Großzügiger Spender. Schuld an hohe Anzahl von Betrugsfälle in Rödermark

Hatten/Haben wir nicht in Rödermark eine Internetfirma, die Kunden massenhaft in ABO-Fallen tappen lässt? Hatten/Haben wir nicht in Rödermark einen Förderverein, der von einer solchen Firma gern eine Spende angenommen hat?

Aus Offenbach Post 12.03.2010

[..]Daube will das Plus von 184 Verbrechen auch nicht schönreden, verweist aber darauf, dass die Zahl der Betrugsfälle von 188 auf 331 steigt. Schuld daran sei ein Ober-Röder Internet-Dienstleister, der seine Kunden massenhaft in Abo-Fallen tappen läßt. Die Anzeigen gegen das Unternehmen machen einen Großteil der Steigerung aus…..

 
 
Aus op-online vom 28.07.2010

„Wir sind nicht glücklich, was da gelaufen ist“, bedauert Stefanie Müller vom Schulförderverein. Mitte August werde der Vorstand diskutieren, ob er die umstrittene Spende zurück bezahlt. Auch wenn er die 5.000 Euro noch so gut hätte gebrauchen können…..
Lesen Sie auch den ganzen Artikel und die Kommentare in der Offenbach-Post…

 
Ob die Spende nun endgültig angenommen wurde (was ich für absolut verwerflich halte ) habe ich keine näheren Informationen.
Nachtrag 17.03.2011
Laut einem Kommentar bei der Offenbach-Post haben die scheinbar die Spende angenommen. 🙁


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Als Lockmittel eine Paket-Zustellungs-Mitteilung

Die gelbe Karte im Briefkasten mit Poststempel und Unterschrift sieht auf den ersten Blick täuschend echt aus: „Wichtige Paket-Zustellungs-Mitteilung“ steht auf der Karte zu lesen, außerdem ist eine zehnstellige Paketnummer angegeben. Scheinbar handschriftlich und in einer anderen Farbe wurde angekreuzt, dass der Empfänger informiert sei, dass man ihm gerne ein Paket mit den Maßen 23 mal 16 mal 3,6 Zentimeter ausliefern würde. Für die „garantierte“ Zustellung solle sich der Adressat bei einer kostenlosen Hotline melden.
Solche Karten lagen in der vergangenen Woche vermutlich in etlichen Briefkästen der Region – egal, ob der Adressat gerade auf ein Paket wartete oder nicht. Wer die Lupe herauskramt und das Kleingedruckte liest, kann erkennen, was dahintersteckt: Werbung. Und zwar für eine Firma namens Win24……Lesen Sie den ganzen Artikel bei Mainpost.de

Abofallen im Internet werden als Betrug geahndet

…[]..Die Abzocke im Internet durch das Unwesen der Abofallen hat sich inzwischen zu einem Millionengeschäft entwickelt. Dennoch hatten in der Vergangenheit viele Staatsanwaltschaften tausende von Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie in den Internetangeboten der Betreiber keine Täuschung der Kunden gesehen haben. Begründet wurde dies stets damit, dass die Kunden die Möglichkeit gehabt hätten, den Preishinweis im Kleingedruckten zu lesen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sah dies anders und hatte zwei Personen wegen des Betriebs einer Abofalle im Internet wegen Betruges angeklagt…[]…Lesen Sie den ganzen Artikel bei fps-law.de

 
Weiterführende Informationen

klawtext.blogspot.com
Das ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht auf sich sitzen und legte Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein. Dieses fällte zwar nicht selbst ein Urteil, gab dem Landgericht aber in einer …..Weiterlesen bei klawtext.blogspot.com

 

newsticker.sueddeutsche.de
Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Paragrafen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Der mutmaßliche Haupttäter arbeite derzeit aus dem hessischen Rodgau und stets mit einer festen Gruppe von Abmahnanwälten zusammen, berichtete die Anklägerin….Weiterlesen bei newsticker.sueddeutsche.de

 

Bundesministerium der Justiz
Internetfallen sind eine Plage geworden. Ich werde in den nächsten Wochen einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten, um wirksam dagegen vorzugehen. Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als ‚gratis‘ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung ins Haus flattert, folgt dann das böse Erwachen….Weiterlesen beim bmj.de

 

Bundesministerium der Justiz
Die Buttonlösung schiebt Kostenfallen im Internet einen wirksamen Riegel vor. Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Internetanbieter werden verpflichtet, mit deutlichem Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie durch Mausklick, bestätigen, dass sie den Hinweis auf die Kosten gesehen haben. Unseriösen Geschäftsmodellen wird der Boden entzogen……Hier weiterlesen beim bmj.de

 
Zu Button-Lösung.
Die Buttonlösung wird z.B. von RA Sebastian Dosch als ziemlicher Quatsch bezeichnet.
Da ich mit Herrn Dosch, bezügl. des deutschen Rechts, nicht auf Augenhöhe diskutieren kann, sehe das einmal aus einem anderen Blickwinkel.
 
So soll die Buttonlösung aussehen:

Ein entgeltlicher Vertrag im Internet soll nur noch dann zustande kommen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abgabe ihrer Bestellung bestätigt haben, dass sie die Angabe zum Preis zur Kenntnis genommen haben.
Siehe bmj

Damit dürfte es auch kein Thema mehr sein, wenn auf der Startseite der Abofallenbetreiber, die ein Anwender selten zu sehen bekommt, der Preis DICK, FETT, UNSTERSTRICHEN UND ROT angezeigt wird und die Richter sich dadurch beeindrucken lassen. Der Preis muss jetzt, so verstehe ich die Button-Lösung, vom Anwender bestätigt werden. Und wenn ich etwas bestätigen muss der Preis deutlich sichtbar sein. Z. B. wie bei vielen seriösen Anbietern schon jetzt: Im Button selbst. (Hier sehen Sie einen Beispielbutton )
Was spricht gegen ein(e) solche(r) Hinweis/Lösung?
Ein sehr großer Aufwand dürfte das für die Anbieter auch nicht sein.
 
Nachtrag März 2012
Die Buttonlösung kommt.

Verbraucherzentrale Bremen warnt vor tückischen Apps

Verbraucher sollten bereits wissen, unbekannten Anrufern oder unbekannten Dienstanbieter im Internet keine privaten Daten – und schon gar nicht ihre Bankverbindung – preiszugeben. Dennoch bleiben die Abzocker erfinderisch, denn es reicht eine Berührung auf dem Touchscreen eines Smartphone und es wird behauptet, man habe einen Vertrag geschlossen und der Preis für die angeblich bestellte Dienstleistung wird gleich mit der nächsten Telefonrechnung abgerechnet.

Die Verbraucherzentrale Bremen rät dringend die Telefonrechnungen, insbesondere die Rechnungsposition „andere Anbieter“ zu kontrollieren und nur das zu zahlen, was man auch tatsächlich bestellt hat. ……Lesen Sie den ganzen Artikel bei der Verbraucherzentrale Bremen.