Bebauungsplan A32. „Gewerbegebiet Kapellenstraße“

Bebauungsplan A32 Kapellenstraße
Bebauungsplan A32 Kapellenstraße

Bebauungsplan A32
Kapellenstraße Richtung des Rödermarkring

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ beschlossen.
Quelle: rheinmainverlag.de

Der Bebauungsplan liegt vom 15.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus Ober-Roden aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist eine telef. Anmeldung erforderlich. 06074 911-219 oder 276.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Bebauungsplan steht auch während der Auslegungsfrist (also ab dem 15.11.2021) auf der Webseite der Stadt Rödermark unter
https://roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-und-umwelt/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/
zur Verfügung.

Siehe auch
» Heimatblatt Rödermark Seite 4
» Niederschrift (Seite 15) Stadtverordnetenbeschluss

Ablehnung Änderungsantrag AL/Die Grünen (Fraktionsloser SPD Oliver Kempf)
» Stadtverordnetenbeschluss


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Heidefläche bei Waldacker von der Brombeere befreien

Heideaktionstag
Heideaktionstag

NABU Rödermark

Liebe NABU-Interessierte,

vor 2 Wochen haben rund 15 Personen versucht, die Heidefläche bei Waldacker von der Brombeere zu befreien. Trotz des großen Engagements ist uns das in diesem Jahr nicht so gut gelungen wie in den Vorjahren, da der Aufwuchs durch den relativ feuchten Sommer zu stark war. Daher haben wir entschieden, einen zweiten Einsatz hinterherzuschieben. Dieser Einsatz soll am kommenden Samstag, den 20.11., stattfinden. Start ist wieder um 10 Uhr. Jeder Helfer ist herzlichst willkommen. Der NABU kann 10 Spaten zur Verfügung stellen und sorgt wie immer für regenfreies Wetter. Gute Handschuhe und festes Schuhwerk müsste jeder Helfer selbst mitbringen.

Ich werde diesmal Bereiche abstecken, die möglichst brombeerfrei gemacht werden sollen, was die Arbeit erleichtern soll. Andere Bereiche sollen nach Möglichkeit von einer externen Firma (vom Kreis bezahlt) bearbeitet werden.

Mit besten Grüßen
Rüdiger Werner
NABU Rödermark


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Eine Pflichtveranstaltung für jeden Bürgermeister

Katastrophenschutz: Hochwasser und Starkregenereignisse
Katastrophenschutz: Hochwasser und Starkregenereignisse

Um die Kommunalverantwortlichen vor Ort, also Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die fachlichen Verantwortungsträgerinnen und -träger aus den Kommunen über die Leistungen und Angebote der Landesregierung zu informieren und sie in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich nachzukommen, laden wir den genannten Personenkreis herzlich ein, an der Veranstaltungsreihe „Katastrophenschutz: Hochwasser und Starkregenereignisse“

Hervorhebung durch den Admin.
Hier der ganze Kommnalbrief mit den Terminen zu den Veranstaltungsreihen.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.