Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag von Herrn Bürgermeister Kern auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen gemäß § 76 a HGO in Verbindung mit § 49 abs. 3 Satz 1 HGO zu. Quelle: bgb.roedermark.de Hier der ganze Antrag als .pfd
Bei diesem Antrag komme ich ein wenig ins Grübeln. Weil:
Ist die Erklärung aus Oktober 2018 als Absichtserklärung zu verstehen? (zur geplanten Beendigung)
Gab es im Oktober/November 2018 einen rechtsverbindlichen Rücktritt zum ??.??.????
Oder; soll jetzt » die geplante Beendigung « mit dem vorliegenden Antrag umgesetzt werden?
Kann es nach einem rechtsverbindlichen Rücktritt (Oktober 2018) zusätzlich noch einen Antrag zur Versetzung in den Ruhestand geben? Also zweimal Rücktritt?
Könnte man, wenn man in der Tat im Oktober » die geplante Beendigung « bekannt gegeben hat, Monate später seine Entscheidung revidieren?
Nach der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird meine laienhafte Betrachtung der Dinge durch das Licht der Erleuchtung eine umfassende Aufklärung erfahren.
Erste Möglichkeit: Rücktritt des Bürgermeisters
Dies ist die einzige Möglichkeit, hohe Kosten für die Marktgemeinde zu vermeiden. Ein Bürgermeister kann zurücktreten, indem er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Dadurch verliert er nach den Beamtengesetzen der Länder alle Ansprüche auf eine Pension, die er als Beamter in seinem Berufsleben bislang erworben hatte. Er wird mit dem Ausscheiden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die daraus geringeren Rentenzahlungen erhält er im Gegensatz zu Pensionszahlungen erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und nicht schon sofort nach seinem normalen Ausscheiden aus dem Amt.[..]
Zweite Möglichkeit: Der Bürgermeister bleibt im Amt und weiterhin dienstunfähig
Wie in den vorangegangenen Monaten erhält der Bürgermeister bis zum Ende seiner Dienstunfähigkeit, längstens bis zum Ende seiner Amtszeit sein volles Bürgermeistergehalt. [..] Die Aufgaben des Bürgermeisters könnten auch weiterhin nur sehr eingeschränkt durch die ehrenamtlichen Beigeordneten erledigt werden. [..] Eine Neuwahl des Bürgermeisters erfolgt erst nach festgestellter Dienstunfähigkeit.
Dritte Möglichkeit: Der Bürgermeister [..] wird, wie von ihm beantragt, sofort in den Ruhestand versetzt.
Dies ist für die Marktgemeinde unter den genannten Umständen finanziell die „günstigste Möglichkeit.“ Mit Annahme des Antrages durch die Gemeindevertretung wird der Bürgermeister im Folgemonat sofort in den Ruhestand versetzt [..] Des Weiteren kann dann sofort mit den Vorbereitungen für die Neuwahl eines Bürgermeisters begonnen werden.
Vierte Möglichkeit: Abwahl des Bürgermeisters
Im Gegensatz zum Antrag auf Versetzung in den Ruhestand erhält der Bürgermeister bis zur Abwahl und weitere drei Monate nach seiner Abwahl seine vollen Bezüge. Erst danach erhält er bis zum Ende seiner Wahlperiode 71,75 % seiner ruhegehaltsfähigen Bezüge [..]
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
OP-Online berichtet: Sind Politiker politikmüde?
Ist mir auch schon aufgefallen. Das nachlassende Interesse einiger Stadtverordnete an den Sitzungen.
Wenn schon Stadtverordnete nicht das nötige Interesse an ihren Sitzungen zeigen, kann man das nicht von den Bürgern erwarten. In der sinkenden Wahlbeteiligung wird das Bürgerinteresse deutlich sichtbar.
Man könnte bei der Stavo auf einen Teil der Tischdekoration auf dem Podium verzichten und die Anzahl der Stadtverordneten auf unter 20 drücken. Das wäre ehrlich und kostensparend. Die meisten Stadtverordneten zucken nur dann einmal kurz, wenn die Hand zur Abstimmung gehoben werden muss.
Man könnte aber das Sitzungsgeld verdreifachen. Evtl. kommen dann wieder alle.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die von den Fraktionen gestellten Fragen werden schriftlich beantwortet und im Bürgerinformationssystem bereitgestellt.
Die Antworten stehen jetzt auch hier zur Verfügung.
» Heizenergie verpufft in der Halle Urberach
» Dreieichbahn. Lärmbelästigung durch neue Züge
» Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen.
» RMV-Fahrplanheft
» Stellungnahme der Kommunen zum Kreishaushalt
Herr Oliver Kühl (FDP) wurde als Nachfolger von Herrn Köhler (FDP) einstimmig in die Betriebskommission der Eigenbetriebe gewählt.
Ortsumgehung Urberach
Bürgermeister Kern berichtete darüber, dass Gespräche zur Ortsumgehung Urberach geführt wurden. Ein Gesprächsprotokoll wird nach Genehmigung zur Verfügung gestellt. Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat
Prüfantrag zur S-Bahnunterführung Ober-Roden.
Ob eine Unterführung die Lösung darstellt, wurde unterschiedlich beurteilt. Gute Argumente GEGEN eine Unterführung kamen von Herrn Gerl (AL). » Die seinerzeit getroffene Entscheidung war KEINE Fehlentscheidung. Würde der Verkehr unter/über der Bahn geführt, würde die Frankfurter/Dieburger attraktiv für den Durchgangsverkehr und man befürchtet dadurch eine erhebliche Mehrbelastung für die Anwohner. Würde man jetzt eine Unterführung bauen, müssten die Rampen erheblich verlängert werden. Waren seinerzeit 12% Steigung zulässig, so sind das nun nur noch 7% «
„Wir haben das Bauwerk (die fehlende Unterführung der S-Bahn) wie wir es wollten, aber nicht den Zustand“, so Michael Gensert (CDU). Und weiter: „Wir wollten keine Schrankenschließzeiten von 30 Minuten in der Stunde!“ Man hätte vor der in 1995 getroffenen Entscheidung ein Gutachten einfordern müssen. Die Aussage » die Schrankenschließzeiten entsprechen in etwas der Wartezeit vor einer Ampel « hätte man nicht einfach nur so hinnehmen dürfen.
Herr Schröder (FDP) hat die in 1990 getroffene Entscheidung, wie auch viele Bürger in Ober-Roden, nicht verstanden. Äußerte sich aber weiter nicht und möchte das Verkehrsgutachten abwarten.
Herr Kruger (FDP) favorisiert, in Hinblick auf die enormen Kosten für eine Unterführung, die Optimierung des IST Zustands. Dazu muss der Bürgermeister gegenüber der Bahn robust auftreten. Aber auch hier – warten wir das Verkehrsgutachten ab.
Bürgermeister Kern befand auch, dass die damalige Entscheidung gegen eine Unterführung richtig war. Eine Unterführung wäre eine Ortskernzerstörung gewesen. Ein schienengleicher Übergang an sich ist kein Problem. In Urberach (Dreieich-Bahn) gibt es laut BM Kern keinerlei Beschwerden. Die dortigen Schließzeiten sind wesentlich kürzer als die in Ober-Roden. BM Kern begrüßte den Prüfantrag, mahnte aber auch gleichzeitig an, realistisch zu bleiben. Seine Hoffnung ist, dass durch technische Verbesserungen die Schließzeiten verkürzt werden können.
Siehe auch [..]Ziel der Planung ist die Erweiterung der P+R-Anlagen im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden sowie die Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der Bahnlinie. Weiterhin soll diese Fläche für eine mögliche Unterführung der S-Bahn (Bahnübergang Dieburger Straße) vorgehalten werden.[..] Quellen:
» 30.05.2006 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
» 30.05.2006 Freihalten von Bebauung
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Offener Brief an die Stadtverordnetenversammlung von Klaus Neumann.
Betr.: Missachtung Stavo-Beschlüsse, offener Brief.
Sehr geehrter Herr Sulzmann,
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat nach mehrmonatiger Diskussion am 2. Mai dieses Jahres per Beschluss den unter Leitung des Bürgermeisters stehenden Magistrat beauftragt, binnen 6 Monaten mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen Vorschläge zu erarbeiten, die zu einer wirkungsvollen Verkehrsentlastung für Rödermark-Urberach führen können.
Diese Frist ist am 1. November abgelaufen. Der Öffentlichkeit sind jedoch bisher keine Ergebnisse oder Vorschläge des Magistrats bekannt geworden. Auch in den letzten Sitzungen dieses Jahres ist dies offenbar kein Thema.
In der Privatwirtschaft würde man die dafür zuständigen Mitarbeiter, in diesem Fall die Magistratsmitglieder, wahrscheinlich wegen der Missachtung von Beschlüssen sofort abmahnen.
Mich und sicher auch die Öffentlichkeit interessiert, was Sie als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung getan haben, um die Einhaltung der Beschlüsse beim Magistrat einzufordern. Oder müssen wir davon ausgehen, dass das Thema – mit Ihrer Duldung? – bis nach der Wahl eines neuen Bürgermeisters hinausgeschoben werden soll?
Die Stadtverordneten werden von den Bürgern der Stadt gewählt und sind damit unsere Sprecher. Wozu wählen wir sie überhaupt und was sind deren Beschlüsse wert, wenn sich der Bürgermeister und die Stadtverwaltung nicht an diese Beschlüsse gebunden fühlen oder diese schlichtweg missachten?
Wie steht es in der Hauptsatzung der Stadt Rödermark: § 2: Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
Der Magistrat hatte 6 Monate Zeit, um ein Thema, was uns seit 50 Jahren bewegt, zu behandeln. Es handelt sich also nicht um Neuland, sondern um ein sehr viel diskutiertes und detailliert behandeltes Vorhaben. Die Bürger von Urberach warten seit fast 50 Jahren auf eine Lösung dieses Problems. Seit Anfang 2017 liegt eine fertige Planung von Hessen mobil vor, für die sogar die erforderlichen Kosten im Bundeshaushalt eingeplant sind und die als einzige Lösung mittelfristig realisierbar erscheint. Schon aus diesen Gründen wäre es interessant zu erfahren, zu welchem Ergebnis der Magistrat gekommen ist.
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