Rödermark. Stavo 5.12.2017

Stavo 5.12.2017.
Tagesordnungspunkt.
Punkt 4 gestrichen.
Punkt 6, 7. 8, 13, 15 und 16 wurden nicht mehr angesprochen.
Punkt 9 und 10 zunächst am Donnerstag im HFuW erneut beraten. Die Abstimmung ist für den Freitag, (Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) geplant.
Punkt 5 und 11 einstimmig verabschiedet.

Etwas zu den ausgefallenen Punkten 9 und 10.
Wenn man dem Artikel der Offenbach Post glauben schenken kann, arbeitet die Stadt seit 2014 an einer Satzung zum Straßenbeitrag . Siehe OP-Online 1.5.2014 „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest.

Die Verabschiedung der Satzung zu den „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ wurde auf Freitag verschoben. Siehe Tagesordnung … mit eventueller Fortsetzung am Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr
Für viele überraschend wurde vom Magistrat der Stadt der Gemeindeanteil von 30% auf 50% angehoben. Für das bei der letzten Bürgerversammlung erwähnte Mustergrundstück:
Grundstück 500 qm, 2 Geschosse, Gemeindeanteil 30% . Beitrag ca. 84,56 € pro Jahr sind es bei einem Gemeindehantel von 50% jetzt 60,38 € p. Jahr. Siehe auch Beispielrechner

Nachdem die FDP in einem Antrag 40% Gemeideanteil gefordert hat und die FWR sogar 45%, hat sich der Magistrat wohl dazu entschieden, den Gemeindeantei auf 50% anzuheben.
Bereits in einem Artikel im Blog für Rödermark (Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod) wurde genau dieser Betrag vorgeschlagen.

[..] Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen [..]Quelle: Blog für Rödermark

Diese neue Änderung der Magistratsvorlage kam dann kurz vor der Stavo am 5.12.2017. Ein wenig zu kurzfristig für einige Stadtverordnete. Wie ich (und auch einige Stadtverordnete) es verstanden habe, wurde vom Bürgermeister bisher ein Anteil von 30% genannt, der nicht überschritten werden darf.

Verständlich ist, dass man jetzt Beratungsbedarf in den Fraktionen hat. Am Donnerstag ist eine Ausschusssitzung geplant und am Freitag wird im zweiten Teil der Stavo (beginnend am 5.12.2017) der Antrag zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“ erneut zur Abstimmung vorgelegt.

Schon ein wenig verwirrend 🙁 war der Weg der Satzung von der ersten Version bis zur finalen Fassung. Auf die Reden am Freitag, 7.12.2017 bin ich gespannt.

Die „Mitteilungen des Magistrats“ und „Antworten auf die gestellten Fragen der Fraktionen“ können Sie im Transparenzverteiler der FDP Rödermark einsehen. Da gibt es auch die Antwort der FDP-Anfrage zu „Wochenmarkt in Waldacker.“
Bei dem Tagesordnungspunkt 12 bin ich dann gegangen. Einen ausführlichen Bericht über die Stavo werden sie bestimmt morgen bei OP-Online lesen können

Auszug aus den Mitteilungen des Magistrats

Interaktiver Haushalt
Interaktiver Haushalt Punkt 4

Mitteilung Magistrat zum TSC
Mitteilung Magistrat zum TSC. Punkt 5

Siehe auch
» Bürgerversammlung 9.06.2017 zum Straßenbeitrag
» Bürgerversammlung 8.11.2017 zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Beispielrechner Straßenbeitrag

Notizbuch der Woche. OP 9.12.2017
» Gibt es für AL/Die Grünen gute und schlechte Investoren?
» So beliebt wie die Pkw-Maut

Printausgabe OP 9.12.2017.
» Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.
Dieser Artikel beruht mit aller Wahrscheinlichkeit NICHT auf Erkenntnisse der Stavo vom 8.12.2017. Am 8.12.2017 war kein Vertreter der OP bei der Stavo. Wahrscheinlich ist, dass der Artikel sich auf die HFuW – BUSE Sitzung vom 7.12.2017 bezieht.

» Beantwortung Magistrat Anfragen STAVO 05.12.2017
— Wochenmarkt Waldacker
— Sachstand Flüchtlinge und Migranten
— Mietpreis- und Kaufpreisentwicklung
— Mehreinnahme aus der Grundsteuer B
— Auswirkung Kita-Gebührenfreiheit
— Grunhafte Sanierungen 2005 bis 2017
» Mitteilungen Magistrat STAVO 5.12.2017
» Über-und Außerplanmäßige_Ausgaben
» Kommunalpolitische Termine Januar bis März 2018.pdf7
» Sitzungskalender 2018
 
Die Offenbach Post berichtet am 6.12.2017 unter dem Titel „Stadt bezahlt die Hälfte“.

Widerstand gegen den Entwurf „wiederkehrenden Beiträge“.

FDP zum geplanten Straßenbeitrag

Straßenschäden
Straßenschäden

Die Stadt muss Hausbesitzer für die Sanierung von Straßen zur Kasse bitten. Am Dienstag wird das Parlament die Einführung jährlich wiederkehrender Beiträge beschließen. Mehrere Parteien wollen die Belastung der Bürger deckeln beziehungsweise neutralisieren. Quelle: OP-Online

Warum wird wahrscheinlich die FDP (evtl. auch die FWR) dem Entwurf der Satzung „wiederkehrende Straßenbeiträge“ des Magistrats nicht zustimmen?
Sind die wiederkehrenden Beiträge abzulehnen? Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, dass man die schwammigen Aussagen zu einer Entlastung der Bürger festzurrt. Der Bürgermeister hat auf beiden Bürgerversammlungen (1 .. 2) anklingen lassen, dass die Bürger durch den Straßenbeitrag nicht weiter belastet werden. Wie der Bürgermeister das verbindlich schaffen will, ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Wenn er, so wie es auch ganz unverbindlich in einem Antrag der Koalition niedergeschrieben wurde, die Kompensation über eine Grundsteuer B Senkung schaffen will, soll er (oder die Koalition) einmal sagen, wie man dieses Kunststück verwirklichen kann.

Nur zur Verdeutlichung, wovon man reden muss, wenn man eine Kompensation anstrebt.
Z.B. bedeutet eine komplette Kompensation der 1.000.000.00 Euro beitragspflichtiger Straßensanierung p.Jahr aus heutiger Sicht ca. 100 Prozentpunkte Grundsteuer B Senkung. Bei den tatsächlich notwendigen Aufwendungen von 3.000.000 Euro p. Jahr wären wir schon bei einer Senkung von 300 Prozentpunkte. Damit wäre Rödermark dann wieder bei 240% Grundsteuer B. Wer glaubt das? (Grundsteuer ab 01.01.2011 330%; heute 540%.)
Wie kommt man auf die 3 Mio. Euro p.Jahr für die beitragspflichtige Straßensanierung? Ganz einfach. Laut Berechnung der Stadt werden jedes Jahr für 2,5 Mio. € an beitragspflichtige Straßensanierung hinzukommen. Um 1 Mio. € jährlich verlangsamt sich demnach die Verrottung der Straßen. 🙁 🙁 🙁

Zur Erinnerung. Man hatte die Grundsteuer um 40% Punkte erhöht,
um für ein Straßensanierungsprogramm 2005-2008 keine Straßenbeitragssatzung einführen zu müssen. Nach Abarbeitung des Sanierungsprogramms sollte in 2011 die Grundsteuer B (Top 4) wieder reduziert werden. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder um 40%-Punkte zu senken, wurde abgelehnt. Da es sich bei der Grundsteuer B NICHT um zweckgebundene Einnahmen handelt, braucht man die Gelder nicht zwingend für die Straßensanierung einzusetzen. 🙁 🙁 🙁

Entlastung festzurren. JETZT.
FDP fordert einen Gemeindeanteil von 40%. Die Freien Wähler eine festgeschriebene Verpflichtung zu einer Grundsteuer B Senkung um 40 Prozentpunkte sowie einen Gemeindeanteil von 45% zum Straßenbeitrag.
Ich gehe davon aus, dass die Koalition dem Antrag des Magistrats Folge leisten wird. Ich denke, die Koalition wird kaum den Forderungen der FDP (oder der weitergehenden der FWR) zustimmen. Als Totschlagargument könnte vom Bürgermeister Kern einen Hinweis auf die rechtliche Situation sein – mehr als 30% Gemeindeanteil geht nicht. Ob das allerdings den Tatsachen entspricht, wagt die FDP zu bezweifeln. Andere Städte machen vor, wie man den Gemeindeanteil festsetzen kann. Und warum sollte man nicht eine Satzung mit 40% oder höher verabschieden, die sofort ein wenig zur Entlastung der Beitragszahler beiträgt? Sollte die Satzung von einer übergeordneten Behörde nicht akzeptiert werden, hat die Stadt eben ihren zweiten Fehler bei der Satzung gemacht. Gegen eine Ablehnung könnte dann Bürgermeister Kern auch gerichtlich vorgehen; wenn er es dann wollte.
Rechtliche Bedenken gab es anfänglich auch bei dem Zuschlag des Abrechnungsgebietes Bulau zu Urberach.

Die FWR fordern mit ihrem Antrag den von Bürgermeister Kern angedeuteten Vorschlag zu bestätigen. Senkung der Grundsteuer B. Ob eine Grundsteuer B Senkung im Rahmen einer Kompensation für den Straßenbeitrag von übergeordneten Behörden genehmigt wird, ist eine offene Frage.

Was zu den Sanierungskosten gesagt wurde, kann man vermutlich in die Tonne treten.
Mit dem, was die Stadt bisher geplant hat, ist gelinde gesagt nicht gut (euphemistisch). Der von der Stadt genannte Plan sieht die Sanierung von ca. 10% der Straßen im Stadtgebiet vor. Und das in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Man darf auch nicht vergessen, dass innerhalb der 20 Jahre eine gewaltige Kostensteigerung hinzukommt.
🙁 🙁 🙁

Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen
Sehen Sie hier die noch einzuplanenden Kosten für die Stadt in den kommenden Jahren. Wenn Sie starke Nerven haben, lesen Sie diesen Artikel.

Hier können Sie die in etwa anfallenden Beiträge grob und unverbindlich ausrechnen lassen.
 
 Siehe Anträge.
» Magistrat mit der Satzung.
» Koalition (CDU/AL)
» FWR (Anheben Gemeindeanteil)
» FWR (Senkung Grundsteuer)
» FDP
 
Siehe auch
» Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
» Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
 
Nachtrag: Vergleiche Aussage zur Senkung der Grundsteuer B
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert. Unmissverständlich. Aus dem Antrag der FWR. Hervorhebung durch den Admin.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Schwammig. Unverbindlich. Aus dem Antrag der Koalition. Hervorhebung durch den Admin.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Noch Fragen zum Straßenbeitrag?

Noch Fragen zum kommenden Straßenbeitrag?
Heute haben Sie die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.
Können Fragen nicht beantwortet werden, werden wir eine Anfrage an den Magistrat formulieren.
Gaststätte “Königlich Bayrische Stuben“ (Bachgasse 24 / Urberach). Beginn 19:30 Uhr.
Hier weitere Informationen.
 

Hier ein kleiner Rechner für Sie. Berechnen Sie den Straßenbeitrag den Sie voraussichtlich zu zahlen haben. Der Rechner basiert auf den von der Stadt Rödermark genannten Zahlen.
Zurzeit liegen mir nur die Zahlen von Ober-Roden vor. Der Rechner ist nicht schön, aber dafür ein Unikat.
Rechner ohne jegliche Gewähr.

Schock in Wetzlar. Wenn die Straßensanierung zum Albtraum wird.

Schock in Wetzlar
Wenn die Straßensanierung zum Albtraum wird.

Wenn man diese Geschichte bei Hessenschau.de liest, kann es einem schlecht werden.

Mit bis zu 60.000 Euro pro Grundstück will die Stadt Wetzlar Hausbesitzer für eine Straßensanierung zur Kasse bitten. Das blüht auch vielen anderen Anliegern in Hessen. Dabei geht es längst ohne solche Schockrechnungen[..] Quelle: Hessenschau.de

Geschockt.
Geschockt.

Wir leben glücklicherweise nicht in Wetzlar, sondern in Rödermark werden – sich die Besucher der Bürgerversammlung freuen.
Erstens wird in Rödermark eine andere Abrechnung der Straßenbeiträge eingeführt (wiederkehrende Beiträge), aber viel wichtiger ist die Aussage (Beruhigungspille) von Bürgermeister Kern.

Obwohl wir eine Straßenbeitragssatzung bekommen werden, hat der Bürger kaum mit Kosten zu rechnen. Bürgermeister Kern hat es gesagt:

„Kern betonte, dass für die Bürger „unterm Strich die Null steht“. Die Stadt bemühe sich, die vom RP geforderten Sanierungskosten über die Grundsteuer zurückzuerstatten. “ Quelle OP-Online I(Hervorhebung durch den Admin)

Also wird sich Bürgermeister Kern bemühen, dass am Ende der einzelne nichts zu zahlen hat. Na, da warten wir ab, was aus – bemühe – wird.
Dank Krake Orakel kenne ich schon heute das Ergebnis von -BEMÜHE-.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Das Notizbuch der Woche zu einer unbefriedigenden Bürgerversammlung

Beschluss zum kommenden Straßenbeitrag auf den Oktober verschoben
Das Notizbuch der Woche in der Offenbach Post von heute beginnt mit:

Vernünftiger Rückzieher. Nach einer Bürgerversammlung …..

Da ich in dem „Rückzieher“ von Bürgermeister Kern alles Mögliche erkennen konnte, nur keine „Vernunft“, war ich auf die Meinung von Herr Löw gespannt. Was im „Notizbuch der Woche“ steht beschreibt keine Vernunft, sondern den katastrophalen Verlauf einer Bürgerversammlung, die letztendlich zu dem Rückzieher führen musste.

Den Bürgern konnte man nicht einmal die dringendsten Fragen beantworten. „Wie teuer kommt uns ein Straßenbeitrag in etwa?“ Ist schwer zu beziffern, aber eine Richtschnur dürfte ohne größeren Aufwand möglich sein. Andere Kommunen haben vorgemacht, wie es geht. Auch zu „Beruhigungspille für die Bürger“, den zu zahlenden Straßenbeitrag den Bürgern wieder über einen Nachlass der Grundsteuer B zu erstatten, fand Herr Löw die passenden Worte.

Der gut gemeinte Rat von Herrn Löw (Mitarbeiter der Offenbach Post) an Bürgermeister Kern – Herr Kern sollte beim Regierungspräsidium eindeutig klären, ob die Genehmigungsbehörde sich auf das vermeintliche Nullsummenspiel einlässt -. Also erst Fakten schaffen, bevor man den Bürgern etwas verspricht, was später nicht zu halten ist. So verstehe ich den Rat von Herrn Löw.

Das Notizbuch der Woche beschreibt mit deutlichen Worten die miserable Vorbereitung des hauptamtlichen Magistrats, um den Bürgern etwas mitzuteilen. Schlimmer ging es wirklich nicht mehr. Ungenaue Aussagen des Magistrats zu Leistungen, die über Straßenbeitrag abgerechnet werden können und das Fehlen einer Musterrechnung zeigen deutlich, wie man den Bürgern die Zeit stiehlt.

Wenn ich daheim so aufgetreten wäre, wie der hauptamtliche Magistrat der Stadt bei der Bürgerversammlung, hätte meine Frau gesagt: „Erzähle das doch der Kloschüssel. Inhaltsmäßig hast Du mir ja nichts mitzuteilen.“

Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.
» 09.06.2017 Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.