SPD zum Straßenbeitrag

SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag.
SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag14.03.2013 – ( KOD )
 
Frau Dr. Pauly-Bender, SPD, Mitglied Hessischer Landtag.

Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im August 2011 als damals einzige politische Kraft im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) vorgelegt, der den hessischen Kommunen die Möglichkeit einräumte, für den Straßenausbau wiederkehrende Beiträge erheben zu können. Die SPD sieht hierin einen richtigen Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Flexibilisierung der Kommunen. Wegen des damaligen Widerstands der Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP ließ sich dieses Gesetzgebungsverfahren jedoch im Sommer 2011 nicht weiter umsetzen.[..] Lesen Sie hier weiter.

 
Lisa Gnadl (SPD): Endlich Möglichkeit zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen per Gesetz beschlossen

„Es bedeutet auch für die Städte und Gemeinden in der Wetterau eine Verbesserung, dass die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der gestrigen Plenarsitzung endlich beschlossen wurde“, freut sich die Wetterauerin Lisa Gnadl, Mitglied des Innenausschusses im Hessischen Landtag. „Jetzt können die Kommunen, wenn sie dies wollen, durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung und Erhaltung von Straßen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils alternativ auch wiederkehrende Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden können. Das verhindert soziale Härten durch die Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern“, erläutert Gnadl.[…]Lesen Sie hier weiter

 
 
SPD Rödermark

Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.[…]Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark

 
 
Siehe auch
» Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
» Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.
» Die Initiative Rödermärker Bürger entscheiden
» Aufsatz
 
 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
 

Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Wieder der Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur
 

Vorweg. Es war oder es musste jedem in Rödermark klar sein, ein Straßenbeitrag ist überfällig. Die Kassenlage, teilweise bedingt durch das Haushalten mit den Steuergeldern sowie fehlender Sparwille in der Vergangenheit, macht diese Gebühr erforderlich. Dazu kommt noch Druck von der kommunalen Aufsicht.

 
Ein objektiver Beitrag zu dem Thema Straßenbeitrag hört sich anders an als das gebotene.
weiterlesen Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Haushalt mit wiederkehrenden Beiträgen

Haushalt der Stadt Rödermark
 
Mit wiederkehrenden Beiträgen (zusätzliche Belastung der Bürger) wird im Haushalt kalkuliert.

Wiederkehrende Beiträge im Jahr 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6

Wiederkehrende Beiträge. Haushalt 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
 
„Wiederkehrender Beitrag“ ist eine völlig neue (aber notwendige) Belastung für die Bürger. Wenn die Stadt Rödermark den „wiederkehrenden Beitrag“ NICHT einführt, müssen wir (per Order von OBEN) eine Straßenbeitragssatzung erheben. Die Belastung dürfte sich pro Bürger ( 0- ?? Jahre) für den „wiederkehrenden Beitrag“ auf 100,00 – 250 Euro p. Jahr belaufen. (Ganz grobe Schätzung)
 
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer B und einer evtl. bevorstehenden Straßenbeitragssatzung haben die Verantwortlichen der Stadt Rödermark 2007 vorgebaut. Damit man keine Straßenbeitragssatzung einführen muss, hat man die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben. Ob man sich bei der Haushaltsberatung zum Haushalt 2013 noch erinnern wird?
 
Die Grundsteuer B ist befristet bis zum Jahr 2010 — bgb Rödermark. 9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. Fortsetzung. Punkt 8. Produkthaushalt 2007
 
Die Grundsteuer B bleibt bei 330 %

Antrag der FDP-Rödermark
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%.
2.) Es wird keine Straßenbeitragssatzung erlassen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP
Ablehnung: CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD
Enthaltung:
Quelle: bgb Rödermark

 
27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses

Das vorliegende Investitionsprogramm wurde von allen Fraktionen zur
Kenntnis genommen.
Der Ausbau soll nach der vorliegenden Prioritätenliste erfolgen.
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrat:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“
Quelle: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. Punkt Ö3

 
Die Grundsteuer B wurde seinerzeit um 40 Punkte erhöht um damit die Straßenbeitragssatzung zu ersetzen/umgehen.
 
So wie ich das sehe, gibt es in 2013 MEHRBELASTUNG für:
» Die wiederkehrenden Beiträge.
» Nochmals eine Erhöhung der Grundsteuer B.
» Erhöhung der Hundesteuer.
» Höhere Kindergartengebühren.
 
Und dazu noch eine saftige Strompreiserhöhung.
 
Siehe auch
Rödermark. Ergebnisse zur Bürgerbefragung und alle Artikel zum Haushalt 2013.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.
 
Mail an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten 2011.
An: Roland Kern, Norbert Rink, Stefan Junge, Hans Gensert, Manfred Rädlein

Bei dem Artikel in der OP steht zu der Straßensanierung der Forststraße folgendes:

Anliegerbeiträge fallen nicht an.

Das gibt zu denken. Bei Straßensanierungen wurde bisher nicht erwähnt, dass

Anliegerbeiträge NICHT anfallen.

Warum wird das explizit erwähnt?
Sind schon Pläne für Straßenbeiträge bei zukünftigen Projekten vorhanden?
Wann und für welches Vorhaben müssen die ersten Anlieger in Rödermark?

Beschluss: STAVO-Beschluss zum Haushalt 2011 vom 10.02.2010
–Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass unmittelbar nach der Sommerpause eine……. (Siehe auch: Forststraße vor der Sanierung)

Meine Fragen an die Bürgermeisterkandidaten:
» Die Sommerpause ist vorbei. Gibt es da schon irgendwelche Beschlüsse?

» Wenn ja, wann werden diese Beschlüsse der Öffentlichkeit mitgeteilt?

» Wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen wird: Welche Straßenanlieger haben als Erste zu zahlen?

» Wird das Schreiben von Ministerpräsident Bouffier mit in die Planung einer evtl. Straßenbeitragssatzung einbezogen?

……..dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen…Siehe ganzes Schreiben hier

In 2011 noch keine Straßenbeitragssatzung beschließen und abwarten, was die Landesregierung ändert.
» Bringt es etwas für 2011 KEINE Grunderneuerung in den Haushalt einzustellen um Konflikte ( wegen fehlender Straßenbeitragssatzung ) mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden?

Wenn vor der Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl eine Straßenbeitragssatzung beschlossen werden sollte.
» Wie sehen die Bürgermeisterkandidaten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen nach der Wahl dazu einzubringen? CDU und SPD haben sich ja gegen eine Straßenbeitragssatzung ausgesprochen.

Die Antworten von Ihnen werde ich in meinem Blog veröffentlichen. Wenn das nicht gewünscht wird, bitte unbedingt bei einer Antwortmail aufführen.

Um eine Antwort wären ich und eine Reihe von Anfragende in meinem Blog sehr dankbar.

Schöne Grüße aus dem Breidert
Karl-Otto Donners
webmaster@patchworkmarkt.com
 
Nachtrag 07.12.2010
Ich wurde gefragt, warum ich die Anfrage GLEICHZEITIG an alle 5 Bürgermeisterkandidaten gestellt habe.
Des Weitern: „Warum nicht nur den Bürgermeister (hier auch Kandidat) fragen und damit muss doch Ruhe sein.“
 
Nur Herrn Kern (als Bürgermeisterkandidat) zu fragen und nur seine Meinung zu diesem Thema zu haben ist ein wenig dünn. Also auch die Anfrage an die anderen Bürgermeisterkandidaten. Hätte ich jetzt nacheinander angefragt, 2 Wochen gewartet, um dann eine weitere Anfrage zu starten würde 10 Wochen dauern. Dann steht der Haushalt (mehr oder weniger) und wir sind kurz vor den Wahlen.
 
Siehe auch den Artikel: Fachveranstaltung. Kommunale Straßenausbaubeiträge. Offenbach-Post vom 6.12.2010
Was bin ich so froh, dass ich nicht im Rodgau wohne
//
// Antworten
//
//***************************************************
// Stefan Junge 01.12.2010
//***************************************************
Ein von der SPD Fraktion gestellten Antrag sah den Magistrat veranlasste, nach Alternativen zu suchen, um die von der Kommunalaufsicht bzgl. des Haushaltsgenehmigung 2010, „weitere Planungsschritte zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung vorzunehmen.“ zu erfüllen

Somit war das Thema Straßenbeitragssatzung auch Gegenstand der Erörterung in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung in der vergangenen Woche. Das Thema wird inzwischen kreisweit erörtert. Gemäß Mitteilung des Landrates soll jedoch zunächst bzgl. der Verpflichtung der Kommunen, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, nichts veranlasst werden. Dies deshalb, weil im Hessischen Landtag ein Gesetz in Vorbereitung ist, dass eine Änderung der rechtlichen Situation herbeiführen soll.

Durch die Kommunalaufsicht werden im Rahmen der Genehmigung der Haushalte der Kreiskommunen keine Sanktionen verhängt werden, bis die Rechtslage geklärt ist.

Vielen Dank Herr Junge für diese Ausführungen.
Ich hoffe, wir bekommen von unserem Bürgermeister auch ein offizielles Statement.
 
 
//
//*****************************************************
// Roland Kern 02.12.2010
//*****************************************************
Sehr geehrter Herr Donners,

das Thema „Straßenanliegerbeitragssatzung“ ist zunächst vom Tisch. Im Hinblick auf die von der Landesregierung bzw. dem Hessischen Landtag ins Auge gefasste Gesetzesänderung, wonach wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden könnten, hat der Landrat als Kommunalaufsicht auf der Bürgermeisterdienstversammlung am 17. November in Seligenstadt mitgeteilt, dass er eine dahin gehende Auflage zur Genehmigung kommunaler Haushalte – das gilt auch für die Stadt Rödermark – für obsolet hält. Sollte die Gesetzesänderung 2011/2012 in Kraft treten, hätte sich das Thema gänzlich erledigt.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass sich die Stadt Rödermark auf meine Anregung hin schon vor Monaten an einer Eingabe des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beteiligt hat, mit welcher der Hessische Landtag bzw. die Hessische Landesregierung aufgefordert wurden, in diesem Sinne tätig zu werden.

Mit freundlichem Gruß
Roland Kern
Bürgermeister

Admin
Vielen Dank Herr Kern
 
//
//*****************************************************
// Norbert Rink 07.12.2010
//*****************************************************

Zum Thema „Straßenbeitragssatzung“ gibt es aus meiner Sicht folgende Stellungnahme:
Prinzipiell halte ich es für nicht gerecht, ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlieger einer zu erneuernden Straße zur Kasse zu bitten, wenn zu früheren Zeiten die Straßen aus dem laufenden Haushalt geplant und bezahlt wurden. Wenn man jetzt argumentiert, dass eine Straßenbeitragssatzung zukünftig nur die jeweiligen Anlieger in Anspruch nimmt, widerspricht das meinem Gerechtigkeitsempfinden. Solange es sich bei den Straßen um eine öffentliche Straße und keine Privatstraße handelt, müsste auch die komplette Öffentlichkeit ( also alle Bürger ) für die Erneuerung der Straße in Anspruch genommen werden, weil ja auch alle Bürger diese Straße benutzen können.

Generell würde ich mich auch als Bürgermeister gegen eine Straßenbeitragssatzung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Rink

Admin
Vielen Dank Herr Rink


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.