LKW-Verkehr. „Man fällt nachts aus dem Bett“

Die Anwohner belastet die Verkehrssituation entlang des innerörtlichen Abschnitts der Landesstraße 3097 teilweise stark. Dies wurde am Dienstag auch bei einem Treffen deutlich, zu dem die Stadt unter anderem übergeordnete Behörden

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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag

Nachtrag 14.06.2024
Siehe: Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss


Pressemitteilung
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet.

Die Bundesregierung hatte am 6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 24. November 2023 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.

Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten.
Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.

Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14. Juni 2024 zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: bundesrat.de


Siehe auch
Gesetzentwurf Straßenverkehr
Aus dem Gesetzentwurf:
[..]Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode (KoalV) sieht vor, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung
berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Dieses Ziel betrifft in erster Linie die Vorschriften, die die konkreten Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden enthalten.
[..]
[..]Dieses Ziel betrifft in erster Linie die Vorschriften, die die konkreten Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden enthalten. Das sind die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in verschiedenen Verordnungen, insbesondere der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO), enthaltenen Regelungen, deren Fortentwicklung noch gesonderter Rechtsetzung unterliegt. Darüber hinaus verfolgt der KoalV aber auch das Ziel, die Handlungsspielräume des Verordnungsgebers bei der Bestimmung der Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden noch zu erweitern. Die bereits bestehenden Ermächtigungen sollen daher ergänzend erweitert werden. Mit den Ergänzungen soll erreicht werden, dass Verkehrsregelungen auch erlassen werden können, um damit den Behörden die Möglichkeit zu geben, bei ihren Anordnungen die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung noch stärker als bisher zu berücksichtigen, um Ländern und Kommunen neue Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese Ziele stehen gleichberechtigt neben den Zielen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
[..]


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

BIVER Feedback zum Treffen vom 11.06.2024.


Quelle Facebook

Feedback zum Treffen vom 11.06.2024 mit dem Bürgermeister, der 1. Stadträtin, dem Leiter des Ordnungsamtes, dem Leiter der Polizei Dietzenbach / Rödermark, Vertreter und Vertreterinnen des Kreises Offenbach und Hessen Mobil
„Hoffnung und Geduld“

Mehr als 60 Anwohner und Interessierte, sowie Pressevertreter (m/w/d) hatten sich zu dem von der Stadt Rödermark geplanten Termin am gestrigen Dienstag am Parkplatz des Kranichkreisels an der Frankfurter Straße eingefunden.

In dem rund zweistündigen sehr konstruktiven und sachlichen Austausch, konnten die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen Ihre Eindrücke ausführlich vortragen – besonders erwähnenswert ist hier der LKW Verkehr und das gefährliche Rasen.
Die Vertreter der Stadt und die oben erwähnten weiteren Akteure erläuterten Ihre Sicht auf die Dinge.

Bürgermeister Rotter erläuterte, wie schwer es ist, durch die immer schlimmer gewordene Bürokratie Maßnahmen schnell umzusetzen und bat die leidgeprüften Anwohnenden um noch etwas Geduld.
Das LKW Durchfahrtsverbot soll kommen, wenn auch erst im nächsten Jahr.

Die Vertreterin von Hessen Mobil notierte sich die Missstände, welche im innerörtlichen Bereich der L3097 vorhanden sind, wie zum Beispiel Straßenschäden und den gefährlichen Bereich rund um die Einmündung zur Heinrich Heine Straße.

weiterlesen BIVER Feedback zum Treffen vom 11.06.2024.

Abfolge: Eine ganz einfache Frage an die Stadt Rödermark

Eine Frage, die man eigentlich mehr oder weniger aus dem Stand beantworten könnte.
🙁
11.05.2024 Bürger: Erste Mail eines Bürgers an die Stadt Rödermark.
15.05.2024 Stadt: Weitergeleitet an den Verantwortlichen
06.06.2024 Bürger: Erinnerung daran, dass die Frage noch nicht beantwortet wurde.
12.06.2024 Bürger: Noch keine Antwort.
🙁


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

#kommunalwahl #bürgermeisterwahl