Rechenzentren in Rödermark?

FDP beantragt Prüfung:
Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark?
Liberale sprechen sich für Rechenzentren am Urberacher Umspannwerk aus!

Frankfurt besitzt mit DE-CIX einen der bedeutendsten Internetknotenpunkte der Welt. Ständig steigende Datenmengen benötigen Speicherkapazitäten, Cloud-Computing ist mittlerweile Standard und die aufkommenden KI-Anwendungen benötigen weitere riesige Mengen an Rechenkapazitäten. Diese Kapazitäten werden in Rechenzentren gebündelt, die im besten Falle sehr kurze Wege zu den Internetknotenpunkten haben.

Das Rhein-Main-Gebiet ist Standort von 50 % aller Groß-Rechenzenten in Deutschland und die am schnellsten wachsende Rechenzentrumsregion in ganz Europa. Nachdem die Stadt Frankfurt bereits über 20 Rechenzentren aufweist und keine Flächen mehr für den weiteren Ausbau zur Verfügung stehen, suchen die Betreiberfirmen Flächen im Umland. Allein im Kreis Offenbach sind sechs Rechenzentren aktuell in der Planung bzw. im Bau, für weiteresieben bestehen Anfragen oder sie sind bereits in der Vorplanung.

Rechenzentren stellen eine enorme Herausforderung für die kommunale Strominfrastruktur dar. Für die Rechenzentren in Dietzenbach und Heusenstamm müssen beispielsweise zuerst millionenteuer Strom-Erdleitungen von umliegenden Umspannwerken verlegt werden.

Rödermark besitzt mit dem Amprion-Umspannwerk am Ortsrand von Urberach einen bedeutenden Energieknotenpunkt. „Es drängt sich“, so FDP-Parteivorsitzender Hans Gensert, „daher doch die Frage auf, warum Rechenzentren nicht zuerst dort gebaut werden, wo die Energie bereits vorhanden ist und folglich nur sehr kurze Kabeltrassen mit überschaubarem Umwelteingriff verlegt werden müssen und die beeinträchtigenden Emissionen naturgemäß im allgemeinverträglichen Rahmen bleiben?“.

„Die FDP spricht sich grundsätzlich sehr für die Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark aus und hat deshalb“, führt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger weiter aus, „zur nächsten Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Antrag zur eingehenden Prüfung der Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark gestellt. Der Magistrat soll dazu in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung alle möglichen Herausforderungen sowie (rechtlichen) Bedingungen im Zusammenhang mit dem Ziel, Rechenzentren in Rödermark anzusiedeln, überprüfen und dazu im Fachausschuss öffentlich berichten.“ Auch die naturgemäß anfallende Abwärme bei Rechenzentren und deren ökologisch sinnvolle Nutzung (Stichwort: „Nahwärmekonzept“) ist aus Sicht der FDP ein wesentliches Prüfungs- und Bewertungskriterium.

Siehe auch
» IHK-Geschäftsführer Quidde zu geplanten Rechenzentren in Maintal und Schöneck
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss

Nach der Bestätigung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat wenige Stunden später in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses vom 12. Juni 2024 gebilligt.

Die Länder beschlossen im Plenum, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen.

Des Weiteren stimmte der Bundesrat

  • dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
  • dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung und
  • dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  •  
    Quelle und weiterführende Links hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2024/021.html


    Rödermark intern.
    Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
    Haushaltssicherungskonzept
    Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


    Amerkung:
    Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
    Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

    LKW-Verkehr. „Man fällt nachts aus dem Bett“

    Die Anwohner belastet die Verkehrssituation entlang des innerörtlichen Abschnitts der Landesstraße 3097 teilweise stark. Dies wurde am Dienstag auch bei einem Treffen deutlich, zu dem die Stadt unter anderem übergeordnete Behörden

    Lesen Sie den Artike bei OP-Online


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

    Deutscher Bundestag
    Deutscher Bundestag

    Nachtrag 14.06.2024
    Siehe: Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss


    Pressemitteilung
    Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

    Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet.

    Die Bundesregierung hatte am 6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 24. November 2023 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.

    Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
    Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten.
    Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.

    Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
    Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

    Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
    Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14. Juni 2024 zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

    Quelle: bundesrat.de


    Siehe auch
    Gesetzentwurf Straßenverkehr
    Aus dem Gesetzentwurf:
    [..]Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode (KoalV) sieht vor, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung
    berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Dieses Ziel betrifft in erster Linie die Vorschriften, die die konkreten Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden enthalten.
    [..]
    [..]Dieses Ziel betrifft in erster Linie die Vorschriften, die die konkreten Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden enthalten. Das sind die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in verschiedenen Verordnungen, insbesondere der Straßenverkehrs-Ordnung
    (StVO), enthaltenen Regelungen, deren Fortentwicklung noch gesonderter Rechtsetzung unterliegt. Darüber hinaus verfolgt der KoalV aber auch das Ziel, die Handlungsspielräume des Verordnungsgebers bei der Bestimmung der Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden noch zu erweitern. Die bereits bestehenden Ermächtigungen sollen daher ergänzend erweitert werden. Mit den Ergänzungen soll erreicht werden, dass Verkehrsregelungen auch erlassen werden können, um damit den Behörden die Möglichkeit zu geben, bei ihren Anordnungen die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung noch stärker als bisher zu berücksichtigen, um Ländern und Kommunen neue Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese Ziele stehen gleichberechtigt neben den Zielen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
    [..]


    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

    BIVER Feedback zum Treffen vom 11.06.2024.


    Quelle Facebook

    Feedback zum Treffen vom 11.06.2024 mit dem Bürgermeister, der 1. Stadträtin, dem Leiter des Ordnungsamtes, dem Leiter der Polizei Dietzenbach / Rödermark, Vertreter und Vertreterinnen des Kreises Offenbach und Hessen Mobil
    „Hoffnung und Geduld“

    Mehr als 60 Anwohner und Interessierte, sowie Pressevertreter (m/w/d) hatten sich zu dem von der Stadt Rödermark geplanten Termin am gestrigen Dienstag am Parkplatz des Kranichkreisels an der Frankfurter Straße eingefunden.

    In dem rund zweistündigen sehr konstruktiven und sachlichen Austausch, konnten die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen Ihre Eindrücke ausführlich vortragen – besonders erwähnenswert ist hier der LKW Verkehr und das gefährliche Rasen.
    Die Vertreter der Stadt und die oben erwähnten weiteren Akteure erläuterten Ihre Sicht auf die Dinge.

    Bürgermeister Rotter erläuterte, wie schwer es ist, durch die immer schlimmer gewordene Bürokratie Maßnahmen schnell umzusetzen und bat die leidgeprüften Anwohnenden um noch etwas Geduld.
    Das LKW Durchfahrtsverbot soll kommen, wenn auch erst im nächsten Jahr.

    Die Vertreterin von Hessen Mobil notierte sich die Missstände, welche im innerörtlichen Bereich der L3097 vorhanden sind, wie zum Beispiel Straßenschäden und den gefährlichen Bereich rund um die Einmündung zur Heinrich Heine Straße.

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