Da gruselt es einem, der Blutdruck steigt. Man ist fassungslos. Heute habe ich im „Heimatblatt Rödermark“ zum Erziehergehalt gelesen.
[..]Das sehen die Verantwortlichen bei der Stadt anders. Eine Einstufung in die Entgeltgruppe S8b könne nur bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten erfolgen, argumentiert Bürgermeister und Personaldezernent Roland Kern. [..] Quelle: Heimatblatt Rödermark 30.06.2016. Hervorhebung durch den Admin
Bei einer solchen Aussage schwillt – zumindest mir – der Kamm.
Man hatte den Erziehern die Höhergruppierung nach S8 zugesagt. Die Tätigkeitsmerkmale der S8 waren schon zu dem damaligen Zeitpunkt bekannt. Da hat man das noch akzeptiert. Und jetzt plötzlich nicht mehr. 🙁 Da kann man nur zu dem Schluss gelangen. Der Chef hat jetzt ein Machtwort gesprochen.
Ich zitiere den Tarifvertrag.
„Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten.“
Tätigkeitsmerkmale der S8 bei Archive.org vom 5.8.2013
Neue Eingruppierung nach „Einigungspapier“. Wie Sie sehen, gibt es keine S6 oder S8 (ohne Anhängsel a oder b) mehr.
![Eingruppierungsmerkmale](https://www.rm-news.de/wp-content/uploads/2016/07/Eingruppierungsmerkmale.jpg)
Quelle: Einigungspapier
Was ist die Aussage vom Bürgermeister wert? Eigentlich doch überhaupt nichts. Den Satz hätte er sich sparen können.
Genau das, was er laut „Heimatblatt Rödermark“ als Argument angibt, die Erzieher NICHT nach S8b einzuGRUPPIEREN, war schon zu dem Zeitpunkt der Vereinbarung zwischen dem Ersten Stadtrat und Eltern bekannt.
Die Erzieher hätten, wenn der Beschluss im Haushaltsjahr 2015 umgesetzt worden wäre, auch OHNE die notwendige Qualifikation in S8 einGRUPPIERT werden müssen. Nach den folgenden Tarifverhandlungen wurden die Gruppen S6 und S8 gestrichen und für die S6 die S8a und für die S8 die S8b geschaffen. Hat man die Erzieher zum Zeitpunkt des Tarifvertrages noch NICHT höherGRUPPIERT, hätte jetzt die Eingruppierung nach S8b erfolgen müssen, da diese Gruppe die alte Gruppe S8 repräsentiert. Wenn die Erzieher sich in der S8 befunden hätten, hätte die HöherGURPPIERUNG ebenfalls nach S8b erfolgen müssen.
Natürlich muss man den Bürgermeister verstehen. Die angeleierte Höhergruppierung Ende 2013 vom ersten Stadtrat, Herrn Rotter, ist schlichtweg ohne kräftige Gebührenerhöhung nicht zu zahlen. Siehe hierzu: Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?
Die Art und Weise der Rückbesinnung ist für mich schlichtweg eine Katastrophe. Es bestätigt sich der Spruch, der zur Politikmüdigkeit führt: „Die machen doch eh, was sie wollen. Warum sollen wir noch wählen gehen?“
Man sollte sich an die eigene Nase fassen, wenn man die Bürger kritisiert, die nicht zur Wahl gegangen sind.
Siehe auch
19.12.2013 Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf. Quelle: op-online
» Rödermark Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?“
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa
Wer hat uns verraten? .Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016
Nachtrag
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.