Durch CDU und AL/Die Grünen gestopptes Bürgerbegehren

Heute ist in der Offenbach Post ein Pressebericht der Koalition CDU und AL/Die Grünen erschienen. In etwa inhaltsgleich finden Sie diesen Artikel auch auf der Home-Page der AL/Die Grünen.
 
Die beiden Artikel auf der Home-Page der AL/Die Grünen
» CDU und AL: Inszenierung der Opposition gefährdet Würde des Stadtparlaments
» Avanti Dilettanti !
behandeln in der Hauptsache das Thema der Zulässigkeit des Antrags bzw. der Schädigung des Parlaments und Ersten Stadtrat. Zur Sache, warum man unbedingt einen Stadtrat mit den in der Stellenausschreibung beschriebenen ?Qualifikationen? benötigt, wird wenig bis nichts aufgeführt.
 
Den ganzen Text kann man auf einen einzigen Satz runterbrechen.
 
Die Koalition hat Angst vor der Entscheidung der Bürger.
 
In dem Artikel der Koalition in der OP werden 2 Hauptpunkte aufgeführt:
» 1.) Der Antrag ist nicht gültig.
» 2.) Ein Bürgerbegehren gegen den Antrag ist nicht zulässig.
 
Alles was auf der Webseite der AL/Die Grünen in den entsprechenden Artikeln und in der OP zu dem Punkt 2 schreiben können Sie getrost vergessen. Man hat ein Bürgerbegehren vorsorglich abgewürgt.
 
Die Koalition hat bei der Stadtverordnetenversammlung Punkt Ö11 nicht zur Abstimmung zugelassen. Damit ist ein Bürgerbegehren vorerst gestoppt.
 
Die Koalition macht es sich einfach. Wohl um Zeit zu gewinnen behauptet man: „Der Antrag ist nicht zulässig„. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Wäre es zu einer Abstimmung gekommen und die Koalition hätte den Sparantrag der Opposition » mehr als 900.000,00 Euro zu sparen « abgelehnt, wäre der Weg zu einem Bürgerbegehren (Bürgerbeteiligung am politischen Leben) zunächst frei gewesen. Die Initiative – Rödermärker Bürger entscheiden – hätten mit der Unterschriftensammlung beginnen können. Jetzt hätte man sich bei der Koalition Gedanken über die Zulässigkeit machen können bzw. ob man überhaupt etwas unternimmt. Die Koalition propagiert doch Bürgerbeteiligung und tut so als wäre es deren Erfindung für Rödermark.
 
Ist ein Bürgerbegehren zulässig
Wie Koalition und auch Opposition bekannt, könnte es seitens der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen zu der Zulässigkeit geben. Die absolute Sicherheit wird nur ein Gerichtsurteil bringen. Die Koalition geht hin und macht sich die Meinung/Interpretationen des Bürgermeisters zu eigen und behauptet: „Ein Bürgerbegehren ist in diesem Fall nicht zulässig“ und stützen sich dabei auf die Bedenken des Bürgermeisters. Sicher ist sicher. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Fakt ist, es gibt 2 Meinungen. Einmal für und einmal gegen die Zulässigkeit die sich aus der Abstimmung bei Tagesordnungspunkt Ö10 ergeben hätte.
 
Die Nichtzulässigkeit wurde vom Bürgermeister anhand eines Verfahren aus 2004 erläutert.
 
Für die Zulässigkeit sprechen 2 Gutachten der Opposition. Bei den Gutachten geht es darum: „kann durch den gestellten Antrags die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abgeleitet werden?“ Es ging bei dem Gutachten NICHT um den Inhalt des gestellten Antrag.
Diese Gutachten hat die OPPOSITION in Auftrag gegeben und auch bezahlt.

Ein Gutachten der KOALITION LIEGT NICHT VOR. Es liegen Bedenken (mündlich vorgetragen) des Bürgermeisters vor. Sonst nichts.

Warum um HIMMELS WILLEN soll man die Gutachten (nicht preiswert und selbst bezahlt) der Koalition zur Prüfung übergeben? Die Koalition hat doch in ihren Reihen genügend Juristen. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas darüber steht, was zu beachten ist. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas steht wie…..wenn die Koalition sich so verhält dann ……

Und was letztendlich passiert ist, den betreffenden Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, – konnte man berücksichtigen – aber ein solches Verhalten war kaum vorstellbar. Und mit welchen Mitteln die Koalition greift, um ihre Pöstchen zu sichern, ist jetzt unter Beweis gestellt worden.

Schädigung Parlament / Stadtrat
Die größte Schädigung des Parlaments ist die Absetzung des Tagesordnungspunkts. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Die Schädigung des Amt – Erster Stadtrat – ist die Stellenausschreibung. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Hinweis: Die Stellenausschreibung erstellt NICHT der Bürgermeister. Die Stellenausschreibung wird von einem Gremium erstellt, bei dem die Fraktionsmitglieder der CDU und AL/Die Grünen die Mehrheit haben. Der Erste Stadtrat wird durch dieses Gremium gewählt. Der Erste Stadtrat dürfte schon jetzt feststehen. Ein Bewerber wird wohl kaum eine Chance haben. Klagen kann ein abgewiesener Bewerber wohl kaum gegen diese Auswahl. Es sind keine speziellen Anforderungen erforderlich.
Wieso steht der Erste Stadtrat schon jetzt fest? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Den Grünen ist das Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat festgeschrieben. Wenn sich ein Mitglied der CDU für diesen Posten bewirbt, haben andere Bewerber kaum eine Chance.

 
Warum wird von der Koalition immer darauf hingewiesen, ein Bürgerbegehren ist NICHT zulässig? Kann ja sein. Aber fest steht das in keinster Weise. Inhaltlich geht die Koalition nicht auf das Bürgerbegehren ein. Da fehlen wohl die Argumente.
 
Schön wäre es doch gewesen, wenn sich die Koalition dem Bürgerbegehren gestellt hätte. Und, so wie großartig angekündigt die Bürger davon überzeugt hätten – ohne ersten Stadtrat geht es nicht -. Den Bürgern erklärt hätten, warum es eine Stellenausschreibung gibt, wenn der Erste Stadtrat schon feststeht. Den Bürgern erklärt hätten, die mehr als 900.000,00 Euro sind gut investiert.
 
Zu den Kosten. Lassen Sie sich nicht von der AL/Die Grünen verwirren. Herr Gerl behauptet, nachdem er den Bürgermeister um eine exakte Aufstellung der Bezüge von Herrn Sturm in aller Öffentlichkeit gebeten hat, – die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht -. Wie genau die Zahlen stimmen können Sie hier nachlesen. Das könnte AL//Die Grünen ja mal seriös widerlegen.
 
Fazit
Die Koalition hätte ein Bürgerbegehren zulassen können. Keiner wäre vor Gericht gezogen. Das hätte dazu führen können, dass ein Bürgerbegehren zu wenig Stimmen bekommt. Das könnte die Koalition als großen Sieg verbuchen und man wäre sich selber treu geblieben.
Dann hätte der Bürger an einer Entscheidung mitgearbeitet (Bürgerbeteiligung). Genau wie es die Koalition immer propagiert.
 
Siehe auch
» Rödermark. Erster Stadtrat. Nerven liegen bei Koalition blank
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Avanti Dilettanti !

Rödermark. Avanti Dilettanti !
 
 
Webseite AL/Die Grünen

Mit einer unsäglichen Mischung aus Populismus und Dilettantismus hält die vereinigte Opposition von SPD, FDP und FWR die Öffentlichkeit in Atem. Unter dem Schlagwort „Oben sparen“ wird behauptet, dass die einstimmig gutgeheißenen Sparmaßnahmen zur Ergebnisverbesserung des defizitären städtischen Haushaltes nur verantwortet werden könnten, wenn auch auf den hauptamtlichen Ersten Stadtrat verzichtet würde. Und wenn die Koalition von CDU und AL dies nicht akzeptiere, dann müssten eben die Bürger im Wege eines Bürgerbegehrens hierüber entscheiden.[..]Lesen Sie hier weiter.

 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.


CDU und AL stellen sich dem Votum der Bürger

CDU und AL stellen sich dem Votum der Bürger. Bürgerentscheid. Erster Stadtrat05.02.2012 ( KOD )
 
 
CDU und AL stellen sich dem Votum der Bürger

Es ist das gute Rechte der Opposition, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Die Koalition wird sich dem Bürgervotum stellen, jedoch hierbei nicht auf die Opposition warten. CDU und Andere Liste (AL) werden in die Offensive gehen und das Gespräch mit den Bürgern suchen. Im Dialog wollen die Koalitionsfraktionen die Bürger davon überzeugen, dass unsere Stadt einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat dringend benötigt. CDU und AL sind zuversichtlich, dass ihnen dies gelingen wird.[…]

[..]In 36 Jahren, seit Bestehen der Stadt Rödermark, hat sich die hauptamtliche Besetzung der Stelle des Ersten Stadtrats bewährt. Schon aufgrund der Doppelstruktur der Stadt mit zwei annähernd gleich großen Stadtteilen und zwei Rathäusern hat sich die Aufteilung der Arbeit in der Verwaltungsspitze auf zwei hauptamtliche Schultern als höchst sinnvoll erwiesen.[.. ]
Lesen Sie den ganzen Artikel bei AL/Die Grünen

 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)
 
 

Opposition will jährlich 130.000,00 Euro einsparen.

Rödermark. Opposition will jährlich 130.000,00 Euro einsparen.
 
Die Offenbach-Post berichtet am 30.01.2012:
 
Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark soll geändert werden. Ziel: Die Stelle des Ersten Stadtrat (so der Antrag der Opposition) soll nicht mehr HAUPTAMTLICH besetzt werden. Ein entsprechender Antrag soll am Donnerstag im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss eingebracht werden. (Am 30.01.2013, 9.00 h noch nicht auf der Tagesordnung). Soweit die Offenbach-Post.
 
Der Antrag zielt auf die finanzielle Lage der Stadt Rödermark und den geplanten Einsparmaßnahmen auch an den Personalkosten. Der Antrag ist verständlich; nicht nur bei den Indianern muss gespart werden, auch bei den Häuptlingen.
 
Warum wird dieser Antrag keine Zustimmung finden?
Ganz einfach. Wenn es keinen HAUPTAMTLICHEN Stadtrat mehr geben sollte, wird die Koalition CDU AL/Die Grünen auf eine harte Probe gestellt. Der schön ausgehandelte Koalitionsvertrag, der meiner Meinung nach seinen Zusammenhalt in der Postenschieberei findet, kann dann aufgelöst werden. Ihr bekommt den ersten hauptamtlichen Stadtrat wir den Stadtverordnetenvorsteher; so der Gedanke
 
Nachdenklich stimmt mich allerdings. Kommen wir ohne Ersten Stadtrat aus? Warum hat sich die Stadt Rödermark in der Vergangenheit den Luxus eines hauptamtlichen Stadtrates gegönnt? Wenn man den Zahlen aus der OP Glauben schenken kann, hat uns das knapp 1,6 Mio. Euro gekostet.
 
Ich kann zu der Arbeit des hauptamtlichen Stadtrates nichts schreiben. Dazu fehlen mir die Hintergrundinformationen. Diese werden aber bestimmt die Antragsteller (SPD, FDP und Freien Wähler) haben und daraus den Schluss gezogen haben; es geht auch OHNE.
 
Übrigens, wenn (wie zu erwarten) wir weiterhin einen hauptamtlichen Stadtrat haben werden, (Kosten in etwa 800.000,00 Euro lt. Offenbach-Post) ist nicht sichergestellt, welchen Posten dieser übernehmen wird. Siehe hierzu den Arikel – Rödermark, Erster Stadtrat –
 
Es wird NICHT nach Qualifikation eingestellt. Der hauptamtliche Stadtrat wird vom Stadtparlament gewählt und der Bürgermeister (muss nehmen was kommt) kann sich überlegen, welche Aufgabe er diesen Stadtrat nun übertragen kann.
Wird bestimmt die Kämmerei sein. Hat sich so eingebürgert.
 
 
Nachtrag. 30.01.2013. 11.30

Unter Punkt Ö12.1 ist der Antrag der Opposition nun in die Tagesordnung eingetragen.

Sachverhalt/Begründung:
Der amtierende Erste Stadtrat steht auf Grund einer persönlichen Entscheidung für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Die Notwendigkeit der hauptamtlichen Verwaltung der Stelle des Ersten Stadtrates der Stadt Rödermark ist daher grundlegend zu hinterfragen.

Die Stadt Rödermark muss, soll sie die Bedingungen des Rettungsschirmes erfüllen, weitere Konsolidierungsmaßnahmen ernsthaft in Erwägung ziehen. Ein weiteres Sparen muss daher die zwingende Maxime sein. Demzufolge ist in der aktuellen Situation die Einsparung der zweiten hauptamtlichen Stelle vor allem eine tatsächliche und nachvollziehbare Kostenreduzierung. Es erscheint daher gerade auch im Hinblick auf einen möglicherweise reduzierten Handlungsspielraum sinnvoll, die Verantwortung für einzelne Ressorts oder auch die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben auf ehrenamtliche Stadträte zu übertragen. Die jährliche Entlastung für den städtischen Haushalt dürfte sich nach ersten Schätzungen auf 130.000 € p.a. belaufen.

Es erscheint daher opportun und im Gesamtinteresse der Stadt diese Einsparmöglichkeit umzusetzen und ab Juli 2013 auf die Position des hauptamtlichen Ersten Stadtrates zu verzichten. Quelle: bgb.roedermark.de

 
An einer Einsparung des Klimamanager wird scheinbar nicht gedacht.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)