Kein Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen
Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für jede Kommune die Orte benannt werden, an denen es verboten ist, Feuerwerkskörper zu entzünden. In Rödermark sind dies: Marktplatz Ober-Roden, Schulstraße Rathausvorplatz Ober-Roden, Trinkbrunnenstraße Bahnhofsvorplatz Ober-Roden, Dieburger Straße Bahnhofsvorplatz Urberach – weiterlesen Kein Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen