Das ist Restmüll!

Wem es noch nicht nicht klar war!

Restmüll ist: …….

http://www.roedermark.de/fileadmin/user_upload/PDF/Abfall-ABC.pdf

Übrigens.
Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, kann dies mit bis zu 50.000 Euro bestraft. So steht es in der Abfallsatzung.
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,– EUR geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.