Gratis-Betreuung verschärft Personalmangel

Betreuung der Kinder
Betreuung der Kinder

Rödermärker Eltern müssen auch künftig für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen. Ein SPD-Antrag zur vollständigen Gebührenbefreiung scheiterte im Parlament am „Nein“ aller übrigen Parteien. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online.

Siehe auch
» 25.11.2019 SPD fordert Gebührenfreiheit für Kindergärten

SPD fordert Gebührenfreiheit für Kindergärten

Presseinformation SPD Rödermark
SPD fordert Gebührenfreiheit für Kindergärten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark soll auf Antrag der SPD-Fraktion in seiner Dezembersitzung die Gebührenfreiheit für den Besuch der Kitas/ Ü3 in Rödermark beschließen. Die SPD möchte den Magistrat damit beauftragen entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit der Beginn einer Regelung ab dem 1.8.2020 sichergestellt werden kann.

„Die Arbeit in den Kitas hat einen sozialen, pädagogischen und bildungsmäßigen Anspruch. Dieser Anspruch wird ganz besonders in einem Ganztagesangebot für alle Kinder verwirklicht. Daraus ergibt sich, dass der Besuch der Kindergärten wie der Besuch der allgemeinbildenden Schulen gebührenfrei sein sollte“, so Hidir Karademir, SPD-Fraktionsmitglied, zur Begründung des Antrags.

Mit der Übernahme von Kosten für einen Zeitraum von 6 Stunden durch das Land Hessen pro in der Gemeinde gemeldeten Kind ab 2018 sind aus Sicht der SPD Finanzierungsspielräume für die Kommunen entstanden, die von mehreren Gemeinden im Kreis Offenbach zu einer Gebührenbefreiung für Ganztagsplätze genutzt worden sind. Da Rödermark laut ihrem Leitbild eine kinderfreundliche Stadt sein will und diesen Anspruch auch in weiten Teilen ganz sicher erfüllt, sollte nach Ansicht der SPD dem Beispiel anderer Kommunen gefolgt und allen Kindern die Nutzung eines barrierefreien, altersgemäß umfassenden Bildungsangebotes ermöglicht werden.

Nachtrag. Siehe auch
» 14.12.2019 Gratis-Betreuung verschärft Personalmangel


Rödermark intern
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Hat sich ein Kind bereits in einem Kindergarten ( Kita ) eingewöhnt, kommt allein deshalb kein Kindergartenwechsel in Betracht. Denn dies würde nicht dem Kindeswohl entsprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.[..] Siehe kostenlose Urteile