Die Fotovoltaik-Anlage ist schon demontiert.
Auf der Max-Planck-Straße, gegenüber der Firma Schmoll, werden Gebäude abgerissen. Das gibt so richtig viel QM Bauland für ALDI. Knapp 5.100 qm.
Interessant das Bauschild auf der Max-Planck-Straße. (ALDI SE)
Man darf gespannt sein, was ALDI mit dieser zusätzlichen Fläche vorhat. Ein –großflächiger Einzelhandel– dürfte auf dem Gebiet, wenn es nach dem von den Stadtverordneten verabschiedeten Bebauungsplan A 21.5 (auch A 21.2), nicht geben.
Merkwürdig. A 21.5 Wahrscheinlich vergessen. Nicht im Bürger GIS vermerkt.
Das Gebiet Max-Planck-Straße befindet sich laut Bürger GIS in dem Bereich des Bebauungsplans A 21.2.
Laut Stadtverordnetenbeschluss sollte der Bebauungsplan A 21.2 für dieses Gebiet in A 21.5 geändert werden.
Beschluss 6.10.2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“
Siehe: https://ri.roedermark.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=23125
Ein Änderungsantrag der FDP, im Bebauungsplan A 21.5 einen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, wurde von CDU, AL/Die Grünen, SPD, und FWR abgelehnt. Siehe Niederschrift.
Siehe auch
Vergleichen Sie den Text bezüglich Einzelhandel im Bebauungsplan B 23 (Kaufland) mit dem im A 21.2.
Im Bebauungsplan A 21.2 (A 21. 5?) finden Sie keinen ähnliche lautenden Text.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?