermeister drohte uns mit zivil- und strafrechtlichen Schritten, nachdem wir dieses Dokument auf der FWR Internetseite veröffentlicht haben.
Am 7.5.2013 habe ich mich, als damals unerfahrener Parlamentarier in der Stadtverordnetenversammlung entschuldigt, dafür dass wir in der Sache nicht ganz korrekt gehandelt haben, aber ich habe auch auf den unterschlagenen Teil der Dokumente hingewiesen.
Leider hat der Bürgermeister diesen Fehler bis heute nicht zugegeben und sich dafür entschuldigt. Ich schätze die Missachtung dieses Hinweises in dem Gutachten hat der Stadt circa 250.000 € gekostet für die Umweltsanierung. Dieses Geld musste seinerzeit aus der geplanten Sanierung der Schwimmbadstraße abgezogen werden, die wir dann endlich fünf Jahre später durch anderes Geld aus dem Haushalt saniert haben.
25 Jahre lang circa 18.000 € für die öffentliche Toilettenanlage zu bezahlen macht zusammen 450.000 € plus die 250.000 € für die Umweltsanierung ergibt eine Gesamtsumme von 0,7 Millionen €. Diese Summe hätte Rödermark bei sorgfältiger Beachtung aller Verträge im Projekt „Bahnhof Ober-Roden“ einsparen können.
Ich denke das musste mal in der Öffentlichkeit gesagt werden. Und jetzt meine letzte Frage: warum haben Sie bei unserer Anfrage im Juli 2015 nicht gleich gesagt, dass der Vertrag über die Toiletten-Anlage über 25 Jahre läuft? Zurück
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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