Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?

Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?
 
Einleitung
Die meisten Inkassounternehmen benehmen sich NICHT wie „Im Wilden Westen“ und sind auch eine sinnvolle Einrichtung für das Eintreiben BERECHTIGTER Forderungen.
 
Wolfgang Spitz (BDIU, Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)

„In der Auswertung der Verbraucherzentralen stammen 81 Prozent der beanstandeten Forderungen aus Abofallen und Gewinnspielen. Der Geschäftszweck der Unternehmen mit den meisten Beschwerdefällen scheint ausschließlich in dem Einziehen solcher Forderungen zu bestehen. Eine funktionierende Aufsicht hätte dieses Treiben längst unterbinden können.“ Quelle: inkasso.de

Herr Spitz weiter:

„Seriöse Inkassounternehmen prüfen Forderungen, bevor sie sie geltend machen“. Quelle: inkasso.de

Kein Inkasso für Abzocker
 
 
Gibt es zurzeit eine Inkasso-Forderungswelle?
Wie man aus zuverlässiger Quelle erfahren kann, hat ein Inkassounternehmen wohl vor Jahresende eine Mahnwelle gestartet. Bevor Sie zahlen, informieren Sie sich gründlich. Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale oder Ihrem Rechtsanwalt nach.
 
Weitere Informationen
Der Deutsche Bundestag befasst sich aktuell mit dem Thema Inkassounternehmen.
Hier ein Ausschnitt einer Rede von Frau Kerstin Tack (SPD) im Bundestag am 15. Dezember 2011.

[..]Dieser Gesetzentwurf ist aber eben nur ein Teil des Problems. Die Inkassounternehmen, die mit ihren Methoden dazu beitragen, dass die Kosten der Verbraucher noch um ein Vielfaches steigen, sind die andere Seite derselben Medaille. Die Inkassounternehmen verhalten sich teilweise wie im Wilden Westen und bewegen sich
– darin sind wir alle uns hier sehr einig – jenseits von Gut und Böse.[..]Quelle: bundestag.de

Siehe auch: Bundestag, Abofallen, Inkasso und die heiligen drei Könige.
 
Wenn Sie der Meinung sind, es handelt sich um eine unberechtigte Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, besuchen Sie doch einmal die Webseite des BDIU, Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Informieren Sie sich dort über das Inkassounternehmen.
 
Auch eine weitere Recherche im Internet zu dem Inkassounternehmen könnte nicht schaden. Beachten Sie aber bei Ihrer Recherche. Es gibt Inkassounternehmen, die auf Ihrer Webseite Urteile abbilden, bei denen die Zahlungspflicht des angemahnten festgestellt wurde. Lesen Sie die Urteile aufmerksam durch.
 
Recherchieren Sie im Internet nach der Firma, der Sie das Anschreiben des Inkassounternehmens zu verdanken haben.
 
Mechthild Heil am 15.12.2011 im Deutschen Bundestag zu Abofallen.

[..]Klar ist: Schon heute müsste der Verbraucher meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande
gekommen ist. Aber wer weiß das schon? .[..]Quelle: bundestag.de

 
Kommen Sie nach diesen Recherchen zu dem Schluss, es ist eine UNBERECHTIGTE Forderung und der Ton des Inkassounternehmens erinnert Sie in der Tat an „Wild West“, dann senden Sie doch einfach eine Kopie (Scan) der Bundestagsabgeordneten Kerstin Tack mit einem kleinen Anschreiben per eMail zu.
 
Eine Zeichnungsfrist zu der Petition

Petition: Strafen nach dem Strafgesetzbuch – Bestrafung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten bei „unberechtigten Forderungen“

wurde vor kurzem beendet.
 
Der gesamten Abzockerbande ein beschissenes Weihnachtsfest


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Abzocke mit den Apps. Smartphon

Aus gegebenem Anlass.
 
Da meint man der Smartphon-Nutzer kennt sich mit seinem Gerät und den damit verbundenen Gefahren, in eine ABO-Falle zu tappen aus. Unterhält man sich mit diesen Nutzern, stellt man mit Erschrecken teilweise eine völlige Ahnungslosigkeit fest.
 
Ist man in eine solche ABO-Falle getappt, ist das Geschrei groß und NUR die Anderen sind daran schuld.
 
Vielen ist nicht klar. Man hat mit einem Smartphon ein Gerät in der Hand welches die Leistungsfähigkeit einiger, noch heute im Einsatz befindlicher PCs, bei weitem übertrifft. Die vielfältigen Möglichkeiten mit einem Handy die Verbindung mit anderen Geräten/Diensten aufzubauen haben die meisten modernen Lap-Tops nicht aufzuweisen.
Aber eine besondere Gefahr ist » Sie sind immer identifizierbar..
 
Tappen Sie mit einem Laptop/Desktop in eine sogenannte Abo-Falle, haben Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben. Als zusätzliches Merkmal Ihrer Identität könnte Ihre IP-Adresse herangezogen werden.
 
Bei einem Smartphon ist das anders. Es wird Ihre Telefonnummer weitergegben und diese wird dann zu Abrechnungszwecke (Drittanbieter, Mobiles Bezahlen) herangezogen. Eine Ausrede wie: „Ich war das nicht, dass könnte meine minderjährige Tochter gewesen sein“ zählt nicht. Nur und ausschl. derjenige, der sich als Vertragspartner hinter der Telefonnummer verbirgt, ist für das Smartphone/Handy und die damit ausgelösten Aktionen verantwortlich.
 
Aber wie kann man in eine solche Falle tappen?
Viele Nutzer laden sich kostenfreie Apps auf ihr Smartphone (Handy). Da die Ersteller auch ein wenig Geld verdienen möchten, werden in der Anwendung Werbebanner eingeblendet. Darauf, welche Werbebanner eingeblendet werden, haben die Ersteller der Apps in der Regel keinen Einfluss. Ein Klick auf den Werbebanner, und schon könnte man ein ABO abgeschlossen haben. Der geschickt versteckte und sehr schlecht erkennbare Kostenhinweis wird natürlich übersehen. Ihre persönlichen Daten für die Rechnungssteller der Abo-Falle werden nicht benötigt. Die haben die Abzocker ja bereits. Ihre Telefonnummer. Die Kosten werden jetzt auf ihrer Smartphon-/Handy-Rechnung unter dem Titel Drittanbieter oder mobiles Bezahlen aufgeführt.
 
Kann man sich wehren
Jetzt wird es schwierig. Rufen Sie zunächst Ihren Provider an und schildern Sie Ihren Fall. Ich würde als nächstes den komplett abgebuchten Betrag auf mein Konto zurückbuchen lassen und den Betrag abzügl. der Kosten für Abofalle sofort wieder meinem Provider überweisen.
Jetzt kommt es darauf an, wie Ihr Provider Ihren Fall beurteilt. Sie müssen wissen, der Provider verdient auch an den Abofallen.
 
Ein interessantes Urteil aus München. Ob das auch hier Annwendung finden kann muss ggf. Ihr Anwalt entscheiden.
 
Was verdienen die Abzocker dann so?
Die alte Methode der Abzocker, einem ein Abo für Nutzlosdienste unterzuschieben und dann dafür 8,00 Euro p. Monat zu nehmen, dürfte sich dem Ende zuneigen oder nur noch für Einsteiger in die Abzockeszene von Interesse sein. Insbesondere die Achillesferse, das Bankkonto, ist nicht mehr vorhanden. Die lassen jetzt einfach über die Telefonrechnung abbuchen und viele Provider machen das lukrative Geschäft der Abzockerbanden mit. Sehen Sie einmal nach, ob Sie bei Ihrem Provider die Möglichkeit haben, Drittanbieter oder mobiles Bezahlen zu unterbinden.
Jetzt zu dem Verdienst. Das sind bei der heutigen teilweise 4,95 Euro pro Woche. Also keine 8,00 p. Monat, sondern ca. 20,00 Euro pro Monat. Beste Aussichten für die Rodgauer.
 
Update. Gesetz ab März 2011 in Kraft

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag einige Neuregelungen für das Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit den neuen Vorgaben soll vor allem der Verbraucherschutz deutlich verbessert werden. Computerbetrug.de zeigt, was sich ändert – und was es letztendlich bringt.[….]Die wohl beste Neuerung kommt ganz zum Schluss: Jeder Anbieter muss es seinen Kunden ermöglichen, seinen Anschluss für das sogenannte “WAP-Billing” zu sperren. Gerade hier würde sehr viele Nutzer von Handyverträgen überrascht, da die Kostenpflicht von Angeboten oftmals nicht ohne Weiteres erkennbar war. Damit dürften die “In-App-Ads” in der herkömmlichen Form quasi vom Markt verschwinden….Lesen Sie den ganzen Artikel bei computerbetrug.de

 
Wem das Geschreibsel hier zu viel ist, kann sich auch den Filmbericht von MDR ansehen der von Konsumer.info bereits im Februar 2011 bereitgestellt wurde.
 
Anmerkung zum Filmbericht
Nicht alles was in diesem Beitrag (am Ende) von einer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale erzählt wird ist richtig.
 

Das Schwarze Schaf im Januar 2010

Freeware-Downloads mit teuren Folgen

Anbieter: online-downloaden.de

Vorgang: Die Abofalle gehört wohl zu den bekanntesten und häufigsten Abzockmaschen im Internet. Besonders dreist ist, wenn ahnungslose User gar nicht direkt die entsprechende Internetseite besuchen, sondern über Werbe-Links auf die Website gelockt werden und man sie im Glauben lässt, das Angebot sei kostenlos. Diese Methode trifft u. a. auch auf die Seite online-downloaden.de zu, die OpSec Security in diesem Monat mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ auszeichnet….Weiterlesen

Quelle: das-schwarze-schaf.com
 

Warnung. Wie plötzlich kostenlose Software 84,00 Euro kosten kann.

Die Branche der Nutzlosdienste gibt nicht auf. Suchen Sie bei Google nach Google Earth, wird Ihnen auf der Ergebnisliste, auf den ersten Positionen, Links zu KOSTENPFLICHTIGEN Portalen angeboten.
 
Geben Sie dort Ihre persönlichen Daten ein und klicken auf Absenden, bekommen Sie gleich am nächsten Tag eine Rechnung über 84,00 Euro. Dass der Download eines kostenlosen Dienstes (Google Earth) auf diesem Downloadportal Geld kostet, wird nur der sehr aufmerksame Surfer feststellen. Nicht gesetzeskonform wird der Kostenhinweis im Fließtext untergebracht.

Übrigens:
Dass es hier etwas kostet, ist deutlicher auf der Startseite zu sehen. Diese wird wohl auch den Richtern/Staatsanwälten gezeigt. Die sagen dann: „Was wollen die dummen Surfer? Hier steht doch alles!“
Nur, …… der Surfer sieht im Normalfall diese Seite nicht. Dieser wird von den ?Serviceanbietern? ganz geschickt auf eine andere Seite geleitet.

Und das Ganze kostet dann:

Durch die Mitgliedschaft in unserem Downloadportal entstehen Ihnen Kosten von 84 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 7 Euro), Abrechnung im Voraus

Googlen Sie einmal nach dem Impressum aufgeführten Geschäftsführer: Michael Bardenhagen.

Ein alter Rat immer wieder neu. INSTALLIEREN Sie den Abzock-Schutz von Computer-Bild. Der stört nicht beim Surfen. Macht Sie aber auf solche Nutzlosdienst aufmerksam..

In dem folgenden Video kommt auch eine Ober-Staatsanwältin (Becker-Toussaint in der Sendung vom 22.12.2007) zu Wort. Ihr Kommentar » lässt nichts Gutes ahnen. « Jetzt ist einem klar, warum die Abzocker mit ihren Abofallen so munter ihre Spielchen treiben können. Der Anwender ist selber Schuld, wenn er denen auf den Leim geht. Becker-Toussaint bei ca. 4.10


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.