Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss

Nach der Bestätigung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat wenige Stunden später in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses vom 12. Juni 2024 gebilligt.

Die Länder beschlossen im Plenum, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen.

Des Weiteren stimmte der Bundesrat

  • dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
  • dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung und
  • dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  •  
    Quelle und weiterführende Links hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2024/021.html


    Rödermark intern.
    Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
    Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

    LKW-Verkehr. „Man fällt nachts aus dem Bett“

    Die Anwohner belastet die Verkehrssituation entlang des innerörtlichen Abschnitts der Landesstraße 3097 teilweise stark. Dies wurde am Dienstag auch bei einem Treffen deutlich, zu dem die Stadt unter anderem übergeordnete Behörden

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    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

    Deutscher Bundestag
    Deutscher Bundestag

    Nachtrag 14.06.2024
    Siehe: Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss


    Pressemitteilung
    Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

    Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet.

    Die Bundesregierung hatte am 6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 24. November 2023 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.

    Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
    Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten.
    Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.

    Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
    Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

    Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
    Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14. Juni 2024 zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

    Quelle: bundesrat.de


    Siehe auch
    Gesetzentwurf Straßenverkehr
    Aus dem Gesetzentwurf:
    [..]Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode (KoalV) sieht vor, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung
    berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Dieses Ziel betrifft in erster Linie die Vorschriften, die die konkreten Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden enthalten.
    [..]
    [..]Dieses Ziel betrifft in erster Linie die Vorschriften, die die konkreten Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden enthalten. Das sind die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in verschiedenen Verordnungen, insbesondere der Straßenverkehrs-Ordnung
    (StVO), enthaltenen Regelungen, deren Fortentwicklung noch gesonderter Rechtsetzung unterliegt. Darüber hinaus verfolgt der KoalV aber auch das Ziel, die Handlungsspielräume des Verordnungsgebers bei der Bestimmung der Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden noch zu erweitern. Die bereits bestehenden Ermächtigungen sollen daher ergänzend erweitert werden. Mit den Ergänzungen soll erreicht werden, dass Verkehrsregelungen auch erlassen werden können, um damit den Behörden die Möglichkeit zu geben, bei ihren Anordnungen die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung noch stärker als bisher zu berücksichtigen, um Ländern und Kommunen neue Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese Ziele stehen gleichberechtigt neben den Zielen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
    [..]


    Rödermark intern.
    Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
    Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

    BIVER Feedback zum Treffen vom 11.06.2024.


    Quelle Facebook

    Feedback zum Treffen vom 11.06.2024 mit dem Bürgermeister, der 1. Stadträtin, dem Leiter des Ordnungsamtes, dem Leiter der Polizei Dietzenbach / Rödermark, Vertreter und Vertreterinnen des Kreises Offenbach und Hessen Mobil
    „Hoffnung und Geduld“

    Mehr als 60 Anwohner und Interessierte, sowie Pressevertreter (m/w/d) hatten sich zu dem von der Stadt Rödermark geplanten Termin am gestrigen Dienstag am Parkplatz des Kranichkreisels an der Frankfurter Straße eingefunden.

    In dem rund zweistündigen sehr konstruktiven und sachlichen Austausch, konnten die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen Ihre Eindrücke ausführlich vortragen – besonders erwähnenswert ist hier der LKW Verkehr und das gefährliche Rasen.
    Die Vertreter der Stadt und die oben erwähnten weiteren Akteure erläuterten Ihre Sicht auf die Dinge.

    Bürgermeister Rotter erläuterte, wie schwer es ist, durch die immer schlimmer gewordene Bürokratie Maßnahmen schnell umzusetzen und bat die leidgeprüften Anwohnenden um noch etwas Geduld.
    Das LKW Durchfahrtsverbot soll kommen, wenn auch erst im nächsten Jahr.

    Die Vertreterin von Hessen Mobil notierte sich die Missstände, welche im innerörtlichen Bereich der L3097 vorhanden sind, wie zum Beispiel Straßenschäden und den gefährlichen Bereich rund um die Einmündung zur Heinrich Heine Straße.

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