Fast alles von der Stavo am 23.06.2020

Einfach nur mal so. Fast alles von der Stavo am 23.06.2020
Kurznachricht vom Blog für Rödermark.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

29.04.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

Stavo. Sitzordnung während der Coronakriese
Stavo. Sitzordnung während der Coronakriese

Lag nur an meinem Gehör. Die Stadt kann schließlich nichts dafür, dass ich mir kein Hörgerät anschaffe.

Bei der gestrigen HFuW Sitzung gab es sehr interessante Informationen (Zahlen), die es zu veröffentlichen gäbe. Mir ist das nicht möglich, da ich den Ausführungen der Redner nicht so verfolgen (akustisch) konnte, um einen Artikel verfassen zu können. Für zweifelsfreie Sätze taugt mein gehörtes nicht.

Einiges von dem Gesagten hätte man vorab, also ohne eine solche öffentliche Sitzung, den Bürgern mitteilen können.

Fazit. Evtl. wird es ein aussagekräftiges Protokoll dieser Sitzung geben. Sollte hier erscheinen. Oder eine der Fraktionen bzw. die Presse berichtet.

Die mir vorliegende Tagesordnung
 
Nachtrag 5.5.2020
» Finanzausschuss: zu früh für Nachtragsetat
 
Nachtrag 13.5.2020
Dreich Zeitnung 13.05.2020 Seite 2
Frage in Rödermark und andernorts: Ab wann dreht sich die Schuldenspirale
 
Nachtrag 16.5.2020
Die Eltern müssen keine Zinsen zahlen


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Bürgermeister handelt zügig, umsichtig und gesetzestreu!

Pressemitteilung
Pressemitteilung

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 22. April 2020

Rödermark im Krisenmodus! Bürgermeister handelt zügig, umsichtig und gesetzestreu! Kritik von FDP und FW völlig unangebracht.

Nunmehr 6 Wochen befindet sich auch die Stadt Rödermark im Krisenmodus, hiervon betroffen sind auch die politischen Gremien. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer letzten Sitzung im März 2020 einstimmig einen Beschluss gefasst, dass der Haupt- und Finanzausschuss (HUF) befristet mit der Wahrnehmung gewisser Befugnisse der Stadtverordnetenversammlung beauftragt wird.

Gemäß diesem Beschluss hat Stadtverordnetenvorsitzender Sven Sulzmann (CDU) nun angemessen angesichts der derzeitigen Pandemie-Lage gehandelt. Die für den 12. Mai 2020 angemeldeten Tagesordnungspunkte der Stadtverordnetenversammlung können auf den HUF übertragen werden. „Der HUF ist ein Gremium, welches von der Opposition in Rödermark geleitet wird. Somit wird trotz Absage der Stadtverordnetenversammlung in besonderer Weise die Opposition in die Entscheidungsfindung eingebunden, weshalb die massive Kritik von FDP und FW nicht nachvollziehbar ist!“ kommentiert der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Ralph Hartung die Situation. „Insbesondere der Ausschussvorsitzende Herr Kruger von der FDP sollte mit seinem beruflichen Hintergrund zudem wissen, dass der Bürgermeister derzeit die diversen Corona-Verordnungen des Landes umsetzt, welche vom Land medial verkündet werden. Hier besteht für den Bürgermeister kein Handlungsspielraum. Daher beteiligt er hierbei auch nicht die Stadtverordneten!“.

CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Gensert findet das Vorgehen der FWR und FDP sehr enttäuschend: „In solch einer Krise erwarten die Bürgerinnen und Bürger konstruktive Sacharbeit! Der Bürgermeister versucht die Probleme der Menschen zu lösen. Er hat unsere volle Unterstützung hierbei. Es gibt viele lobende Rückmeldungen aus der Bevölkerung, dass der Bürgermeister zügig und umfassend informiert, insbesondere unter Nutzung der sozialem Medien, was in der Vergangenheit von der FDP massiv kritisiert wurde! Somit werden alle Bürgerinnen und Bürger unverzüglich informiert, einschließlich der Kommunalpolitiker.“


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.