Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!

16.06.2024 Antwort Nein.
Bisher hat noch keine Fraktion zu der für den Bürger so wichtigen Frage „Aufkommensneutrale Grundsteuer B-Erhöhung in Rödermark“ eine Stellungnahme / Kommentar abgegeben.


Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
Bund der Steuerzahler Hessen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehrbelastungen führen / Politik muss Versprechen einhalten und aufkommensneutral umstellen / Bürgerinnen und Bürger sollten Hebesatzdiskussionen vor Ort aufmerksam verfolgen
Lesen Sie den Artikel beim Bund der Steuerzahler

Die Empfehlungen des Landes für Rödermark besagt,
ein Hebesatz von 804% aufkommensneutral“ wäre. Dieser Hebesatz bedeutet: insgesamt keine Einnahmesteigerung. Jeder %-Punkt der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten. Zur Grundsteuer A sage ich mal wenig. Da könnte es Ärger geben, den ich nicht haben möchte. (Nivellierungshebesatz)

344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.

Mir ist bekannt, dass Teile aller Fraktionen den Blog für Rödermark mitlesen.
Es wäre für die Bürger eine Erleichterung, wenn sie wüssten, dass sich die Fraktionen für eine „aufkommensneutrale Umstellung“ einsetzen werden. Es wäre hilfreich, den Bürgern hier durch einen Kommentar (Kommentarfunktion am Ende des Beitrags) mitzuteilen, dass man sich in Rödermark für eine „aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer B“ einsetzen wird.

Hier ein vorgefertigtes Textmuster: …. Fraktion …. werden alles daransetzten, dass die Grundsteuerreform 2025 „aufkommensneutral“ erfolgen wird.


Am 29.05.2024 konnte man einem Beitrag entnehmen, dass es für den Haushalt 2024 und 2025 wohl keine Steuererhöhung geben wird. Gerade deshalb ist es für die Bürger wichtig zu wissen, dass es auch KEINE Umstellung wie folgt geben wird. Höhere Einnahmen über die Grundsteuer bei einem empfohlenen Hebesatz des Finanzministeriums von 804%.

Mir ist jedoch auch bekannt, dass man sich in Rödermark bisher nicht zur „aufkommensneutralen Umstellung der Grundsteuer B“ geäußert hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Erkenntnis auf der Aussage eines Stadtverordneten beruht.

» Hebesatzempfehlung Land Hessen
» Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.

» Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Super, die Leistung Rödermärker Vereine und Schulen.

Sportabzeichen. Platz 1 und 3 geht nach Rödermark.

Beim Vereinswettbewerb lag der MTV Urberach mit 847 Abnahmen des Sportabzeichens mit einem deutlichen Vorsprung auf Platz eins. Den zweiten Platz belegte die SSG Langen (390), die TS Ober-Roden (284) kam auf Rang drei. [..] Den ersten Platz teilen sich im Sportkreis Offenbach die Schule an den Linden in Urberach und die Emma-Schule in Seligenstadt.[..]
Quelle: OP-Online

Bei diesem tollen Ergebnis darf man nicht vergessen, wer es überhaupt ermöglicht hat.

Das gute Ergebnis im Sportkreis Offenbach sei, so Landrat Oliver Quilling, nur möglich, da das Ehrenamt sehr gepflegt werde. (OP-Online) .

Vielen Dank an die Ehrenamtler.
Ehrenamt.

Noch ein kleiner Tipp an die ganz oben Ehrenamt sollte man auch pflegen. Egal welches, es ist nicht selbstverständlich!!!

Quelle: ufrm.de


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Heute, 04.06.2024, Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordnetenversammlung Rödermark
Stadtverordnetenversammlung Rödermark

Ausführlicher Bericht zur Stavo am 4.06.2024.
Start 19:35h
Ende 20:06h
Besucher 2
Presse 0
Ergebnis: Siehe irgendwann das Protokoll dieser Sitzung.


Für 30 Minuten eine Stadtverordnetenversammlung einzuberufen, für derart flache Themen, ist in meinen Augen eine Geldverschwendung, die ihresgleichen sucht.

Fragen sei nicht, was eine solche Veranstaltung kostet. Dafür könnte manch einer für Monate seine Miete zahlen.
Egal, ob 30 Minuten oder 3 Stunden.

11.06.2024. 16:00 Uhr. Ortstermin zur Belastung der Kipferl-Kreuzung

Zahlen und Einschätzungen zur aktuellen Verkehrsbelastung auf der L 3097 [..] Diese Themen sollen am Dienstag, 11. Juni, zur Sprache kommen.
Quelle OP-Printausgabe. 4.6.2024

Beginn der Erörterung 16:00 Uhr am Friedhof Ober-Roden neben dem Kranichkreisel.



Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?