Gibt es etwas Positives zum Haushalt, sollte man das „nicht hinterm Berg lassen“

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Webseite AL/Die Grünen.29.05.2024
Keine Steuererhöhung in Rödermark

Der Rödermärker Haushalt für 2024 und 2025 ist unter Dach und Fach.
Trotz der angespannten Finanzlage wird es keine Steuererhöhungen in Rödermark geben.
[..] Weiter auf der Webseite der AL/Die Grünen

Ich halte das mal fest, damit ich mich noch in 2024
und im Bürgermeisterwahljahr 2025 auch das Jahr, indem der Posten des Ersten Stadtrates wohl wieder aus den Reihen der wohlgesonnenen Parteigenossen ausgewählt wird, an diese Aussage erinnere und darauf zurückgreifen kann.

Mit dem Artikel will man den Bürgern wohl kurz und knapp mitteilen:
Es geht uns gut. Trotz der angespannten Finanzlage. Steuererhöhungen wird es genauso wenig geben wie Einschränkungen im Bereich der Kinderbetreuung.
Ich finde die Mitteilung auf der Webseite ein wenig flach. Ein wenig flach für eine Wählergemeinschaft, die von der Stadtkämmerin (AL/Die Grünen) sicherlich noch tiefere Informationen zu einer solch positiven Botschaft hätte liefern können. Mit der Unterstützung der Kämmerin sollte es nicht schwer sein, die Grundlagen aufzuzeigen, wie man zu einer solch optimistischen Aussage, die auf den Zahlen eines gewaltig unterfinanzierten Doppelhaushalts 2024/2025 basiert, gelangen kann.

Ich würde mich wirklich sehr freuen,
wenn die von den Grünen herausgegebene Feststellung auch tatsächlich eintreffen würde. Die Grünen sollten es wissen: Die Finanzministerin (in Kommunen Kämmerin genannt) ist Mitglied der AL/Die Grünen.


Aber

Zum Geschäft der Regierenden gehört selbstverständlich auch, dass man für eine positive Grundstimmung in der Bürgerschaft sorgt. Man sollte aber auch bedenken, dass es Bürger gibt, die gemachte Aussagen anhand von Fakten hinterfragen.

Zu den Fakten, die der Doppelhaushalt 2024-2025 bereithält,
hätte ich mir einige Erklärungen zur Problemlösung gewünscht.

Was genau meint die AL/Die Grünen mit
keine Steuererhöhung-? Ist damit gemeint, dass in der Laufzeit des Haushalts 2024-2025 keine Steuererhöhung geben wird? Dann wäre frühestens 2025 mit einer Steuererhöhung zu rechen. Ist damit gemeint, dass man den Hebesatz für die Grundsteuer B deshalb nicht anheben muss, weil die durch die Grundsteuerreform die Steuer-Einnahmen im Jahr 2025 auch ohne Hebesatzerhöhung derart steigen werden und damit eine Hebesatzanhebung nicht erforderlich ist? Stichwort „aufkommensneutral“

Eine Erklärung dazu, wie man das Defizit ausgleichen möchte.
Ein Ausgleich ist mittels der noch vorhandenen Rücklagen möglich. Dazu muss man erwähnen, dass nach einem Ausgleich des Defizits keinerlei Rücklagen mehr vorhanden sind. Braucht man für 2025 ein derartiges Polster nicht mehr? Siehe Haushaltsplan Seite 25. Erwähnen muss man auch, ob es in der verbleibenden Amtszeit des aktuellen Magistrats weiterhin geplant ist, den Aufbau der Schulden zu forcieren? Gibt es eventuell auch Gedanken dahingehend, wie man in Hinblick auf die folgende Generation diesen gigantischen Schuldenberg abbauen will? 2019 waren es 20.917.030,87 € Schulden. In der Amtszeit des jetzigen Magistrats soll dieser laut Plan im Jahr 2025 50.579.774,60 betragen. Siehe Haushaltsplan, Seite 132.

Wird es mit den Einnahmen durch die Gewerbesteuer
in den folgenden drei Quartalen 2024 besser aussehen als im ersten Quartalsbericht? Dort waren es 1.369.725,00 Euro weniger als geplant. Siehe Quartalsbericht 1. Quartal 2024.

Zur aufkommensneutralen Durchführung der Grundsteuerreform
hätte ich gerne eine Aussage. Ich konnte noch nirgendwo lesen, dass in Rödermark im Jahr 2025 die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt wird. Hofft man darauf, dass sich die Einnahmen auch ohne Anheben des Hebesatzes derart erhöhen wird und man in 2025 die frohe Botschaft verkünden kann: „Der Hebesatz muss auch in 2025 nicht angehoben zu werden.“

Sämtliche sozialen Standards?

Nichts für ungut, ihr Grünen. Sicherlich wird die Nachricht bei einem Teil der Bürger, die Eure Meldung lesen werden, Jubelstürme auslösen.
Über eine schlüssige Erklärung auf eurer Webseite, die von mir genanntes in ein anderes Licht stellt, würde ich sicherlich nicht traurig sein. Erwartungen habe ich aber keine.

Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze
» Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze

Bezüglich der Grundsteuer setzen auch andere Bundesländer auf Transparenz. Folgerichtig sollen dort sog. Transparenzregister eingeführt werden. Diese sollen Auskunft darüber geben, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre. Transparenzregister sollen zum Beispiel in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein entstehen. Siehe https://grundsteuer-digital.de/aufkommensneutralitaet-der-hebesaetze/


Siehe auch
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Was ist richtig. 230.000,00 oder 250.000,00?

Am Dienstag, dem 4.6.2024, eine Stadtverordnetenversammlung mit einer äußerst kurzen Tagesordnung. Es könnte sogar noch passieren, dass man die Tagesordnung noch etwas kürzt.

  • Neufassung der „Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark“ (Stellplatzsatzung)
  • Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze
  • Badehaus: Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
  • Hinzu kommt noch ein nicht öffentlicher Teil und die übliche Einleitung.

    230.000,00 oder 250.000,00
    In der Ausschusssitzung1 des FSIK wurden unterschiedliche Aussagen zu den derzeit geschätzten Kosten für den Umbau der KiTa gemacht. Herr Rotter nannte 230.000,00 €, während in der Präsentation (FSIK-Sitzung) von Herrn Dr. Schwab (KBR) unwidersprochen 250.000,00 € angegeben wurden.

    Nun die Frage:
    Sind die genannten 250.000,00 € korrekt oder, wie in der schriftlichen Antwort zu lesen ist, die 230.000,00 €? Es könnte sein, dass versehentlich der falsche Betrag genannt wurde. Solche Fehler sind menschlich und sollten nicht dramatisiert werden. Dennoch denke ich, dass mehr Aufmerksamkeit erforderlich ist, wenn es um die Angabe von Geldsummen geht, die aus den Mitteln der Bürger bereitgestellt werden. Insbesondere dann, wenn Minuten vorher eine andere Zahl genannt wurde.
    Diesbezüglich sollten Sie unbedingt lesen, was der Bürgermeister erwartet, wenn nicht stimmige Aussagen gemacht werden. Siehe unten unter ‚Siehe auch‚.

    So genau nimmt man es nicht mit den Zahlen.
    Wie im fehlerhaften Haushalt 2024-2025. Es handelt sich ja nur um das Geld der Bürger. Rödermark hat für die Jahre 2024 und 2025 eine falsche Haushaltssatzung. Wenn man auf eine korrigierte Fassung einer Satzung verzichtet, sollte man dies auf der entsprechenden Webseite der Stadt zumindest mit einem Vermerk versehen.
    Wäre die Stadt Rödermark ein Geldinstitut, würde ich die Bank wechseln.

    Präsentation „Kita wird Jugendzentrum

    Weitergabe schriftlicher Informationen an die Bürger.
    Fakt. Der Magistrat (hier Bürgermeister und Erste Stadträtin) kann sich darauf beschränken, Fragen der Stadtverordneten nur und ausschließlich mündlich zu beantworten. Man kann aber auch nach der mündlich gegebenen Antwort, die meist zum Ablesen schriftlich vorliegt, diese den Bürgern über das Bürgerinformationssystem (ALLRIS) zur Verfügung stellen. So kann man auch bei Präsentationen verfahren. Leider klappt das mit der Weitergabe an die Bürger nicht so richtig.

    Präsentation Kita Motzenbruch.
    Die Anwohner wurden im Vorfeld nicht über das Vorhaben ( Ehemalige Kita wird JuZ) informiert und mit dem Umbau begonnen. Der Tagesordnung (FSIK) konnte man nicht entnehmen, dass es hierzu eine Präsentation geben wird. Die Präsentation würde bestimmt auf großes Interesse der unmittelbaren Anwohner stoßen.

    In der öffentlichen Sitzung (FSIK) wurde das Vorhaben zur Kita Motzenbruch und Umbau zum Jugendzentrum Ober-Roden präsentiert. Wie ich von einem Stadtverordneten erfahren habe, wurde diese Präsentation den Stadtverordneten zugestellt. Warum wird diese Information nicht auch den Bürgern über ALLRIS zur Verfügung gestellt? Meine Bitte an einen Stadtverordneten, mir die Präsentation zuzustellen, scheitert bisher daran, dass der Stadtverordnete unsicher ist, ob er dies darf.

    Ich kann das zögerliche Verhalten des Stadtverordneten gut verstehen, wenn wir uns an das Jahr 2020 erinnern. Die Unsicherheit bei der Weitergabe von Dokumenten oder Inhalten aus Protokollen ist nachvollziehbar. Evtl. muss sich der Stadtverordnete dann vom Magistrat den Vorwurf der „Verletzung der Vertraulichkeit“ anhören. Wie die Presse seinerzeit berichtete, hat sich der Magistrat zu weit aus dem Fenster gelehnt und konnte keine Beweise für die gemachten Vorwürfe vorlegen. Es konnten keine Beweise vorgelegt werden, weil der Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen war. Das erinnert mich ein wenig an Trump.“

    In letzter Zeit habe ich mehr und mehr das Interesse daran verloren,
    mir Ausschusssitzungen anzutun. Die wenige Lebenszeit, die mir noch verbleibt, will ich nicht mehr durch den Besuch solcher Sitzungen verplempern. Ich werde dann aber auch auf viele Informationen verzichten müssen, die man öffentlich diskutiert, aber nicht weitergegeben werden.

    1Vorbereitende Sitzungen zu Stavo. Z.B. FSIK Familie, Soziales, Integration und Kultur.
     
    Siehe auch
    Mehr zu den geplanten Öffnungszeiten des Jugendzentrums, Party, Basketballplatz, Fertigstellung …
    » Da sollte man doch glatt zu der Gruppe der „nicht informierten Bürger“ wechseln. Und siehe auch dort: Für mich der Spruch des Abends:


    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

    Pragmatischer Geschlechterwechsel.

    Dieser Tage im Breidert

    Ein junger Mann, zwischen 19 und 20 Jahren, versuchte die 100 Meter (laufen) in einer Zeit von unter 13,3 zu schaffen. Diese Zeit ist zwingend notwendig, um sich seinen Berufswunsch erfüllen zu können.
    Er versuchte schon seit geraumer Zeit sein jetziges Ergebnis, knapp 15 Sekunden, zu verbessern.

    Dass ihm das gelingen wird, zog er in Zweifel.

    Ich machte ihm den Vorschlag, das Geschlecht zu ändern. Würde er sich dazu entscheiden, temporär eine Frau zu werden, dann wäre die notwendige Zeit für seinen Berufswunsch 15,3 Sekunden. Geschafft.

    Das Geschlecht kann er ja nach einer Sperrfrist von einem Jahr wieder ändern.



    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.