Blöder geht es kaum noch.

Blöder geht es kaum noch…. wird ein erfahrener Anwender zu dieser Phishing-Mail sagen.
 

Phishing-Mail Sparkasse
Phishing-Mail Sparkasse

 
Man kann aber sicher sein, dass es wieder Anwender gibt, die auf eine solche Mail antworten.
 
» Welche Sparkasse ist das?
» Kennt man Ihren Namen nicht?
» Was soll der QR-Code?
» Was soll der Link zu Polen? (http://www.aurora-bielizna–dot–pl/images/prevlabels.p*h*p Link ist unbrauchbar gemacht )
 
Durchlesen. Fehler einprägen. Papierkorb.

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

B2B Portal Artikel von RA Thomas Rader

Gegenseite schießt ein Eigentor.

[..]Unser Mandant hatte sich im Juli 2013 auf overstock-business.de angemeldet und unter “Basis Angaben” seinen Vor- und Zunamen angegeben während er unter “Adressdaten” den Namen und die Anschrift seiner Arbeitgeberin – einer GmbH – eingetragen hatte.[..] Lesen Sie den Artikel bei Kanzlei Rader.

 
 
Dieser Artikel zeigt: „Der Gesetzgeber hat die Kreativität derer unterschätz, die durch verwirrende Angaben/Abfragen, den Nutzer zu ungewollten ABOs verleiten wollen.“
 
Die nach einer Kündigung des ungewollten ABOs folgenden Drohungen und Inkassoverfahren kennen wir aus der trockengelegten Abzockszene im Rodgau. Hier hat die Buttonlösung gegriffen.
 
Siehe auch
» Abofalle trotz Buttonlösung.
 
 

Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie Urmann + Collegen (U+C)

Ob die RA Kanzlei Urmann und Collegen ( U+C ) ein besinnliches Weihnachtsfest hat?
[…]Für einen strafbaren Betrugsversuch durch den Abmahnanwalt fehlt es dann nur noch am sogenannten Tatentschluss, also dem „Vorsatz“ beim Versuch: Der Anwalt muss es bei der Abmahnung immerhin für möglich gehalten haben, dass es gar nicht zu einem Streaming gekommen ist, und sich hiermit abgefunden haben, frei nach dem Motto: „Was kümmert’s mich, wie die IP-Adressen ermittelt wurden!“ Presseberichten zufolge soll ein Abmahn-Anwalt sich in einem Interview tatsächlich in diesem Sinne geäußert haben. Das würde die Staatsanwaltschaft natürlich sehr freuen, deutet es doch auf ein „billigendes In-Kauf-nehmen“ hin, dass Forderungen objektiv nicht bestanden.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei Heise.de

Sie finden bei dem o.g. Artikel auch die Strafanzeige der Rechtsanwälte Müller, Müller und Rößner gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann.
 
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. RedTube Abmahnskandal
 
Schlagzeile bei Bild.de
LANDGERICHT ENTSCHEIDET Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer unzulässig