Diesen Brief von downloadkoenig müssen Sie gelesen haben.

Bei der Antwort auf einen Widerspruch an die Vanus Limited, welche das Abzockangebot von Downloadkoenig-dot-com betreibt, bleibt einem die Luft weg.

Sehr geehrte/r Frau/Herr xxxxxx,
die Diskussion ist an diesem Punkt beendet.
Wie bereits mehrfach ausgeführt, existiert ein solches Widerrufsrecht nicht. Etwaige Behauptungen Ihrerseits, der Verbraucherzentralen oder jeglicher anderer Institution treffen nicht zu.
Eventuell muß erst ein Urteil gegen S I E ergehen, das Sie zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie dies wünschen, können wir Ihnen helfen – sollte nämlich von Ihnen keine Zahlung eingehen, werden wir Ihren Fall an ein Inkassobüro sowie Rechtsanwälte abgeben.
Die Forderung wird dann im Wege der Klage gegen S I E geltend gemacht. Am Ende werden Sie zur Zahlung verurteilt, und Sie müssen mit Vollstreckungsmaßnahmen in Ihr Vermögen (persönliche Habe, Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung u.ä.) rechnen.
Sollten Sie dies nicht wünschen, so raten wir Ihnen, die Forderung nunmehr zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Vanus Ltd.

Interessant ist der Abschluss. Mit freundlichen Grüßen

Lesen Sie den ganzen Bericht bei konsumer.info.

Verweis auf Unternehmen/Geschäfte in Rödermark
 
Anekdoten und Geschichten aus Rödermark
 
 

Abzocker, Betrüger und kein Ende!

Das Jahr 2009 geht jetzt langsam seinem Ende zu. Da dieser Blog auch als Thema die Abzockbranche auf seine Fahnen geschrieben hat, dazu etwas.

Es gibt sicherlich einige Erfolge im Kampf gegen die Abzockbranche. Den Inkassounternehmen (Rechtsanwälten) werden von den Banken recht schnell die Konten gekündigt, wenn diese informiert werden. Anwälten wurden Konten eingefroren. Gerichtsverfahren sind anhängig.

Der Betrug im Internet geht munter weiter.
Der Betrogene, der im Internet Rat sucht, wird auf unterschiedliche Beurteilungen seines Falles stoßen. Es kommt darauf an, von wem der Blog kommentiert wird. Es ist in der Tat so – es moderieren Leute, die es ehrlich meinen und die Abzockerbande ausrotten möchten. Andererseits werden Blogs schön als Verbraucherschützer getarnt, die dann von der Gegenseite moderiert werden. Wem soll der unbedarfte Leser Glauben schenken?

Der Betrug im Internet geht munter weiter.
Einigen (den meisten?) Richtern bzw. Staatsanwälten fehlt das notwendige Fachwissen, um die Methoden und Vorgehensweisen der Abzocker richtig beurteilen/verstehen zu können. Vom Gesetz her sind schon heute viele Vorgehensweisen der Abzocker nicht zulässig. Gerichte setzten das aber nicht um. Viele Rechtsanwälte sind mit dem Internetrecht überfordert.

Der Betrug im Internet geht munter weiter.
Es wird teilweise geäußert: „Bestehende Gesetze brauchen keine zusätzlichen Paragrafen, um den Bürger vor Internetbetrug zu schützen“. Wieso macht denn diese Branche riesen Umsätze und tausende Bürger fühlen sich betrogen? Sind die alle doof? Warum ist der Gesetzgeber nicht in der Lage, sagen wir einmal einen: „Finalen Standardbutton vorzuschreiben, der auf ein kostenpflichtiges Angebot hinweist.“

Beispiel
Preis-Button

Damit wäre ein Kostenhinweis sehr deutlich. Es muss natürlich ausgeschlossen werden, dass z.B. nach einem KOSTENLOSEN Prob-Abo (oder einem zunächst grundsätzlich kostenlosen Dienst) die KOSTENPFLICHT folgt.
Aber das wäre ja bestimmt zu einfach.

Der Betrug im Internet geht munter weiter

Nicht nur mit der beliebten Abo-Abzocke wird versucht ohne (vernünftige) Gegenleistung an Geld zu gelangen. Kurz vor der Weihnachtszeit ging es den Schnäppchenjäger ans Fell. Hirn ausschalten. Bestellen und Vorkasse leisten. Bis zu 60% Rabatt einstreichen. Und dann? Geld weg und keine Ware. Die Webseite, bei der man die Ware bestellt hatte, zeigte einen auf der Couch liegenden Jüngling, der einem seinen Stinkefinger zeigt. So gelagerte Shops werden täglich neu geöffnet und schnell wieder geschlossen. Wie viele Shops es dieser Art gibt, kann wohl kaum einer beantworten. Um Ihnen eine Vorstellung zu geben, sehen Sie sich das hier einmal an. Einige Shops sind nicht mehr zu erreichen. Prüfen Sie bei den Shops, die noch zu erreichen sind, einmal das Impressum (falls überhaupt vorhanden). Sehen Sie sich einmal an, wohin die Weiterleitung erfolgt.

Der Betrug im Internet geht munter weiter.
Die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft in Südafrika wird uns ganz sicher eine große Anzahl von Shops bescheren, die preiswert Eintrittskarten anbieten.

Der Betrug im Internet geht munter weiter.
Ein Stopp-Schild gegen die Abzockerbranche gibt es bereits. Das kleine Programm für Ihren Web-Browser ist kostenlos. Sollten Ihnen WEB-Seiten (Abzockerseiten) auffallen, melden Sie diese ganz einfach. Nach einer redaktionellen Überprüfung werden diese dann mit einem Stopp-Schild versehen.
Artikel und download bei Computer-Bild

Der Betrug im Internet geht zwar munter weiter. Aber es wird für die Abzocker etwas schwieriger.
Schwieriger für die Abzocker wird es in jedem Fall, wenn Sie beachten:

Kostenlose Software aus dem Internet NUR beim Hersteller downloaden. Downloaden von anderen Seiten nur dann, wenn persönliche Daten NICHT abgefragt werden.

In einem Shop, der nur Vorkasse bei den Zahlungsmöglichkeiten anbietet, sehr sehr vorsichtig sein. Vor der Bestellung sollte man sich das Impressum ansehen und auf Vollständigkeit überprüfen. Rufen Sie bei der angegebenen Telefonnummer einmal an. Prüfen Sie die angegebene Adresse. Sehen Sie im Internet nach, ob dieser Shop schon mal bewertet wurde.

Der Betrug im Internet geht zwar munter weiter. Aber es wird für die Abzocker etwas schwieriger.
Mein Fazit sieht allerdings nicht so rosig aus. Die Abzockerbranche wird weiter boomen. Ich werde aber weiterhin meinen kleinen Betrag zur Aufklärung leisten.

Ein Interesse zu Informationen gegen die Abzocke im Internet existiert in der Hauptsache nur bei Betrogenen. Ich habe versucht, innerhalb des Informatikunterrichts in Schulen einen kostenlosen Vortrag (max. 15 Minuten) zu halten. Reaktion: „Keine“. Die VHS hat zwar Interesse, aber innerhalb der Bevölkerung besteht kein Bedarf.

 
Endlich kommt da was in Bewegung. Siehe den Bericht vom Februar 2010.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Ein neues Abzockportal?

Im Verbraucherschutzforum von BooCompany.com wird aktuell auf ein neues Download-Abzockportal der Content Services Limited des Geschäftsführers A. V. unter Softwaresammler.de hingewiesen. Kein Wunder, denn Opendownload.de dürfte mittlerweile durch die unzähligen Presse- und TV-Berichte bekannt sein.
Und das ist Softwaresammler.de der Content Services Limited: …. >weiterlesen
Quelle: www.abzocknews.de Gefunden bei www.abzocknews.de