Rödermark. Vereinsförderung.
Wunschdenken und Realität.

Rödermark. Vereinsföderung. Wunschdenken und Realität.10.04.2016 – ( KOD )
 
 
Wunschdenken und Realität.
CDU und AL/Die Grünen.

RÖDERMARK. Im Dialog mit den örtlichen Sportvereinen sei eine „tragfähige Lösung“ vereinbart worden. Eine Lösung, die zwar keinen Jubel, aber schließlich doch die allgemeine Erkenntnis „Das lässt sich im Alltag umsetzen“ zur Folge gehabt habe. Quelle : 7.4.2016 Dreieich Zeitung

Vereine. Hier MTV

Doch zugleich sei „auf der Negativseite“ eben auch „die starke Kürzung der städtischen Vereinsförderung“ zu beklagen, die Klubs mit eigenen Hallen (wie den MTV) „besonders hart“ treffe.
Die Absenkung des ­Zuschuss­niveaus und allgemeine Kostensteigerungen führten zu „Sparmaßnahmen und zur Verschiebung von notwendigen Reparaturen, Sanierungen und Investitionen“, erläutert die MTV-Führungsriege.
Quelle : 7.4.2016 Dreieich Zeitung

Siehe auch: CDU und AL/Die Grünen wollen den Magistrat wieder zur alten Stärke verhelfen. Die Aufstockung um zwei Magistratsmitglieder ist geplant.
 
CDU und AL/Die Grünen wollen am 19.04.2016 den Magistrat wieder auf die alte Stärke aufblasen. Die Kosten, die diese zwei zusätzlichen Magistratsmitglieder verursachen, decken nicht die eingesparten Zuschüsse für de Vereine. Die zusätzlichen Ausgaben wären bei den Vereinen wesentlich besser angelegt.
 
 

Gastbeiträge zu Vereinsförderung und Kitagebühren

Gastbeiträge. Die Autoren der beiden Artikel sind bekannt.

Auch Sie können einen Gastbeitrag hier abstellen. Mir muss allerdings der Autor bekannt sein, da dieser dann die Verantwortung für seinen Artikel übernehmen muss. Ein Gastbeitrag, sogar von den Grünen, wird auch dann veröffentlicht, wenn dieser nicht meiner Meinung entspricht.

Vereinsförderung in Rödermark

Kürzung Vereinsförderung wurde 2013 unter dem Eindruck des Schutzschirmvertrages diskutiert – von erhöhten Mitteln aus dem Kommunalen Finanz-Ausgleichs (KFA) war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Die meisten Vereine haben schwere Auswirkungen beklagt – aber sie zeigten Einsicht zur Konsolidierung beitragen zu müssen.

Viele Vereine haben deshalb Beiträge erhöhen müssen!! (=indirekte Steuererhöhung: die Kommune nimmt es den Vereinen- die müssen es den Mitgliedern nehmen. Eine Steuererhöhung hätte gleiche Wirkung: die Kommune hat mehr, der Bürger weniger.)
Mitglieder haben deshalb auch gekündigt.

Vereine mit eigenen Hallen wurden gleich 2x zur Kasse gebeten: geringere Basisförderung (wie alle) u n d HALBIERUNG der Zuschüsse zu Investitionen, Instandhaltung

Der Staatsgerichtshof hat die Neuordnung des KFA ab 2016 verfügt, damit Kommunen freiwillige Leistungen finanzieren können – wie Vereinsförderung. Damit wurde der Vereinbarung mit den Vereinen die Grundlage entzogen.
Wären diese Mittel Anfang 2013 vorhanden gewesen, hätte es kein Argument für die Kürzung der Vereinsförderung gegeben – daher ist diese Maßnahme zurückzunehmen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kosten für eine Nutzungsstunde einer Fläche der Größe von 1/3 Sporthalle Urberach bzw. Ober-Roden bei Vereinen mit eigenen Hallen zwischen 18€ und 24€ liegen. Vereine, die 1/3 Sporthalle mieten, zahlen ganze 6€. Das ist in höchstem Maße ungerecht. Hier muss eine Anpassung erfolgen. Da die Kürzung des Investitionszuschusses aus 2013 von vorher 20% auf jetzt 10% schon wegen der jetzt gegebenen KFA Mittel zurückzunehmen ist, müssen die Mietkosten für eine Erhöhung der Zuschüsse auf 30% nicht über Gebühr erhöht werden. Die Nutzer von kreiseigenen Hallen könnten auch mit einem Solidarbeitrag beitragen. Es ist nicht einsehbar, warum diese Nutzung mietfrei erfolgt.

Vereine mit eigenen Hallen machen überhaupt nur einen geordneten Sportbetrieb in Hallen möglich. Dafür verdienen sie Dank und Anerkennung – aber keine Bestrafung!!

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Kitagebühren in Rödermark

Von 2002 bis 2013 Erhöhungen 0% trotz stark gestiegener Kosten (z.B.Verdoppelung Energiekosten)

2014 Erhöhung um 15% (Leistungsentgelte lt. Haushaltsplan: Ist 2013 €1‘361 – Ansatz 2014 €1‘562)
Verteilt über den Zeitraum 2002-2013 = weniger als 1,5% p.a.

Mit Eltern vereinbart ab 2015 Erhöhung 3% p.a. – davon 2%-Punkte für tarifliche Verteuerungen und 1%-Punkt für Höhergruppierung Erzieherinnen von S6 zu S8.

Darstellung des Kämmerers, Kosten von €196T.p.a.für Umgruppierungen würden sich in 5 Jahren ausgleichen, ist unrichtig weil die gesamten 3% dagegen gerechnet wurden. Bei korrektem Ansatz von 1%-Punkt erfolgt Ausgleich nicht in 5 sondern frühestens in 15 Jahren und in dieser Zeit addiert sich allein dadurch ein zusätzliches Defizit von € 1.200.000 !!!

Die für tarifliche Erhöhung gedachten 2%-Punkte werden angesichts aktueller Tarifforderungen ad absurdum geführt. Es werden 10% gefordert!!

Defizit in 2016 für Kinderbetreuung beträgt mit 8‘751 fast 400% (!!) des gesamten Jahresergebnisses von € 2‘216. JEDER Bürger Rödermarks, ob Baby oder Greis muss dann pro Jahr über € 300 für Kinderbetreuung bezahlen.
Solidarität JA, aber die Nutznießer müssen ihren Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten.

Es muss kostenorientiertes Denken gefördert werden, daher nicht einfach stereotype jährliche Erhöhungen, die nur neue Ausgaben erwarten lassen.
Am Deckungsbeitrag der Gesamtkosten orientierte Gebühren führen bei Einsparungen zu sinkenden Gebühren. Ein Anreiz zum Sparen!!
Ein langsamer Anstieg des Deckungsbeitrages auf 20% der Gesamtkosten ist für die Eltern zumutbar. Dann werden immer noch € 7.000.000 zu Lasten aller Bürger subventioniert.

Eine Härtefallklausel soll vor Überforderung im Einzelfall schützen. Das darf aber kein Verwaltungsmonstrum „Sozialstaffel“ sein. Die Vorlage einer Unterlage (Steuerbescheid Vorjahr) genügt zur Feststellung eines Härtefalles.

Der Deckungsbeitrag der Eltern wird ohne Anpassung gegen Null tendieren!!

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rödermark soll die Festlegung einer Pauschale für die Mittagsverpflegung durch den Magistrat auf der Grundlage der entstehenden Kosten erfolgen. Fakt ist, dass der aktuelle Stand nicht dieser Festlegung entspricht.
Im Konsolidierungsplan von 2013 wurde festgelegt, dass eine Ergebnisverbesserung durch Erhöhung der Kosten für das Mittragessen in den Kitas erzielt werden soll. Diese von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Maßnahme wurde nicht realisiert, obwohl 2014 ein Zuschussbedarf von € 2,43/Essen bestand (>40% der Gesamtkosten). Da die Eltern bei einer Zubereitung der Mittagessen in den Kitas nicht nur die Material- und Energiekosten, sondern auch erheblichen Arbeitsaufwand einsparen, ist eine höhere Beteiligung an den Gesamtkosten an der Mittagsverpflegung in den Kitas gerechtfertigt. Das muss keine zusätzliche Belastung bedeuten, wenn effizientere Abläufe Zubereitungskosten endlich senken würden.

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Vielen Dank für die Gastbeiträge.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Reduzieren/Streichen der Vereinsförderung

Rödermark. Reduzierung/Streichung der Vereinsförderung

[..]Mit Beschluss vom 13.2.2013 (TOP 6 – VO 0012/13) hat die Stadtverordneten­versammlung im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen u.a. festgelegt, die Vereins­förderung bis zum Jahr 2016 um 200.000,00 € zu reduzieren (HH-Ansatz 2013 = 212.000,00 €). Für das Jahr 2014 beträgt die Konsolidierungssumme 50.000,00 €.

Dieser Beschluss hat letztlich die Konsequenz, dass die Vereinsförderung in Rödermark faktisch ab dem Jahr 2017 nicht mehr existieren wird. Eine solche Entscheidung ist nach Meinung der Verwaltung rechtlich bedenklich, heißt es doch seit dem 01.01.2004 in Artikel 62 a der Verfassung des Landes Hessen: „der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände“. Vor diesem Hinter­grund ist es unsere Auffassung, dass die Vereinsförderung nicht den freiwilligen Auf­gaben, sondern sogar eher den Pflicht- oder Weisungsaufgaben zuzuordnen wäre. Hier sollte durch die politischen Entscheidungsträger nochmals eine grundsätzliche Diskus­sion über das Ausmaß der Reduzierung der Vereinsförderung einsetzen.[..] Lesen Sie den ganzen Antrag bei bgb-rödermark..
Weiterführende Links wurden vom Admin eingefügt.

 
Die Termine der Beratungsfolge bis zur Beschlussfassung bei der Stadtverordnetenversammlung können Sie hier einsehen.
 
 
Siehe auch
» Defizitabbau. Seite 4 Punkt 5.2
» Fragen zum Defizitabbau?
 
Haushalt 2014


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.