Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.
Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.

Begriffsbestimmung.
WiFi und WLAN. Beides meint mehr oder weniger dasselbe.

» Entwurf zur Änderung des Telemediengesetz
Die Debatte können Sie am 2.6.2016 im Parlamentsfernsehen live verfolgen. Störerhaftung 7 der Tagesordnung

Was mich besonders interessieren wird.
Text Gesetz
Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und
2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“

Allgemeiner Teil.
Im Einzelnen kann davon ausgegangen werden, dass WLAN-Betreiber die ihnen zumutbaren Pflichten erfüllt haben, wenn sie:
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk getroffen haben. Erste Voraussetzung für eine Befreiung von der Störerhaftung ist, dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in angemessener Form technisch gegen den Zugriff durch Unberechtigte sichert. Einem Diensteanbieter, der mit dem WLAN einen Zugang zum Internet eröffnet, ist dies zumutbar, da er andernfalls eine potentielle Gefahrenquelle zur Begehung rechtswidriger Taten schafft. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Cyberkriminalität entspricht dies auch dem eigenen Interesse des Betreibers. Denn so wird gewährleistet, dass seine Daten und die der Nutzer des WLAN so weit wie möglich gegen den Zugriff durch Unbefugte gesichert werden. Die jeweils angemessene Sicherungsmaßnahme kann im Sinne der gebotenen Technologieneutralität der Betreiber selbst bestimmen. Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht, die vielfach bereits vom Hersteller vorgesehen ist, wie gegenwärtig in Form des WPA2-Standards. Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.

2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Dem Diensteanbieter ist es außerdem zuzumuten sicherzustellen, dass der Nutzer nur dann Zugang zum Internet erhält, wenn er in die Bedingung eingewilligt hat, hierüber keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen. Dies kann bei der Überlassung eines WLAN–Zugangs durch Nutzungsbedingungen erfolgen, denen der Nutzer vor Öffnung der WLAN-Verbindung, möglichst durch Setzen eines Häkchens, ausdrücklich zustimmen muss. Das Gesetz macht hier jedoch keine Vorgaben, so dass z.B. die Einwilligung auch durch Zustimmung zu veröffentlichten AGB, aus denen sich die Nutzungsbedingungen ergeben, erfolgen kann. In der Regel wird der Diensteanbieter dem Nutzer den Internetzugang durch Mitteilung eines Passwortes zur Nutzung überlassen. Dieses kann beispielsweise auf der Eintritts- oder Speisekarte veröffentlicht oder dem Nutzer auf anderem Wege mitgeteilt werden. Möglich ist auch die Einrichtung einer Vorschaltseite, auf der lediglich die Nutzungsbedingungen – mit einem Klick – akzeptiert werden können.

 

SPD Rödermark. WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark

Ein Antrag aus 2015 der SPD Rödermark.
Die Stadt Rödermark soll attraktiver für die Bürger und Besucher werden. Hierzu gehört neben vielen anderen Dingen aus Sicht der SPD auch die Möglichkeit, an bestimmten Orten in der Stadt kostenlos über einen WLAN-Hotspot ins Internet gehen zu können. Die Nutzer von Smartphones und Tablets verfügen nicht alle zwingend über eine Internetflatrate, so dass ein kostenloser schneller Internetzugang eine interessante Alternative ist.
Aus Sicht der SPD erscheinen Hotspots in den städtischen Einrichtungen (Ämtern, Begegnungsstätten etc.), Ortskernen, den Einkaufszentren und an den Bahnstationen durchaus sinnvoll. Es würde aus Sicht des Antragstellers die Attraktivität des Standorts Rödermark stärken und nachhaltig verbessern. [..] Lesen Sie hier den ganzen Antrag der SPD Rödermark
 
Dazu gibt es NEUES.

Nach einem zähen Streit haben sich Union und SPD auf ein neues WLAN-Gesetz geeinigt: Die allseits ungeliebte Störerhaftung fällt nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen weg – der Weg für offene Hotspots ist frei. Lesen Sie weiter bei Spiegel.de

 
Siehe auch
» 25.04.2015 WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark
» 11.05.2016 Offene WLAN-Hotspots: Union und SPD schaffen Störerhaftung ab

Freie Fahrt für freies Wlan?

Freie Fahrt für freies Wlan?

Offene Wlan-Netze haben einen schweren Stand in Deutschland. Bisher haften deren Anbieter für Rechtsverletzungen der Nutzer. Der Europäische Gerichtshof verhandelt zurzeit einen Präzedenzfall, der das ändern könnte.[..] Weiter bei faz.net


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark

WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark
Für ein kostenloses WLAN auf zentralen Plätzen in Rödermark ist ein Antrag „WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark“ von der SPD-Rödermark eingereicht worden. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.

In Rödermark noch in der Planung. Man könnte sich aber in Hanau informieren, wie die das dort geregelt haben. Könnte ja sein, dass die in Hanau ja schon weiter sind als unsere Fachleute in Rödermark und von deren Wissen profitieren kann.

Artikel bei OP-Online „Auf zentralen Plätzen gratis ins Internet. Rödermark.

Drahtloses Internet in Städten


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.