Leserbrief. Verwarnungen für Raser und Falschparker

Leserbrief zu "Verwarnungen für Raser und Falschparker"
Leserbrief zu „Verwarnungen für Raser und Falschparker“

Leserbrief
Verwarnungen für Raser und Falschparker

Am vergangenen Samstag fiel mir im Seligenstädter Teil der Offenbach-Post diese Überschrift auf. Im Artikel transparent Zahlen zum Jahresrückblick der Ordnungspolizei.

An drei stationären „Blitzern“ wurden ca. 1.400 Verstöße mit Verwarnungen bis 35 € registriert, d.h. Einnahmen von vermutlich mehr als 40.000,–€ generiert. Bei mobilen „Blitzern“ gab es u.a. 2.400 Verwarnungen und 70 Bußgeldbescheide. Nur die Verwarnungen mit nur 30 € hochgerechnet, ergibt einen Betrag von über 70.000,–€.

Als ich letztes Jahr im Interesse der BI bei der Stadt zu mobilen „Blitzeinheiten“ auf der Mainzer-, Hanauer- und Nieder-Röder-Str. für 2020 und davor nachfragte, wurde mir u.a. mitgeteilt, dass es keinen Anspruch auf interne Verwaltungsabläufe gäbe und dies zudem einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeute. Die Antwort lässt zwei Deutungen zu:

  • ein warum auch immer bedeckt halten zur Anzahl der Blitzeinheiten in den genannten Straßen;
  • im Computerzeitalter von erheblichem Verwaltungsaufwand zu sprechen, klingt nach „Bürger für dumm halten“ oder nach manuellen Strichlisten.

Weshalb verzichtet eine stets mit dem Geld hadernde Stadt auf solche „Einnahmequellen“. Seit Jahren sind sämtliche stationären „Blitzer“ außer Betrieb. Auch die mobilen Blitzgeräte sind seit Monaten von Amts wegen aus dem Verkehr gezogen worden.

„Verkehrsproblematik in Rödermark“ – das leidige Thema. Verkehrs- und Klimarelevant ist auch der Radverkehr, zu dessen Verbesserung bereits 2015 ein „Runder Tisch“ eingerichtet worden war. Unterstützt wurde dieser ab 2017 mit einem sog. Nahmobilitäts-Check, der u.a. zum Ziel hatte, den Radverkehr im Stadtgebiet zu stärken. Verkehrt war das nicht, denn von 2014-2016 wurden in Rödermark insgesamt 53 Unfälle mit Radfahrern und 22 mit Fußgängern registriert; die meisten davon in der Dieburger Straße.

Im Fazit hieß es damals: „An den Ortsdurchfahrten und verkehrsbelasteten Straßen fehlen Radverkehrsanlagen oder sind nicht durchgängig verfügbar; die vorhandenen Radverkehrsanlagen sind uneinheitlich gestaltet und z.T. schlecht wahrnehmbar.“

Was hat sich seither getan?

Norbert Kern
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Liveübertragung der Stadtverordnetenversammlung Stavo

FDP Antrag. Liveübertragung Stavo
FDP Antrag. Liveübertragung Stavo

In Rödermark mehrfach beantragt und abgelehnt.
Ein neuer Versuch bei der Stadtverordnetenversammlung am 8.2.2021.
Mittelbereitstellung für die Liveübertragung aus den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
Der Antrag wird nach heutigem Wissensstand zumindest von der Koalition abgelehnt. Das deutete sich schon in der vorbereitenden Ausschuss-Sitzung an:
[..]Auch durch den Hinweis vom Bürgermeister, dass ein Antrag durch wiederholtes Einreichen nicht besser wird, soll sich die antragstellende Fraktion nicht entmutigen lassen und diesen wie ein Mantra immer wieder aufs neue einreichen. Ich bin sicher, dass sich irgendwann in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit finden wird, die den gegebenen Möglichkeiten, den Bürgern die Politik näherzubringen, aufgeschlossener sind. [..] Quelle: JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht.

Abstimmergebnis zu dem Antrag Liveübertragung der Stadtverordnetenversammlung
Zustimmung: FWR, FDP.
Ablehnung: CDU, Die Grünen, SPD
Siehe Niederschrift.
 
Siehe: Liveübertragung vom Kreistag Offenbach


In Offenbach stand ein Antrag mit gleichen Zielen auf der Tagesordnung.

Antrag Ofa vom 10.01.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
1. Nach §52 (c) HGO kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind. Die Hauptsatzung soll entsprechend geändert werden.

2. Der Stadtverordnetenvorsteher soll prüfen, welche Anbieter infrage kommen, das Aufzeichnen und/oder das Streaming der Sitzungen technisch zu ermöglichen.

3. Er soll außerdem überprüfen, ob für diese Aufgabe die offene Schnittstelle der Plattform Open Parliament TV genutzt werden kann.

4. Er wird außerdem beauftragt, zu überprüfen und zu berichten, welche Varianten möglich sind, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Videoaufzeichnung anzupassen.

Quelle: https://pio.offenbach.de/
pio = Politisches Informationssystem Offenbach



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht

JUZ im alten Feuerwehrhaus Ober-Roden
JUZ im alten Feuerwehrhaus Ober-Roden

Jugendzentrum Ober-Roden.
Bald nur noch Geschichte?

Vorweg. Wie sich im Laufe der Sitzungen herausgestellt hat,
ist es nicht sicher, ob man am Badehaus überhaupt ein Jugendzentrum bauen darf. Stichwort Bebauung im Innenbereich bzw. Außenbereich, §34, §35 Baugesetzbuch. Man gibt sich zwar optimistisch, aber sicher ist es nicht.
Die grundsätzliche Planung „Spielpark am Badehaus“ ist nicht davon betroffen, weil das JuZ dort als „Platzhalter“ dargestellt wird.
Im weiteren Text gehe ich mal davon aus, dass die Verwaltung es richten wird und ein neues JuZ in Urberach gebaut werden darf. Man ist „verhalten optimistisch“.
Es ist auch nicht sicher, ob eine neues JuZ in Urberach überhaupt förderungswürdig ist.

weiterlesen JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht

„Aufgeblähte Verwaltung“

Leserbrief zu -Aufgeblähte Verwaltung-
Leserbrief -Aufgeblähte Verwaltung-

Leserbrief zum OP-Artikel
„Aufgeblähte Verwaltung“
vom 22.02.2022

Es geht um den Haushaltsplan 2022 für Rödermark, den die Kämmerin eingebracht hat mit einem Defizit von EUR 2.900.000. In dem OP-Artikel wird darauf hingewiesen, dass dieses Defizit aus den bestehenden Rückstellungen ausgeglichen werden soll, also „ohne höhere Steuern wie in Rodgau“.

Das könnte fälschlicher Weise interpretiert werden als der Erfolg einer weitsichtigen und sparsamen Haushaltsführung von Frau Schülner. Die Wahrheit aber ist, dass Rödermark die Bürger seit vielen Jahren stärker zur Kasse bittet als Rodgau und dass die jetzt in Rodgau anstehende Erhöhung der Grundsteuer B in ähnlichem Umfang in Rödermark bereits vor zwei Jahren erfolgte – von Schwarz/Grün beschlossen gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien. Die aktuell bestehende Rücklage ist also nur deshalb zustande gekommen, weil diese Steuererhöhung ohne jede Notwendigkeit durchgesetzt wurde und somit zu einem Finanzpolster führte. Die gegebene finanzielle Lage Rödermarks stellt also keine „Meisterleistung“ von Frau Schülner dar. Im Gegenteil, es ist ein klarer Hinweis darauf, dass sie nicht in der Lage war, die Situationen richtig einzuschätzen zum finanziellen Nachteil der Bürger.

Eine weitere irritierende Formulierung in diesem Artikel betrifft die vorgesehene Aufblähung des Personalstellenplans. Roland Kern soll von den FWR als Sparbeispiel angeführt worden sein. Dies ist aber in dieser Form kaum möglich. Der Ex-Bürgermeister hatte sich an sein 2013 anlässlich der Haushaltskonsolidierung gegebenes Versprechen, Personal sozialverträglich durch Altersabgänge abzubauen, nicht gehalten, sondern im Gegenteil weiter aufgebaut. Aber richtig ist, dass das in einem viel geringerem Umfang als jetzt unter der Verantwortung Rotter / Schülner erfolgte. Das wird in den kommenden Jahren zu Kostenbelastungen führen, an denen Rödermärker Bürger*innen noch zu knabbern haben werden.

Angemerkt sei auch, dass Herr Rotter die in einer funktionierenden Demokratie notwendige Sachkritik von Oppositionsparteien als „Scheinheiligkeit“ verunglimpft. Mit genau dieser Haltung ist die Bundes-CDU 2021 schwer auf die Nase gefallen. Daraus zu lernen wäre sicher kein Fehler.

Siegfried Kupczok
Rödermark


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Quelle. Printausgaben