Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Ich möchte die Frage aus dem Kommentar „Und was bedeutet das genau?“ hier beantworten.

Erst bei einer Überschreitung der Erhöhung von mehr als 804 Prozentpunkte kann man sich über
eine Grundsteuererhöhung ärgern.

Folgendes immer unter der Voraussetzung, dass die vom Land durchgeführte Berechnung richtig ist. Ich denke, wenn man den Zahlen vom Land nicht mehr trauen kann, wem denn so sonst?

Die bisherigen Hebesätze verliere Ende 2024 ihre Gültigkeit.
Jede Kommune muss daher ihre Hebesätze für 2025 neu beschließen – unabhängig davon, ob sie der Empfehlung des Landes folgt oder nicht.

Fakt ist also:
In 2025 MÜSSEN die Kommunen die Hebesätze NEU beschließen.
Die Empfehlung des Landes (für Rödermark 803,51 ein Plus von 88,51) ist unverbindlich.
Das GESAMTEINKOMMEN einer Kommune soll durch die Grundsteuerreform NICHT steigen bzw. sinken. Das bedeutet aber nicht, dass der Einzelne nicht doch einen höheren Betrag zu zahlen hat. Laut Berechnung des Landes wird durch einen Hebesatz von 804 in Rödermark das Ziel erreicht. Gleichbleibender Betrag für die Kommune über die Grundsteuer B.

Erst dann, wenn es in Rödermark eine Hebesatzänderung über diesen Prozentsatz geben wird, kann man aus meiner Sicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Den meisten Bürgern wird vom Finanzamt die Festsetzung
des Grundsteuermessbetrags vorliegen. Mit einen Blick erkennen Sie, ob mehr oder weniger Grundsteuerzahl zu zahlen ist.


Dem Grundsteuerbescheid der Stadt Rödermark entnehmen Sie den aktuellen Messbetrag (unter neuer Messbetrag). Sie finden diesen links neben der aktuellen Hebesatzangabe von 715%. Multiplizieren Sie diesen Satz mit dem 7,15 (auf das Komma achten). Sie erhalten dann den Gesamtbetrag, den Sie pro Jahr zu zahlen haben.


Vom Finanzamt haben Sie den neuen Grundsteuermessbetrag genannt bekommen. Wenn Sie wissen möchten, was Sie mit dem vom Land Hessen genannten „aufkommensneutralen Hebesatzempfehlung“ zu zahlen haben, multiplizieren Sie diesen Satz mit 8,04 (Komma beachten). Beachten Sie. Der Betrag kann für den EINZELNEN höher oder niedriger als der jetzige Zahlbetrag sein. In der Gesamtsumme wird die Kommune durch die Hebesatzanhebung bei 804 Prozentpunkten nicht mehr oder weniger in der Kasse haben.


Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
» Hebesatzempfehlung Land Hessen


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Abbruch von zwei Wohnhäusern

V-Nr/Akz:24-MJ-12
Abbruch von zwei Wohnhäusern.
Siehe Hessische Ausschreibungsdatenbank

Da kann es sich doch eigentlich nur um die beiden Anwesen in der Dieburgerstraße 29 und 31 handeln.
KIR und Köhlerhaus
 

Warum diese beiden Anwesen?
Ich kenne zurzeit nur ein Vorhaben, bei dem die Stadt vorhat, zwei Wohnhäuser abzureißen.
Die Häuser sollen abgerissen werden, um dort Parkplätze zu schaffen.

Siehe auch
[..]Ersatz für die bisherigen Parkplätze der Volksbank könnte auf der Fläche der alten Häuser Dieburger Straße 29 („KiR-Haus“) und 31 entstehen, die der Stadt beziehungsweise der Kommunalen Betrieben gehören. Quelle: OP-Online [..]


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!

16.06.2024 Antwort Nein.
Bisher hat noch keine Fraktion zu der für den Bürger so wichtigen Frage „Aufkommensneutrale Grundsteuer B-Erhöhung in Rödermark“ eine Stellungnahme / Kommentar abgegeben.


Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
Bund der Steuerzahler Hessen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehrbelastungen führen / Politik muss Versprechen einhalten und aufkommensneutral umstellen / Bürgerinnen und Bürger sollten Hebesatzdiskussionen vor Ort aufmerksam verfolgen
Lesen Sie den Artikel beim Bund der Steuerzahler

Die Empfehlungen des Landes für Rödermark besagt,
ein Hebesatz von 804% aufkommensneutral“ wäre. Dieser Hebesatz bedeutet: insgesamt keine Einnahmesteigerung. Jeder %-Punkt der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten. Zur Grundsteuer A sage ich mal wenig. Da könnte es Ärger geben, den ich nicht haben möchte. (Nivellierungshebesatz)

344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.

Mir ist bekannt, dass Teile aller Fraktionen den Blog für Rödermark mitlesen.
Es wäre für die Bürger eine Erleichterung, wenn sie wüssten, dass sich die Fraktionen für eine „aufkommensneutrale Umstellung“ einsetzen werden. Es wäre hilfreich, den Bürgern hier durch einen Kommentar (Kommentarfunktion am Ende des Beitrags) mitzuteilen, dass man sich in Rödermark für eine „aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer B“ einsetzen wird.

Hier ein vorgefertigtes Textmuster: …. Fraktion …. werden alles daransetzten, dass die Grundsteuerreform 2025 „aufkommensneutral“ erfolgen wird.


Am 29.05.2024 konnte man einem Beitrag entnehmen, dass es für den Haushalt 2024 und 2025 wohl keine Steuererhöhung geben wird. Gerade deshalb ist es für die Bürger wichtig zu wissen, dass es auch KEINE Umstellung wie folgt geben wird. Höhere Einnahmen über die Grundsteuer bei einem empfohlenen Hebesatz des Finanzministeriums von 804%.

Mir ist jedoch auch bekannt, dass man sich in Rödermark bisher nicht zur „aufkommensneutralen Umstellung der Grundsteuer B“ geäußert hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Erkenntnis auf der Aussage eines Stadtverordneten beruht.

» Hebesatzempfehlung Land Hessen
» Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.

» Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Super, die Leistung Rödermärker Vereine und Schulen.

Sportabzeichen. Platz 1 und 3 geht nach Rödermark.

Beim Vereinswettbewerb lag der MTV Urberach mit 847 Abnahmen des Sportabzeichens mit einem deutlichen Vorsprung auf Platz eins. Den zweiten Platz belegte die SSG Langen (390), die TS Ober-Roden (284) kam auf Rang drei. [..] Den ersten Platz teilen sich im Sportkreis Offenbach die Schule an den Linden in Urberach und die Emma-Schule in Seligenstadt.[..]
Quelle: OP-Online

Bei diesem tollen Ergebnis darf man nicht vergessen, wer es überhaupt ermöglicht hat.

Das gute Ergebnis im Sportkreis Offenbach sei, so Landrat Oliver Quilling, nur möglich, da das Ehrenamt sehr gepflegt werde. (OP-Online) .

Vielen Dank an die Ehrenamtler.
Ehrenamt.

Noch ein kleiner Tipp an die ganz oben Ehrenamt sollte man auch pflegen. Egal welches, es ist nicht selbstverständlich!!!

Quelle: ufrm.de


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.