Ich möchte die Frage aus dem Kommentar „Und was bedeutet das genau?“ hier beantworten.
Erst bei einer Überschreitung der Erhöhung von mehr als 804 Prozentpunkte kann man sich über
eine Grundsteuererhöhung ärgern.
Folgendes immer unter der Voraussetzung, dass die vom Land durchgeführte Berechnung richtig ist. Ich denke, wenn man den Zahlen vom Land nicht mehr trauen kann, wem denn so sonst?
Die bisherigen Hebesätze verliere Ende 2024 ihre Gültigkeit.
Jede Kommune muss daher ihre Hebesätze für 2025 neu beschließen – unabhängig davon, ob sie der Empfehlung des Landes folgt oder nicht.
Fakt ist also:
In 2025 MÜSSEN die Kommunen die Hebesätze NEU beschließen.
Die Empfehlung des Landes (für Rödermark 803,51 ein Plus von 88,51) ist unverbindlich.
Das GESAMTEINKOMMEN einer Kommune soll durch die Grundsteuerreform NICHT steigen bzw. sinken. Das bedeutet aber nicht, dass der Einzelne nicht doch einen höheren Betrag zu zahlen hat. Laut Berechnung des Landes wird durch einen Hebesatz von 804 in Rödermark das Ziel erreicht. Gleichbleibender Betrag für die Kommune über die Grundsteuer B.
Erst dann, wenn es in Rödermark eine Hebesatzänderung über diesen Prozentsatz geben wird, kann man aus meiner Sicht von einer Grundsteuererhöhung reden.
Den meisten Bürgern wird vom Finanzamt die Festsetzung
des Grundsteuermessbetrags vorliegen. Mit einen Blick erkennen Sie, ob mehr oder weniger Grundsteuerzahl zu zahlen ist.
Dem Grundsteuerbescheid der Stadt Rödermark entnehmen Sie den aktuellen Messbetrag (unter neuer Messbetrag). Sie finden diesen links neben der aktuellen Hebesatzangabe von 715%. Multiplizieren Sie diesen Satz mit dem 7,15 (auf das Komma achten). Sie erhalten dann den Gesamtbetrag, den Sie pro Jahr zu zahlen haben.
Vom Finanzamt haben Sie den neuen Grundsteuermessbetrag genannt bekommen. Wenn Sie wissen möchten, was Sie mit dem vom Land Hessen genannten „aufkommensneutralen Hebesatzempfehlung“ zu zahlen haben, multiplizieren Sie diesen Satz mit 8,04 (Komma beachten). Beachten Sie. Der Betrag kann für den EINZELNEN höher oder niedriger als der jetzige Zahlbetrag sein. In der Gesamtsumme wird die Kommune durch die Hebesatzanhebung bei 804 Prozentpunkten nicht mehr oder weniger in der Kasse haben.
Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
» Hebesatzempfehlung Land Hessen
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.