Rödermark Bürgermeisterwahl 2017. KiGa, KiTa Gebühren

Die Umfangreiche Zusammenfassung können Sie hier einsehen.

Im Jahr 2014 folgte die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung (CDU, AL/Die Grünen, SPD) dem Vorschlag des Magistrats, die Erzieher ab dem 1.1.2015 zwei Gehaltsgruppen (von S6 nach S8) besser einzugruppieren. Der vom Ersten Stadtrat ausgearbeitete Vorschlag war aus meiner Sicht ein folgenschwerer Eingriff in die Arbeit der ordentlichen Tarifpartner VkA und Verdi. So etwas kann nicht gut ausgehen. Der Erste Stadtrat hätte wissen müssen, dass kommende Tarifverhandlungen kräftige Verbesserungen innerhalb der jeweiligen Gehaltsgruppen bringen werden. Es kam so wie es kommen musste. Die Erzieher wurden am 1.1.2015 scheinbar nicht höhergruppiert. Der Beschluss der Stadtverordneten wurde in 2016 zurückgenommen. Die Gehaltskosten wären nicht, so wie von Herrn Rotter angegeben, um 200.000,00 Euro gestiegen, sondern wahrscheinlich um satte 500.000,00 Euro.

Zurzeit haben 2 Erzieher beim Arbeitsgericht Klage eingereicht. Ganz egal wie das Gericht entscheiden wird. Das Einmischen von nicht ordentlichen Tarifpartner ist krachend gescheitert und wird tiefe Spuren in der Glaubwürdigkeit des hauptamtlichen Magistrats hinterlassen.


Frage Höhergruppierung der Erzieher. KiTa, KiGa Gebühren
Das Konzept, das KiGa Personal durch eine HöherGUPPIERUNG besser zu bezahlen, ist krachend gescheitert. Das Versprechen einer Höhergruppierung ist NICHT eingehalten worden.

» Wie will der kommende Bürgermeister das Vertrauen der Bevölkerung/Mitarbeiter zum Magistrat wieder herstellen?

Frage KiGa/KiTa Gebühren

» Haben Sie einen Plan für den Fall, dass die Stadt Rödermark die Erzieher nach S8b eingruppieren muss und wie sieht dieser aus (Finanzierung der zusätzlichen Kosten)?

» Wenn die Stadt die Höhergruppierung nicht durchführen muss, wird die Stadt nicht die Gebührenerhöhung, die an der Höhergruppierung gekoppelt war, von 3% auf 2% senken müssen? Das Versprechen einer Höhergruppierung wurde ja nicht eingehalten.

» Als Bürgermeisterkandidat haben Sie den Kostendeckungsgrad (16%) der Kinderbetreuung und der stetigen Entwicklung (Kostendeckung)  nach unten zu kennen. Wollen Sie den Abwärtstrend weiterhin akzeptieren oder gedenken Sie die KiGa/KiTa Gebühren anzuheben oder einen kräftigen Aufschlag auf die Grundsteuer B vornehmen?

» Wie stehen Sie zu kostenfreien KiTas

Zurücknahme der Höhergruppierung

Zurücknahme der Höhergruppierung

Rede von Samuel Diekmann bei der Stavo am 21.06.2016
(Hier die Nachvertont Rede)

Erzieherinnen und Erziehergehalt
Samuel Diekmann

Zurücknahme der Höhergruppierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun, denn gegen diese Neugruppierung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.
Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordneten eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts!
Im Februar 2014 hieß es in der Beschreibung des Sachverhaltes unseres gemeinsamen Beschlusses, dass man sich 3 x mit Elternvertretungen getroffen hat mit dem Ergebnis, ich zitiere:
Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals nach S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte für die Kinderbetreuung in Rödermark, verbunden werden.
Was heißt das im Klartext? Die Grundlage unseres damaligen Beschlusses war die Absprache mit den Elternvertretungen, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen in S8 (heute S8b) eingestuft werden… intensiv besprochen – versprochen! Und jetzt?!
Im Januar 2015 wurde das Ganze dann auch den Erzieherinnen und Erzieherinnen durch den Magistrat schriftlich in einer uns vorliegenden Nebenabrede zum Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt, als Sofortmaßnahme wurde eine Zulage verabredet:
§ 2 Die Zulage entfällt nachdem der Haushaltsplan für das Jahr 2015 in Kraft getreten ist und die Höhergruppierung nach Eg S 8 durchgeführt wurde.
Jetzt stellen wir fest, dass die Erzieher aber scheinbar niemals wirklich – wie versprochen – in die S8 eingruppiert wurden, dies soll nun alles nur ein Missverständnis sein…?!
Sie argumentieren heute die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? Mit der erwähnten…
Nebenabrede,
Gehaltszetteln,
Stellenplan
Begründung unseres Beschlusses aus 2015

… mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgehen.
Sie, Herr Bürgermeister, Herr 1. Stadtrat, und wir, die Stadtverordnetenversammlung haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt werden und höhergruppiert werden und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden!
Lassen Sie uns, uns alle ehrlich machen. Wir diskutieren hier keine Zurücknahme einer „freiwilligen Leistung“, sondern die Rücknahme unseres Versprechens!
Die Begründungen im Antrag des Magistrats sind auch nicht überzeugend:
„(1) Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung“ – stimmt, aber diese (freiwillige) übertarifliche Leistung sollte nur solange bezahlt werden, bis die tatsächliche Höhergruppierung in S8 (alt) vollzogen ist (siehe Nebenabrede). Das wurde scheinbar nie getan – das ist der eigentliche Skandal!
„(3) Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.“ – komisch, unsere Nachbarkommunen sehen das wohl anders. Die Tätigkeitsmerkmale für S8 alt sind die gleichen wie die der neuen S8b. Wussten Sie, Herr Bürgermeister und Sie Herr 1. Stadtrat, dies bereits damals und haben in vollem Bewusstsein, dass für Sie, die Stadt eine Höhergruppierung nicht in Frage kommt, das Versprechen abgegeben? Oder hatten Sie sich in einer solch wichtigen Frage nicht ausreichend informiert?
„(5) Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.“ – hier liegt der Hund begraben! Die Stadtspitze und die sie tragende Mehrheit können oder wollen das alte Versprechen nicht leisten bzw. einlösen.
„(7) Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.“ – das wird sich zeigen! Erste Anzeichen, dass Ihnen jetzt schon einige Bewerber wieder abgesprungen sind gibt es doch bereits und auch einige enttäuschte Erzieher bei uns überlegen sich zu gehen. Und einmal ehrlich: Wie lange haben Sie denn getestet, ob eine tariflich abgesicherte erhöhte Bezahlung, zusammen mit den von Ihnen genannten besonders guten Arbeitsbedingungen in unseren Kitas, nicht attraktiv wären? Wir alle wissen es: überhaupt nicht!!!
Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen?
Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Druck in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nix…
wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…
und wenn Sie mutig sind und zu unserem Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns ab!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Hier die Nachvertont Rede)
 
 
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gewerkschaften haben bislang mehr gestreikt als verhandelt

Gewerkschaften haben bislang mehr gestreikt als verhandelt
Vereingung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Verhandlungen morgen in Düsseldorf / VKA fordert Gewerkschaften zu ernsthaften Verhandlungen auf / Heftige Kritik an Warnstreiks

Frankfurt am Main. Zu den morgigen (9.04.2015) Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen fordert die VKA die Gewerkschaften zu ernsthaften und zielorientierten Verhandlungen auf: „Die Gewerkschaften sollten ihre Energie in die Verhandlungen stecken und nicht in Warnstreiks. Sie haben bislang mehr gestreikt als verhandelt. Das steht in keinem Verhältnis“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann.

In den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst haben bislang zwei Termine stattgefunden. Die Gewerkschaften rufen jedoch nahezu täglich zu Warnstreiks auf. „Streiks in den Kindertagesstätten und den kommunalen Einrichtungen des Sozialdienstes treffen Kinder, Eltern und Menschen, die auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind. Das erfordert ein besonderes Maß an Verantwortung der Gewerkschaften“, so Hoffmann.

Im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Gewerkschaften nach eigenen Angaben bereits bis Mai Warnstreiks geplant – unabhängig vom Verhandlungsverlauf. Die VKA hat Gespräche über die Eingruppierung nie abgelehnt. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben auf Vorschlag der VKA einen Fahrplan für die inhaltlichen Verhandlungen vereinbart. Am 9. April soll es um die Eingruppierung von Erzieher/innen gehen. Erzieher/innen in kommunalen Kindertagesstätten verdienen in der niedrigsten Tarifgruppe zwischen 2.590 Euro (Berufsanfänger) und 3.289 Euro; bei Erzieherinnen mit schwierigen oder koordinierenden Tätigkeiten sind es bis zu 3.750 Euro.

Als nächste Verhandlungstermine sind der 9., 16. und der 20./21. April 2015 vereinbart. Ein weiterer Termin ist für den 11./12. Mai 2015 geblockt. Quelle: VKA

Verdienst in Rödermark nach EinGUPPIERUNG der Erzieher(innen) MINDESTENS in S8.
Zwischen 2.656,00 Euro (Berufsanfänger) und 3.732.00 Euro.
Nach der Verdi Forderung Eingruppierung MINDESTENS S10
Zwischen 2.857,00 Euro (Berufsanfänger) und 3.973.00 Euro.
 
Das wäre bei einer Steigerung von Gruppe S6 nach S10
Von 268,00 Euro oder 10,35% mindestens
bis 684,00 Euro oder 20,8%
Siehe TVöD
Und in 2016 (da läuft der Tarifvertrag aus) gibt es wohl weitere Erhöhungen.
 
Die Offenbach Post berichtet von diesem Streik

[…]Die Reaktionen seien überwiegend positiv gewesen. Viele Eltern, so Vollmer, hätten sich sogar in Listen eingetragen, mit denen sie die Forderungen der Streikenden unterstützen[…] Quelle OP-Online.de. Hervorhebung durch den Admin

Dann sollen auch diese Eltern höhere Beiträge zahlen.
Die Eltern müssen wissen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei unter 15%. D.h. von den Kosten für die Kinderbetreuung trägt die Allgemeinheit mehr als 85%. Und der Kostendeckungsgrad sinkt weiter.
 
 
Siehe auch
» Rödermark. Demo der Erzieher(innen). NACHTRAG
» Rödermark. Droht das große Kita-Chaos?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?