Odenwaldstraße Rödermark und Babenhäuser Straße.

Die Schilder sind gestellt. 🙁
 

Wie die Anwohner der Odenwaldstraße bereits bemerkt haben, wurde die 30-er Zone zurückgebaut. Es kann wieder mit 50 km/h durch die Odenwaldstraße (ist jetzt auch wieder Vorfahrtstraße) gefahren
werden.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die zurzeit noch eingebauten optischen Bremsen entfernt werden müssen, damit Rödermark die gewährten Förderungen ( Zuschüsse ) behalten kann.

Warum die Verantwortlichen der Stadt Rödermark nicht die Möglichkeit nutzen, punktuell die Geschwindigkeit auf 30-km/h zu begrenzen, ist mir völlig schleierhaft. Eine punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung ist NICHT FÖRDERUNGSSCHÄDLICH. Das hat auch Bürgermeister Kern, wie bei OP-Online zu lesen, ausgesagt.

…[] ..An gefährlichen Punkten werde die Stadt aber Tempo 30 beibehalten – was das Land auch ausdrücklich erlaubt. quelle: OP-Online.de

Da zurzeit KEINE Tempo 30 Beschränkungen in der Odenwaldstraße ausgewiesen wurde (auch nicht bei der schlecht einsehbaren Kreuzung Eisenbahnstraße/Lengertenweg) gibt es auch nach der obigen Aussage scheinbar keine gefährlichen Stellen in der Odenwaldstraße. Da fragt man sich doch, warum gab es vorher eine 30-Zone?! :-(.
Da fragt man sich weiter, was soll die Doppelstrategie (siehe weiter unten). Es gibt doch nichts Gefährliches in der Odenwaldstraße! 🙁

Unabhängig davon, ob eine Klage Erfolg haben wird oder nicht, die Logik einer solchen Klage ist mir absolut unverständlich. Sicherheit? Kann nicht sein. Sonst würde die Stadt zur Sicherheit der Bürger zumindest jetzt schon die punktuell zugelassenen 30-er Schilder aufstellen. Z.B. ab Parkplatz S-Bahn Richtung Schule. Es handelt sich hier um max. 6 Schilder an vorhandenen Masten. Es ist auch noch zu beachten, die Odenwaldstraße ist Teil des sicheren Schulwegs in Rödermark.
Auch für Klageschrift wäre es sicherlich wichtig die 30-Schilder zu montieren um damit dokumentieren wie wichtig die 30-er ZONE war/ist. Aber jetzt nichts mehr hinzustellen (obwohl möglich) … zeigt die St…….gestrichen

…[]…Gleichzeitig klagt sie gegen das Land, um Tempo 30 und rechts vor links wieder einführen zu können. Diese Doppelstrategie hat der Magistrat am Montag beschlossen, teilte Bürgermeister Roland Kern (AL) mit…[]…
Quelle: op-online.de

Werten Sie ganz einfach die Aussagen von Bürgermeister Kern. Beachten Sie die Jahreszahlen und lesen den Artikel bei faz.net zu dem ähnlich gelagerten Fall der Babenhäuser Straße in Dietzenbach.

 
Hier Babenhäuser Straße in Dietzenbach.
Quelle: faz.net

29. Dezember 2009
…. [] …Die Bauarbeiten für den rund 700 Meter langen Abschnitt begannen im September 1999 und nahmen 17 Monate in Anspruch. Neue Kanal- und Trinkwasserrohre wurden ebenso verlegt wie Gasleitungen. Auf rund drei Millionen Euro beliefen sich die Kosten. Der Beschilderungsplan aus dem Jahr 2000 sah vor, Babenhäuser Straße und Bahnhofstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen. Seither gilt dort die Regelung „Rechts vor links“.

Diese Umwidmung wurde im April vom Landesrechnungshof und dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen beanstandet. Die Behörden hatten überprüft, ob die Zuschüsse ordnungsgemäß verwendet wurden. Die Tempo-30-Regelung entspreche weder dem Antrag noch den Förderbedingungen, urteilten sie. Maßgeblich dafür, der Stadt einen Zuschuss zu bewilligen, sei gewesen, dass beide Straßen „verkehrswichtige innerörtliche Straßen“ darstellten. Diese dürften zwar verkehrsberuhigt sein, müssten aber als Vorfahrtstraßen ausgewiesen werden. Es entspreche nicht den Förderrichtlinien, dort pauschal eine Tempo-30-Zone mit durchgängiger „Rechts -vor-links“-Regelung einzurichten. Bis 31. Dezember soll die Stadt beide Straßen entsprechend umwidmen.
Lesen Sie den ganzen Artikel bei faz.net

Meines Wissens nach hat Dietzenbach sich das Geld für eine Klage gespart. WARUM? Die waren bestimmt der Meinung die Klage wird erfolglos bleiben.
 
Zur Erinnerung. Was wird gefördert

[]…Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden..[]…von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich…

Ich habe mich nach den Kosten für einen evtl. Rechtsstreit erkundigt. Wenn es in der Odenwaldstraße um ca. 500.000 Euro zurückzuzahlender Zuschüsse geht, liegen die Kosten in der ersten Instanz bei ca. 10.000.00 Euro. Viel Geld für eine aus meiner Sicht zu erwartenden Niederlage. Aber der Bürger zahlt das ja gerne :-(.

Lesen Sie die auch älteren Artikel zu diesem Thema.
Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau Nachtrag
Rödermark Odenwaldstraße. Da wird Rödermark abgewatscht.
Rödermark Odenwaldstraße. Oh Herr Pelka, Oh Offenbach-Post
Rödermark. Frankfurter Straße
Rödermark. Frankfurter Straße. Da wird evtl. was kommen!
 
Nachtrag
Ist zwar nicht das Thema Odenwaldstraße aber es hat etwas mit Schildern zu tun.
Man muss Geld für Schilder in der Odenwaldstraße ausgeben weil dort die Verwaltung, nach Ansicht der Rechnungshof, einen Fehler korrigieren muss.
Man wird 20 Schilder aufstellen wenn die Videoüberwachung in den nächsten Jahren am Banhof installiert wird.
Aber man hat kein Geld um in Rödermark auf ein knapp 100.000,00 Euro Projekt in Waldacker hinzuweisen.
 
 
Nachtrag 10.09.2011
Klage wurde eingereicht.
 


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Rödermark. Neues vom Bahnhof und dem Verkauf an Contrust

Wenig Verständnis bringt die Kooperation der Pressemeldung des Bürgermeisters zum Bahnhof Ober-Roden entgegen. Kern reagierte auf den Berichtsantrag der Kooperation in Sachen An- und Verkauf des Bahnhofs Ober-Roden in ungewohnt scharfer Weise. Die Vorwürfe der „Irreführung der Öffentlichkeit“ und der „Stimmungsmache“, die Kern erhebt, seien weder im Ton noch in der Sache gerechtfertigt. Noch in den Rechtfertigungen seines Standpunkts liefere Kern Material und Munition für die Argumente der Fraktionen von SPD und CDU, die getreu parlamentarischen Gepflogenheiten die Auskunftspflicht des Magistrats konkret einfordern….Lesen Sie den ganzen Artikel bei der spd-roedermark.de

Eines verstehe ich nicht ganz. Evtl. kann mir einer der Leser diesen Absatz (aus dem Artikel der SPD) einmal erklären:

…..Die in Frageform gekleidete Unterstellung an ganze Stadtverordnetenfraktionen, sie verfolgten nicht die Interessen der Stadt, sondern irgendwelcher „anderer“ oder gar „eigener“, bezeichnete Michael Gensert als Gift für die Streitkultur, für die Rödermark von nicht wenigen umliegenden Kommunen bislang beneidet werde, und warnt: „Wenn man daran die Axt legen möchte, muss man genauso anfangen!“……

 
Ausgangspunkt war folgender Bericht der SPD
Umstände des Bahnhofsankaufs in Ober-Roden klären
 
Auch die CDU gibt zu diesem Thema ein Statement ab

Bürgermeister Roland Kern hat die Öffentlichkeit durch eine Presseerklärung vom 06.10.2010 davon in Kenntnis gesetzt, dass zugunsten der Bahn Rechte im Grundbuch für den Bahnhof Ober-Roden eingetragen sind. Bisher gingen Stadtparlament und Öffentlichkeit von einem lastenfreien Erwerb des Bahnhofs aus. Die Stadt hatte den Bahnhof im Jahre 2007 von der Bahn erworben. Es muss jetzt dringend aufgeklärt werden, wie es zu diesen Belastungen gekommen ist. Waren die Belastungen schon beim Kauf des Bahnhofs im Jahre 2007 im Grundbuch eingetragen? Ist der Rechtsgrund der Belastungen erst im Kaufvertrag gesetzt worden? Warum wurde das Stadtparlament darüber nicht informiert? Lesen Sie auf der Webseite der CDU weiter.

 
Siehe auch
» 06.10.2010 Kern rügt CDU und SPD
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung
 
Nachtrag 17.10.2010
Es steht geschrieben:
Wenig Verständnis bringt die Kooperation der Pressemeldung des Bürgermeisters zum Bahnhof Ober-Roden entgegen.
Kann mir einer helfen? Ich finde die Pressemeldung des Bürgermeisters nicht. 🙁


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Rödermark. 2 Termine heute. Stadtverordnetenversammlung 22. und 23.3.2010

» Bürgermeister Kern wird offizieller Kandidat für die Bürgermeisterwahl 2010. Hier die offizielle Einladung an alle Bürger der AL/Die Grünen.

» Frühlingsschoppen in Rödermark. Heute ab 13.00 bis 18.00 Uhr. Flyer auf der Seite vom Gewerbeverein.

WICHTIG für Montag den 22.03 und Dienstag den 23.03. 2010
Stadverordnetenversammlung. Hier Informationen zur Tagesordnung.
 
Nachtrag 24.03.2010
Artikel zu der STAVO bei op-Online.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kommentar der SPD zu Kern rügt Magistratserweiterung.

Mit großer Verwunderung hat die SPD Fraktion den Widerspruch von Bürgermeister Roland Kern gegen die Erweiterung des Magistrats zur Kenntnis genommen. Die Begründung und die behauptete Rechtswidrigkeit der Entscheidung sind nach Ansicht der SPD-Fraktion schlichtweg willkürlich. Das hatte auch Kooperationspartner CDU reklamiert.
Offenbar gehe es alleine darum, eine mehrheitlich gefasste Entscheidung des…..Lesen Sie den ganzen Bericht in der Offenbach-Post
 
Siehe auch
Kern rügt Magistratserweiterung


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)