Untersuchungsausschuss (Euro Hawk)

Schneiderhan rechtfertigt Entwicklung der Aufklärungsdrohne „Euro Hawk“

Untersuchungsausschuss (Euro Hawk)
Berlin: (hib/AW) Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, hat sich demonstrativ zur Entwicklung und Beschaffung der gescheiterten Aufklärungsdrohne „Euro Hawk“ bekannt. Als erster Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages räumte er am Montag jedoch ein, dass die Entwicklung der Drohne von Anfang an mit einem gewissen Risiko behaftet gewesen sei. Allerdings gelte dies für alle Rüstungsprojekte dieser Größenordnung und Komplexität. Zudem seien alle Probleme von allen Beteiligten als „lösbar“ eingestuft worden. An dieser Einschätzung habe sich bis zum Ende seiner Amtszeit als Generalinspekteur Ende 2009 auch nichts geändert.
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Infoblatt der CDU / AL-Die Grünen zum Ersten Stadtrat.

Rödermark. Infoblatt der
CDU / AL-Die Grünen zum Ersten Stadtrat.

 
CDU und AL/Die Grünen haben eine Information zu der bevorstehenden Wahl des Ersten Stadtrat am 7.5.2013 verteilt.
 

Info zum Ernsen Stadtrat. CDU/AL Die Grünen
Info zum Ernsen Stadtrat. CDU/AL Die Grünen

In etwa die Kosten für den Ersten Stadtrat
Keine leeren Worthülsen. Fakten.
Nur die Gehalts- und Pensionskosten für 6 Jahre Amtszeit.
 
Siehe auch
Ehrenamtlicher Stadtrat spart kein Geld?
Stadtrats-Wahl reine Formsache?
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)

Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Vergebliche Hoffnung auf einen Arbeitsplatz

Bei diesem Artikel wird sich auf die Offenbach Post bezogen. Dort wurde geschrieben:

[..]Diese Empfehlung ans Parlament hat der Wahlvorbereitungsausschuss am Montagabend mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition beschlossen.[..] Quelle: OP-Online.de

Damit wird der Koalitionsvertrag eingehalten und bei der Stadtverordnetenversammlung am 7.5.2013 Herr Rotter wahrscheinlich zum Ersten Stadtrat gewählt.
 
Wenn es nicht so furchtbar traurig wäre, könnte man den ausgewählten Stadtverordneten des Wahlvorbereitungsausschusses zu der geleisteten HERKULESARBEIT gratulieren.
 
Gratulieren deshalb; der Wahlvorbereitungsausschuss für den Ersten Stadtrat, bestehend aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, hat es fertiggebracht, innerhalb kürzester Zeit aus 39* Bewerbern den Richtigen für das Amt des Ersten Stadtrat zu finden.
 
Man muss sich einmal vorstellen, am 4.4.2013 16.00 h, war die Abgabefrist für die Bewerber. Schon am 10.04.2013 berichtet die Offenbach-Post: » Ausschuss empfiehlt Rotters Wahl «. Nach meinen Informationen hat der -Ausschuss- am 8.4.2013 getagt.
Es blieben dem Ausschuss nur wenige Stunden, um aus den 39* Bewerbern den richtigen zu wählen. Eigentlich ein (fast) unlösbare Aufgabe. Aber die haben es geschafft.
 
Wenn bei einem der Bewerber der Gedanke aufkommt, da bin ich aber gewaltig verarscht worden, so fällt es sehr schwer, dem zu widersprechen.
 
CDU und AL/Die Grünen. Erklärt doch mal den 38 (39-1) Bewerbern die Gründe, warum wohl kaum einer dieser 38 eine Chance hatte. Erklärt doch mal den 38 Bewerben, dass die Hoffnung auf einen neuen Arbeitsplatz von vorneherein wohl vergeblich war. Erklärt doch mal den Bewerbern etwas über Postenschieberei. Erklärt doch mal den Bewerbern, warum man nicht von der ausschreibenden Stelle, sondern aus der Presse erfahren muss » der Job ist vergeben. Überzeugt den Bewerber der den Eindruck hat: „CDU und AL/Die Grünen haben mit der Hoffnung der Arbeitssuchenden gespielt“ von dem Gegenteil.
 
 
*Die Zahl 39 wurde von Herrn Michael Gensert, Fraktionsführer der CDU, genannt.
 
Die Verwaltung sowie der Magistrat mit Bürgermeister Roland Kern an der Spitze haben keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Ablauf der Stellenausschreibung/Stellenbesetzung – Erster Stadtrat –
 
» Hier die Stellenausschreibung
» Rödermark. Argumenten für/gegen Erster Stadtrat

 

Durch CDU und AL/Die Grünen gestopptes Bürgerbegehren

Heute ist in der Offenbach Post ein Pressebericht der Koalition CDU und AL/Die Grünen erschienen. In etwa inhaltsgleich finden Sie diesen Artikel auch auf der Home-Page der AL/Die Grünen.
 
Die beiden Artikel auf der Home-Page der AL/Die Grünen
» CDU und AL: Inszenierung der Opposition gefährdet Würde des Stadtparlaments
» Avanti Dilettanti !
behandeln in der Hauptsache das Thema der Zulässigkeit des Antrags bzw. der Schädigung des Parlaments und Ersten Stadtrat. Zur Sache, warum man unbedingt einen Stadtrat mit den in der Stellenausschreibung beschriebenen ?Qualifikationen? benötigt, wird wenig bis nichts aufgeführt.
 
Den ganzen Text kann man auf einen einzigen Satz runterbrechen.
 
Die Koalition hat Angst vor der Entscheidung der Bürger.
 
In dem Artikel der Koalition in der OP werden 2 Hauptpunkte aufgeführt:
» 1.) Der Antrag ist nicht gültig.
» 2.) Ein Bürgerbegehren gegen den Antrag ist nicht zulässig.
 
Alles was auf der Webseite der AL/Die Grünen in den entsprechenden Artikeln und in der OP zu dem Punkt 2 schreiben können Sie getrost vergessen. Man hat ein Bürgerbegehren vorsorglich abgewürgt.
 
Die Koalition hat bei der Stadtverordnetenversammlung Punkt Ö11 nicht zur Abstimmung zugelassen. Damit ist ein Bürgerbegehren vorerst gestoppt.
 
Die Koalition macht es sich einfach. Wohl um Zeit zu gewinnen behauptet man: „Der Antrag ist nicht zulässig„. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Wäre es zu einer Abstimmung gekommen und die Koalition hätte den Sparantrag der Opposition » mehr als 900.000,00 Euro zu sparen « abgelehnt, wäre der Weg zu einem Bürgerbegehren (Bürgerbeteiligung am politischen Leben) zunächst frei gewesen. Die Initiative – Rödermärker Bürger entscheiden – hätten mit der Unterschriftensammlung beginnen können. Jetzt hätte man sich bei der Koalition Gedanken über die Zulässigkeit machen können bzw. ob man überhaupt etwas unternimmt. Die Koalition propagiert doch Bürgerbeteiligung und tut so als wäre es deren Erfindung für Rödermark.
 
Ist ein Bürgerbegehren zulässig
Wie Koalition und auch Opposition bekannt, könnte es seitens der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen zu der Zulässigkeit geben. Die absolute Sicherheit wird nur ein Gerichtsurteil bringen. Die Koalition geht hin und macht sich die Meinung/Interpretationen des Bürgermeisters zu eigen und behauptet: „Ein Bürgerbegehren ist in diesem Fall nicht zulässig“ und stützen sich dabei auf die Bedenken des Bürgermeisters. Sicher ist sicher. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Fakt ist, es gibt 2 Meinungen. Einmal für und einmal gegen die Zulässigkeit die sich aus der Abstimmung bei Tagesordnungspunkt Ö10 ergeben hätte.
 
Die Nichtzulässigkeit wurde vom Bürgermeister anhand eines Verfahren aus 2004 erläutert.
 
Für die Zulässigkeit sprechen 2 Gutachten der Opposition. Bei den Gutachten geht es darum: „kann durch den gestellten Antrags die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abgeleitet werden?“ Es ging bei dem Gutachten NICHT um den Inhalt des gestellten Antrag.
Diese Gutachten hat die OPPOSITION in Auftrag gegeben und auch bezahlt.

Ein Gutachten der KOALITION LIEGT NICHT VOR. Es liegen Bedenken (mündlich vorgetragen) des Bürgermeisters vor. Sonst nichts.

Warum um HIMMELS WILLEN soll man die Gutachten (nicht preiswert und selbst bezahlt) der Koalition zur Prüfung übergeben? Die Koalition hat doch in ihren Reihen genügend Juristen. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas darüber steht, was zu beachten ist. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas steht wie…..wenn die Koalition sich so verhält dann ……

Und was letztendlich passiert ist, den betreffenden Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, – konnte man berücksichtigen – aber ein solches Verhalten war kaum vorstellbar. Und mit welchen Mitteln die Koalition greift, um ihre Pöstchen zu sichern, ist jetzt unter Beweis gestellt worden.

Schädigung Parlament / Stadtrat
Die größte Schädigung des Parlaments ist die Absetzung des Tagesordnungspunkts. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Die Schädigung des Amt – Erster Stadtrat – ist die Stellenausschreibung. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Hinweis: Die Stellenausschreibung erstellt NICHT der Bürgermeister. Die Stellenausschreibung wird von einem Gremium erstellt, bei dem die Fraktionsmitglieder der CDU und AL/Die Grünen die Mehrheit haben. Der Erste Stadtrat wird durch dieses Gremium gewählt. Der Erste Stadtrat dürfte schon jetzt feststehen. Ein Bewerber wird wohl kaum eine Chance haben. Klagen kann ein abgewiesener Bewerber wohl kaum gegen diese Auswahl. Es sind keine speziellen Anforderungen erforderlich.
Wieso steht der Erste Stadtrat schon jetzt fest? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Den Grünen ist das Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat festgeschrieben. Wenn sich ein Mitglied der CDU für diesen Posten bewirbt, haben andere Bewerber kaum eine Chance.

 
Warum wird von der Koalition immer darauf hingewiesen, ein Bürgerbegehren ist NICHT zulässig? Kann ja sein. Aber fest steht das in keinster Weise. Inhaltlich geht die Koalition nicht auf das Bürgerbegehren ein. Da fehlen wohl die Argumente.
 
Schön wäre es doch gewesen, wenn sich die Koalition dem Bürgerbegehren gestellt hätte. Und, so wie großartig angekündigt die Bürger davon überzeugt hätten – ohne ersten Stadtrat geht es nicht -. Den Bürgern erklärt hätten, warum es eine Stellenausschreibung gibt, wenn der Erste Stadtrat schon feststeht. Den Bürgern erklärt hätten, die mehr als 900.000,00 Euro sind gut investiert.
 
Zu den Kosten. Lassen Sie sich nicht von der AL/Die Grünen verwirren. Herr Gerl behauptet, nachdem er den Bürgermeister um eine exakte Aufstellung der Bezüge von Herrn Sturm in aller Öffentlichkeit gebeten hat, – die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht -. Wie genau die Zahlen stimmen können Sie hier nachlesen. Das könnte AL//Die Grünen ja mal seriös widerlegen.
 
Fazit
Die Koalition hätte ein Bürgerbegehren zulassen können. Keiner wäre vor Gericht gezogen. Das hätte dazu führen können, dass ein Bürgerbegehren zu wenig Stimmen bekommt. Das könnte die Koalition als großen Sieg verbuchen und man wäre sich selber treu geblieben.
Dann hätte der Bürger an einer Entscheidung mitgearbeitet (Bürgerbeteiligung). Genau wie es die Koalition immer propagiert.
 
Siehe auch
» Rödermark. Erster Stadtrat. Nerven liegen bei Koalition blank
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.